Teilrevision Lagerung St. Joseph und Chumma

Land-use plan, basic order · Obersaxen Mundaun

Document

Number
07.611
Kind
Land-use plan, basic order
Commune
Obersaxen Mundaun
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
May 15, 2007

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Text

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Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom Sitzung vom

Mitgeteilt den Mitgeteilt den

15. Mai 2007 15.

lll AMTSREGISTRATUR lSTRATUFlIH AMTSREG

AMT FÜR RAUMEN'lWlCKLUN FÜFI RAUMENTWICKLUNG AMT

IIII Governo del Cantone dei Grigioni

15. Mai Mai 2007 15. 2007

Protokoll Nr. Protokoll Nr.

611 611

A. A.

Die Stimmberechtigten der der Gemeinde Gemeinde Obersaxen an der der GemeindeGemeindeDie Stimmberechtigten Obersaxen beschlossen beschlossen an

versammlung März 2007 2007 eine eine Teilrevision Teilrevision der der Ortsplanung. Ortsplanung. Im Im Einzelnen Einzelnen versammlung vom vom 9. 9. März

wurden folgende Planungsmittel Planungsmittel verabschiedet: verabschiedet: wurden folgende Ergänzung Baugesetz bis) Baugesetz (Art. (Art. 59 59mg) - Ergänzung

Joseph St. Joseph Lagerzone St. 1:2'000 Lagerzone - Zonenplan Zonenplan 1:2'000

Chumma Materialablagerungszone Chumma 1:2'000 Materialablagerungszone - Zonenplan Zonenplan 1:2'000

Gestaltungsplan 1:1'000 1:1'000 Materialablagerung Materialablagerung Chumma Chumma - Genereller Genereller Gestaltungsplan

Ein Planungs- und und Mitwirkungsbericht Mitwirkungsbericht gemäss gemäss Art.

Art. 47 47 der

dereidgenössischen eidgenössischen RaumRaum— Ein Planungs-

planungsverordnung (RPV) liegt liegt vor. vor. Der Der Vorprüfungsbericht Vorprüfungsbericht zur zur Materialablagerung Materialablagerung planungsverordnung (RPV)

Chumma 25. April April 2006, 2006, derjenige derjenige zur zur Lagerzone Lagerzone St. St. Joseph Joseph vom vom Chumma datiert datiert vom vom 25.

31. 2006. 31. August August 2006.

Die öffentliche Bekanntgabe Bekanntgabe des des Gemeindebeschlusses Gemeindebeschlusses vom vom 9. 9. März März 2007 2007 gemäss gemäss Die öffentliche

Art. 48 des des Raumplanungsgesetzes Raumplanungsgesetzes für für den den Kanton Kanton Graubünden Graubünden (KRG) (KRG) erfolgte erfolgte am am

Art. 48 15. März

Es gingen gingen keine keine Beschwerden Beschwerden ein. ein. 15. März 2007. 2007. Es

Mit Schreiben vom vom 14. 14. März März 2007 2007ersuchte ersuchteder derGemeindevorstand GemeindevorstandObersaxen Obersaxenum um Mit Schreiben

Genehmigung der Revisionsvorlage Revisionsvorlage im im Rahmen Rahmen von von Art.

Art. 49

49KRG. KRG. Genehmigung der

J‘IHJ.

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B.

Übereinstimmung mit der Richtplanung ÜbereinstimungmitderRichtplanung Bei der Bei der geplanten geplanten Materialablagerung Materialablagerung Chumma Chumma handelt handelt es es sich sich um um eine eine MaterialabMaterialab-

Iagerung im Sinne Sinne einer einer Abfallanlage, Abfallanlage, welche welche auf aufStufe Stufe Richtplanung Richtplanunggeregelt geregeltwerwerlagerung im

Nr. Richtplan Nr. Regionalen Richtplan den Regionalen 2007 den März 2007 den 8. März am 8. hat am Surselva hat Regiun Surselva Die Regiun muss. Die den muss.

verabObersaxen) verabDeponie Obersaxen) (Änderung Deponie Materialablagerungen (Änderung und Materialablagerungen Deponien und 2.620 Deponien 2.620 schiedet. Das Das Departement Departement für für Volkswirtschaft Volkswirtschaft und und Soziales Soziales (DVS) (DVS) genehmigte genehmigte diedieschiedet.

sen regionalen regionalen Richtplan Richtplan am am 11. 11. Mai Mai 2007. 2007. sen

Es kann kann damit damit festgestellt festgestellt werden, Es werden, dass dass die die Revisionsvorlage Revisionsvorlage richtplankonform richtplankonform ist. ist.

