Teilrevision Baugesetz
Land-use plan, basic order · Bergün Filisur
Document
- Number
- 10.DEP4
- Kind
- Land-use plan, basic order
- Commune
- Bergün Filisur
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Feb 24, 2010
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Text
Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden Departament d'economia publica e fatgs socials dal Grischun Dipartimento dell'economia pubblica e socialita dei Grigioni
ARE4/10
7000 Chur, Reichsgasse 35
Tel. 081 257 23 14
Fax 081 257 21 71
DEPARTEMENTSVERFÜGUNG
A.
Der Vorstand der Gemeinde Filisur beschloss an seiner Sitzung vom 6. Juli 2009 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend eine Baugesetzesrevision (nachstehend Baugesetz 2009). Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanung&: verordnung (RPV) liegt vor. Die Gemeinde verzichtete darauf, die Vorlage einer Vorprüfung zu unterziehen. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 6. Juli 2009 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden erfolgte am 16. Juli 2009. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 14. Oktober 2009 ersuchte der Gemeindevorstand Filisur das Departement für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
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B. Baugesetz 2009
Die Gemeinde Filisur hat im Jahr 2005 eine Gesamtrevision der Ortsplanung durchgeführt. Das Baugesetz wurde kurz vor Inkrafttreten des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) beschlossen und von der Regierung mit RB Nr. 179 vom 20. Februar 2007 genehmigt. Mit der vorliegenden Revision hat die Gemeinde eine rein formelle Anpassung an das KRG vorgenommen, indem sie überflüssige Artikel weglässt, welche im KRG verbindlich enthalten sind, und die Gesetzesartikel neu nummeriert.
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Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »
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Gemäss Art. 49 Abs. 3 KRG kann die Regierung im Genehmigungsverfahren nach Anhören des Gemeindevorstandes und Betroffener in den Erlassen der Grundordnung (Baugesetz und Pläne) formelle Mängel beheben. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens mussten im Baugesetz zwei formelle Mängel festgestellt werden, welche einer Korrektur im dargelegten Sinne zugänglich sind. Mit Schreiben vom 5. Januar 2010 wurde die Gemeinde Filisur darüber informiert. Der Gemeindevorstand Filisur stimmte mit Schreiben vom 17. Februar 2010 der Behebung der formellen Mängel im Baugesetz 2009 zu. Das ARE wird beauftragt, die entsprechenden Korrekturen vorzunehmen.
Im Übrigen gibt das am 6. Juli 2009 beschlossene Baugesetz 2009 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; es kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG
verfügt das Departement für Volkswirtschaft und Soziales:
1.
Das am 6. Juli 2009 beschlossene Baugesetz wird mit folgenden direkten Korrekturen (Korrekturen gemäss Art. 49 Abs. 3 KRG im Einvernehmen mit der Gemeinde) genehmigt: a)
Die Artikelnummern der Verweise in Art. 41 (Zonenschema) werden wie folgt korrigiert: Dorfzone - Art. 34 statt 41, ZöBA - Art. 39 statt 46 und Störungsgrade von Betrieben -Art. 33 statt 40).
b) 2.
Vor Art. 92 BauG wird der Titel „V) Baubewilligungsverfahren" eingefügt.
Der Gemeindevorstand Filisur wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
3.
Der Gemeindevorstand Filisur sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung.
4.
Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »
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5.
Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.
6.
Mitteilung an:
Chur, 24. Februar 2010 mitgeteilt am:
F2. März 2010
DEPARTEMENT FÜR VOLKSWIRTSCHAFT UND SOZIALES
Der Vorsteher:
HansJorg I racnse1, Keg1erungsrat
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 814.201 · GSchV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal