Vertrag betreffend Naturwaldreservat Salgina
Forest reserves · Schiers
Document
- Number
- 2009
- Kind
- Forest reserves
- Commune
- Schiers
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Jan 1, 2009
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Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Salgina
DIENSTBARKEITSVERTRAG
betreffend
Naturwaldreservat
Salgina zwischen
der politischen Gemeinde Schiers als Eigentümerin des Waldes innerhalb der Parzellen Nr. 2290 und Nr. 2389 in der Gemeinde Schiers
und
dem Kanton Graubünden, vertreten durch das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
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43_20_Salgina_Vertrag.doc
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Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Salgina
1. Zweck
Das Naturwaldreservat soll die natürliche, dynamische, vom Menschen möglichst unbeeinflusste Entwicklung in grossen Teilen des Gebiets „Salginatobel“ sicherstellen. Gleichzeitig dient es waldbaulichen und wissenschaftlichen Untersuchungen.
Das Naturwaldreservat Salgina ist ein Teil des kantonalen Reservatsnetzes in häufigen, repräsentativ ausgewählten Waldgesellschaften. Es wurde im Waldentwicklungsplan (WEP) Herrschaft-Prättigau, Teilregion Äusseres Prättigau (Objektblatt 32416), als potentielles Naturwaldreservat bezeichnet.
Das Salginatobel liegt in einem nördlichen Seitental des Prättigaus nahe der Ortschaft Schiers. Die potentielle Reservatsfläche erstreckt sich entlang des Salginabaches von Höhe Drösli/Drosegg bis kurz vor die Salginatobelbrücke. Zur genauen Lagebestimmung ist der Grenzverlauf des Naturwaldreservats auf einem Übersichtsplan im Anhang eingezeichnet.
Die Ziele im Naturwaldreservat Salgina sind:
e Schutz und Förderung seltener Pflanzen- und Tierarten, insbesondere jener, die von einer ungestörten Waldentwicklung profitieren.
e Zulassen der natürlichen Waldentwicklung einschliesslich der dazugehörenden Fauna und Flora auf einem Schluchtwaldstandort der obermontanen bis hochmontanen Stufe mit basenreichem Untergrund.
e Langfristige Beobachtung der Waldentwicklung und der natürlichen Dynamik ohne forstliche Eingriffe.
e Überdies soll das Naturwaldreservat einen Beitrag zur touristischen Bereicherung an Wanderzielen innerhalb der Gemeinde Schiers leisten. 2. Gegenstand
Gegenstand der Vereinbarung ist die im beiliegenden Übersichtsplan eingezeichnete Waldfläche auf Territorium der Gemeinde Schiers. Sie umfasst rund 222.10 ha.
Dieser Übersichtsplan bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Dienstbarkeitsvertrages und wird von den Parteien ebenfalls unterzeichnet.
3. Leistungen der Gemeinde Schiers inkl. Errichtung einer Personaldienstbarkeit
Die Gemeinde Schiers als Eigentümerin der Parzellen Nr. 2290 und 2389 errichtet hiermit zugunsten des Kantons Graubünden folgende Personaldienstbarkeit:
Die Gemeinde Schiers erklärt das bezeichnete Gebiet zum Naturwaldreservat Salgina (Totalreservat). Sie verpflichtet sich, darin auf jegliche Holz- und Nebennutzung,
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Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Salgina
inkl. Weide, Dürrholzbezug etc., zu verzichten. Die Gemeinde Schiers ist insbesondere dafür besorgt, dass das Weidevieh nicht in die Reservatsfläche eindringt.
Die Gemeinde verpflichtet sich ausserdem, auftretende Gefahren für das Naturwaldreservat abzuwenden. Dazu gehören unter anderem die Abwehr der Gefahr von Käferbefall und die fristgerechte Beseitigung von Käferbefall in den benachbarten Wäldern entsprechend den Weisungen des kantonalen Forstdienstes.
Eingriffe, die aus Gründen der Sicherheit und aus waldhygienischen Gründen notwendig werden könnten, werden gemeinsam zwischen den Vertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Amt für Wald Graubünden festgelegt. Bricht ein Waldbrand aus, So ist dessen Bekämpfung auch im Reservat gestattet und angezeigt.
Der kommunale Forstdienst besorgt die ständige Aufsicht analog den übrigen Waldungen und wird mit der Durchführung von allfällig notwendigen Massnahmen (Information, angemessene Eingriffe bei ausserordentlichen Ereignissen in Absprache mit dem Amt für Wald Graubünden) beauftragt.
Die Gemeinde Schiers lässt wissenschaftliche Beobachtungen und Erhebungen von Bund und Kanton auf der gesamten Fläche zu.
Diese Personaldienstbarkeit ist im Grundbuch der Gemeinde Schiers wie folgt einzutragen: Nutzungsbeschränkung (Naturwaldreservat) bis 31.12.2058 zulasten der Parzellen Nr. 2290 und 2389 und zugunsten Kanton Graubünden.
4. Leistungen des Kantons
Die Gemeinde Schiers erhält eine Entschädigung von gesamthaft 222'100.- (Franken zweihundertzweiundzwanigtausendeinhundert/00) über die Vertragsdauer von 50 Jahren. Darin sind Beiträge an die Aufwendungen für reservatsspezifische Kontrollgänge des örtlichen Forstdienstes sowie an periodisch anfallende Kosten für Einrichtungen, Öffentlichkeitsarbeit usw. zugunsten des Reservats enthalten.
Die Kosten werden von Bund und Kanton übernommen. Nach der Vertragsunterzeichnung wird der gesamte Betrag für die ersten 25 Jahre pauschal ausbezahlt, das sind Fr. 111'050.- (Franken einhundertelftausendundfünfzig/00). Nach Ablauf von 25 Jahren wird die Höhe der Entschädigung überprüft, gegebenenfalls den neuen Verhältnissen angepasst und wieder pauschal im Voraus ausbezahlt.
Der Kanton verpflichtet sich ausserdem, die von der Gemeinde Schiers ausgeführten Massnahmen zur Abwendung von für das Naturwaldreservat auftretenden Gefahren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und den verfügbaren Mitteln zu unterstützen.
Die Reservatsfläche wird in die Datenbank des Geographischen Informationssystems des Kantons aufgenommen. Diese Daten stehen bei Bedarf auch der Gemeinde Schiers zur Verfügung.
Die Kosten für den Grundbucheintrag gehen zulasten des Kantons.
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Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Salgina
5. Grenzverlauf
Das Naturwaldreservat grenzt an: private Liegenschaften, Fusswege, bzw. einen, für den öffentlichen Verkehr gesperrten, Fahrweg (Fasein), Bachverläufe (Salginabach, Laubtobel), Höhenlinien (Verdiltobel bis Farentobel 1600 m.ü.M.), Zäune (Verdil 1580 m.ü.M. bis Verdiltobel 1700 m.ü.M.; Farentobel in Richtung Süden entlang des Zauns bis zur ersten privaten Liegenschaft, Fradig ab Höhe Liegenschaft 1979 bis Höhenlinie in Richtung Süden auf Fussweg trifft 1000 m.ü.M.).
Oder die Grenze verläuft in einem Tobelboden (Farentobel, Liegenschaft 1979 abwärts bis auf Höhenlinie 1000 m.ü.M.).
In drei Fällen jedoch treffen die obigen Aufzählungen nicht zu:
Bei der Liegenschaft 1980 verläuft die Grenze vom nordöstlichen Eckpunkt der Parzelle (Koord: 773453.300/206985.830) mit dem Azimut 90 Grad geradlinig bis zum Salginabach.
Bei Parjaus verläuft die Grenze von der nördlichsten Ecke der Liegenschaft (Koord: 773013.01/206694.328) geradlinig in Richtung Nordwesten auf die Weggabelung (Koord: 772967.655/206877.315).
6. Weitere Bestimmungen
Die Nutzung und der Unterhalt bleiben für folgende öffentliche Werke im oder angrenzend an das Naturwaldreservat gewährleistet:
- alle Fusswege - angrenzende Fahrwege - Salginatobelbrücke
Forstliche Massnahmen können oder müssen, in Absprache mit dem Amt für Wald Graubünden, getroffen werden zur:
- Verhinderung von Verklausung im Salginabach.
