Vertrag betreffend Altholzinseln in der Gemeinde Sagogn

Forest reserves · Sagogn

Document

Number
2018
Kind
Forest reserves
Commune
Sagogn
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Jan 1, 2018

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Amt für Wald und Naturgefahren Gemeinde Sagogn Uffizi da guaud e privels da la natira Ufficio foreste e pericoli naturali

VERTRAG

betreffend den Erhalt der nachstehenden ALTHOLZINSELN in der

Gemeinde SAGOGN

Zentrums-Koordinaten Parzellen-Nr. | Fläche(ha) | Schiedberg 739 800 / 183 870 1413

zwischen

der Gemeinde Sagogn, als Eigentümerin des Waldes und

dem Kanton Graubünden, vertreten durch den Regionalleiter des Amtes für Wald und Naturgefahren Graubünden, Region Surselva.

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Bestimmungen:

In Altholzinseln soll sich der Wald ohne Zutun des Menschen dynamisch entwickeln. Altholzinseln beherbergen Totholz sowie Altbäume, die wegen ihres Reichtums an Höhlen, Rissen, Faulstellen und toten Holzteilen besondere ökologische Nischen anbieten. Wichtig ist eine gute Vernetzung zu anderen Altholzinseln, Naturwaldreservaten und Beständen mit geringer Bewirtschaftungsintensität.

Die oben bezeichneten Altholzinseln umfassen insgesamt 11.49 ha Wald. Sie werden bei Bedarf im Gelände markiert (mit violetten + Zeichen). Die Vertragsparteien verpflichten sich, auf jegliche Holznutzungen auf den in diesem Vertrag bezeichneten Flächen zu verzichten (Nutz- und Brennholz, Äste, Rinde).

Der Vertrag tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und seine Laufzeit beträgt 50 Jahre (bis 31.12.2067). Eine nachfolgende Verlängerung wird 2 Jahre vor Vertragsende geprüft (anno 2065). Die Waldeigentümerin erhält einmalig eine Entschädigung bei Vertragsbeginn von gesamthaft Fr. 11'490.- über die Vertragsdauer von 50 Jahren (Fr. 20.- pro ha und Jahr). Eine etwaige Markierung der Altholzinsel wird separat entschädigt.

Während der Dauer des Vertrags sind keine waldbaulichen Massnahmen auszuführen. Forstliche Eingriffe in die Altholzinsel, die aufgrund einer phytosanitären Extremsituation oder einer nicht vorhersehbaren Gefahr für den Waldbestand notwendig werden könnten, werden gemeinsam zwischen der Waldeigentümerin, dem Revierforstamt und dem Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden festgelegt. Entlang von offiziellen Wanderwegen (Markierung gemäss BAW) können zwecks Gewährleistung der Werksicherheit die dazu notwendigen Eingriffe durchgeführt werden (wie z.B. Entfernen gefährlicher Bäume). Solche Eingriffe erfolgen durch das zuständige Revierforstamt im Einvernehmen mit dem Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden.

Amt für Wald und Naturgefahren Seite 2 von4 28.07.2017

In der Altholzinsel Schiedberg besteht entlang des Rheins ein alter Weg. Sollte dieser Weg in Zukunft wieder als Wanderweg ausgebaut und revitalisiert werden, so darf die Altholzinsel kein Ablehnungsgrund darstellen. Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung auch in der Altholzinsel gestattet und angezeigt. Altholzinseln sind frei begehbar und die Ausübung der Jagd und das Sammeln von Beeren und Pilzen sind nach Massgabe der geltenden Gesetzgebung gestattet.

Änderungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien. Wird der Vertrag auf Wunsch der Waldeigentümerin vorzeitig aufgehoben, hat diese die Entschädigung pro rata temporis zurück zu erstatten. Erreicht die Altholzinsel eine Entwicklungsphase, die nicht mehr ihrer Zielsetzung entspricht (z.B. Jungwald ohne Totholz nach besonderen Ereignissen), so kann der Vertrag seitens des Amts für Wald und Naturgefahren Graubünden ohne Recht auf Rückerstattungen gekündigt werden.

Kanton Graubünden:

Hans Peter Casutt Gemeindepräsident Sagogn

Urban Maissen Regionalleiter Amt für Wald und Naturgefahren Region Surselva

Claudio Cavelti Kanzlist Sagogn

Verteiler:

+ Gemeinde Sagogn

+ Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden, Region Surselva

+ Revierforstamt Laax-Sagogn (Kopie)

+ Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden, Zentrale Chur (Kopie)

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