C. Ergänzung Baugesetz Ergänzung Baugesetz

Die hingewiesen, dass Die Gemeinde Gemeinde Obersaxen Obersaxen wird wird darauf darauf hingewiesen, dass im im neuen neuen KRG KRG und und in in der der Raumplanungsverordnung den Kanton Kanton Graubünden Graubünden (KRVO), (KRVO), beides beides in in Kraft Kraft seit seit Raumplanungsverordnung für für den

dem 1. November November 2005, 2005, einzelne einzelne Bereiche Bereiche (z.B. (z.B. Verfahren, Verfahren,Instrumente, Instrumente,BaubewilliBaubewillidem 1.

gungspflicht, gewisse Bauvorschriften Bauvorschriften [z.B. [z.B. Bauästhetik, Bauästhetik, GrenzGrenz- und undGebäudeabGebäudeabgungspflicht, gewisse

stand etc.]) etc.]) abschliessend abschliessend auf auf kantonaler kantonaler Ebene Ebene geregelt geregelt sind. sind. Die Die Gemeinde Gemeinde Oberstand Ober-

saxen muss für die Abwicklung Abwicklung der der Verfahren Verfahren sowie sowie für für die die Beurteilung Beurteilung von saxen muss für die von BaugeBauge-

suchen nebst dem dem kommunalen kommunalen Baugesetz Baugesetz auch auch das das KRG KRG und suchen somit somit nebst und die die KRVO KRVO heheranziehen. Diverse Bestimmungen Bestimmungen des des Baugesetzes Baugesetzes sind sind durch durch die die neuen neuen kantonakantonaranziehen. Diverse

Ien Raumplanungserlasse Raumplanungserlasse „verdrängt". „verdrängt“. Es Es wird wird der der Gemeinde GemeindeObersaxen Obersaxenempfohlen, len empfohlen,

ihr Baugesetz im Interesse der der Transparenz Transparenz an an das das neue neue KRG KRG und unddie dieneue ihr Baugesetz im Interesse neueKRVO KRVO

anzupassen. anzupassen.

Im gilt es es zu zu berücksichtigen, berücksichtigen, dass dass die Im Zuge Zuge dieser dieser Arbeiten Arbeiten gilt die Regierung Regierung mit mit Beschluss Beschluss Nr. vom 23. 23. Mai Mai 2006 2006 den den Beitritt Beitritt des des Kantons Kantons Graubünden Graubünden zur Nr. 593 593 vom zurInterkantonalen Interkantonalen

Vereinbarung über die die Harmonisierung Harmonisierung der der Baubegriffe Baubegriffe (IVHB) (IVHB) beschlossen beschlossen hat. Vereinbarung über hat.Der Der

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Gemeinde Obersaxen Obersaxen wird wird deshalb Baugesetihres BaugesetAnpassung ihres der Anpassung bei der empfohlen, bei deshalb empfohlen, Gemeinde

zes an berücksichtigen. zu berücksichtigen. IVHB zu der IVHB Vorgaben der die Vorgaben gleich die auch gleich KRG auch das KRG an das zes

lm Übrigen gibt gibt die die am am 9.9.März März2007 2007beschlossene beschlosseneErgänzung Ergänzung des desBaugesetzes Baugesetzes Im Übrigen

(Art. 59mg) keinen spezifischen spezifischen Bemerkungen Bemerkungen Anlass; Anlass; sie sie kann kann genehmigt genehmigt werden. werden. zu keinen (Art. 59 b15 zu D.