- Verhinderung von Kalamitäten, welche die Nachhaltigkeit der Vorrangfunktion in angrenzenden Waldbeständen gefährden.
- Verkehrssicherung entlang von Wegen, wenn eine potentielle Gefährdung des Besucherverkehrs vorliegt.
Die Ausübung der Jagd im Reservat ist nach Massgabe der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung gestattet.
Das Sammeln von Beeren und Pilzen ist im Rahmen des geltenden Rechts gestattet. Nach Rücksprache mit der Gemeinde Schiers kann das Amt für Wald Graubünden Vereinbarungen mit Dritten zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen treffen.
Das Amt für Wald Graubünden wird höchstens drei Informationstafeln zum Waldreservat finanzieren. Der Unterhalt der Informationstafeln ist Aufgabe der Gemeinde Schiers.
Anzahl Vertragsexemplare: Gemeinde Schiers, BVFD, AfW GR, Grundbuchamt.
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Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Salgina
7. Vertragsänderungen / Kündigung
Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien. Wird der Vertrag auf Wunsch der Gemeinde Schiers vorzeitig aufgehoben, hat die Gemeinde die Entschädigung pro rata temporis Bund und Kanton zurückzuerstatten.
8. Termine
Inkrafttreten: 1. Januar 2009
Vertragsdauer: 50 Jahre
Kündigungsfrist: 2 Jahre
1. Kündigungstermin: per 31. Dezember 2058 Stillschweigende Vertragsverlängerung: Wird die Vereinbarung von keiner der
Parteien auf den jeweils möglichen Zeitpunkt gekündigt, so erneuert sie sich stillschweigend um zehn Jahre.
9. Schiedsklausel
Bei Meinungsverschiedenheiten bezeichnen die Parteien je einen Sachverständigen, welche ihrerseits einen Obmann bestimmen. Das Schiedsgericht entscheidet abschliessend über die Streitfrage.
Die Kosten des Schiedsverfahrens tragen die Parteien zu gleichen Teilen, sofern das Schiedsgericht nicht eine andere Verteilung anordnet.
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Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Salgina
10. Grundbuchanmeldung
Der vorliegende Vertrag wird hiermit zum grundbuchlichen Vollzug angemeldet. Das Grundbuchamt Vorderprättigau wird beauftragt und ermächtigt, die vorstehend unter Ziffer 3 vereinbarte Personaldienstbarkeit
Nutzungsbeschränkung (Naturwaldreservat) bis 31.12.2058 zulasten Parzellen Nr. 2290 und 2389 und zugunsten Kanton Graubünden.
im Grundbuch der Gemeinde Schiers einzutragen.
Für den Kanton Graubünden: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
Chur, fl Vorsteher:
Für die Gemeinde Schiers:
Gemeindepräsident: NEM Gemeindeschreiber: Du Oo
Anhang: Er
-Ausschnitt Übersichtsplan 1: 10'000 mit Grenzverlauf und Datum
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Eintragungsbescheinigung
Den vorstehenden Dienstbarkeitsvertrag im Grundbuch der Gemeinde Schiers eingetragen zu haben, bescheinigt:
Schiers, den 12. Januar 2009
Grundbuchamt Vorderprättigau Der Grundbuchverwalter-Stv.
209'000
208'000
207'000
Amt für Wald Graubünden \ 0 250 500 m Uffizi forestal dal Grischun Übersichtsplan NWR Salgina — Ufficio forestale dei Grigioni 110000 N
ac Te Li- 2 a
Für den Kanton Graubünden Bau-, Verkehrs-, und Forstdepartement GR
Chur,
\ Vorsteher:
| Für die Gemeinde Schiers
Schiers, EEE
Gemeindepräsident:
Gemeindeschreiber:
Sehen
Zagädmen }
IF:
<
s |Hiröer Sapra Rz
Legende
L] angrenzende Privatparzellen
Naturwaldreservat
206'000
774/000 Kartandatan: 1K9& A SWISSTNEN