Teilrevision Beschneiungsanlagen
Land-use plan, basic order · Breil/Brigels
Document
- Number
- 03.1134
- Kind
- Land-use plan, basic order
- Commune
- Breil/Brigels
- Canton
- Graubünden
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- In force since
- Aug 12, 2003
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•
Die Regierung Die Regierung des des Kantons Kantons Graubünden Graubünden
Governo lIII Governo del Cantone del Cantone dei dei Grigioni Grigioni
Sitzung vom Sitzung vom
AMTSRE (515a AMTSREGISTRATUrtm AMT FÜR RAUMP FUR RAUMPLANUNG AMT .
La regenza regenza La dal chantun chantun Grischun dal Grischun
Mitgeteilt den Mitgeteilt den
12. 2003 12. August August 2003
15. 2003 15. August August 2003
Protokoll Nr. Protokoll Nr.
1134 1134
A. A. WaltensburgNuorz beschlossen Geder Gean der Die Stimmberechtigten beschlossen an Gemeinde WaltensburgNuorz der Gemeinde Stimmberechtigten der Die
meindeversammlung vom vom 22. 22. November November2002 2002im im Hinblick Hinblickauf aufden denAusbau Ausbauder derBeBemeindeversammlung
umfassend Nutzungsplanung, umfassend projektbezogene Nutzungsplanung, eine projektbezogene schneiungsanlagen eine
eine Baugesetz Änderung Baugesetz eine Änderung
-
_ eine eine Änderung Änderung Zonenplan Zonenplan 1:5'000 1:5‘000 _
1:5’000. Erschliessungsplan 1:5'000. Generellen Erschliessungsplan den Generellen den
'Wcom . -6:viL\-41 Wo. dicke. mmmx
Die Stimmberechtigten Stimmberechtigten der Breil/Brigels beschlossen beschlossen in Die der Gemeinde Gemeinde Breil/Brigels in gleicher gleicher Sache Sache
NutprojektbezogeneNuteineprojektbezogene 2002 eine November 2002 29. November vom 29. an der Gemeindeversammlung vom der Gemeindeversammlung an
den umfassend den zungsplanung, umfassend zungsplanung,
1:5’000 Erschliessungsplan1:5'000 GenerellenErschliessungsplan ..- Generellen Verordnung eidg. Verordnung dereidg. 47 der
Art. 47
von Art. Sinne von Ein Planungsim Sinne Mitwirkungsbericht im und Mitwirkungsbericht Planungs- und Ein
Die vor. Die liegenvor. Umweltverträglichkeitsberichtliegen ein Umweltverträglichkeitsbericht sowie ein (RPV) sowie über die Raumplanung (RPV)
Gemeinden verzichteten Gemeinden verzichteten aufgrund aufgrund der der grossen grossen Dringlichkeit Dringlichkeit des desVorhabens Vorhabensdarauf, darauf,
die Vorlage Vorlage durch zu unterziehen zu Vorprüfung unterziehen einer Vorprüfung (ARP) einer Raumplanung (ARP) für Raumplanung Amt für das Amt durch das die
lassen. lassen.
Die Bekanntgabe der der beiden beiden Gemeindeversammlungsbeschlüsse Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom vom Die öffentliche öffentliche Bekanntgabe
22. und 29. 29. November November 2002 2002 gemäss gemäss Art. Art. 37a 37a des des kantonalen kantonalen Raumplanungsgeset22. und Raumplanungsgeset-
zes (KRG) erfolgte erfolgte gemeinsam gemeinsam am am 6. 6. Dezember Dezember 2002. 2002. Es Es gingen gingen keine zes (KRG) keineBeschwerBeschwerein. den ein. den
.—_—_— wir-r.- —---|-——
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Mit Mit Schreiben Schreiben vom vom 2. 2. Januar Januar 2003 2003 ersuchten ersuchten die die Gemeindevorstände Gemeindevorstande Breil/Brigels Breil/Brigels und WaltensburgNuorz und WaltensburgNuorz gemeinsam gemeinsamum umGenehmigung Genehmigungder derprojektbezogenen projektbezogenenNutNut-
zungsplanung im KRG. 37 KRG.
Art. 37
von Art. Rahmen von im Rahmen zungsplanung
B.
Richtplanung der Richtplanung mit der Übereinstimmung mit Übereinstimmung Die Realisierung von von grösseren grösseren Beschneiungsanlagen Beschneiungsanlagen bedarf bedarfgemäss gemässder dervom vomDeDeDie Realisierung
partement erlassenen 1998erlassenen Dezember1998 im Dezember (DIV) im Volkswirtschaft(DIV) der Volkswirtschaft und der Innern und des Innern partement des
als (nachfolgendals Graubünden"(nachfolgend Kanton Graubünden" im Kanton „Beschneiungsanlagen im Wegleitung „Beschneiungsanlagen neuen Wegleitung neuen
Er(GenerellerErWL 1998 Nutzungsplanung(Genereller Stufe Nutzungsplanung aufStufe Abstimmung auf einer Abstimmung bezeichnet) einer 1998 bezeichnet) WL schliessungsplan, BaubewillikommunalenBaubewillieiner kommunalen abschliessend einer sowie abschliessend Baugesetz) sowie schliessungsplan. Baugesetz)
gung nach gung nach vorgängig vorgängig durchgeführtem durchgeführtem BAB-Verfahren. BAB-Verfahren. Eine Eine förmliche förmlicheRichtplanpfficht Richtplanpflicht
Gemeinden den Gemeinden für Beschneiungsanlagen mehr. Inln den nichtmehr. 1998nicht WL1998 besteht-gemässWL Beschneiungsanlagen bestehtgemäss für
WaltensburgNuorz undBreil/Brigels Breil/Brigels sind sindkonzeptionelle konzeptionelle Überlegungen Überlegungen zur zur BeBeWaltensburgNuorz und
schneiung des des Skigebietes Skigebietes deshalb deshalb in in den den nutzungsplanerischen nutzungsplanerischen Unterlagen Unterlagendarzudarzuschneiung stellen. stellen.
C.
Baugesetz Baugesetz
Zonenplan 1 :5’000 Zonenplan 1:5'000
1:5’000 Erschliessungsplan 1:5'000 Genereller Genereller Erschliessungsplan
Vorhaben 1. Vorhaben 1. WaltensGemeinden Waltensdie Gemeinden haben die Nutzungsplanungen haben genannten Nutzungsplanungen Mit den den vorstehend vorstehend genannten Mit
für Voraussetzungfür nutzungsplanerischeVoraussetzung erforderlichenutzungsplanerische dieerforderliche Breil/Brigels die und Breil/Brigels burgNuorz und burgNuorz
Beschneiungsanlabestehenden Beschneiungsanlader bestehenden Ausbaus der des Ausbaus Realisierung des und Realisierung die Bewilligung und die Bewilligung
geschaffen. Andiast geschaffen. — Andiast Waltensburg— Brigels—— Waltensburg SkigebietBrigels ge im im Skigebiet ge
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Gebieten den Gebieten in den ha in 18 ha rund 18 insgesamt rund von insgesamt Das Projekt Beschneiung von die Beschneiung umfasst die Projekt umfasst Das
Bergstation Burleun bis Sut bis Dado Sut Alp Dado Cauma, Alp La Cauma, bis La Sut bis Dado Sut Alp Dado Sut, Alp Dado Sut, Alp Dado bis Alp Burleun bis Bergstation
Parli bewildiversebewilallediverse diealle WaltensburgNuorz), die (Talstation WaltensburgNuorz), Curtginet (Talstation bis Curtginet Gneida bis und Gneida Parli und
BurNeuanlagen Bureigentlichen Neuanlagen enthalten, sowie die eigentlichen Beschneiungen enthalten, ligte punktuelle Beschneiungen
Gneida. bis Gneida. Parli bis und Parli leun bis Breil/Brigels und Talstation BreiVBrigels bis Talstation leun
SpeiDas für für die betriebseigenen Speidem betriebseigenen aus dem wird aus Wasser wird erforderliche Wasser Beschneiung erforderliche die Beschneiung Das
enerAurax ener3) sowie sowie dem dem Ausgleichsbecken Ausgleichsbecken der der Aurax cherbecken m3) 2‘500 m (ca. 2'500 Falla (ca. Crest Falla cherbecken Crest gia AG AG in bezogen. m3) bezogen. 20'000 m ca. 20'000 (Tagesspeicher ca. Gneida (Tagesspeicher in Gneida gia 2. Allgemeine Beurteilung AllgemeineBeurteilung 2. 2.1 Einzuhaltende Beschneiungsanlagen fürBeschneiungsanlagen Grundsätzefür allgemeineGrundsätze Einzuhaltendeallgemeine 2.1
haupt-BeschneiungsanlagenhauptfürBeschneiungsanlagen Nutzungsplanungen für sind Nutzungsplanungen 1998 sind Gemäss der WL 1998
zu Grundsätzezu allgemeinenGrundsätze folgenden allgemeinen sächlich derfolgenden Einhaltung der die Einhaltung auf die Hinblick auf im Hinblick sächlich im prüfen:
ZiedenZiemitden Einklang mit im Einklang muss im 1. Der Bau und der Betrieb Beschneiungsanlage muss der Beschneiungsanlage Betrieb der 1.
LandNaturschutz-, LandUmweltschutz-‚ Naturschutz-, Raumplanungs-‚ Umweltschutz-, der Raumplanungs-, len und Anliegen der
schaftsschutz- und stehen. Gewässerschutzgesetzgebu ng stehen. und Gewässerschutzgesetzgebung schaftsschutz— bestehen, darin bestehen, muss darin Beschneiungszweck muss 2. Der Beschneiungszweck
Snowboardden Einheimischen und SnowboardSki- und erschlossenen Skiim erschlossenen a) den Gästen im den Gästen und den Einheimischen und a)
und präpariertenund gut präparierten gebiet ein schneesicheren, gut an schneesicheren, Angebot an bedarfsgerechtes Angebot ein bedarfsgerechtes gebiet
üblichen der üblichen während der gefahrlosen BeschäftigungsTalabfahrtspisten während und Talabfahrtspisten Beschäftigungs- und gefahrlosen
stellen; Wintersaisonzeit zur zu stellen; Verfügung zu zur Verfügung Wintersaisonzeit
den Einheimischen entsprechenBedürfnissen entsprechenheutigen Bedürfnissen den heutigen ein den Gästen ein und Gästen Einheimischen und b) b) den des Angebot an an weiteren weiteren Wintersportmöglichkeiten Wintersportmöglichkeiten (beispielsweise (beispielsweise SchlittelSchlittel-
bahnen, Langlaufloipen, Skisprung) Ski3prung) anzubieten; anzubieten; bahnen, Langlaufloipen,
c) Anforderungen an c) die an die die Vergabe Vergabe von von bedeutenden bedeutenden Wintersportwettkämpfen Wintersportwettkämpfen die Anforderungen zu erfüllen. zu erfüllen.
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3. 3. Beschneiungsanlagen Beschneiungsanlagenim imSinne Sinnevon vonZiffer Ziffer22 lit. Iit. aa hievor hievor sind sind auf auf die die bedeutendbedeutend-
sten sten Pisten Pisten in in den den erschlossenen erschlossenen Wintersportgebieten Wintersportgebieten zu zu konzentrieren. konzentrieren. Für Für die die
Beurteilung dieses Grundsatzes Grundsatzes ist Beurteilung dieses ist seitens seitens des des Planungsträgers Planungsträgers ein ein Konzept Konzept vorvor-
zulegen.
