Teilrevision Baugesetz Art. 20 (Dorfkernzone)
Land-use plan, basic order · Surses
Document
- Number
- 21.751
- Kind
- Land-use plan, basic order
- Commune
- Surses
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Aug 17, 2021
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Text
Die Regierung
La Regenza
Il Governo
des Kantons Graubùnden
dal chantun Grischun
dei Cantone dei Grigioni
Sitzung vom
17. August 2021
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Mitgeteilt den
Protokoll Nr.
. 19. August 2021
751/2021
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Surses beschiossen an der Gemeindever—
sammlung vom 10. Mai 2021 eine Teilrevision der Ortspianung, umfassend eine An-
passung des Baugesetzes Savognin (Art. 20 Dorfkernzone).
Ein Planungs— und Mitwirkungsberìcht vom Mai 2021 gemàss Art. 47 der eidgenòssi— schen Raumplanungsverordnung (HPV; SR 7001) liegt vor. Das Amttùr Raument—
wicklung veriasste mit Datum vom 3. Dezember 2020 einen Vorprùfungsbericht.
Die òffentlìche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschiusses vom 10. Mai
2021 gemàss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes fùr den Kenton Graubùnden
(KRG; BR 801.100) erfolgte am 11. Juni 2021.- Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 9. Juni 2021 ersuchte der Gemeindevorstand Surses um Geneh—
migung der Revisionsvortage im Rahmen von Art. 49 des KRG.
GeQenstand der Revisionsvorlage Inhalt der voriiegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde
Surses biidet eine Anpassung von Art. 20 des Baugesetzes Savognin betreffend die Dorfkernzone. Das heutige Baugesetz der ehematigen Gemeinde Savognin steht vor,
dass in der Dorfkernzone die Geschossfiàchen jedes Hauses "mindestens zur Hàifte
der wohnlìchen Nutzdng" offenzustehen haben. Diese Abgrenzung fùhrt dazu, dass
Gebàude mit einem ùbenrviegenden oder umfassenden Anteil an Dienstleistungsfià— chen in der Dorfkernzone derzeit nicht bewiliigt werden kònnen. Die Gemeinde stellt
jedoch fest, dass in der Dorfkernzone Vermehrt auch Dienstleistungsnutzungen, bei-—
spielsweise im Bereich Tourismus, nachgefragt werden. Aufgrund dieses Umstandes
erscheint der Gemeinde die heutige Formulierung im Baugesetz nicht mehr zweck— màssìg und soll angepasst werden.
Baugesetz
Mit den vorliegenden Anpassungen des Art. 20 BauG Savognin wird erreicht, dass
neben dem Anteil fi.ir Wohnflàchen in der Dorfkerhzone auch im gròsseren Umfang
nicht stòrende Dienstleistungsbetriebe mòglich sind. Damit kònnen neu auch Ge— bàude ohne Wohnnut2ung bewilligt werden. Weiterhin gilt, dass mindestens die
Hélfte der Geschossflàchen dem Wohnen oder einer nicht stòrenden Dienstleistunge—
nutzung offenzustehen hat. Somit sind in der Dorikernzone auch kùnftìg keine reinen
Produktionsbetriebe zulàssig. Demgegehiiber sind in der Dorikernzone gem'àss Art.
35 des Musterbaugesetzes auch Produktionsbetriebe mòglìch. Die voriiegende Re—
geiung des Baugesetzes geht demnach tiber die Bestimmungen des Musterbauge—I setzes hinaus. Vor diesem Hintergrund ergeben sich keine Vorbehalte gegen die An?
passung des Baugesetzes Savognin. Im Ùbrigen gibt die am 10. Mai 2021 beschlosSene Teilrevision des Baugesetzes zu
keinen weiteren Bemerkungen Anlass; sie kann genehmigt werden. Gestùtzt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung:
1.
Die am 10. Mai 2021 beschlossène Teilrevision des Baugesetzes Savognin
(Art. 20) Wird genehmigt.
2.
Der Gemeindevorstand Surses wird ersucht,' diesen Beschluss in geeigneter
Form òffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
3.
Soweit fùr die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not—-
wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zustàndigen Behòrde oder Amtsstelle vorbehalten.
5.
Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle fùhrt die Nutzungs—
plandaten nach den Weìsungen des Amtes fùr Raumentwicklung nach. Mitteilung an:
— Gemeindevorstand Surses, Veia Cantunala 57, 7453 Tinizong
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6.
Stauffer & Studach AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur
Amt fùr Immobilienbewertung
Amt fùr Raumentwicklung
— Standeskanzlei ‘-
Departement fùr Volkswirtschatt und Soziales (samt Unterlagen)
Namens der Regierung Der Président:
Der Kanzleidirektor:
/7 %;… Dr. Mario Cavigelli
i.V. C. Hartmann Lùtscher
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 814.201 · GSchV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal