Teilrevision Genereller Erschliessungsplan Nichtbauzone
Land-use plan, basic order · Chur
Document
- Number
- 14.DEP5
- Kind
- Land-use plan, basic order
- Commune
- Chur
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Feb 12, 2014
Map
The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Chur with its building zones.Open the full map
Files
3901_B_OPTR_14_DEP5.pdfOpen in a new tab
Text
Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden Departement d'economia publica e fatgs socials dal Grischun Dipartimento dell'economia pubblica e socialitä dei Grigioni ARE 5/14
7000 Chur, Reichsgasse 35
Tel. 081 257 23 14
Fax 081 257 21 71
DEPARTEMENTSVERFÜGUNG
A. Der Stadtrat von Chur beschloss an seiner Sitzung vom 9. April 2013 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend folgende Planungsmittel: -
Zonenplan 1:10 000 Übersicht / 1:2000 Planausschnitte
-
Show the full text
Genereller Gestaltungsplan 1:10 000 Übersicht / 1:2000 Planausschnitte
-
Genereller Erschliessungsplan 1:10 000 Übersicht / 1:2000 Planausschnitte
Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV)liegt vor. Die Vorlage wurde keiner Vorprüfung durch den Kanton unterzogen. Die öffentliche Bekanntgabe des Stadtratsbeschlusses vom 9. April 2013 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 25. April 2013. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 26. Juni 2013 ersuchte die Stadt Chur das Departement für Volkswirtschaft und Soziales um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
2
B. Formelles / Anhörung Mit E-Mail vom 8. Juli 2013 teilte das ARE der Stadt Chur sinngemäss mit, dass kein Vorprüfungsverfahren durchgeführt worden sei, ansonsten sie insbesondere auf das BVR-Merkblatt „Vereinfachtes Verfahren" vom 8. Februar 2012 hingewiesen worden wäre. Materiell sei zu vermerken, dass die Aufhebung einer Arealplanpflicht oder Schutzfestlegungen für einzelne Gebäude nicht im vereinfachten Verfahren beschlossen werden können. Gleichzeitig wurde der Stadt empfohlen, in einem neuen Stadtratsbeschluss einzelne Festlegungen in den vorliegenden Plänen aufzuheben. Mit Beschluss vom 9. Januar 2014 zog der Stadtrat von Chur den Genereller Erschliessungsplan 1:10 000 Übersicht / 1:2000 Planausschnitte aus dem Genehmigungsverfahren zurück. Sodann wurden im Generellen Gestaltungsplan 1:10 000 Übersicht / 1:2000 Planausschnitte die Festlegungen „Arealplanpflicht aufgehoben, neu Quartierplanpflicht" im Gebiet Kleinbrugen sowie „Erhaltenswerte Bauten und Anlagen" im Gebiet Böschengut vom Genehmigungsverfahren zurückgezogen. Im vorliegenden Genehmigungsverfahren verbleiben somit noch der Zonenplan 1:10 000 Übersicht / 1:2000 Planausschnitte sowie im Genereller Gestaltungsplan 1:10 000 Übersicht / 1:2000 Planausschnitte die Aufhebung der „Hecken und Feldgehölze schützenswert" im Gebiet Rossbodenstrasse.
C. Zonenplan 1:10 000 Übersicht / 1:2000 Planausschnitte Bei den vom Stadtrat von Chur beschlossenen Planänderungen handelt es sich um Bereinigungen von Zeichnungsfehlern, Grenzmutationen aus der amtlichen Vermessung sowie um die Zuteilung von Verkehrsflächen zu einer passenden Zone. Sämtliche Anpassungen sind untergeordnete Planänderungen im Sinne von Art. 48 Abs. 3 KRG.
3
Mit E-Mail vom 28. Januar 2014 wies die Stadt Chur auf zwei formelle Fehler hin und ersuchte um eine Korrektur (Streichung des Legendeneintrags Wohnzone 3 in der Rubrik Änderungen sowie Korrektur der Empfindlichkeitsstufe bei der Wohnzone 5 in eine Stufe III). Gestützt auf Art. 49 Abs. 3 KRG können die Korrekturen dieser formellen Fehler genehmigt werden. Im Übrigen gibt der Zonenplan 1:10 000 Übersicht / 1:2000 Planausschnitte vom 9. April 2013 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.
D. Genereller Gestaltungsplan 1:10 000 Übersicht / 1:2000 Planausschnitte Bei der Aufhebung der Fläche „Hecken und Feldgehölze schützenswert" im Gebiet Rossbodenstrasse handelt es sich offensichtlich um eine untergeordnete Planänderung im Sinne von Art. 48 Abs. 3 KRG, welche ohne weiteres genehmigt werden kann. Die übrigen Bestandteile wurden, wie erwähnt, von der Stadt Chur vom Genehmigungsverfahren zurückgezogen.
Der Generelle Gestaltungsplan 1:10 000 Übersicht / 1:2000 Planausschnitte vom 9. April 2013 gibt im Übrigen zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG
verfügt das Departement für Volkswirtschaft und Soziales: 1. Der Zonenplan 1:10 000 Übersicht / 1:2000 Planausschnitte vom 9. April 2013 wird mit folgenden direkten formellen Korrekturen (Korrekturen gemäss Art. 49 Abs. 3 KRG im Einvernehmen mit der Stadt) genehmigt:
4
a) In der Legende wird die Wohnzone 3 unter der Rubrik Änderungen gestrichen. b) In der Legende wird bei der Wohnzone 5 die Empfindlichkeitsstufe (ES) in die Stufe 111 (statt II) korrigiert. 2. Der Generelle Gestaltungsplan 1:10 000 Übersicht / 1:2000 Planausschnitte vom 9. April 2013 wird mit folgenden Vorbehalten (Vorbehalte gemäss Antrag der Stadt Chur vom 9. Januar 2014) genehmigt: a) Die Festlegung „Arealplanplicht aufgehoben, neu Quartierplanpflicht" im Gebiet Kleinbruggen wird nicht genehmigt. b) Die Festlegung „Erhaltenswerte Bauten und Anlagen" im Gebiet Böschengut wird nicht genehmigt. 3. Der Stadtrat Chur wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Planungsrevisionen dem Amt für Raumentwicklung zur Vorprüfung einzureichen sind (Art. 12 KRVO). 4. Der Stadtrat Chur wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). 5. Der Stadtrat Chur sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung (ARE). 6. Das ARE wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzunehmen. 7. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 8. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.
5
9. Mitteilung an: - Stadtrat Chur, Stadthaus, 7000 Chur - Amt für Schätzungswesen - Amt für Raumentwicklung - Departementssekretariat
Chur, 12. Februar 2014
DEPARTEMENT FÜR VOLKSWIRTSCHAFT UND SOZIALES
mitgeteilt:
zi
EINSCHREIBEN
e t„; --
O
Der Vorsteher:
Hansjörg Trachsel, Regierungsrat
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 814.201 · GSchV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal