Vertrag betreffend Naturwaldreservat Tiejer Wald

Forest reserves · Arosa

Document

Number
2010
Kind
Forest reserves
Commune
Arosa
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Aug 1, 2010

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DIENSTBARKEITSVERTRAG

betreffend

Naturwaldreservat

Tiejer-Wald

zwischen

der politischen Gemeinde Langwies als Eigentümerin des Waldes innerhalb der Parzelle Nr. 1427 in der Gemeinde Langwies

und

dem Kanton Graubünden, vertreten durch das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement

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NWR Tiejer-Wald Dienstbarkeitsvertrag

1. Zweck

Das Naturwaldreservat soll die natürliche, dynamische, vom Menschen möglichst unbeeinflusste Entwicklung im Tiejer-Wald sicherstellen. Gleichzeitig dient es waldbaulichen und wissenschaftlichen Untersuchungen.

Das Naturwaldreservat Tiejer-Wald ist ein Teil des kantonalen Reservatsnetzes in häufigen, repräsentativ ausgewählten Waldgesellschaften. Es wurde im Waldentwicklungsplan (WEP) Schanfigg als mögliches Naturwaldreservat bezeichnet (Objekt 311).

Die Ziele im Naturwaldreservat Tiejer-Wald sind:

"= Zulassen der natürlichen Waldentwicklung als Beispiel für den Standort-Komplex der stark wechselfeuchten Fichten- bzw. Tannen-Fichtenwäldern auf basenreichem Untergrund.

" Schutz des Gebirgswaldes und seiner reichen Pflanzen- und Tierwelt.

" Förderung seltener Pflanzen- und Tierarten, insbesondere jener, die von einer ungestörten, natürlichen Waldentwicklung profitieren.

"= Zulassen eines hohen Anteils an Alt- und Totholz (stehend und liegend) und somit Schutz der Lebensgrundlage für viele seltene Xylobionten (holznutzende Insekten).

"= Schaffung eines Anschauungsbeispieles über die natürliche Entwicklung ohne neueren Bewirtschaftungseinfluss. Daraus können unter anderem auch Folgerungen für die Pflege und Nutzung von Wäldern des betreffenden Standort- Komplexes abgeleitet werden.

"» Öffentlichkeit mit adäquaten Informationen vor Ort bedienen.

2. Gegenstand

Gegenstand der Vereinbarung ist die im beiliegenden Übersichtsplan eingezeichnete Waldfläche auf Territorium der Gemeinde Langwies. Sie umfasst 41 ha.

Dieser Übersichtsplan bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Dienstbarkeitsvertrages und wird von den Parteien ebenfalls unterzeichnet.

NWR Tiejer-Wald Dienstbarkeitsvertrag

3. Leistungen der Gemeinde Langwies inkl. Errichtung einer Personaldienstbarkeit

Die Gemeinde Langwies als Eigentümerin der Parzelle Nr. 1427 errichtet hiermit zugunsten des Kantons Graubünden folgende Personaldienstbarkeit:

Die Gemeinde Langwies erklärt das bezeichnete Gebiet zum Naturwaldreservat „Tiejer-Wald“ (Totalreservat). Sie verpflichtet sich, darin auf jegliche Holz- und Nebennutzung, inkl. Weide, Dürrholzbezug etc., zu verzichten. Sie ist insbesondere dafür besorgt, dass das Weidevieh nicht in die Reservatsfläche eindringt.

Die Gemeinde verpflichtet sich ausserdem, auftretende Gefahren für das Naturwaldreservat abzuwenden. Dazu gehören unter anderem die Abwehr der Gefahr von Käferbefall und die fristgerechte Beseitigung von Käferbefall in den benachbarten Wäldern entsprechend den Weisungen des kantonalen Forstdienstes.

Eingriffe, die aus Gründen der Sicherheit und aus waldhygienischen Gründen notwendig werden könnten, werden gemeinsam zwischen den Vertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Amt für Wald Graubünden festgelegt. Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung auch im Reservat gestattet und angezeigt.

Der kommunale Forstdienst besorgt die ständige Aufsicht analog den übrigen Waldungen und wird mit der Durchführung von allfällig notwendigen Massnahmen (Information, angemessene Eingriffe bei ausserordentlichen Ereignissen in Absprache mit dem Amt für Wald Graubünden) beauftragt.

Die Gemeinde Langwies lässt wissenschaftliche Beobachtungen und Erhebungen von Bund und Kanton auf der gesamten Fläche zu.

Diese Personaldienstbarkeit ist im Grundbuch der Gemeinde Langwies wie folgt einzutragen: Nutzungsbeschränkung (Naturwaldreservat) bis 31.07.2060 zulasten der Parzelle Nr. 1427 und zugunsten Kanton Graubünden.

4. Leistungen des Kantons

Die Gemeinde Langwies erhält eine Entschädigung von gesamthaft Fr. 20.- (Franken zwanzig) pro Hektar und Jahr über die Vertragsdauer von 50 Jahren. Darin sind Beiträge an die Aufwendungen für reservatsspezifische Kontrollgänge des örtlichen Forstdienstes sowie an periodisch anfallende Kosten für Einrichtungen, Öffentlichkeitsarbeit usw. zugunsten des Reservats enthalten.

Die Kosten werden von Bund und Kanton übernommen. Nach der Vertragsunterzeichnung wird der gesamte Betrag für die ersten 25 Jahre pauschal ausbezahlt, was Fr. 20'500.- (Franken zwanzigtausenfünfhundert) entspricht. Nach Ablauf von 25 Jahren wird die Höhe der Entschädigung überprüft, gegebenenfalls den neuen Verhältnissen angepasst und wieder pauschal im Voraus ausbezahlt.