4. Mit 4. Mitder derHilfe Hilfevon vonBeschneiungsanlagen Beschneiungsanlagendarf darf die die Voraussetzung Voraussetzung für für den den WinterWinter-
kliundklisport in Topographieund Exposition, Topographie Höhenlage, Exposition, ihrer Höhenlage, wegen ihrer die wegen Gebieten, die in Gebieten, sport matischen Bedingungen Bedingungen für für den den Wintersport Wintersport an an sich sich ungeeignet ungeeignetsind, sind, nicht nichterst erst
werden. geschaffen geschaffen werden.
beschneit Märzbeschneit 31.März dem31. unddem Novemberund dem1.1.November zwischendem nurzwischen darfnur Grundsätzlichdarf 5. Grundsätzlich
werden. beOktoberbe15. Oktober dem 15. ab dem bereits ab darf bereits Ausnahmefällen darf begründeten Ausnahmefällen In begründeten werden. In werden. schneit werden.
6. Die 6. DieAnliegen Anliegendes desUmwelt-, Umwelt-,NaturNatur-und undLandschaftsschutzes Landschaftsschutzessind sindangemessen angemessenzu zu berücksichtigen. berücksichtigen. Besonders Besonders zu zu beachten beachten sind sind folgende folgende Grundsätze: Grundsätze:
Heraufein Heraufdass ein Der Wasserbezug Wasserbezug ist konzipieren, dass zu konzipieren, so zu Möglichkeit so nach Möglichkeit ist nach a) Der a)
pumpen von Wasser Wasser aus aus dem dem Talgrund Talgrund entfällt, entfällt, dass dass das das Wasser Wasser aus aus dem dem pumpen von
gleichen Gebiet stammt, stammt, in in welchem welchem die die Beschneiungsfläche Beschneiungsfläche liegt liegt und und dass dass gleichen Gebiet
der Periode der der Periode während der von Wasserentnahmen Oberflächengewässern während aus Oberflächengewässern Wasserentnahmen aus von kann; werden kann; Tiefstabflüsse abgesehen abgesehen werden Tiefstabflüsse
von Moore von werden. Moore beschneit werden. nicht beschneit dürfen nicht b) Moore von nationaler Bedeutung dürfen
regionaler und und lokaler lokaler Bedeutung Bedeutung sollen sollen nach nach Möglichkeit Möglichkeit nicht nicht beschneit beschneit werwerregionaler
den. den.
Orgaund OrgaStoffeund 7. Es umweltgefährdendenStoffe keineumweltgefährdenden Beschneiungswasserkeine demBeschneiungswasser dürfendem Esdürfen 7. nismen beigegeben werden.
2.2 Prüfung Beschneiungsanlagen fürBeschneiungsanlagen Grundsätzefür allgemeinenGrundsätze der allgemeinen anhand der Prüfung anhand 2.2 a) Einhaltung Umweltschutz-, Fiaumplanungs-,Umweltschutz-, derRaumplanungs-, Anliegender undAnliegen Zieleund derZiele Einhaltungder a) Naturschutz-, LandschaftsschutzGewässerschutzgesefzgebung und Gewässerschutzgesetzgebung Landschaftsschutz und Naturschutz-,
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Bezüglich der RaumplanunQSQesetzgebung der Raumplanungsgesetzgebung Anliegen der und Anliegen Ziele und der Ziele Einhaltung der der Einhaltung Bezüglich
kann im verwiesen nachstehendverwiesen bisddnachstehend Iit. bbbis unterlit. Ausführungenunter die Ausführungen auf die Allgemeinen auf im Allgemeinen kann
werden. Eine Wintersportzone der Wintersportzone Festlegung der zur Festlegung sich zur drängt sich Bemerkung drängt spezielle Bemerkung Eine spezielle werden. im Zonenplan Zonenplan 1:5'000 im 1:5'000 der der Gemeinde Gemeinde WaltensburgNuorz WaltensburgNuorz auf. auf. Die Die erforderliche erforderlicheEntEnt-
flechtung Wald ist flechtung Wintersportzone Wintersportzone— — Wald ist nicht nicht überall überall geglückt. geglückt. So So besteht bestehtinsbesondere insbesondere im Gebiet WintersportundWintersportForswvirtschaftszoneund vonForstwirtschaftszone Überlagerung von eine Überlagerung Nischarinas eine Gebiet Nischarinas im
zone. Die verknüpfen, zuverknüpfen, Vorbehaltzu demVorbehalt mitdem istmit Wintersportzoneist der Wintersportzone Genehmigung der Die Genehmigung zone.
dass diese ForstwirtschaftsderForstwirtschaftsausserhalbder sie ausserhalb soweitsie kann, soweit werden kann, genehmigt werden nur genehmigt diese nur dass zone liegt.
Bezüglich der Naturschutz-, Umweltschutz-, Naturschutz-, der Umweltschutz-, Anliegen der und Anliegen Ziele und der Ziele Einhaltung der der Einhaltung Bezüglich
Ausführungen die Ausführungen aufdie kann auf LandschaftsschutzGewässerschutzgesetzgebung kann und Gewässerschutzgesetzgebung Landschaftsschutz- und
Ziffer (vgl.Ziffer unter lit. Umweltverträglichkeitsprüfung(vgl. die Umweltverträglichkeitsprüfung auf die sowie auf nachstehend sowie bis i)i) nachstehend e) bis Iit. e) unter
werden. 3 hiernach) verwiesen werden.
Beschneiungszwecks b) Einhaltung Einhaltung des zulässigen Beschneiungszwecks des zulässigen b) ff.) S.22ff.) Wie sich (vgl. S. 2002(vgl. Oktober2002 vom Oktober Umweltverträglichkeit vom zur Umweltverträglichkeit Bericht zur dem Bericht aus dem sich aus Wie
ergibt, 2002ergibt, sowie Dezember2002 5. Dezember vom 5. Mitwirkungsbericht vom und Mitwirkungsbericht Planungs- und dem Planungsaus dem sowie aus
bedarfsgerechtes dient und bedarfsgerechtes angemessenes und ein angemessenes dazu, ein Beschneiungsvorhaben dazu, das Beschneiungsvorhaben dient das
sicherzuAbfahrtensicherzugefahrlosen Abfahrten und gefahrlosen präparierten und gut präparierten Angebot schneesicheren, gut an schneesicheren, Angebot an
stellen. Der der innerhalbder somitinnerhalb liegt somit Beschneiungsprojektes liegt vorliegenden Beschneiungsprojektes des vorliegenden Zweck des Der Zweck stellen. in der der WL WL 1998 Leitplanken. abgesteckten Leitplanken. 1998 abgesteckten in
c) Konzentration Konzentration auf Skigebietes erschlossenen Skigebietes des erschlossenen Pisten des bedeutendsten Pisten die bedeutendsten auf die c) Brigels — Waltensburg — Andiast Brigels — Waltensburg — Andiast
Die vorliegend vorliegend zur Beschneiungsund BeschneiungsBeschneiungsanlagen und stehenden Beschneiungsanlagen Diskussion stehenden zur Diskussion Die
flächen beschränken flächen beschränken sich sich auf auf die die Hauptbeschäftigungspisten Hauptbeschäftigungspisten und und Haupt-HeimfahrtsHaupt-Heimfahrts-
pisten im Andiast. Der pisten im Skigebiet Skigebiet Brigels Brigels— — Waltensburg Waltensburg— — Andiast. Der Grundsatz Grundsatz der derWL WL1998 1998ist ist somit eingehalten.
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d) d)
Eignung des Skigebietes SkigebietesBrigels Brigels—— Waltensburg Eignung des Andiast für Waltensburg— —- Andiast für die die WintersportWintersport-
nutzung nutzung
Das gesamte Skigebiet wird seit längerem längerem als als Skigebiet genutzt. Die Eignung des des
Skigebietes Brigels Waltensburg — Andiast für für die die intensive intensive Wintersportnutzung Wintersportnutzung ist Skigebietes Brigels— — Waltensburg — Andiast ist unbestritten. unbestritten.
Einhaltung des e) des zulässigen zulässigen Beschneiungszeitraumes Beschneiungszeitraumes e) Einhaltung
In dem dem zur In zur Genehmigung Genehmigung eingereichten eingereichten Art.
Art. 56 56 des
des Baugesetzes Baugesetzes der derGemeinde Gemeinde
WaltensburgNuorz Beschneiung die Beschneiung wird die Wintersportanlage) wird und Wintersportanlage) (Wintersportzone und WaltensburgNuorz(Wintersportzone
zeitlich nicht nicht beschränkt. beschränkt. Die Die Gemeinde Gemeinde wird wird darauf darauf hingewiesen, hingewiesen, dass dassgemäss gemässWL WL
1998 eine Beschneiung zwischen dem darf erfolgen darf März erfolgen 31. März dem 31. und dem November und 1. November dem 1.
und dass beOktoberbe15. Oktober dem 15. ab dem bereits ab Ausnahmefällen bereits begründeten Ausnahmefällen in begründeten lediglich in dass lediglich und
56
Art. 56 schneit
WaltensburgNuorz wird aufgefordert, Art. wird aufgefordert, Gemeinde WaltensburgNuorz Die Gemeinde kann. Die werden kann. schneit werden
BezeitlichenBeentSprechenden zeitlichen einerentsprechenden mit einer Gelegenheit mit Abs. 33 BauG nächster Gelegenheit bei nächster BauG bei Abs.
schränkung Auflage einerAuflage mit einer Genehmigung mit die Genehmigung ist die Zwischenzeitlich ist ergänzen. Zwischenzeitlich zu ergänzen. schränkung zu bezüglich zulässigem versehen. zu versehen. Beschneiungszeitraum zu zulässigem Beschneiungszeitraum bezüglich
Ein weiterer weiterer Vorbehalt Ein Vorbehalt drängt drängt sich sich in in Bezug Bezug auf auf die die noch noch fehlende fehlende BeschneiungsvorBeschneiungsvor-
schrift ist Gemeinde ist Die Gemeinde auf. Die BreiI/Brigels auf. Gemeinde Breil/Brigels der Gemeinde Baugesetz der kommunalen Baugesetz im kommunalen schrift im beDIV beDas DIV vorzunehmen. Das umgehend vorzunehmen. Anpassung umgehend entsprechende Anpassung aufzufordern, die entsprechende
hält sich hält sich vor, vor, die die Erteilung Erteilung der der erforderlichen erforderlichen BAB-Zustimmung BAD-Zustimmung davon davon abhängig abhängig zu zu
machen. Unter machen. Unter diesen diesen Umständen Umständen kann kann auf auf eine eine Sistierung Sistierung des des GenehmigungsverGenehmigungsver-
fahrens bezüglich der der Festlegungen Festlegungen im im Zusammenhang Zusammenhang mit fahrens bezüglich mit den den BeschneiungsanlaBeschneiungsanlawerden. verzichtetwerden. gen auf BreiI/Brigelsverzichtet von Breil/Brigels Gemeindegebiet von auf Gemeindegebiet gen f) f)
Gewässerschutz Gewässerschufz
Hinsichtlich der Hinsichtlich der gewässerschützerischen gewässerschützerischen Aspekte Aspekte des des Vorhabens Vorhabens wird wird auf auf die die BeurBeur-
teilung teilung der der materiellen materiellen Umweltverträglichkeit Umweltverträglichkeit unter unter Ziffer Ziffer 3.5 3.5 hienach hienach verwiesen. verwiesen.
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g) g)
Wasserbezug Wasserbezug
Wie dem stammt ist, stammt entnehmen ist, zu entnehmen ff.) zu 16 ff.) (Seite 16 Umweltverträglichkeit (Seite zur Umweltverträglichkeit Bericht zur dem Bericht Wie
Speicherdas betriebseigenen Speicherbestehenden betriebseigenen dem bestehenden aus dem Beschneiung aus die Beschneiung für die Wasser für das Wasser
becken Crest AG energia AG Aurax energia der Aurax Gneida der Ausgleichsbecken Gneida dem Ausgleichsbecken aus dem sowie aus FaIIa sowie Crest Falla becken
(siehe auch der Reservequellen der zwei Reservequellen aus zwei wird aus Speichersee wird Der Speichersee hienach). Der 3.5 hienach). Ziffer 3.5 auch Ziffer (siehe
Trinkwasserversorgung konzedierte die konzedierte durch die Ausgleichsbecken durch das Ausgleichsbecken Breil/Brigels, das Trinkwasserversorgung Breil/Brigels,
Quellen neuen Quellen keine neuen Es werden keine gespiesen. Es Ladral gespiesen. da Ladral Aua da der Aua aus der Wasserentnahme aus
gefasst. den somitden entsprichtsomit Wasserbezugskonzeptentspricht vorgesehene Wasserbezugskonzept vorliegend vorgesehene Das vorliegend gefasst. Das Grundsätzen Grundsätzen der der WL WL 1998. 1998. h) h)
Mooren von Mooren Beschneiung von Beschneiung
werden, beschneitwerden, nichtbeschneit Bedeutungnicht Gemäss nationalerBedeutung von nationaler Moore von dürfen Moore 1998 dürfen WL 1998 Gemäss WL
mögwennmögBedeutungwenn lokalerBedeutung oderlokaler regionaleroder Mooren regionaler von Mooren Beschneiung von die Beschneiung während während die Projekt lich vermieden werden soll. prüfendenProjekt zu prüfenden vorliegend zu dem vorliegend mit dem gelingt mit Dies gelingt soll. Dies
weitgehend, womit Bezüglich entspricht.Bezüglich 1998entspricht. WL1998 derWL Grundsätzender den Grundsätzen Projekt den das Projekt womit das weitgehend, Ersatzmassnahmen kann Ersatzmassnahmen kann auf auf Ziffer Ziffer 3.5 3.5 hienach hienach verwiesen verwiesen werden. werden.
i) i)
Prüfung betreffend Beschneiungsadditive Beschneiungsaddifive Prüfung betreffend
Dem Beschneiungswasser Organisund OrganisStoffe und umweltgefährdenden Stoffe keine umweltgefährdenden dürfen keine Beschneiungswasser dürfen Dem
Beschneiungsanlagen neuen Beschneiungsanlagen Bei neuen werden. Bei beigegeben werden. men (Kristallisationsadditive) beigegeben
hat Information über hat die die Information über die die Art Art eines eines allenfalls allenfalls vorgesehenen vorgesehenen BeschneiungswasserBeschneiungswasser-
zusatzes im Rahmen Rahmen der der Nutzungsplanung Nutzungsplanung und und des des Baubewilligungsverfahrens Baubewilligungsverfahrenszu zu zusatzes im erfolgen.
Im vorliegenden Projekt Im vorliegenden Projekt beabsichtigen beabsichtigen die die Bergbahnen, Bergbahnen, den den Beschneiungszusatz Beschneiungszusatz
Snomax zu verwenden, verwenden, wie wie das das in in den den bestehenden bestehenden Projektabschnitten Projektabschnitten zur zurpunktupunktuSnomax zu ellen Beschneiung ellen Beschneiung bereits bereits der der Fall Fall ist. ist. Auf Auf die die umweltrechtliche umweltrechtliche Problematik Problematikinin diedie-
sem Zusammenhang wird wird unter unter Ziffer Ziffer 3.5 3.5 hienach hienach eingegangen. eingegangen. sem Zusammenhang
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Die von von den Die den Gemeinden Gemeinden Breil/Brigels Breil/Brigels und und WaltensburgNuorz WaltensburgNuorz am am 29. 29. resp. resp. 22. 22. NoNo-
vember 2002 vember 2002 beschlossene beschlossene Nutzungsplanungen Nutzungsplanungen (Änderung (Änderung Baugesetz; Baugesetz; Änderung Änderung
Zonenplan Zonenplan 1:5'000 1:5‘000 sowie sowie Genereller GenerellerErschliessungsplan Erschliessungsplan1:5'000) 1:5'000)können könnenmit mitdiesen diesen werden. genehmigt werden. Bemerkungen genehmigt Bemerkungen
3. Umweltverträglichkeitsprüfung UmweltverträgIichkeitsprüfung 3. 3.1 und massgebliches massgebliches 3.1 Erfordernis Erforderniseiner einerUmweltverträglichkeitsprüfung Umweltverträglichkeitsprüfung und Verfahren Verfahren
Die Bergbahnen Waltensburg — AndiastAG AG (BBWA (BBWA AG) AG) beabsichtigen, beabsichtigen, ihre Die Bergbahnen Brigels Brigels— — Waltensburg — Andiast ihre
bestehenden hainin 4.3ha rund 4.3 von rund Fläche von bewilligten Fläche einer bewilligten mit einer Beschneiungsanlagen mit bestehenden Beschneiungsanlagen
einer ersten Etappe entspricht Beschneiungsanlage entspricht Die Beschneiungsanlage erweitern. Die zu erweitern. ha zu 14 ha rund 14 um rund Etappe um
nach der nach der Erweiterung Erweiterung dem dem UVP-pflichtigen UVP-pflichtigen Anlagetyp Anlagetyp Nr. Nr. 60.4. 60.4. Für Für das das Vorhaben Vorhabender der BBWA BBWA AG AG ist ist somit somit gestützt gestützt auf auf Art. Art. 22 Abs. Abs. 22 UVPV UVPV eine eine förmliche förmliche UmweltverträgUmweltverträg—
erforderlich. USG erforderlich.
Art. 99 USG
nach Art. lichkeitsprüfung lichkeitsprüfung nach
Das massgebliche Typs des Typs Anlagen des für Anlagen UVP für die UVP Rahmen die dessen Rahmen in dessen Verfahren, in massgebliche Verfahren, Das
Nr. durchgeführt wird, wird, ist ist gemäss gemäss Anhang Anhang zur zur KVUVP KVUVP das das NutzungsplangeNutzungsplangeNr. 60.4 60.4 durchgeführt
nehmigungsveriahren nehmigungsverfahren nach nach Art.
Art. 37 37 KRG,
KRG, sofern sofern dieses dieses eine eine umfassende umfassende Prüfung Prüfung
ermöglicht; ermöglicht; zuständige zuständige Behörde Behörde ist ist die die Regierung. Regierung. Laut Laut Art. Art. 12 12 Abs. Abs. 11 UVPV UVPV beurteilt beurteilt
die die kantonale kantonale Umweltschutzfachstelle Umweltschutzfachstelle die die Berichte Berichte zu zu Projekten, Projekten, die die von von einer einer kantokantonalen Behörde geprüft werden. Kantonale Kantonale Fachstelle Fachstelle i.S. i.S. von von Art.
Art. 99 und
und Art.
Art. 42 42 USG
USG
KVUVP). Abs. 11 KVUVP). (Art. 22 Abs. Umwelt (Art. für Umwelt Amt für das Amt ist das ist
Betroffen vom vom Ausbauvorhaben Betroffen Ausbauvorhaben sind sind die die Gemeinden Gemeinden WaltensburgNuorz WaltensburgNuorzund und Breil/Brigels. Breil/Brigel
3.2 Gegenstand und Inhalt Umweltverträglichkeitsprüfung derUmweltverträglichkeitsprüfung Inhaltder und Gegenstand 3.2
Gegenstand der Beurteilung Beurteilung durch durch die die kantonale kantonale Umweltschutzfachstelle Umweltschutzfachstelle ist ist der der im im Gegenstand der
Auftrag der BBWA BBWA AG AG vom vom Büro Büro Umweltberatung Umweltberatung Monn, Monn, Camischolas, Camischolas, erstellte erstellte UVB UVB
vom Oktober 2002 vom Oktober 2002 betreffend betreffenddas dasProjekt ProjektBeschneiungsanlagen BeschneiungsanlagenBrigels Brigels—-—WaltensWaltens-
Etappe. 1. Etappe. —- Andiast, burg burg — Andiast, 1.
•
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UVB imUVB Angabenim Im Folgenden erforderlichenAngaben Prüfungerforderlichen die Prüfung für die die für ob die beurteilt, ob wird beurteilt, Folgenden wird Im
ProjetzigenProimjetzigen sämtlicheim obsämtliche d.h.ob UVPV),d.h. Abs. 11 UVPV), 13Abs. vollständig und (Art. 13 sind (Art. richtig sind und richtig vollständig
Voreinzelnen Vorden einzelnen und den jektierungsstadium und absehbaren und Wissen absehbaren heutigem Wissen nach heutigem und nach jektierungsstadium einzeln sowohl einzeln haben zurechenbaren Umweltauswirkungen sowohl indirekten Umweltauswirkungen und indirekten direkten und zurechenbaren direkten haben
als bewertet und bewertet ermittelt und korrekt ermittelt Zusammenwirken korrekt ihrem Zusammenwirken nach ihrem und nach gesamthaft und auch gesamthaft als auch
Brigelser auf Brigelser sind (Art. wie auf Waltensburger wie auf Waltensburger die auf somit die werden somit Vorliegend werden USG). Vorliegend (Art. 88 USG). sind beurteilt. Gebiet Projektbestandteile beurteilt. liegenden Projektbestandteile Gebiet liegenden
kantonalen und kantonalen Weiter wird eidgenössischen und den eidgenössischen Ausbauvorhaben den das Ausbauvorhaben ob das beurteilt, ob wird beurteilt, Weiter
werden Eswerden UVPV). Es Abs. 33UVPV). 13Abs. (Art. 13 Vorschriften entspricht(Art. Umwelt entspricht der Umwelt Schutz der zum Schutz Vorschriften zum
beTeilprojektenbevon Teilprojekten reSp. von nicht sämtliche Gesamtprojekts resp. des Gesamtprojekts Folgen des ökologische Folgen sämtliche ökologische nicht
UVB derUVB dassder ist, dass betonen ist, zu betonen wobei zu urteilt, sondern Umweltrechtskonformität, wobei deren Umweltrechtskonformität, sondern deren urteilt,
Einhaltung bezüglich Einhaltung Prognosen bezüglich lediglich Prognosen Wesentlichen lediglich im Wesentlichen und dessen Beurteilung im dessen Beurteilung und
AnderAnInbetriebnahmeder der nach Inbetriebnahme und nach Baus und des Baus während des Umweltschutzvorschriften während der Umweltschutzvorschriften dieser Einhaltungdieser die Einhaltung über die Kontrolle über der Kontrolle aus der sich aus die sich Massnahmen, die darstellen, Massnahmen, lage darstellen.
vorbehalten. Fall vorbehalten. jedem Fall in jedem daher in bleiben daher ergeben, bleiben Vorschriften Vorschriften ergeben, Projektbeschrieb GenerellerProjektbeschrieb 3.3 3.3 Genereller
Waltensburg—— Brigels——-Waltensburg BeschneiungsanlagenBrigels derBeschneiungsanlagen Ausbauder zumAusbau Gesamtprojektzum Das Das Gesamtprojekt
Gegen— sein. Gegenabgeschlossen sein. 2015 abgeschlossen ca. 2015 bis ca. und bis erfolgen und Etappen erfolgen drei Etappen in drei soll in Andiast soll
Waltensburg/ Gemeinden Waltensburg/ der Gemeinden Territorium der auf Territorium die auf sind die Verfahrens sind jetzigen Verfahrens stand des jetzigen stand des Sut Dado AlpDado PistenAlp derPisten Beschneiungsanlagender liegendenBeschneiungsanlagen Breit/Brigels liegenden und BreiVBrigels Vuorz und Vuorz Sut —— La Cauma, Alp AIpDado DadoSut Sut——— Burleun, Burleun,Alp AlpDado DadoSut Sut—— Parli Parliund undCurtginet Curtginet——Gneida, Gneida, La Cauma,
Beschneiunpunktuelle Beschneiunbewilligte punktuelle (diverse bewilligte werden (diverse beschneit werden heute beschneit bereits heute welche bereits welche
gen), sowie die die eigentlichen eigentlichenNeuanlagen NeuanlagenTalstation TalstationBreiVBrigels Breit/Brigels—— Burleun Burleun und undParli Parli gen), sowie
Der ha. Der 18 ha. rund 18 beträgt rund Etappe beträgt ersten Etappe der ersten Fläche der — —Gneida. Gneida. Die Diegesamte gesamte beschneite beschneite Fläche durchschnittlich UVB durchschnittlich im UVB Angaben im laut Angaben beträgt laut Teilvorhaben beträgt diese Teilvorhaben für diese Wasserbedarf Wasserbedarf für
70‘000 m3 in in durchschnittlichen durchschnittlichen resp. resp. 100'000 100'000 m m3 in in niederschlagsarmen niederschlagsarmen Jahren Jahren und und 70'000 m3 dem sowie dem Falla sowie Crest Falla Speichersee Crest betriebseigenen Speichersee dem betriebseigenen aus dem soll soll vollumfänglich vollumfänglich aus Ausgleichsbecken der Aurax Aurax energia energia AG AG in in Gneida Gneida abgedeckt abgedeckt werden. werden. Als Als Ausgleichsbecken der
Schneeaggregate sind hauptsächlich hauptsächlich „Waterstick-Lanzen" „Waterstick-Lanzen“ vorgesehen; vorgesehen; lokal lokal gelangelanSchneeaggregate sind
gen Propellerkanonen zum zum Einsatz. Einsatz. Für Für den den Betrieb Betrieb der der Lanzen Lanzen ist ist laut laut UVB UVB gen auch auch Propellerkanonen
die des Beschneiungszusatzes Beschneiungszusatzes Snomax Snomax vorgesehen. vorgesehen. die Verwendung Verwendung des
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1 10
Die einzelnen Die einzelnen Projektelemente Projektelemente sind sind im im UVB UVB in in Kap. Kap. 22 ausführlich ausführlichbeschrieben beschriebenund und
deren Notwendigkeit dargelegt. Gesuchstellerin dargelegt. der Gesuchstellerin Sicht der der Sicht aus der Notwendigkeit aus deren
Begründet wird Begründet wird das das Gesamtvorhaben Gesamtvorhaben mit mit der der Sicherstellung Sicherstellung eines einesangemessenen angemessenen
Angebots an insbesondere Pisten,insbesondere gefahrlosenPisten, undgefahrlosen präparierten und gut präparierten schneesicheren, gut an schneesicheren, Angebots auch Diese WaltensburgNuorz. Diese nach WaltensburgNuorz. und nach BreiI/Brigels und nach Breil/Brigels Talabfahrten nach die Talabfahrten für die auch für
SaisonbebeiSaisonbeQualitätsverbesserung Sch neesicherheitbei erwartete Schneesicherheit Gast erwartete vom Gast die vom soll die Qualitätsverbesserung soll
gewährleisten. April gewährleisten. bis April Dezemberbis von Dezember ginn und Saison von normalen Saison der normalen während der und während ginn
Beschneiungsanlagen neuen Beschneiungsanlagen derneuen Planung der der Planung bei der dass bei Aus hervor, dass geht hervor, UVB geht dem UVB Aus dem
verUmweltbelastungenverunnötige Umweltbelastungen welchen unnötige mit welchen wurden, mit befolgt wurden, wichtige Grundsätze befolgt wichtige Grundsätze mieden Massverschiedene Mass10/11) verschiedene (Kap. 10/11) UVB (Kap. der UVB weist der Daneben weist könnten. Daneben werden könnten. mieden werden
Masseine Masssowie eine Umweltbelastung sowie der Umweltbelastung Verminderung der zur Verminderung resp. zur Schutz resp. zum Schutz nahmen nahmen zum Lebensräume geschützte Lebensräume in geschützte Eingriffe in unvermeidlichen Eingriffe die unvermeidlichen welcher die mit welcher nahme aus, aus, mit nahme
können. werden können. kompensiert werden kompensiert
I
3.4 Beurteilung des Umweltverträglichkeitsberichtes Umweltverträglichkeitsberichtes des Beurteilung 3.4
erCamischolas, erMonn, Camischolas, Umweltberatung Monn, Büro Umweltberatung vom Büro AG vom BBWA AG der BBWA Auftrag der im Auftrag Der im Der
Beschneiungsanlagen Projekt Beschneiungsanlagen das Projekt betreffend das 2002 betreffend stellte Oktober 2002 vom Oktober UVB vom stellte UVB
absehBrigels — Waltensburg ——Andiast, Andiast,1.1.Etappe, Etappe,zeigt zeigtdie die zum zum heutigen heutigen Zeitpunkt Zeitpunkt abseh— Waltensburg Brigels
Umweltrechtsbereiaufgeführten UmweltrechtsbereiUVPV aufgeführten Abs. 11 UVPV
Art. 33
Abs. in Art. den in mit den Kontliktpunkte mit baren baren Konfliktpunkte auf. vollständig auf. chen chen vollständig
unbestritten. istunbestritten. UVB ist im UVB Angaben im der Angaben Richtigkeit der Die Die Richtigkeit BeschneiungsProjekts Beschneiungsdes Projekts Fiechtskonformität des der Rechtskonformität Beurteilung der Eine Eine abschliessende abschliessende Beurteilung
vorliedievorlieaufdie gestützt auf somit gestützt ist somit — Andiast, — Waltensburg anlagen Brigels Waltensburg — Andiast, 1. 1. Etappe, Etappe, ist Brigels— anlagen
vorhandenen Ämtern vorhandenen beigezogenen Ämtern den beigezogenen und den AfU und im AfU die im sowie die Unterlagen sowie genden genden Unterlagen Informationen möglich. Informationen möglich.
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3.5 3.5
Umweltverträglichkeit Beurteilung der materiellenUmweltverträglichkeit der materiellen Beurteilung
Fischerei undFischerei 3.5.1 Gewässerschutz Gewässerschutzund 3.5.1
der Rahmen der im Rahmen Beschneiung im die Beschneiung für die Gemäss UVB Wasserbedarf für der Wasserbedarf beträgt der UVB beträgt Gemäss
Bedie Befür die Laut UVB erfolgt der der Wasserbezug Wasserbezug für UVB erfolgt 100'000 mm3.3 Laut bis 100'000 1. 70'000 bis Etappe 70'000 1. Etappe
bestehendem bestehenaus dem vollumfänglich aus schneiung Pistenfläche vollumfänglich beschneiten Pistenfläche ha beschneiten 18 ha ca. 18 der ca. schneiung der der Ausgleichsbecken der dem Ausgleichsbecken aus dem sowie aus Falla sowie den Crest Falla Speichersee Crest betriebseigenen Speichersee den betriebseigenen
Trinkder TrinkReservequellen der zwei Reservequellen aus zwei Aurax Speichersee aus der Speichersee wird der Gespeist wird Gneida. Gespeist in Gneida. Aurax in
kondie kondurch die Gneida durch wasserversorgung Breil/Brigels, Ausgleichsbecken Gneida das Ausgleichsbecken bzw. das Breil/Brigels, bzw. wasserversorgung
Oberfläin OberfläLeitungsentleerungen in Ladral. Leitungsentleerungen da Ladral. Aua da der Aua zedierte aus der Wasserentnahme aus zedierte Wasserentnahme
vorgesehen. keine vorgesehen. sind keine chengewässer sind chengewässer
Zone GewässerschutzbereichZone im Gewässerschutzbereich grösstenteilsim Gemäss UVB Projektgebietgrösstenteils das Projektgebiet liegt das UVB liegt Gemäss
SchutzdieSchutzBeschneiungsleitungdie bestehendeBeschneiungsleitung diebestehende A tangiertdie Fernata tangiert Raum Fernata Im Raum (Au). Im A (Au).
Schutzzone derSchutzzone Randder amRand Leitungam neueLeitung dieneue liegtdie zone Tigiolas liegt Raum Tigiolas im Raum und im 81-83, und zone S1-S3,
unFernataunRaumFernata imRaum Bauarbeiten im S3. damaligen Bauarbeiten die damaligen wurden die UVB wurden im UVB Angaben im Laut Angaben 83. Laut
Baubegleitung zurBaubegleitung Schlussberichtzur lm Schlussbericht ausgeführt. Im ter Geologen ausgeführt. eines Geologen Anleitung eines der Anleitung ter der
Einfuss relevantenEinfuss keinenrelevanten Schneeanlagen keinen derSchneeanlagen Betriebder der Betrieb dass der wurde festgehalten, dass wurde festgehalten, besonderen keinebesonderen vorläufig keine weshalb vorläufig wird, weshalb haben wird, Moorflächen haben und Moorflächen auf die Quellen und die Quellen auf
VenNendung derVerwendung Auswirkungender mögliche Auswirkungen Um mögliche seien. Um Schutzmassnahmen vorzusehen vorzusehen seien. Schutzmassnahmen
wurden können,wurden zukönnen, ausschliessenzu Wasserqualitätausschliessen die Wasserqualität von Beschneiungszusätzen auf die Beschneiungszusätzen auf
TrinkderTrinkausder Wasserproben aus 2000 Wasserproben Frühjahr 2000 im Frühjahr zudem im UVB zudem im UVB nach den Angaben im
Spuren keinerleiSpuren konntenkeinerlei Dabei konnten analysiert. Dabei und analysiert. entnommen und Fernata entnommen wasserfassung Fernata
werden. festgestellt werden. Snomax festgestellt Produkts Snomax des verwendeten verwendeten Produkts des
und Bau und derBau dass der werden, dass ausgegangen werden, davon ausgegangen Laut UVB zusammenfassend davon kann zusammenfassend UVB kann Laut
Etappe, Andiast,1.1.Etappe, Waltensburg—— Andiast, Brigels ——Waltensburg BeschneiungsanlagenBrigels derBeschneiungsanlagen Betrieb der der Betrieb
das auf das noch auf Oberflächengewässer noch auf Oberflächengewässer weder auf Auswirkungen weder keine relevanten relevanten Auswirkungen keine wird. haben wird. Grundwasser Grundwasser haben
Beurteidie Beurteiteilen die (AfU) teilen Umwelt (AfU) für Umwelt Amt für das Amt sowie das Fischerei sowie und Fischerei Jagd und Das Das Amt Amt für für Jagd
Wasserentnahmen verbundenen Wasserentnahmen Beschneiungen verbundenen den Beschneiungen mit den die mit UVB, wonach Iung lung im im UVB, wonach die
haben Oberflächengewässern haben von Oberflächengewässern Abflussregime von das Abflussregime auf das Einfluss auf relevanten Einfluss keinen keinen relevanten
werden. Eine Wasserentnahmebewilligung Wasserentnahmebewilligung ist ist für für den den Bezug Bezug von von Wasser Wasseraus aus der der werden. Eine
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Trinkwasserversorgung BreiI/Brigels (Reservequellen) (Reservequellen) und/oder und/oder dem dem AusgleichsbekAusgleichsbekTrinkwasserversorgung Breil/Brigels energia AG AG unter unter den den gegebenen gegebenen Voraussetzungen Voraussetzungennicht nichtnotwendig. notwendig. ken der Aurax energia
Leitungsentleerungeninin keinerlei Leitungsentleerungen dass keinerlei genommen, dass Kenntnis genommen, davon Kenntnis Es wird zudem davon
Oberflächengewässer notwendig Oberflächengewässer notwendig sind, sind, womit auch auch keine keine Einleitungsbewilligung Einleitungsbewilligung nach nach
Art. 77 GSchG
Art. GSchG erforderlich erforderlich ist. ist.
