Vertrag betreffend Naturwaldreservat Crap Ner

Forest reserves · Sumvitg

Document

Number
2019
Kind
Forest reserves
Commune
Sumvitg
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Jan 1, 2019

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Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Crap Ner, Gemeinde Sumvitg

ÖFFENTLICHE URKUNDE

DIENSTBARKEITSVERTRAG

betreffend

Naturwaldreservat

CRAP NER

zwischen

der Gemeinde Sumvitg UID CHE-115.067.723 als Eigentümerin des Waldes

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innerhalb der Grundstücke Nr. 8000 und 5143 in der Gemeinde Sumvitg, und

dem Kanton Graubünden, vertreten durch das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement

Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Crap Ner, Gemeinde Sumvitg

1. Zweck

Das Naturwaldreservat soll die natürliche, dynamische, vom Menschen möglichst unbeeinflusste Entwicklung im Gebiet Crap Ner sicherstellen. Gleichzeitig dient es waldbaulichen und wissenschaftlichen Untersuchungen.

Das Naturwaldreservat Crap Ner eignet sich in besonderem Masse, um das kantonale Reservatnetz in häufigen, repräsentativen und ausgewählten Waldgesellschaften zu ergänzen. Es befindet sich am Südhang der Surselva sowie im Westhang in der Val Russein. Im Waldentwicklungsplan Sutsassiala von 2005 ist das Naturwaldreservat Crap Ner im Objektblatt Natur- und Landschaftsschutz aufgeführt.

Die Ziele im Naturwaldreservat Crap Ner sind:

" Zulassen der natürlichen Waldentwicklung als Beispiel für die Standort-Komplexe der frischen Tannen-Fichtenwälder auf basenfreiem Untergrund.

" Zulassen der natürlichen Waldentwicklung als Beispiel für die Standort-Komplexe der Tannen-Fichtenwälder bzw. Fichtenwälder auf Blockschutt.

" Zulassen der natürlichen Waldentwicklung als Beispiel für die Standort-Komplexe der frischen subalpinen Fichten- bzw. Lärchen-Fichtenwälder auf saurem Untergrund.

" Zulassen der natürlichen Waldentwicklung als Beispiel für die Standort-Komplexe der trockenen subalpinen Fichten- bzw. Lärchen-Fichtenwälder auf saurem Untergrund.

" Schutz und Förderung seltener Pflanzen- und Tierarten, insbesondere jener, die von einer ungestörten, natürlichen Waldentwicklung profitieren.

" Zulassen eines hohen Anteils an Alt- und Totholz (stehend und liegend) und somit Schutz der Lebensgrundlage für viele seltenen Xylobionten (holznutzende Insekten), Pilze und baumbewohnende Flechten.

" Schaffung eines Anschauungsbeispieles der natürlichen Walddynamik für die Forschung und Zulassen wissenschaftlicher Arbeiten im Naturwaldreservat.

"» Adäquate Information der Öffentlichkeit vor Ort.

Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Crap Ner, Gemeinde Sumvitg

2. Gegenstand

Gegenstand der Vereinbarung ist die im folgenden Übersichtsplan eingezeichnete Waldfläche im Eigentum der Gemeinde Sumvitg. Die Grösse beträgt insgesamt 75.37 ha.

‚Amt für Wald und Naturgefahren F . Kartenausschnitt Übersicht Naturwaldreservat Crap Ner Massstab 1:25/000 0 500 1'000 2000 Meters N L-ı 1 1 1 1 1 fl ”

ÜL_] Perimeter NWR Crap Ner, 75.37ha !

3. Leistungen der Gemeinde Sumvitg inkl. Errichtung einer Personaldienstbarkeit

Die Gemeinde Sumvitg als Eigentümerin der Grundstücke Nr. 8000 und 5143 errichtet hiermit zugunsten des Kantons Graubünden folgende Personaldienstbarkeit:

Die Gemeinde Sumvitg erklärt das bezeichnete Gebiet zum "Naturwaldreservat Crap Ner“ (Totalreservat). Sie verpflichtet sich, darin auf jegliche Holz- und Nebennutzungen, inkl. Weide, Dürrholzbezug etc., zu verzichten. Sie ist insbesondere dafür besorgt, dass Weidevieh nicht in die Reservatfläche eindringt.

