Vertrag betreffend Altholzinseln in der Gemeinde Tujetsch
Forest reserves · Tujetsch
Document
- Number
- 2021
- Kind
- Forest reserves
- Commune
- Tujetsch
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Jan 1, 2021
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Text
Amt für Wald und Naturgefahren Uffizi da guaud e privels da la natira Ufficio foreste e pericoli naturali
ÖFFENTLICH-RECHTLICHER VERTRAG betreffend
Altholzinseln in der '
Gemeinde TUJETSCH
Name
Zentrums-Koordinaten
Parzellen-Nr.
Fläche (ha)
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Crappa da Scharina
2'697'076 / 1'167'101
2985
5.97
Clavadi
2'699,459/1'169731
2060
1.03
Val Blaua
2701733/1'167'670
3029
1.72
Uaul Stavels Sees
2701770/1'167'154
3029
2.81
Ogna Casatschas
2703'588 / 1'170'527
159
1.33 12.86
Total Zwischen
der Gemeinde TUJETSCH als Eigentümerin des Waldes und
dem Kanton Graubünden, vertreten durch den Kantonsförster des Amts für Wald und Naturgefahren
1
Bestimmungen:
In Altholzinseln soll sich der Wald ohne Zutun des Menschen dynamisch entwickeln. Altholzinseln beherbergen Totholz sowie Altbäume, die wegen ihres Reichtums an Höhlen, Rissen, Faulstellen und toten Holzteilen besondere ökologische Nischen anbieten. Wichtig ist eine gute Vernetzung zu anderen Altholzinseln, Naturwaldreservaten und Beständen mit geringer Bewirtschaftungsintensität. Die 7 Altholzinseln umfassen insgesamt 12.86 ha Wald. Sie werden bei Bedarf im Gelände markiert. Die Vertragsparteien verpflichten sich, auf jegliche Holznutzungen auf den in diesem Vertrag bezeichneten Flächen zu verzichten (Nutz- und Brennholz, Äste, Rinde). Der Vertrag tritt auf den 1. Januar 2021 in Kraft und seine Laufzeit beträgt 50 Jahre (bis 31. Dezember 2070). Eine nachfolgende Verlängerung wird 2 Jahre vor Vertragsende geprüft (anno 2068). Die Waldeigentümerin erhält bei Vertragsbeginn für die Vertragsdauer von 50 Jahren einmalig einen Kantonsbeitrag von gesamthaft CHF 25720.- (Fr. 40.-/ha und Jahr). Das Material für die Markierung der Altholzinseln wird zusätzlich zur Verfügung gestellt. Forstliche Eingriffe in den Altholzinseln, die aufgrund einer phytosanitären Extremsituation notwendig werden könnten, werden gemeinsam zwischen der Waldeigentümerin, dem Revierforstamt und dem Amt für Wald und Naturgefahren festgelegt. Nach Möglichkeit müssen allfällige Zwangsnutzungen liegengelassen und entrindet werden. Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung auch in den Altholzinseln gestattet und angezeigt. Altholzinseln sind frei begehbar und die Ausübung der Jagd und das Sammeln von Beeren und Pilzen sind nach Massgabe der einschlägigen Gesetzgebung gestattet. Hochsitze und Schussschneisen sind nur mit Bewilligung des kommunalen Forstdienstes möglich. Bei den bezeichneten Waldungen handelt es sich zum Teil um Schutzwald Typ C (Gefahrenprozess Gerinne). Die AHI Val Blaua, Uaul Stavels sees und Ogna Casatschas werden als Wälder ohne geplante Nutzung ausgeschieden und es sind keine forstlichen Massnahmen geplant. Die Schutzwaldfunktion in Schutzwäldern