Teilrevision Gewässerraum

Land-use plan, basic order · Samnaun

Document

Number
24.690
Kind
Land-use plan, basic order
Commune
Samnaun
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Aug 27, 2024

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Text

Die Regierung des Kantons Graubünden

La Regenza dal chantun Grischun

lI Governo del Cantone dei Grigioni

Sitzung vom

IVIitget'eilt den

27. August 2024

29. August 2024

Protokoll Nr.

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I“ 690/2024

Gemeinde Samnaun OP—Teilrevision "Festlegung Gewässerraum“

Genehmigung der Ortsplanungsrevision

A.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Samnaun beschlossen an der Urnenabstim— mung vom 22. Oktober 2023 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden

folgende Planungsmittel verabschiedet:

"-—-

Zonenplan 1:2000 Samnaun 'Dorf/ Samnaun—Ravaisch - Gewässerraum

„__

Zonenplan 1:2000 Samnaun-Plan [Samnaun—Laret w-Gewässerraum

————

Zonenplan 117500 Übriges Gemeindegebiet - Gewässerraum

Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Samnaun die folgenden weite-

" ren Unterlagen ein: -—-

Planungs— und Mitwirkungsbericht (PiVlB) gemäss Art. 47 der eidgenössischen ‘

Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) _„

Gewässerraumausscheidung Gemeinde Samnaun Begleitbericht vom 3. Juni

2022 Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 26. September 2022 einen

Vorprüfungsbericht.

Die öffentliche Bekanntgabe der Urnenabstimmung vom 22. Oktober 2023 gemäss

Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG; BR 801‚100)

erfolgte am 8. November 2023. Es gingen keine Beschwerden ein. lVIit Schreiben vom 9. November 2023 ersuchte der Gemeindevorstand Samnaun um

Genehmigung der Revisionsvoriage im Rahmen von Art. 49 des KRG.

Gegenstand der Revisionsvoriage Gegenstand der von der GemeindeSamnaun an der Urnenabstimmung vom 22. Oku-

tober 2023 beschlossenen Zonenpläne bildet die Ausscheidung von Gewässerraumuzonen. Die Gemeinde kommt damit einem Auftrag der eidgenössischen Gewässer»

schutzgesetzgebung nach, laut welchem der Raumbedarf der oberirdischen Gewäs— ser festgelegt werden muss, der für die Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, für den Schutz vor Hochwasser und für die Gewässernutzung erfor—

derlich ist (vgl. Art. 36a des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer

[GSchG]; SR 814.20). ln Anwendung von Art. 41a und Art. 41b der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) sowie der in der GSchV enthal-

tenden Übergangsbestimmungen zur Änderung des GSchG vom 4. Mai 2011 hat die .

Gemeinde Samnaun die Festlegung der Gewässerräume entsprechend der gängigen kantonalen Praxis mittels die Grundnutzungszonen überlagernde Schutzzonen nach Art. 37a KRG vorgenommen.

C.

Übereinstimmung mit der Richtplanung Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde unter anderem die Prüfung der Über—

einstimmung der NutzunQSpläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu prüfen, ob die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung mit dem kantonalen Richtplan (KRIP) soWie mit dem rechtskräftigen Regionalen Richtplan Unterengadin/Val Müstair übereinstimmt,

Die Anpassung des Kapitels 3.9 Oberflächengewässer und Fischerei des KRlP Wurde mit Regierungsbeschiuss vom 27. August 2019 (Prot. Nr. 631/2019) verab-

schiedet und für die Behörden des Kantons Graubünden als verbindlich erklärt. Die Genehmigung dieser Anpassung des KRIP erfolgte am 21. Juli 2020 durch das Eid-

genössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Die vorliegende Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde Samnaun entspricht grund-

sätzlich den im KRIP festgehaltenen Festlegungen und Vorgaben.

im RRIP Engiadina Bassa/Val Müstair ist die Thematik Festlegungder Gewässer— räume nicht behandelt. Es existieren diesbezüglich daherim genannten RRIP auch keine speziell zu beachtenden Inhalte und Vorgaben.

Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass die vorliegende Ortspla«

nungsrevision sowohl mit den Vorgaben des KRlP als auch mit den Inhalten des RRIP im Grundsatz übereinstimmt und sich somit unter dem Aspekt der Richtplan-

konformität als genehmigungsfähig erweist.

Zonenplan 1:2000 Samnaun-Plan l Samnaun-Laret

-

Zonenplan 1:2000 Samnaun Dorfl Samnaun-Ravaisch - Gewässerraum Gewässerraum

Zonenplan 1:7500 Übriges Gemeindegebiet .. Gewässerraum Der Zonenplan 1:2000 Samnaun Dorf / Samnaun-Ravaisch —_ Gewässerraum, der Zonenplan 1:2000 Samnaun-Plan / Samnaun-Laret — Gewässerraum und der Zonen-

plan 1:7500 Übriges Gemeindegebiet — Gewässerraum, alle vom 22. Oktober 2023

geben zu keinen Bemerkungen Anlass und können genehmigt werden.

Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1.

Der Zonenplan 1:2000 Samnaun Dorf/ Samnauaavaisch ... Gewässerraum, der

Zonenplan 1:2000 Samnaun-Plan / Samnaun-Laret - Gewässerraum und der Zonenplan 1:7500 Übriges Gemeindegebiet — Gewässerraum, alle vom 22. Oktober 2023, werden genehmigt.

2.

Der Gemeindevorstand-Samnaun wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter

Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). 3.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not—

wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder 'Amtsstelle vorbehalten.

4.

Das Amt für RaUmentwicklung wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzunehmen.

5.

Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungs» _ I

plandaten nach den Weisungen des Amts für Raumentwicklung nach 6.

Mitteilung an:

-

Gemeindevorstand Samnaun, Kirchweg 25, 7562 Samnaun-Compatsch .

-

Stauffer & Studach AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur

- Amt für Jagd und Fischerei

.

- Amt für Landwirtschaft und Geoinformation

- Amt für Natur und Umwelt - Amt für Wald und Naturgefahren

- Archäologischer Dienst -

Plantahof

— Tiefbauamt

- Amt für lmmobilienbewertung

— Amt für Raumentwicklung

—

Standeskanzlei

-

Departement für Volkswirtschaft und Soziales (samt Unterlagen)

Namens der Regierung Der Präsident:

Der Kanzleidirektor:

ilf' i\/‚VXK Dr. Jon Domenic Parolini

Daniel Spadin