Plan da quartier Vitget Crestas al Crest d'Acletta, midada

Neighbourhood plan procedure · Disentis/Mustér

Document

Number
20.GDEf137
Kind
Neighbourhood plan procedure
Commune
Disentis/Mustér
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
May 18, 2020

Map

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Text

_

X DISENTIS/MUSTER

GEMEINDE/VISQHNAUNCA

Entscheid des Gemeindevorstands Disentis/Muster vom 18. Mai 2020 betreffend

Änderung

Quartierplan Vitget Crestas al Crest d'Acletta >

Am 3. Dezember 2012 genehmigte der Gemeindevorstand auf Grundlage eines Gesamt— i projekts den Quartierplan "Vitget Crestas al Crest d'Acletta". Auf Grund der Zweitwohnungsgesetzgebung des Bundes und gestützt auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahre 2013, konnte das Projekt nicht realisiert werden. In der Folge wurde das Projekt überarbeitet, was zur Folge hatte, dass der Quartierplan "Vitget Crestas al Crest d'Acletta" angepasst werden musste. Am 7. August 2017 genehmigte der Gemeindevorstand den angepassten Quartierplan. In der Zwischenzeit haben die Bergbahnen Disentis AG als Eigentümerin der Stammparzelle des betroffenen Quartierplanperimeters eine neue Aufteilung der Grundstücke vorgenommen. Zudem hat es Differenzen zwischen der Strassenführung (Niveau und Linienführung) sowie dem bereits erstellten Personalgebäude auf Parzelle 3950 gegeben. Im Rahmen der Strassenkorrektur ist es notwendig, die Grenzen der Parzellen 3950, 3884, 3967 und 3951 an die entstandenen neuen Verhältnisse anzupassen.

Auf Grund der vorgenommenen Änderungen am Quartierplan hat die Gemeinde gestützt auf Art. 53 Abs. 2 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) beschlossen, das Verfahren für die Anpassung des Quartierplans "Vitget Crestas aI Crest d'Acletta" einzuleiten. Die öffentliche Auflage zum Quartierplan "Vitget Crestas al Crest d'Acletta" fand vom 21. Februar bis zum 23. März 2020 statt.

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I

Bis zum 23. März 2020 konnte gegen den Quartierplan beim Gemeindevorstand schriftlich Einsprache erhoben werden. Innerhalb der Auflagefrist ist eine Einsprache eingegangen.

g Der Einsprecher stellt fest, dass in Zusammenhang mit der Gesamtmelioration über den Skillspark und folgend durch das Quartierplangebiet "Vitget Crestas al Crest d'Acletta" eine Fusswegverbindung zum Reka-Dorf geplant sei. Die Planerin habe unterlassen, diese Fusswegverbindung in den Quartierplan zu übernehmen bzw. in den Quartierplanvor— schriften zu erwähnen. Tatsächlich befindet sich die in der Gesamtmelioration festgelegte Fusswegverbindung

ausserhalb des Quartierplanperimeters "Vitget Crestas aI Crest d'Acletta". Sie führt

innerhalb der Landwirtschaftszone auf den Parzellen 1329, 1331, 1330, 1563, 1554, 2304 und 1543 bis zur Via Cafeni (Parzelle 3926).

1553

.

Weg Nr. 493

es

Abb. Im Projekt der Gesamtmelioration festgelegte Fusswegverbindung Reka-Dorf — Catrina Resort.

Da sich diese Fusswegverbindung ausserhalb des Quartierplanperimeters befindet, kann diese nicht im Quartierplan "Vitget Crestas al Crest d'Acletta" berücksichtigt werden, weder in den Plänen noch in den Quartierplanvorschriften. Richtig ist, dass im Erschliessungsplan zum QP mehrere Fusswegverbindungen aufgehoben wurden. Neu gibt es eine Fusswegverbindung ab Ende der neuen Quartierstrasse Via Soliva bis zur Fusswegverbindung, welche in der Gesamtmelioration festgelegt wurde. Fazit

Die Fusswegverbindung, festgelegt im Projekt der Gesamtmelioration, bildet keinen Bestandteil des Quartierplanverfahrens. Die Fusswegverbindung ab der Quartierstrasse Via Soliva zur Fusswegverbindung Reka—Dorf - Catrina Resort dient als Verbindung zwischen dem Baugebiet und der in der Gesamtmelioration festgelegten Fusswegverbindung. Somit wird nur die geplante Fusswegverbindung tangiert, jedoch nicht die Parzelle 1563, denn die im QP geplante Fusswegverbindung führt nur bis zur Grenze der

Parzelle 3964. Somit kann in diesem Verfahren nicht auf das Anliegen des Einsprechers eingetreten werden. Die Einsprache ist in diesem Sinne abzuweisen.

II

Folgende Unterlagen gelten als Bestandteil des Quartierplans:

- Plan da quartier "Vitget Crestas al Crest d'AcIetta", Gestaltungsplan 1:500 - Plan da quartier "Vitget Crestas al Crest d'AcIetta", Erschliessungsplan 1:500 - . Plan da quartier "Vitget Crestas al Crest d'AcIetta", Landumlegung 1:500 - Quartierplanvorschriften "Vitget Crestas al Crest d'AcIetta" III

Auf Grund der oben erwähnten Überlegungen und der vorliegenden Akten hat der Gemeindevorstand am 18. Mai 2020 beschlossen, den Quartierplan "Vitget Crestas al Crest d'AcIetta" mit den Sonderbestimmungen unter folgenden Bedingungen und Vorbehalten zu genehmigen:

Die Einsprache von Nelly und Duri Huonder, 7186 Segnas, wird abgewiesen.

1.

Die Kosten des Quartierplanverfahrens in der Höhe von CHF 5'936.95 exkl. Kosten der Grundbuchanmerkung des Quartierplans "Vitget Crestas al Crest d'AcIetta" gehen zu Lasten der Bergbahnen Disentis AG, Via Acletta 2, 7180 Disentis/Muster.

2.

Die durch die Landumlegung anfallenden Kosten für die Mutationen sowie für die Vermessung durch den Geometer gehen zu Lasten der Bergbahnen Disentis AG, Via Acletta 2, 7180 Disentis/Muster.

3.

Der Quartierplan "Vitget Crestas al Crest d'AcIetta"iist im Sinne von Art. 19 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) nach Ablauf der Beschwerdefrist im Grundbuch der Gemeinde Disentis/Muster anzumerken.

4.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Mitteilung Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden Einsprache erhoben werden.

5.

beim

Mitteilung geht an: — -

Bergbahnen Disentis AG, Via Acletta 2, 7180 Disentis/Muster Admir und Almedina Jasarevic, Via Soliva 17, 7180 Disentis/Muster Marco und Andrea Schmed—Beer, Via Plauncas 1, 7180 Disentis/Muster Albert ed Anna Marie Spescha-Wiher, Via Acletta 4, 7180 Disentis/Muster Fabio und Ivana Calia-Lutz, Via Lucmagn 7, 7180 Disentis/Muster Esther Casanova, Raumplanerin, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur Grundbuchamt Cadi, Via Sursilvana 18, 7180 Disentis/Muster Marco Tomaschett, Leiter Bauamt Freundliche Gr'üsse

Gemeindevorstand Disentis/Muster

Der Präsident:

Disentis/Muster, 23. Juli 2020

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‚ äflpö/ri/‚Gemeindeschreiber:

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