Die Gemeinde Sumvitg verpflichtet sich ausserdem, auftretende Gefahren für das Naturwaldreservat abzuwenden.

Eingriffe, die aus Gründen der Sicherheit oder aus waldhygienischen Gründen notwendig werden könnten, werden gemeinsam zwischen den Vertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Amt für Wald und Naturgefahren festgelegt.

Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung auch im Reservat gestattet und angezeigt.

Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Crap Ner, Gemeinde Sumvitg

Der kommunale Forstdienst besorgt die ständige Aufsicht analog den übrigen Waldungen und wird mit der Durchführung von allfällig notwendigen Massnahmen (Information, angemessene Eingriffe bei ausserordentlichen Ereignissen in Absprache mit dem Amt für Wald und Naturgefahren) beauftragt.

Die Gemeinde Sumvitg lässt wissenschaftliche Beobachtungen und Erhebungen von Bund und Kanton auf der gesamten Fläche zu.

Diese Personaldienstbarkeit ist im Grundbuch der Gemeinde Sumvitg wie folgt einzutragen:

Nutzungsbeschränkung (Naturwaldreservat Crap Ner) bis 31.12.2068 zulasten der Grundstücke Nr. 8000 und 5143 und zugunsten Kanton Graubünden.

4. Leistungen des Kantons

Die Gemeinde Sumvitg erhält über die ersten 25 Vertragsjahre eine Entschädigung von gesamthaft Fr. 20.- pro Hektar und Jahr. Darin sind Beiträge an die Aufwendungen für reservatsspezifische Kontrollgänge des örtlichen Forstdienstes sowie an periodisch anfallenden Kosten für Einrichtungen, Öffentlichkeitsarbeit usw. zugunsten des Reservats enthalten.

Die Nutzungsentschädigungen werden von Bund und Kanton übernommen. Bei Vertragsbeginn wird der Gemeinde Sumvitg der gesamte Betrag für die ersten 25 Jahre pauschal ausbezahlt, was Fr. 37‘'685.- zugunsten der Gemeinde Sumvitg entspricht. Nach Ablauf von 25 Jahren wird die Höhe der Entschädigungen überprüft, den neuen Verhältnissen angepasst und wieder pauschal im Voraus für 25 Jahre ausbezahlt. Die zweite Entschädigung hat mindestens Fr. 20.- pro Jahr und Hektar zu betragen.

Der Kanton verpflichtet sich ausserdem, die von der Gemeinde Sumvitg ausgeführten Massnahmen zur Abwendung von auftretenden Gefahren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und den verfügbaren Mitteln zu unterstützen. Solche Massnahmen bedürfen der Zustimmung des Amtes für Wald und Naturgefahren.

Die Reservatfläche wird in die Datenbank des Geographischen Informationssystems des Kantons aufgenommen. Diese Daten stehen bei Bedarf auch den Gemeinden zur Verfügung.

Die Kosten für den Grundbucheintrag gehen zulasten des Kantons.

5. Weitere Bestimmungen

Die Nutzung und der Unterhalt der Wanderwege und der Alp- und Waldstrasse im oder angrenzend an das Naturwaldreservat sind gewährleistet. Die Sicherheitsholzerei entlang dieser Wege ist in Absprache mit dem Amt für Wald und Naturgefahren möglich.

Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Crap Ner, Gemeinde Sumvitg

Das Betreten des Waldes sowie die Ausübung der Jagd im Reservat sind nach Massgabe der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung gestattet. Sollten Jagdhilfen notwendig werden, so ist Rücksprache mit dem örtlichen Forstdienst zu nehmen.

Das Sammeln von Beeren und Pilzen ist im Rahmen des geltenden Rechts gestattet.

Nach Rücksprache mit der Gemeinde Sumvitg kann das Amt für Wald und Naturgefahren Vereinbarungen mit Dritten zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen treffen.

