Vertrag betreffend Altholzinseln in der Gemeinde Breil/Brigels
Forest reserves · Breil/Brigels
Document
- Number
- 2009
- Kind
- Forest reserves
- Commune
- Breil/Brigels
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Jan 1, 2009
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Amt für Wald Graubünden ji Uffizi forestal dal Grischun o5 le Ufficio forestale dei Grigioni e
VERTRAG
betreffend den Erhalt der nachstehenden ALTHOLZINSELN in der
Gemeinde BREIL/BRIGELS
Name Zentrums-Koordinaten Parzellen-Nr. Fläche (ha) Val Frisal | 722.600 / 184.200 9011 32.0 zwischen
der Gemeinde Breil/Brigels , als Eigentümerin des Waldes und
dem Kanton Graubünden, vertreten durch den zuständigen Regionalforstingenieur des Amtes für Wald Graubünden, Region Surselva
Bestimmungen:
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In Altholzinseln soll sich der Wald ohne Zutun des Menschen dynamisch entwickeln. Altholzinseln beherbergen Totholz sowie Altbäume, die wegen ihres Reichtums an Höhlen, Rissen, Faulstellen und toten Holzteilen besondere ökologische Nischen anbieten. Wichtig ist eine gute Vernetzung zu anderen Aitholzinseln, Naturwaldreservaten (Scat!&) und Beständen mit geringer Bewirtschaftungsintensität.
Die Altholzinseln „Val Frisal“ umfassen insgesamt 32.0 ha Wald (siehe Plan 1:5'000 im Anhang). Sie werden bei Bedarf im Gelände markiert (mit violett-gelben + - Zeichen). Die Vertragsparteien verpflichten sich, auf jegliche Holznutzungen auf den in diesem Vertrag bezeichneten Flächen zu verzichten (Nutz- und Brennholz, Äste, Rinde). Davon ausgenommen sind Randbäume, die aufgrund von Naturgewalten auf angrenzende Weideflächen stürzen oder transportiert werden und sich dadurch ausserhalb der Vertragsgrenzen befinden.
Der Vertrag tritt am 1. Januar 2009 in Kraft und seine Laufzeit beträgt 50 Jahre (bis 31.12.2058). Eine nachfolgende Verlängerung wird 2 Jahre vor Vertragsende geprüft (anno 2056). Die Waldeigentümerin erhält einmalig eine Entschädigung bei Vertragsbeginn von gesamthaft Fr. 32'000.- über die Vertragsdauer von 50 Jahren (Fr. 20.- pro ha und Jahr). Eine etwaige Markierung der Altholzinseln wird separat entschädigt.
Forstliche Eingriffe in die Altholzinseln, die aufgrund einer phytosanitären Extremsituation notwendig werden könnten, werden gemeinsam zwischen der Waldeigentümerin, dem Revierforstamt und dem Amt für Wald Graubünden festgelegt. Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung auch in der Altholzinsel gestattet und angezeigt.
Entlang von offiziellen Wanderwegen (Markierung gemäss BAW) innerhalb der Altholzinsel können zwecks Gewährleistung der Werksicherheit die dazu notwendigen Eingriffe durchgeführt werden (wie z.B. Entfernen gefährlicher Bäume). Solche Eingriffe erfolgen durch das zuständige Revierforstamt im Einvernehmen mit dem Amt für Wald Graubünden. Die Beweidung innerhalb der Altholzinseln ist gestattet.
Er Amt für Wald Graubünden Uffizi forestal dal Grischun Ufficio forestale dei Grigioni
Änderungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien. Wird der Vertrag auf Wunsch der Waldeigentümerin vorzeitig aufgehoben, hat diese die Entschädigung pro rata temporis zurück zu erstatten. Erreicht die Altholzinsel eine Entwicklungsphase, die nicht mehr ihrer Zielsetzung entspricht (z.B. Jungwald ohne Totholz nach besonderen Ereignissen), so kann der Vertrag seitens des Amts für Wald Graubünden ohne Recht auf Rückerstattungen gekündigt werden.
u Datum:
Gemeinde Breil/Brigels:
Gemeindepräsident
Amt für Wald Graubünden, Region Surselva ei 5 ee
Kanzlist
Anhang: + Plan 1:5'000 vom 6.7.2009
Verteiler:
+ Gemeinde Breil/Brigels
Amt für Wald Graubünden, Region Surselva Revierforstamt Breil/Brigels (Kopie)
Amt für Wald Graubünden, Zentrale Chur (Kopie)
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