NWAR Tiejer-Wald Dienstbarkeitsvertrag

Der Kanton verpflichtet sich ausserdem, die von der Gemeinde Langwies ausgeführten Massnahmen zur Abwendung von für das Naturwaldreservat auftretenden Gefahren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und den verfügbaren Mitteln zu unterstützen. Solche Massnahmen bedürfen der Zustimmung des Kantonalen Amtes für Wald.

Die Reservatsfläche wird in die Datenbank des Geographischen Informationssystems des Kantons aufgenommen. Diese Daten stehen bei Bedarf auch der Gemeinde Langwies zur Verfügung.

Die Kosten für den Grundbucheintrag gehen zulasten des Kantons.

5. Grenzverlauf

Der Tiejer-Wald liegt auf der orografisch rechten Talseite des inneren Schanfiggs auf Territorium der Gemeinde Langwies. Das Naturwaldreservat Tiejer-Wald entspricht genau der Parzelle Nr. 1427. Südlich grenzt der Tiejer-Wald an den „Furka-Wald“ der Stadt Maienfeld, während im Norden der Tiejer-Bach die Grenze zur Haldensteiner „Tschuggen“-Alp bildet. Der Tiejer-Bach als Seitenbach der Plessur gehört nicht zum Projektperimeter und hält somit die Möglichkeit für einen Mehrnutzungsaugleich der Plessur offen. Eine weitere natürliche Abgrenzung ist das Felsband des „Grüsti“ zum westlich gelegenen „Grüstiwald“, der Abteilung Nr. 39 der Gemeindewaldungen von Langwies. Zur genauen Lagebestimmung ist der Grenzverlauf des Naturwaldreservats auf einem Übersichtsplan im Anhang eingezeichnet.

6. Weitere Bestimmungen

Die Nutzung und der Unterhalt der Wanderwege im oder angrenzend an das Naturwaldreservat sind gewährleistet.

Forstliche Massnahmen können oder müssen, in Absprache mit dem Amt für Wald Graubünden, getroffen werden zur:

- Verhinderung von Verklausung im Tiejer-Bach.

- Verhinderung von Kalamitäten, welche die Nachhaltigkeit der Vorrangfunktion in angrenzenden Waldbeständen gefährden.

- Verkehrssicherung entlang von Wegen, wenn eine potentielle Gefährdung des Besucherverkehrs vorliegt.

Das Betreten des Waldes sowie die Ausübung der Jagd im Reservat ist nach Massgabe der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung gestattet.

Das Sammeln von Beeren und Pilzen ist im Rahmen des geltenden Rechts gestattet. Nach Rücksprache mit der Gemeinde Langwies kann das Amt für Wald Graubünden

Vereinbarungen mit Dritten zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen treffen.

NWR Tiejer-Wald Dienstbarkeitsvertrag

Das Amt für Wald Graubünden wird höchstens drei Informationstafeln zum Wäaldreservat finanzieren. Der Unterhalt der Informationstafeln ist Aufgabe der Gemeinde Langwies.

Anzahl Vertragsexemplare: Gemeinde Langwies, BVFD, AfW GR, Grundbuchamt.

7. Vertragsänderungen / Kündigung

Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien. Wird der Vertrag auf Wunsch der Gemeinde Langwies vorzeitig aufgehoben, hat die Gemeinde die Entschädigung pro rata temporis Bund und Kanton zurückzuerstatten.

8. Termine

Inkrafttreten: 1. August 2010

Vertragsdauer: \ 50 Jahre

Kündigungsfrist: 2 Jahre

1. Kündigungstermin: per 31. Juli 2060

Stillschweigende Vertragsverlängerung: Wird die Vereinbarung von keiner der

Parteien auf den jeweils möglichen Zeitpunkt gekündigt, so erneuert sie sich stillschweigend um zehn Jahre.

9. Schiedsklausel

Bei Meinungsverschiedenheiten bezeichnen die Parteien je einen Sachverständigen, welche ihrerseits einen Obmann bestimmen. Das Schiedsgericht entscheidet abschliessend über die Streitfrage.

Die Kosten des Schiedsverfahrens tragen die Parteien zu gleichen Teilen, sofern das Schiedsgericht nicht eine andere Verteilung anordnet.

NWR Tiejer-Wald Dienstbarkeitsvertrag

10.Grundbuchanmeldung

Der vorliegende Vertrag wird hiermit zum grundbuchlichen Vollzug angemeldet. Das Grundbuchamt Langwies wird beauftragt und ermächtigt, die vorstehend unter Ziffer 3 vereinbarte Personaldienstbarkeit

Nutzungsbeschränkung (Naturwaldreservat) bis 31.07.2060 zulasten der Parzelle Nr. 1427 und zugunsten Kanton Graubünden.

im Grundbuch der Gemeinde Langwies einzutragen.

Für die Gemeinde Langwies:

Die Präsidentin:

7057 Langwies

Ort, Datum: Der Gemeindeschreiber:

Für den Kanton Graubünden: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden

Ort, Datum: Chur f} | Juli 2010 Der Vorsteher: u

Anhang: - Plan mit Grenzverlauf, 1:10'000, 10.06.2010

Verteiler (Originale): Verteiler (Kopien):

- _Gemeindeverwaltung Langwies - Revierforstamt Langwies

- _Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Chur - AfWGR, Region Rheintal/Schanfigg, Tamins - Amt für Wald Graubünden, Chur

- Grundbuchamt

185'500

185000

184500

Amt für Wald Graubünden Naturwaldreservat Tiejer-Wald: Plan zum Dienstbarkeitsvertrag

Massstab 1:10'000

Details | Perimeter-Naturwaldreservat

| Gemeindegrenzen

773000 Kartendaten: LK25 © SMWISSTOPO,2009 u Planherstellung AfW GR, Region Rhd

01. Juli 2010