Zu den Zu den Aspekten Aspekten des des Grundwasserschutzes Grundwasserschutzes ist istFolgendes Folgendesfestzuhalten: festzuhalten:
Waltensburg/Vuorz verfügt verfügt über über einen einen aus aus dem dem Jahre Jahre 1996 1996 stamstamDie Gemeinde WaltensburgNuorz
menden Entwurf für für eine eine detaillierte detaillierte Schutzzonenausscheidung. Schutzzonenausscheidung. Im Im SchutzzonenSchutzzonenmenden Entwurf
reglement (Entwurf) finden finden sich sich indessen indessen keine keine Bestimmungen Bestimmungen zum reglement (Entwurf) zum Bau Bau und undzum zum
Beschneiungsanlagen. Betrieb von Beschneiungsanlagen. Betrieb von
Die Beschneiungsanlage Alp AlpDado DadoSut Sut— — La durch die die GrundwasserGrundwasserDie Beschneiungsanlage La Cauma Cauma verläuft verläuft durch
schutzzonen Schutzzonen S1-S3 81-83 der der Quelle Quelle Fernata, Fernata, welche welche für für die die Versorgung Versorgung der der Alp Alp Dado DadoSut, _Sut, das Bergrestaurant das Bergrestaurant sowie sowie die die öffentliche Öffentliche Trinkwasserversorgung Trinkwasserversorgung der der Gemeinde Gemeinde
WaltensburgNuorzgenutzt genutzt wird. wird. Gemäss Gemäss der der ebenfalls ebenfalls erst erst im im Entwurf Entwurf vorliegenden vorliegenden WaltensburgNuorz Wegleitung Grundwasserschutz Grundwasserschutz des des BUWAL BUWAL vom vom 20.10.2000 20.10.2000 wären wären innerhalb innerhalbeiner einer
Grundwasserschutzzone S S 11 prinzipiell prinzipiell nur nur Bauten Bauten und und Anlagen Anlagen zulässig, zulässig, welche welche der der
Wasserversorgung dienen. Da Da die die Versorgungsleitungen Versorgungsleitungen der der Beschneiungsanlage Beschneiungsanlage Wasserversorgung dienen. Bew flächige Bedie flächige für die und für Beschneiungen) und punktuelle Beschneiungen) (bewilligte punktuelle bereits bestehen (bewilligte
schneiung der der Piste Piste Alp Alp Dado DadoSut Sut— — La erforLa Cauma Cauma keine baulichen Massnahmen erfor-
derlich sind, erübrigen erübrigen sich sich entsprechende entSprechende Auflagen; Auflagen; die die Durchschneidung Durchschneidung der der derlich sind,
Erallfälligen Ereinem allfälligen Bei einem werden. Bei toleriert werden. vorläufig toleriert zumindest vorläufig Schutzzone S1 kann zumindest
werden. geändertwerden. allerdingsgeändert Linienführungallerdings die Linienführung müsste die Leitung müsste der Leitung satz satz der
Die Beschneiungsanlage Gneida Gneida — -- Parli Die Beschneiungsanlage Parli tangiert tangiert randlich randlich die die GrundwasserschutzzoGrundwasserschutzzo-
ne Quellgebiete Gneida Gneida und und Feuns. Feuns. Für Für den den Bau Bau der der Leitungen Leitungen ist ist eine eine BewilBewilne 83 S3 der der Quellgebiete ligung nach nach Art.
Art. 19
19 Abs. Abs. 22 GSchG GSchG erforderlich, erforderlich, welche welche vom vom AfU AfU erteilt erteilt wird. wird. Diese Diese ligung
Bewilligung kann in in Aussicht Aussicht gestellt gestellt werden; werden; sie sie wird wird im im Rahmen Rahmen des des BAB-VerfahBAB-VerfahBewilligung kann rens erteilt.
Im Bewilligung ist ist im im BAB-Gesuch BAB-Gesuch aufzuzeigen, aufzuzeigen, welche welche MassnahMassnahIm Hinblick Hinblick auf auf diese diese Bewilligung
men von Ereignissen Ereignissen mit mit wassergefährdenden wassergefährdenden Flüssigkeiten Flüssigkeiten getrofgetrofmen zur zur Bewältigung Bewältigung von
fen sollen. Hierfür Hierfür wird wird die die Ausarbeitung Ausarbeitung eines eines Interventionsplans InterventionSplans für für das das fen werden werden sollen.
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ganze Skigebiet ganze Skigebiet empfohlen, empfohlen, in in dem dem das das Vorgehen Vorgehen bei bei Unfällen Unfällen und und Pannen Pannen mit mit MaMa-
wird. schinen dargestelltwird. verständlichdargestellt leichtverständlich Geräten leicht und Geräten schinen und
Ein spezielles spezielles Problem Ein Problem stellt stellt die die Verwendung Verwendung von von Beschneiungszusätzen Beschneiungszusätzen innerhalb innerhalb
einer Grundwasserschutzzone einer Grundwasserschutzzone dar. dar. Gemäss Gemäss Anhang Anhang 44 Ziff. Ziff. 222 222 und und 223 223 GSchV GSchV ist ist
die künstliche die künstliche Beschneiung Beschneiung in in einer einer Schutzzone Schutzzone S S 11 prinzipiell prinzipiell unzulässig unzulässig und und in in der der
mitbeinS2 einerSS11mitbeinBeschneiungeiner dieBeschneiung welchedie Fälle, welche Andere Fälle, fragwürdig. Andere zumindest fragwürdig. 2 zumindest S haltet, sind jedenfalls zwar Trinkwasserzwar imTrinkwasser bisherim wurdenbisher UVB wurden LautUVB bekannt. Laut keine bekannt. jedenfalls keine
die wurdedie bekannt,wurde Soweitbekannt, gefunden. Soweit keine Beschneiungszusätzen gefunden. von Beschneiungszusätzen Spuren von keine Spuren
VerwenderVerwenmitder Quelle Fernata Zusammenhangmit im Zusammenhang speziell im einmal speziell nur einmal allerdings nur Fernata allerdings Quelle
Auswirkungen dieAuswirkungen sinddie Damitsind dung beprobt. Damit (Snomax) beprobt. Beschneiungszusätzen (Snomax) von Beschneiungszusätzen dung von
einer künstlichen nicht Trinkwasser nicht das Trinkwasser auf das Beschneiungszusätzen auf mit Beschneiungszusätzen Beschneiung mit künstlichen Beschneiung einer hinreichend bekannt. dringend vordringend wievor nach wie istnach Überlegungen ist grundsätzlichen Überlegungen Aus grundsätzlichen bekannt. Aus hinreichend
zu empfehlen, empfehlen, auf auf die die Verwendung Verwendung von von Beschneiungszusätzen Beschneiungszusätzenbei beider derBeschneiung Beschneiung zu innerhalb von von Grundwasserschutzzonen Grundwasserschutzzonen zu zu verzichten verzichten (vgl. (n. hierzu hierzu auch auch Wegleitung Wegleitung innerhalb
von Verwendungvon dieVerwendung auf die Falls auf 1998). Falls Dezember 1998). vom Dezember DIV vom des DIV Beschneiungsanlagen Beschneiungsanlagen des Beschneiungszusätzen insbesondere insbesondere in in der der Schutzzone Schutzzone SS 11 aus aus zwingenden zwingendenbebeBeschneiungszusätzen
trieblichen Gründen nicht nicht verzichtet verzichtet werden werden kann, kann, sind sind in in den den nächsten nächstendrei dreiJahren, Jahren, in Absprache mit mit dem AfU, AfU, Kontrollmessungen Kontrollmessungen jeweils jeweils während während der derErstbeschneiErstbeschnei-
ung, der Schneeschmelze Schneeschmelze und/oder und/oder bei bei allfälligen allfälligen Wärmeeinbrüchen Wärmeeinbrüchen im im ung, während während der
durchzuführen. Ausapern durchzuführen. dem Ausapern nach dem sowie nach Winter Winter sowie Boden 3.5.2 3.5.2 Boden
Erosionserscheinungen nennenswerten Erosionserscheinungen Gemäss keine nennenswerten Projektgebiet keine im Projektgebiet treten im UVB treten Gemäss UVB auf; der der Boden Boden ist ist weitgehend weitgehend stabil. stabil. Laut Laut UVB UVB werden werden lediglich lediglich für fürdie die BeschneiBeschneiauf;
ungsanlage Talstation Breil/Brigels BreiI/Brigels— — Burleun im Raum Raum Tigiolas Tigiolas neue neue LeitungsLeitungsungsanlage Talstation Burleun sowie sowie im
gräben angelegt; die die übrigen übrigen Leitungen Leitungen sind sind als als Bestandteile Bestandteile verschiedener verschiedenerpunktupunktugräben angelegt;
eller Beschneiungsanlagen bereits bereits ausgeführt. ausgeführt. Die eller Beschneiungsanlagen Die neuen neuen Leitungen Leitungen werden, werden, ausser ausser im Bereich Gneida Gneida — —— Parli, eine erhebliche erhebliche Reduktion Reduktion im Bereich Parli, nicht nicht frostsicher frostsicher verlegt, verlegt, was was eine
der Eingriffe in in den den Boden Boden mit mit sich sich bringt. bringt. Laut Laut UVB UVB sind sind keine keine Baupisten Baupisten erfordererforderder Eingriffe Iich. lich.