mit dem Gefahrenprozess Gerinne kann bei genügender Bestockung und Deckungsgrad gewährleistet werden. Sollte sich die Situation dramatisch ändern (Käferkalamität, Sturmschäden) so ist die Situation neu zu beurteilen. Entlang von offiziellen Wegen können die zur Gewährleistung der Sicherheit notwendigen Eingriffe durchgeführt werden (wie z.B. Fällen von gefährlichen Bäumen). Ein solcher Eingriff erfolgt durch das zuständige Revierforstamt mit dem Einverständnis des Amts für Wald und Naturgefahren Graubünden. Das Holz muss vor Ort liegengelassen werden. Die Stöcke sollen nach Möglichkeit hoch abgeschnitten werden. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien. Bei vertragswidrigem Verhalten der Waldeigentümerin und darauffolgender frühzeitiger Auflösung des Vertrags sind die für die entsprechende Fläche bezogenen Beiträge pro rata temporis dem Kanton zurückzuerstatten. Erreicht die Altholzinsel eine Entwicklungsphase, die nicht mehr ihrer Zielsetzung entspricht (z.B. Jungwald ohne Totholz nach besonderen Ereignissen), so kann der Vertrag seitens des Amtes für Wald und Naturgefahren Graubünden ohne Recht auf Rückerstattungen gekündigt werden. Dieser Vertrag wird zweifach unterzeichnet und ausgefertigt, je ein Waldeigentümerin und das Amt für Wald und Naturgefahren (Zentrale Chur).
Exemplar für die
2/6
1% i£ □ Perimeter Altholzinseln Tujetsch i.Scdri/n. iacfìg/gs -'i
■iOgnaCasatschas'
'Clavadi
Wr Val Blauä-
&Uaül Stavels ‘ Secs/L
;,<s* '■
Crappa da Scharina ■Vsclia da Hirotach
2-697-000
2-698-000
2-701-000
2-699-000
2-702-000
2703-000
2704-000 Planherstellung AVW.13.05.2020. bu
Kartendaten: LK25 © Bundesamt für Landestopografie
l_l Perimeter Altholzinseln □ Liegenschaft
Schutzwald I Typ A: Risiko gross j Typ B: Risiko klein I Typ C: Risiko klein, Gerinne
[CràppaTdà^Sch'arina;
3040 2-697-000 Karte ndaten: LK25 © B undesa mt für La ndestopografie
Planherstellung A\NN, Feb. 2020, bu
■ yjy
Amt für Wald und Naturgefahren
Übersicht Altholzinseln Tujetsch Massstab
1:2'000
0
25
50
100 Meters
àmkà V□ Perimeter Altholzinseln
2800
□ Liegenschaft
Schutzwald £j Typ A: Risiko gross
[2786]
»2798;
i Typ B: Risiko klein I Typ C: Risiko klein, Gerinne
>159t0gna'.Casatschas]
[2866]
104
5864]
1883 2863
Planherstellung AVW, Feb. 2020, bu
Kartendaten: LK25 © Bundesamt für Landestopografie
Amt für Wald und Naturgefahren
Übersicht Altholzinseln Tujetsch Massstab 1:1*500
100 Meters
l
l_l Perimeter Altholzinseln □ Liegenschaft
2199,
Schutzwald I Typ A: Risiko gross j Typ B: Risiko klein I Typ C: Risiko klein, Gerinne
[2060]
[Clavadi,
2146
;2Ì37y2140jL Kartendaten: LK25 © Bundesamt für Landestopografie
Planherstellung AVW. Feb. 2020, bu
5/6
Amt für Wald und Naturgefahren
Übersicht Altholzinseln Tujetsch Massstab 1:5'000
0
62.5
125
250 Meters
l_l Perimeter Altholzinseln □ Liegenschaft WailBlauäl
Schutzwald
2941]
II Typ A: Risiko gross _J Typ B: Risiko klein I Typ C: Risiko klein, Gerinne
[UaÜLStavelsISecsj
3015; 2701-000 Kartendaten; LK25 © Bundesamt für Landestopografie
270ZOOO Planherstellung AWI, Feb. 2020. bu
6/6