1:2'000 Lagerzone Zonenplan 1:2'000 Lagerzone St. St. Joseph Joseph Zonenplan lm vorliegenden Zonenplan Zonenplan wurde wurde im im Gebiet Gebiet St. St. Joseph Joseph eine eineLagerzone Lagerzoneim imAusmass Ausmass Im vorliegenden

von rund rund 3'000 3'000 m m22 ausgeschieden. ausgeschieden. Damit Damit soll soll in in der der Gemeinde Gemeinde Obersaxen Obersaxen eine eine MögMögvon

lichkeit geschaffen werden, werden, um um Baumaterialien, Baumaterialien, Geräte, Geräte, Container Containeretc. etc.vorübergevorübergelichkeit geschaffen

und Stellen und ungünstigen Stellen an ungünstigen teilweise an heute teilweise werden heute Diese werden können. Diese zu können. hend abstellen hend abstellen zu

Mitund MitPlanungs- und gemäss Planungswas gemäss gelagert, was Gemeindegebiet gelagert, ganzen Gemeindegebiet dem ganzen auf dem verteilt verteilt auf

optischen undoptischen Lärmemissionen und wegen Lärmemissionen Konflikten wegen zu Konflikten gelegentlich zu wirkungsbericht gelegentlich wirkungsbericht

führt. Beeinträchtigungen führt. Beeinträchtigungen

Die Gemeinde Obersaxen Schreiben vom 14. März März 2007 2007 darauf darauf hin, hin, dass dass Die Gemeinde Obersaxen weist weist im im Schreiben vom 14.

die Lagerzone klar klar von von der der angrenzenden angrenzenden Gewerbezone Gewerbezone zu zu unterscheiden unterscheiden ist. ist. LetzLetzdie Lagerzone

Haltung DieseHaltung Gewerbebetrieben. Diese von Gewerbebetrieben. Ansiedlung von zukünftigen Ansiedlung der zukünftigen einzig der diene einzig tere diene tere kann von der der Regierung Regierung nachvollzogen nachvollzogen werden, werden, auch auch wenn wenn sich sich die die Frage Fragestellt, stellt,ob ob kann von

bis einer Ansiedlung von Gewerbe Gewerbe nicht nicht auch auch in in der derGewerbezone GewerbezoneLagermöglichLagermöglichbis zu zu einer Ansiedlung von

keiten Verfügung gestellt gestellt werden werden könnten. könnten. keiten zur zur Verfügung

Zum Zonenplan 1:2'000 1:2'000 Lagerzone Lagerzone St. St. Joseph Joseph vom vom 9. 9. März März 2007 2007 drängen drängen sich sich keine keine Zum Zonenplan

weiteren Bemerkungen Bemerkungen auf; auf; er er kann kann genehmigt genehmigt werden. werden. weiteren

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E. Zonenplan 1:2'000Chumma Materialablagerungszone Chumma Zonenplan 1:2'000 Materialablagerungszone

welcher Wohnzone, welcher die Wohnzone, an die grenzt an Chumma grenzt Gebiet Chumma im Gebiet Materialablagerungszone im Die Die Materialablagerungszone

Genehmigungsunterladen GenehmigungsunterlaIn den ist. In zugewiesen ist. (ES) IIII zugewiesen Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) eine eine Lärmempfindlichkeitsstufe

lärmempfindlichen mitlärmempfindlichen Bauten mit Ausmass Bauten welchem Ausmass in welchem gen ist und in ob und ersichtlich, ob nicht ersichtlich, ist nicht gen

dass ausgegangen, dass davon ausgegangen, wird davon Es wird sind. Es Räumen durch durch die betroffen sind. Lärmbelastung betroffen die Lärmbelastung Räumen

Die können. Die werden können. eingehalten werden Planungswerte eingehalten die Planungswerte mit Massnahmen die geeigneten Massnahmen mit geeigneten

erbringen. zu erbringen. BAB-Verfahrens zu des BAB-Verfahrens Rahmen des im Rahmen sind im Nachweise sind entsprechenden entsprechenden Nachweise

drän2007dränMärz2007 9. März vom 9. Chumma vom Materialablagerungszone Chumma 1:2’000 Materialablagerungszone Zum Zonenplan Zonenplan 1:2'000 Zum

werden. genehmigt werden. kann genehmigt er kann auf; er Bemerkungen auf; weiteren Bemerkungen gen sich keine weiteren sich keine gen

F.

Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 Materialablagerung Chumma Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 Materialablagerung Chumma Der Generelle Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:1'000 1:1'000 Materialablagerung Materialablagerung Chumma Chumma vom vom 9. 9. März März Der Generelle

2007 kann ohne ohne Bemerkungen Bemerkungen genehmigt genehmigt werden. werden. 2007 kann

Gestützt auf Art.

Art. 49 49 KRG

KRG Gestützt auf

beschliesst die Regierung: Regierung: beschliesst die

1. Dieam am9.9.März März2007 2007beschlossene beschlossene Ergänzung des Baugesetzes Baugesetzes (Art. (Art. 59m“) 1. Die Ergänzung des 59bis) wird im Sinne Sinne der der Erwägungen EnNägungen mit mit folgendem folgendem Anliegen Anliegen genehmigt: genehmigt: wird im

— Obersaxen wird ersucht, ihr ihr Baugesetz Baugesetz bei bei der dernächsten nächsten gege— Die Die Gemeinde Gemeinde Obersaxen wird ersucht,

samthaften grösseren Überprüfung Überprüfung der Ortsplanung an das neue, neue, am am samthaften oder oder grösseren der Ortsplanung an das

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1. November 2005 2005 inin Kraft Kraftgetretene getretene kantonale kantonale Raumplanungsrecht Raumplanungsrecht (KRG, (KRG, 1. November

anzupassen. KRVO) KRVO) anzupassen.

1:2'000 Lagerzone Lagerzone St. St. Joseph Joseph vom 9. März März 2007 2007 wird wird im im Sinne Sinne 2. Der Der Zonenplan Zonenplan 1:2'000 vom 9. genehmigt. der Erwägungen Erwägungen genehmigt. der

1:2'000 Materialablagerungszone Materialablagerungszone Chumma Chumma vom 9. März März 2007 2007 3. Der Zonenplan Zonenplan 1:2'000

genehmigt: Auflagegenehmigt: folgenderAuflage wird im mit folgender Erwägungen mit der Erwägungen Sinne der im Sinne wird

— Rahmen des des BAB-Verfahrens BAB-Verfahrens ist ist inin einem einemLärmgutachten Lärmgutachtennachzuweisen, nachzuweisen, — Im Im Rahmen

mit welchen Massnahmen Massnahmen der der Planungswert Planungswert in in der der angrenzenden angrenzenden Wohnzone Wohnzone mit welchen

(ES II) eingehalten eingehalten werden werden kann. kann. Zudem Zudem sind sind die die Massnahmenstufen Massnahmenstufen gestützt gestützt (ES II)

festzulegen. Vorkehrungenfestzulegen. entsprechenden Vorkehrungen die entsprechenden und die Lärm und Baurichtlinie Lärm die Baurichtlinie auf auf die

Gestaltungsplan 1:1'000 1:1'000Materialablagerung Materialablagerung Chumma Chumma Vom 4. Der Der Generelle Generelle Gestaltungsplan vom 9. März 2007 wird genehmigt. genehmigt. 9. März 2007 wird

Gemeindevorstand Obersaxen Obersaxen wird wird ersucht, ersucht, diesen diesen Beschluss Beschluss in in geeigneter geeigneter 5. Der Der Gemeindevorstand

Form bekannt zu zu geben. geben. Form öffentlich öffentlich bekannt

für die die Verwirklichung Verwirklichung der der Planung Planung Bewilligungen Bewilligungen irgendwelcher irgendwelcherArt 6. Soweit ArtnotnotSoweit für

wendig sind, sind, bleibt bleibt der derBewilligungsentscheid Bewilligungsentscheid der der zuständigen zuständigen Behörde Behörde oder oder wendig

Amtsstelle vorbehalten

Obersaxen sorgt sorgt für für die die Nachführung Nachführung der 7. Der derdigitalen digitalen Daten Daten Der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Obersaxen nach des ARE. ARE. nach den den Vorgaben Vorgaben des

Genehmigungsverfahren werden werden keine keine Kosten Kosten erhoben. 8. Für erhoben. Für das das Genehmigungsverfahren 9. Mitteilung Mitteilung an: -

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Dr. Martin Schmid

Der Kanzleidirektor:

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Riesen Dr. C. Riesen