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sorgfäleine sorgfälUVB zum Schluss, dass, eine des UVB Verfasser des der Verfasser gelangt der Zusammenfassend gelangt
Beeinträchtitige projektbedingten Beeinträchtirelevanten projektbedingten keiner relevanten mit keiner vorausgesetzt, mit Bauweise vorausgesetzt, tige Bauweise
gung minimalen einerminimalen Gewährleistungeiner dieGewährleistung Durch die sei. Durch rechnen sei. zu rechnen Bodenqualität zu der Bodenqualität gung der
Schneedecke werde die Boden besser vor Beschädiund damit auch der Boden Vegetation und die Vegetation gungen durch geschützt. Pistenpräparation geschützt. maschinelle Pistenpräparation die maschinelle durch die gungen
Beurteilung dieBeurteilung fürdie Grundlagefür knappe Grundlage Vorweg ist eine knappe UVB eine der UVB dass der festzuhalten, dass ist festzuhalten, Vorweg
Bodenkar— eineBodenkarallemeine vorallem fehltvor Es fehlt darstellt. Es Boden darstellt. den Boden auf den Projektauswirkungen auf der Projektauswirkungen
betroffen Eingriffenbetroffen tierung für jene Flächen, tiefbaulichen Eingriffen von tiefbaulichen unmittelbar von welche unmittelbar Flächen, welche
Bauverfah(angepassteBauverfahBauausführung (angepasste derBauausführung Planung der werden. Für sachgerechte Planung eine sachgerechte Für eine werden. ren, besondere besondere Schutzmassnahmen, Schutzmassnahmen, Rekultivierung) Rekultivierung) und und der der Nachbewirtschaftung Nachbewirtschaftung ren,
ist Bodenkartierung indessen indessen unabdingbare unabdingbare Grundlage. Grundlage. ist eine eine Bodenkartierung
erfahBodens erfahdes Bodens Schutz des zum Schutz Vorschriften zum bundesrechtlichen Vorschriften den bundesrechtlichen aus den Da Da sich sich aus
rungsgemäss keine keine Ausschlussgründe Ausschlussgründe gegen gegen Beschneiungsanlagen Beschneiungsanlagen ergeben, ergeben, kann kann rungsgemäss
auf ergänzende ergänzende Abklärungen Abklärungen auf auf Stufe Stufe Nutzungsplanung Nutzungsplanung verzichtet verzichtet und und statt stattdessen dessen auf
dass werden, dass geknüpft werden, Auflage geknüpft die Auflage an die NutzunQSplanvorlage an der Nutzungsplanvorlage Genehmigung der die Genehmigung die
Rahim RahBauausführung im der Bauausführung Planung der saubere Planung eine saubere für eine Grundlagen für notwendigen Grundlagen die notwendigen die sind. erbringen sind. zu erbringen BAB-Verfahrens zu men men des des BAB-Verfahrens
3.5.3 Flora 3.5.3 Flora
wurden Flächen wurden tangierten Flächen Beschneiung) tangierten und/oder Beschneiung) (Leitungsbau und/oder Projekt (Leitungsbau Die vom Die vom Projekt
nach Delarze Delarze aufgenommen. aufgenommen. Die Die Abklärungsergebnisse Abklärungsergebnisse sind sind im im Anhang Anhang 44 in in VegeVegenach
Jede numeriert. Jede Flächen numeriert. aufgenommenen Flächen die aufgenommenen und die dargestellt und 1:5‘000 dargestellt tationskarten tationskarten 1:5'000
dokumentiert. Bildern dokumentiert. mit Bildern und mit beschrieben und Muster beschrieben einheitlichem Muster nach einheitlichem ist nach Fläche Fläche ist
geschützten NHV geschützten nach NHV betroffenen, nach Beschneiung betroffenen, der Beschneiung und/oder der Die vom Leitungsbau und/oder
Beeinderen BeeinenNähnt, deren UVB erwähnt, im UVB werden im Vegetationstypen werden ersatzpflichtigen Vegetationstypen damit ersatzpflichtigen und und damit
anerdem anernach dem ist nach Beschneiungsanlagen ist der Beschneiungsanlagen Betrieb der und Betrieb Bau und den Bau durch den trächtigung durch trächtigung
und Bau und den Bau für den sind für Berechnung sind dieser Berechnung Gemäss dieser worden. Gemäss bewertet worden. System bewertet kannten System kannten
Etappe, Andiast, 1.1. Etappe, Waltensburg—— Andiast, Brigels—-—Waltensburg BeschneiungsanlagenBrigels derBeschneiungsanlagen Betrieb der den Betrieb den notwendig. Punkten notwendig. 15‘500 Punkten von 15'500 Umfang von im Umfang Ersatzmassnahmen Ersatzmassnahmen im
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Als Ersatzmassnahmen nach „Magals“ Flachmoors „Magals" des Flachmoors Pflege des die Pflege UVB die im UVB wird im NHG wird nach NHG vorgeschlagen. dieses m22 dieses 2'000 m von 2'000 Bewirtschaftung von der Bewirtschaftung Sicherstellung der der Sicherstellung Mit der vorgeschlagen. Mit
Moors Moors kann kann der der Bedarf Bedarf an an Ersatzmassnahmen Ersatzmassnahmen laut laut UVB UVB abgedeckt abgedeckt werden. werden. Da Da das das Flachmoor eine können allfällige Ersatzmassallfällige Ersatzmassaufweist, können 10'000 mm"2 aufweist, rund 10'000 von rund Fläche von eine Fläche Flachmoor
Im werden. Im nahmen für die weiteren Raum getroffen werden. gleichen Raum im gleichen weiteren Ausbauetappen im
und Bewirtschaftungs-und ein BewirtschaftungsZeit“ ein gegebenerZeit" „zu gegebener vorgeschlagen, „zu UVB wird deshalb deshalb vorgeschlagen,
Pflegekonzept auszuarbeiten. Flachmoors auszuarbeiten. des Flachmoors Unterhalt des den Unterhalt für den Pflegekonzept für
ErsatzmassdieErsatzmassunddie dargestelltund korrektdargestellt Die Projektauswirkungen sind korrekt Natur sind die Natur auf die Projektauswirkungen auf Die
VereineVerfüreine Entwurffür nahmen nach ein Entwurf liegtein Zwischenzeitlich liegt berechnet. Zwischenzeitlich richtig berechnet. NHG richtig nach NHG nahmen
ErderErSicherstellungder einbarung zurSicherstellung Bergbahnen zur undBergbahnen Gemeinde und Kanton, Gemeinde zwischen Kanton, einbarung zwischen
satzmassnahmen vor. vor. Diese Diese Vereinbarung Vereinbarungmuss muss spätestens spätestensbis biszur zurBaueingabe Baueingabe satzmassnahmen
deninin mitden sowie mit Vereinbarung sowie dieser Vereinbarung rechtsgültig Vorbehalt dieser dem Vorbehalt Unter dem vorliegen. Unter rechtsgültig vorliegen.
Umwelt. derUmwelt Schutzder zum Schutz Massnahmen zum Kap. 10 vorgeschlagenen Massnahmen UVB vorgeschlagenen des UVB 11 des und 11 10 und Kap.
Beschneiungsund Vorhaben Beschneiungsdas Vorhaben kann das Umweltbelastungen kann der Umweltbelastungen Verminderung der zur Verminderung und zur
beBestimmungen beanlage Waltensburg —— —Andiast Andiast als als den den massgeblichen massgeblichen Bestimmungen Brigels — Waltensburg anlage Brigels -
werden. beurteiltwerden. treffend entSprechend beurteilt Naturschutz entsprechend treffend Naturschutz Fauna 3.5.4 Fauna 3.5.4
Gemäss UVB Gemäss UVB befinden befinden sich sich im im unmittelbaren unmittelbaren Einflussbereich Einflussbereich der derBeschneiungsanlaBeschneiungsanlagen keine für Amphibien oder oder Reptilien Reptilien wichtigen wichtigen Lebensräume. Lebensräume. Dementsprechend Dementsprechend
ist laut laut UVB UVB nicht nicht mit mit relevanten relevanten Auswirkungen Auswirkungen auf auf Amphibien Amphibien oder oderReptilien Reptilien zu zu ist rechnen. rechnen.
Beder BeBetrieb der und Betrieb Bau und der Bau verursacht der Niederwild verursacht und Niederwild Hoch- und das Hochauf das In In Bezug Bezug auf
schneiungsanlagen laut laut UVB UVB keine keine relevanten relevanten Auswirkungen, Auswirkungen, zumal zumal auch auch während während schneiungsanlagen
Pistentraversierungen allfällige Pistentraversierungen für allfällige Freiraum für genügend Freiraum Pistenbeschneiungen genügend der der Pistenbeschneiungen
verbleib verbleibt.
Der der Projektauswirkungen Projektauswirkungen auf auf die die Fauna Fauna kann kann vorbehaltlos vorbehaltlos zugezuge— Der Bewertung Bewertung der stimmt werden.
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3.5.5 Landschaftsschutz Landschaftsschutz 3.5.5
sehr Bereich der Beschneiungsanlagen sehr im Bereich Gemäss UVB Landschaftsbild im UVB wird das Landschaftsbild
Wege und Wege stark durch Strassen und zahlreiche Strassen sowie zahlreiche Transportanlagen sowie bestehenden Transportanlagen die bestehenden durch die stark Leitungsgräben die Leitungsgräben geprägt. auch die zudem auch sind zudem Cauma sind La Cauma — La Sut— DadoSut AlpDado Raum Alp Im Raum geprägt. Im sichtbar. noch sichtbar. der punktuellen Beschneiungsanlage noch punktuellen Beschneiungsanlage der
AuswirprojektbedingtenAuswirdie projektbedingten können die vorausgesetzt, können Eine sorgfältige Bauausführung vorausgesetzt, sorgfältige Bauausführung Eine
kungen auf VorbeladerVorbelaGrund der Auf Grund werden. Auf gehalten werden. gering gehalten relativ gering Landschaft relativ die Landschaft auf die kungen
auffallen. starkauffallen. sehrstark nicht sehr stung der Eingriffe nicht neuen Eingriffe die neuen werden die Landschaft werden der Landschaft stung
Wald 3.5.6 3.5.6 Wald
im Gneida im Cafoghel—— Gneida AbschnittCafoghel beschneiteAbschnitt heutebeschneite Laut bereits heute der bereits einzig der liegt einzig UVB liegt Laut UVB
Wege bestehende Wege auf bestehende Wald. Abschnitt auf diesem Abschnitt in diesem sich in beschränkt sich Beschneiung beschränkt Die Beschneiung Wald. Die
zu Wald zu den Wald auf den und Projektauswirkungen auf relevanten Projektauswirkungen keinen relevanten mit keinen dass mit so dass Strassen, so und Strassen, ist. rechnen ist.
als werden als Wild-Waldproblematik werden und Wild-Waldproblematik Wald und Bereich Wald UVB zum Bereich Die Darstellungen im UVB
Waltensburg—— Brigels BeschneiungsanlagenBrigels korrekt ——Waltensburg ProjektBeschneiungsanlagen DasProjekt beurteilt. Das korrekt beurteilt.
das fürdas Belastungen für zusätzlichen Belastungen oder zusätzlichen neuen oder keine neuen verursacht keine Etappe, verursacht 1. Etappe, Andiast, 1.
Waldareal.
Lärm 3.5.7 3.5.7 Lärm
Auf bestehen. Auf Lärmkonflikte bestehen. potentielle Lärmkonflikte wo potentielle aufgezeigt, wo wird aufgezeigt, UVB wird Im Anhang Anhang 2 des UVB 2 des Im
eine eigentliche Lärmprognose Lärmprognose wurde im im UVB UVB verzichtet, verzichtet, mit mit der der Begründung, Begründung, dass dass
Hauptschneiw der HauptschneiZeiten der zu Zeiten Räumen zu die Iärmempfindlichen Räumen mit lärmempfindlichen Gebäude mit betroffenen Gebäude die betroffenen keine dass keine und dass sind und bewohnt sind nicht bewohnt Dezember nicht Mitte Dezember bis Mitte zeit von anfangs November bis
NutIärmempfindlicher Nutmit lärmempfindlicher Gebäuden mit von Gebäuden Einflussbereich von im Einflussbereich Nachbeschneiungen Nachbeschneiungen im
emissinoch emissinur noch praktisch nur künftig praktisch würden künftig Überdies würden werden. Überdies stattfinden werden. zungen zungen stattfinden
Lärder LärReduktion der einer Reduktion zu einer generell zu was generell verwendet, was onsarme onsarme Waterstick-Lanzen Waterstick-Lanzen verwendet, memissionen führt. memissionen führt.