Das Amt für Wald und Naturgefahren wird bei Bedarf eine Informationstafel zum Waldreservat mitfinanzieren. Der Unterhalt der Informationstafel ist Aufgabe der Gemeinde Sumvitg.

Im Falle einer Extremsituation, in welcher Menschenleben und erhebliche Sachwerte direkt gefährdet werden, sind weitergehende Eingriffe ins Naturwaldreservat gestattet.

Die Grenzen des Naturwaldreservates werden im Gelände markiert.

Die Beweidung des Naturwaldreservats ist untersagt.

Dieser Vertrag wird vierfach unterzeichnet und ausgefertigt, je ein Exemplar für die

Gemeinde Sumvitg, das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden, das Amt für Wald und Naturgefahren sowie das Grundbuchamt Cadi, Disentis/Muster.

Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Crap Ner, Gemeinde Sumvitg

6. Vertragsänderungen / Kündigung

Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der öffentlichen Beurkundung und Eintragung eines entsprechenden Nachtrages zum vorliegenden Dienstbarkeitsvertrag im Grundbuch. Wird der Vertrag auf Wunsch der unterzeichnenden Gemeinde Sumvitg vorzeitig aufgehoben, hat die Gemeinde die Entschädigung pro rata temporis Bund und Kanton zurückzuerstatten.

7. Termine

Inkrafttreten: 1. Januar 2019

Vertragsdauer: 50 Jahre

Kündigungsfrist: 2 Jahre

1. Kündigungstermin: per 31. Dezember 2066 Vertragsverlängerung: Zwei Jahre vor Vertragsablauf haben

die Parteien Verhandlungen über den Entscheid aufzunehmen, ob seitens der Vertragsparteien eine Vertragsverlängerung gewünscht resp. gewährt wird.

8. Schiedsklausel

Bei Meinungsverschiedenheiten bezeichnen die Parteien je einen Sachverständigen, welche ihrerseits einen Obmann bestimmen. Das Schiedsgericht entscheidet abschliessend über die Streitfrage.

Die Kosten des Schiedsverfahrens tragen die Parteien zu gleichen Teilen, sofern das Schiedsgericht nicht eine andere Verteilung anordnet.

9. Protokollauszug

Der Protokollauszug der zuständigen Instanz der Gemeinde Sumvitg liegt dem Vertrag bei.

10. Grundbuchanmeldung

Der vorliegende Vertrag wird hiermit zum grundbuchlichen Vollzug angemeldet.

Das Grundbuchamt Cadi, Disentis/Muster, wird beauftragt und ermächtigt, die vorstehend unter Ziffer 3 vereinbarte Personaldienstbarkeit:

Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Crap Ner, Gemeinde Sumvitg

Nutzungsbeschränkung (Naturwaldreservat Crap Ner) bis 31.12.2068 zulasten der Grundstücke Nr. 8000 und 5143 auf Gemeindegebiet Sumvitg und zugunsten des Kantons Graubünden

im Grundbuch der Gemeinde Sumvitg einzutragen.

7180 Disentis/Muster, 20. August 2018

Für die Gemeinde Sumvitg

Armin Candinas, Gemeindepräsident

Für den Kanton Graubünden, Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden, mit Vollmacht

Urban Maissen, Regionalleiter Amt für Wald und Naturgefahren GR, Region Surselva

Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Crap Ner, Gemeinde Sumvitg

Vertragskarte

Amt für Wald und Naturgefahren e e3 Kartenausschnitt Eigentumsgrenzen

Massstab 1:13°000 1'000 Meters

zz

Perimeter NWR Crap Ner, 75.37ha Liegenschaft &

7180 Disentis/Muster, 20. August 2018

Für die Gemeinde Sumvitg

Armin Candinas, Gemeindepräsident

Für den Kanton Graubünden, Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden, mit Vollmacht

Urban Maissen, Regionalleiter Amt für Wald und Naturgefahren GR, Region Surselva

\oba cadiW-allgemeines\04-sumvitg\002-dienstbarkeiten + grundlasten\personaldienstbarkeiten\übrige\gs 5143, 8000, natum

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