Vertrag betreffend Altholzinseln in der Gemeinde Jenaz
Forest reserves · Jenaz
Document
- Number
- 2018
- Kind
- Forest reserves
- Commune
- Jenaz
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Jan 1, 2018
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I; Amt für Wald und Naturgefahren = Uffizi da guaud e privels da la natira Ufficio foreste e pericoli naturali
VERTRAG
betreffend den Erhalt der nachstehenden ALTHOLZINSELN in der
Gemeinde Jenaz
Name | Zentrums-Koordinaten | Parzellen-Nr. Fläche (ha)
Furnatobel 771'984 / 200'890 2.9
Schwendeliwald 771'065 / 199'705
zwischen der Gemeinde Jenaz, als Eigentümerin des Waldes und dem Kanton Graubünden, vertreten durch den zuständigen Regionalforstingenieur
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des Amtes für Wald und Naturgefahren, Region Herrschaft / Prättigau / Davos
Bestimmungen:
In Altholzinseln soll sich der Wald ohne Zutun des Menschen dynamisch entwickeln. Altholzinseln beherbergen Totholz sowie Altbäume, die wegen ihres Reichtums an Höhlen, Rissen, Faulstellen und toten Holzteilen besondere ökologische Nischen anbieten. Wichtig ist eine gute Vernetzung zu anderen Altholzinseln, Naturwaldreservaten und Beständen mit geringer Bewirtschaftungsintensität.
Die zwei Altholzinseln umfassen insgesamt 3.4 ha Wald. Sie werden bei Bedarf im Gelände markiert. Die Vertragsparteien verpflichten sich, auf jegliche Holznutzungen auf den in diesem Vertrag bezeichneten Flächen zu verzichten (Nutz- und Brennholz, Äste, Rinde).
Der Vertrag tritt rückwirkend am 1. Januar 2018 in Kraft und seine Laufzeit beträgt 50 Jahre (bis 31. Dezember 2067). Eine nachfolgende Verlängerung wird 2 Jahre vor Vertragsende geprüft (anno 2065). Die Waldeigentümerin erhält einmalig eine Entschädigung bei Vertragsbeginn von gesamthaft Fr. 3'400.- über die Vertragsdauer von 50 Jahren (Fr. 20.- pro ha und Jahr).
Eine etwaige Markierung der Altholzinseln wird separat entschädigt.
Forstliche Eingriffe in die Altholzinseln, die aufgrund einer phytosanitären Extremsituation notwendig werden könnten, werden gemeinsam zwischen der Waldeigentümerin, dem Revierforstamt und dem Amt für Wald und Naturgefahren festgelegt. Nach Möglichkeit müssen allfällige Zwangsnutzungen liegengelassen und entrindet werden. Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung auch in den Altholzinseln gestattet und angezeigt.
Entlang von offiziellen Wegen (Markierung gemäss BAW) können zwecks Gewährleistung der Werksicherheit die dazu notwendigen Eingriffe durchgeführt werden (wie z.B. Entfernen gefährlicher
7302 Landquart, Bahnhofplatz 3B, www.wald-naturgefahren.gr.ch
Bäume). Ein solcher Eingriff erfolgt durch das zuständige Revierforstamt im Einvernehmen mit dem Naturschutzspezialisten des Amts für Wald und Naturgefahren.
Änderungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien. Wird der Vertrag auf Wunsch der Waldeigentümerin vorzeitig aufgehoben, hat diese die Entschädigung pro rata temporis zurückzuerstatten. Erreicht eine Altholzinsel eine Entwicklungsphase, die nicht mehr ihrer Zielsetzung entspricht (z.B. Jungwald ohne Totholz nach besonderen Ereignissen), so kann der Vertrag seitens des Amts für Wald und Naturgefahren ohne Recht auf Rückerstattungen gekündigt werden.
Die beiliegenden Pläne, Massstab 1:5'000, datiert vom 25. Oktober 2018, bilden einen Bestandteil dieses Vertrages und werden von den Parteien ebenfalls unterzeichnet.
Dieser Vertrag wird dreifach unterzeichnet und ausgefertigt: Je ein Exemplar für die Gemeinde Jenaz, die Region Herrschaft/Prättigau/Davos und die Zentrale des Amts für Wald und Naturgefahren Graubünden.
Gemeinde Jenaz Amt für Wald und Naturgefahren, Region Herrschaft / Prättigau / Davos Ort, Datum: Ort, Datum:
Werner Bär-Bühler Gemeindepräsident Regionalforstingenieur
Daniel Gasner
Gemeindekanzlist
Beilagen: - Kartenausschnitt AHI "Furnatobel" - Kartenausschnitt AHI "Schwendeliwald"
Verteiler: - Gemeinde Jenaz -— Amtfür Wald und Naturgefahren, Region Herrschaft / Prättigau / Davos — Amt für Wald und Naturgefahren, Zentrale Chur - Forstbetrieb Jenaz (Kopie)
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