Den Darstellungen im im UVB UVB zu zu den den Aspekten Aspekten des des Lärmschutzes, Lärmschutzes, namentlich namentlich den den vorvorDen Darstellungen
gesehen und betrieblichen betrieblichen Lärmschutzmassnahmen, Lärmschutzmassnahmen, kann kann prinzipiell prinzipiell gesehen technischen technischen und
beigepflichtet Um einen einen gesetzeskonformen gesetzeskonformen Betrieb Betrieb der der BeschneiungsanlaBeschneiungsanlabeigepflichtet werden. werden. Um
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•
gen Brigels Waltensburg — Andiast, 1. 1. Etappe, Etappe, sicherstellen jeesjeistes können, ist zu können, sicherstellen zu — Andiast, — Waltensburg Brigels — gen
17 17
doch unabdingbar, Beschneiungsanlagen die Beschneiungsanlagen für die Betriebsbeschränkungen für die Betriebsbeschränkungen dass die unabdingbar, dass doch
in den lärmmässig in den lärmmässig kritischen kritischen Bereichen Bereichen in in einem einem Betriebsreglement Betriebsreglement geregelt geregelt werden. werden. Ein solches solches Betriebsreglement Ein Betriebsreglement ist ist in in die die Baugesuchsunterlagen Baugesuchsunterlagen aufzunehmen. aufzunehmen. FolFol-
gende festzulegen: sind festzulegen: Punkte sind gende Punkte
_-
-_
_-
Die genauen Die genauen Standorte Standorte und und das das zu zu verwendende verwendende Beschneiungsaggregat; Beschneiungsaggregat;
die zulässigen die zulässigen Betriebszeiten Betriebszeiten ab ab den den einzelnen einzelnen Standorten; Standorten;
die die Pflicht Pflicht zur zur Protokollierung Protokollierung der derBetriebsdaten Betriebsdaten durch durch den denBetriebsleiter. Betriebsleiter.
3.5.8 Übrige Umweltbelange ÜbrigeUmweltbelange 3.5.8
Die Belange Die Belange des des Umweltschutzes Umweltschutzes (Lufthygiene, (Lufthygiene, Erschütterungen, Erschütterungen, nicht-ionisierende nicht—ionisierende Strahlen, Abfall, Be— desBesowiedes Heimatschutzessowie desHeimatschutzes Stoffe), des umweltgefährdende Stoffe), Abfall, umweltgefährdende Strahlen,
reichs „Nutzungen“ (Wanderwege, Landwirtschaft) Landwirtschaft) werden werden vom vom Projekt ProjektBeschneiBeschneireichs „Nutzungen" (Wanderwege,
ungsanlagen Brigels Andiast, 1. 1. Etappe, Etappe, nicht oder zumindest ungsanlagen Brigels— — Waltensburg —Andiast, zumindest nicht nicht
berührt. Ausmass berührt. in erheblichem erheblichem Ausmass in 3.6 Schlussfolgerung Schlussfolgerung 3.6
Übereinstimin Übereinstimund in Fachstellen und beteiligten Fachstellen die beteiligten gelangen die In der Gesamtbeurteilung gelangen
Monn, mung dazu Umweltberatung Monn, Büro Umweltberatung vom Büro der vom dass der Schluss, dass zum Schluss, Regierung zum die Regierung dazu die mung
Camischolas, Camischolas, erstellte erstellte UVB UVB vom vom Oktober Oktober 2002 2002 betreffend betreffend das dasProjekt ProjektBeschneiBeschnei-
Beurteiungsanlagen Waltensburg — Andiast, 1.1. Etappe, Etappe, eine eine genügende genügende Beurtei— Andiast, — Waltensburg Brigels— ungsanlagen Brigels
Iungsgrundlage darstellt. lungsgrundlage darstellt. Eine Eine abschliessende abschliessende Beurteilung Beurteilung der der Rechtskonformität Rechtskonformitätder der
geplanten Anlagenerweiterung die sowiedie Unterlagen sowie vorliegenden Unterlagen die vorliegenden auf die gestützt auf ist gestützt Anlagenenrveiterung ist geplanten bei den den involvierten möglich. Informationen möglich. vorhandenen Informationen Fachstellen vorhandenen involvierten Fachstellen bei
4. Abschliessenderforderliche erforderlicheBewilligungsverfahren Bewilligungsverfahren 4. Abschliessend lm an die die vorliegend vorliegend zu zu genehmigende genehmigende Nutzungsplanung Nutzungsplanung bedarf bedarf es es zur zur Im Anschluss Anschluss an
Realisierung des des vorgesehenen vorgesehenen Ausbaus Ausbaus der der Beschneiungsanlagen Beschneiungsanlagen noch noch folgender folgender Realisierung
Bewilligungen: Bewilligungen:
a) Baubewilligung a) Baubewilligungder derStandortgemeinden Standortgemeinden(Art. (Art. 55Abs. Abs. 11 KRG) KRG)
Jede Beschneiungsanlage sowie sowie auch auch jede jede mobile mobile Beschneiung Beschneiung bedarf bedarfeieiJede ortsfeste ortsfeste Beschneiungsanlage
ner Die Baueingabeprojekte Baueingabeprojekte haben haben alle alle vorgesehenen vorgesehenen Anlageteile Anlageteile ner Baubewilligung. Baubewilligung. Die
zu enthalten, und und die die im im Umweltverträglichkeitsbericht UmweltverträgIichkeitsberich sowie zu enthalten, sowie im im vorliegenden vorliegenden GeGe—
I; "
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nehmigungsbeschluss inklusive inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung Umweltverträglichkeitsprü nehmigungsbeschluss enthaltenen enthaltenen Auflagen Auflagen
für die Projektierung Projektierung sind sind mitzuberücksichtigen. mitzuberücksichtigen. Soweit für die Soweitgewisse gewisseAuflagen, Auflagen,namentnament-
lich solche für für die die BauBau- und und Betriebsphase, Betriebsphase, im lich solche im Baueingabeprojekt Baueingabeprojektnicht nichtberücksichberücksich-
tigt werden können, können, sind sind sie sie durch durch die tigt werden die Gemeinde Gemeinde mittels mittelsAuflagen Auflagenininder derBaubewilliBaubewilli-
gung selbst anzuordnen. anzuordnen. gung selbst
b) Zustimmungsverfügung Zustimmungsverfügung BAB b) BAB (Art. (Art. 55 Abs. Abs. 22 KRG) KFiG)
Die Baubewilligung der der Standortgemeinde Standortgemeinde ist Die Baubewilligung ist vorgängig vorgängig deren deren Eröffnung Eröffnung an andie dieGeGe-
suchstellerin mitsamt suchstellerin mitsamt den den erforderlichen erforderlichen Auflagen, Auflagen, Baueingabeplänen, Baueingabeplänen, BetriebsbeBetriebsbe-
dingungen und weiteren weiteren erforderlichen dingungen und erforderlichen Unterlagen Unterlagen dem dem Departement Departement des desInnern Innernund und
der Volkswirtschaft zur der Volkswirtschaft zur Zustimmung Zustimmung zu zu unterbreiten, unterbreiten, wobei wobei anzumerken anzumerken ist, ist, dass dasses es sich sich um um ein ein nutzungsplankonformes nutzungsplankonformes Bauvorhaben Bauvorhaben gemäss gemäss Art.
Art. 22 22 RPG
RPG handeln handeln wird. wird.
c) Bewilligung c) für Bauten Bauten in in besonders besonders gefährdeten Bewilligung für gefährdeten Bereichen Bereichen (Art. (Art. 19 19GSchG) GSchG) I
ln gefährdeten Gewässerschutzbereichen Gewässerschutzbereichen dürfen In besonders besonders gefährdeten dürfen die die Erstellung Erstellung und und die die
Änderung von Bauten Bauten und und Anlagen Anlagen sowie Änderung von sowie Grabungen, Grabungen, Erdbewegungen Erdbewegungen und und ähnliche ähnliche
Arbeiten nur gestützt gestützt auf auf eine eine kantonale kantonale Bewilligung Arbeiten nur Bewilligung erfolgen. erfolgen. Die Die BewilligungserteiBewilligungsertei— Iung kann in Aussicht gestellt werden; werden; sie lung sie erfolgt erfolgt gleichzeitig gleichzeitig mit mit der der BAB-ZustimBAB-Zustim-
mungsverfügung.
Gestützt auf Art.
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Art. 37
37 Abs. Abs. 33 KRG KRG und Gestützt auf und Art. Art. 99USG USG beschliesst die Regierung: beschliesst die Regierung:
1. Dieam am22. 22.November November2002 2002von vonder derGemeinde Gemeinde WaltensburgNuorz 1. Die WaltensburgNuorzbeschlossene beschlossene
Nutzungsplanung Nutzungsplanung (Änderung Baugesetz‚ Änderung Änderung Zonenplan (Änderung Baugesetz, Zonenplan 1:5'000, 1:5’000,
Genereller Erschliessu ngsplan 1:5'000) Genereller Erschliessungsplan 1 :5'000) sowie der am am 29. 29. November November 2002 sowie der 2002 von von
der Breil/Brigels beschlossene der Gemeinde Gemeinde Breil/Brigels beschlossene Generelle ErschliessunQSplan Generelle Erschliessungsplan
1:5'000 1:5'000 werden im Sinne Sinne der der Erwägungen Erwägungen mit mit folgenden folgenden Anweisungen werden im Anweisungen und und folfol-
gendem Vorbehalt genehmigt: gendem Vorbehalt genehmigt:
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a)
Die wird angewiesen, angewiesen, Art.
Art. 56
56 Abs. Abs. 33 Die Gemeinde Gemeinde WaltensburgNuorz WaltensburgNuorz wird
BauG bei nächster nächster Gelegenheit Gelegenheit mit mit einer einer zeitlichen zeitlichen Beschränkung Beschränkung der der BauG bei
Beschneiung zu zu ergänzen. ergänzen. Beschneiung b) b)
Die Gemeinde Breil/Brigels BreiI/Brigels wird Die Gemeinde wird angewiesen, angewiesen, umgehend umgehend eine eine baugebauge-
Win— derWinin der setzliche Vorschrift Beschneiung in der Beschneiung Zulässigkeit der die Zulässigkeit über die Vorschrift über setzliche
tersportzone und damit damit zusammenhängende zusammenhängende Vorschriften Vorschriften zu zu erlassen. erlassen. tersportzone und c)
Die wird insoweit insoweit genehmigt, genehmigt, als als sie sie ausserhalb ausserhalbder der Die WinterSportzone Wintersportzone wird
liegt. ForshNirtschaftszone Forstwirtschaftszone liegt.
wirdgestützt gestütztauf aufden denUmweltverträglichkeitsbericht Umweltverträglichkeitsbericht(UVB) (UVB)vom vomOktober Oktober2002 2002 2. EsEswird und auf auf den den dazu dazu erstellten erstellten Beurteilungsbericht Beurteilungsbericht des des Amtes Amtes für fürUmwelt Umweltvom vom und
20. Juni 2003 2003 sowie sowie unter unter den den den den nachstehend nachstehend aufgeführten aufgeführten zusätzlichen zusätzlichenAufAuf20. Juni lagen der in in der der vorliegend vorliegend zu zu genehmigenden genehmigenden NutzungsplaNutzungsplalagen festgestellt, festgestellt, dass dass der
nung vom vom 22. 22. November November 2002 2002 resp. resp. vom vom 29. 29. November November 2002 2002 vorgesehene nung vorgeseheneAusAus— bau der umweltverträglich errichtet errichtet und bau der Beschneiungsanlagen Beschneiungsanlagen umweltverträglich und betrieben betrieben werwer-
den kann:
a) a)
Die im UVB in Kap. 10 10 und 11 11 enthaltenen Massnahmen zur VermindeVerminde-
rung Umweltbelastung und und zum zum Schutz Schutz der der Umwelt Umwelt sind sind im im BenehBenehrung der der Umweltbelastung
men mit den den zuständigen zuständigen Fachstellen Fachstellen zu zu realisieren. realisieren. men mit b) b)
Für Detailprojektierung und und die die Bauausführung Bauausführung ist isteine einefachlich fachlich Für die die Detailprojektierung
UmweltbaubegleiDerUmweltbaubegleibeizuziehen. Der Umweltbaubegleitung beizuziehen. kompetente kompetente Umweltbaubegleitung
tung obliegt namentlich namentlich die die Optimierung Optimierung der der Linienführung Linienführung der der Leitungen Leitungen tung obliegt in naturkundlich heiklen heiklen Bereichen Bereichen sowie sowie die die Festlegung Festlegung der der erforderlierforderli— in naturkundlich
Fauna. und Fauna. Flora und Boden, Flora von Boden, Schutz von chen Massnahmen zum Schutz
c)
Die Aufgaben und Kompetenzen Kompetenzen der der Umweltbaubegleitung Umweltbaubegleitung sind sind in in eieiDie Aufgaben und
nem Pflichtenheft im im Einzelnen Einzelnen festzulegen. festzulegen. Das Das Pflichtenheft Pflichtenheft ist ist im im nem Pflichtenheft Rahmen des BAB-Verfahrens BAB-Verfahrens zur zur Zustimmung Zustimmung einzureichen. einzureichen. Rahmen des
d) d)
' .r
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20 20
vertieft Die nachfolgenden Baueingabe(n) vertieft der Baueingabe(n) vorgängig der sind vorgängig Punkte sind nachfolgenden Punkte Die
Baugesuchsunterla— die Baugesuchsunterlain die abzuklären, Abklärungsergebnisse in die Abklärungsergebnisse und die abzuklären, und
gen aufzunehmen:
Entleerung der der einzelnen einzelnen Schneileitungen Schneileitungen ist ist im im Detail Detail aufzuzeiaufzuzei— Die Die Entleerung
Wassermenge). gen (Ort, (Ort, Wassermenge). gen
Bewältigung zur Bewältigung Massnahme zur Im Baugesuch welche Massnahme aufzuzeigen, welche ist aufzuzeigen, Baugesuch ist — Im wergetroffen werFlüssigkeiten getroffen von Unfällen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten
Interventionsplans eines Interventionsplans Ausarbeitung eines die Ausarbeitung den sollen. wird die Hierzu wird soIIen. Hierzu den
Mamit MaPannen mit und Pannen Unfällen und bei Unfällen empfohlen, Vorgehen bei das Vorgehen dem das in dem empfohlen, in
wird. dargestelltwird. verständlich dargestellt leicht verständlich schinen und Geräten leicht und Geräten schinen
ein _ ANLein dem ANL mit dem Absprache mit in Absprache ist in „Magagls“ ist — Für das Flachmoor „Magagls"
rezu rerechtsverbindlich zu Pflege rechtsverbindlich und die Pflegekonzept auszuarbeiten Pflegekonzept auszuarbeiten und die Pflege
geln. geln
Betriebsbeschränkungen für für die die Beschneiungsanlagen Beschneiungsanlagen inin den den Die Betriebsbeschränkungen — Die
zu Betriebsreglementzu einem Betriebsreglement in einem sind in Bereichen sind kritischen Bereichen lärmmässig lärmmässig kritischen
aufBaugesuchsunterlagen aufdie Baugesuchsunterlagen in die ist in regeln. Das Betriebsreglement ist Das Betriebsreglement regeln.
zunehmen. zunehmen.
der innerhalb der Beschneiungszusätzen innerhalb von Beschneiungszusätzen Auf die Verwendung von die Verwendung — Auf
auf Falls auf verzichtet. Falls zu verzichtet. Möglichkeit zu nach Möglichkeit ist nach Grundwasserschutzzonen Grundwasserschutzzonen ist
SchutzderSchutzinnerhalb der Beschneiungszusätzen innerhalb von Beschneiungszusätzen Verwendung von die die Verwendung
Gemeinde, derGemeinde, Zustimmung der ausdrücklicher Zustimmung mit ausdrücklicher 2, mit S 2, und S S 11 und zonen S zonen
Gneida, und Gneida, Fernata und Quellen Fernata die Quellen sind die kann, sind werden kann, verzichtet werden nicht nicht verzichtet
beprozu beproDreijahresprogramm zu einem Dreijahresprogramm in einem AfU, in dem AfU, mit dem Absprache mit in in Absprache
ben. ben. e) e)
VorderVorEinhaltung der die Einhaltung über die Kontrolle über der Kontrolle aus der sich aus die sich Massnahmen, Massnahmen, die
vorbehalten. bleiben vorbehalten. ergeben, bleiben Umwelt ergeben, der Umwelt Schutz der zum Schutz schriften schriften zum
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3. Die erforderlichen noch erforderlichen abschliessendnoch Beschneiungsanlageabschliessend derBeschneiungsanlage Bauder denBau fürden Diefür
wie BauSpezialbewilligungen, wie und Spezialbewilligungen, Bau- und
Standortgemeinden der Standortgemeinden — — Baubewilligung Baubewilligung der
_
— Zustimmungsverfügung Zustimmungsverfügung für — für Bauten Bauten und und Anlagen Anlagen ausserhalb ausserhalb der der Bauzonen Bauzonen (DIV) (DIV)
— Bewilligung Bewilligung für — für Eingriffe Eingriffe in in besonders besonders gefährdete gefährdete Gewässerschutzbereiche Gewässerschutzbereiche
nach
Art. 19
19 Abs. Abs. 22 GSchG GSchG (AfU) (AfU) nach Art.
— weiteren Bewilligungen Bewilligungen gestützt gestützt auf aufdie dieSpezialgesetzgebung Spezialgesetzgebung — Allenfalls Allenfalls weiteren
können Siekönnen vorbehalten. Sie Bedingungen vorbehalten. und Bedingungen bleiben mitsamt Auflagen und allfälligen Auflagen mitsamt allfälligen bleiben
AusfühdesAusfühErarbeitungdes derErarbeitung bei der sofern bei als werden, sofern betrachtet werden, gestellt betrachtet Aussicht gestellt in Aussicht als in Mass— undMassVorgaben und die Vorgaben rungsprojektes (Bauprojektes) Nutzungsplanung, die die Nutzungsplanung, (Bauprojektes) die rungsprojektes
nahmen gemäss nahmen gemäss UVB UVB sowie sowie die die im im vorliegenden vorliegenden Beschlussdispositiv Beschlussdispositiventhaltenen enthaltenen
werden. beachtetwerden. e) beachtet Vorbehalte und (Ziff.22lit.Iit.aa—— e) Auflagen(Ziff. und Auflagen Vorbehalte 4.
Die am 22. und 29. November November 2002 2002 beschlossenen beschlossenen Nutzungsplanungen, Nutzungsplanungen, der der“
des Beurteilungsberichtdes der Beurteilungsbericht 2002, der Umweltverträglichkeitsbericht vom Oktober 2002, vom Oktober UmweItverträglichkeitsbericht
Regierungsbevorliegende Regierungsbeder vorliegende sowie der 2003sowie Juni 2003 20. Juni vom 20. Umwelt vom für Umwelt Amtes Amtes für
20 während20 Kantonsamtsblattwährend im Kantonsamtsblatt Bekanntgabe im öffentlicher Bekanntgabe ab öffentlicher können ab schluss können
einChur, ein7000Chur, Stock, 7000 5. Stock, Ausstellungsraum, 5. 1, Ausstellungsraum, Grabenstrasse 1, AFtP, Grabenstrasse beim ARP, Tagen beim
UVPV). 20 UVPV).
Art. 20
nach Art. gesehen (Auflage nach werden (Auflage gesehen werden
das an das Eröffnung an 5. Gegen Gegen den seit Eröffnung Tagen seit 20 Tagen innert 20 kann innert Beschluss kann vorliegenden Beschluss den vorliegenden Venrvaltungsgericht rekurriert werden. werden. Für Für die die Gemeinde Gemeinde bleibt, bleibt, sofern sofern sie sie eine eine Verwaltungsgericht rekurriert Verletzung ihrer ihrer Gemeindeautonomie Gemeindeautonomie geltend geltend machen machen möchte, möchte, nur nur die die staatsstaats-
offen. Bundesgericht offen. das Bundesgericht an das rechtliche Beschwerde Beschwerde an rechtliche
Raumplanung wird wird beauftragt, beauftragt, die die aufgrund aufgrund dieses dieses Beschlusses 6. Das Beschlusses nönöDas Amt Amt für Raumplanung Kennzeichnungen anzubringen. anzubringen. Die Die Gemeinde Gemeinde Breil/Brigels Breil/Brigels wird wird gebeten, gebeten, tigen Kennzeichnungen
dem AFiP zu zu diesem diesem Zweck Zweck den den Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:10'000 1:10'000 vom vom dem ARP
10. 1999, genehmigt genehmigt mit mit RB FiB 1337 1337 vom vom 22. 22. August August 2000, 2000, zuzustellen. 10. Dezember Dezember 1999, zuzustellen.
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7. 7.
Die nach werden nach Umweltverträglichkeitsprüfung werden der Umweltverträglichkeitsprüfung Durchführung der die Durchführung für die Kosten für Die Kosten
Massgabe der den Behördenden beteiligtenBehörden Verfahren beteiligten am Verfahren der am Beanspruchung der der Beanspruchung Massgabe
KoBergbahnen Brigels Waltensburg — Andiast auferlegt. auferlegt. Der Der entsprechende entsprechende Ko— Andiast — Waltensburg Brigels— Bergbahnen
stenentscheid Departementes des Departementes Verfügung des separaten Verfügung einer separaten Rahmen einer im Rahmen erfolgt im stenentscheid erfolgt
des Innern Volkswirtschaft. der Volkswirtschaft. und der Innern und des 8.
an: Mitteilung an:
er; Der Präsident:
Engler Stefan Stefan Engler
Namens der Regierung Regierung Namens der
m
Der Kanzleidirektor:
Fliesen Dr. Dr. C. C. Riesen
Legal bases
801.100 · KRG · Cantonal
801.110 · KRVO · Cantonal
801.500 · Cantonal
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Cantonal
920.100 · KWaG · Cantonal
920.110 · KWaV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal
SR 814.201 · GSchV · Federal
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Federal
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Federal