Quartierplan Alte KEB

Neighbourhood plan procedure · Chur

Document

Number
13.GDE218
Kind
Neighbourhood plan procedure
Commune
Chur
Canton
Graubünden
Level
Communal
In force since
Apr 9, 2013

Map

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Text

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Stadt Chur

Beschluss des Stadtrates Sitzung vom 9. April 2013

mitgeteilt am

SRB.2013.218 Quartierplan Alte Kunsteisbahn Calanda inkl. Grenzbereinigung; Genehmigung

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)

Der Perimeter des Quartierplans umfasst Parzellen Nr. 1013, 4027, 6053 und 6054 sowie die Parzelle Nr. 3521 . Im Quartierplan werden die Rahmenbedingungen für die Gestaltung und die Erschliessung festgesetzt. Vorgesehen ist eine Überbauung mit sieben viergeschossigen Wohnhäusern plus Attika und Tiefgarage. Die Erschliessung der Tiefgarage erfolgt von der Calandastrasse aus über die Parzelle Nr. 3521. Entlang der Calandastrasse, eingerahmt vom IBC Trafogebäude und dem ehemaligen Getränkehandel Triacca, ist ein öffentlicher Freiraum definiert. Die Erschliessung für den Langsamverkehr erfolgt ab der Calandastrasse sowie ab dem Eisbahnweg. Im Zusammenhang mit dem Quartierplan ist eine Änderung der städtischen Parzellengrenzen vorgesehen. Die Grenzbereinigung beinhaltet die Parzellierung gemäss Mutationsvorschlag Nr. 120'095 vom 31. August 2012 des Tiefbau- und Vermessungsamts. Der Quartierplan „Alte Kunsteisbahn Calanda" inkl. der erforderlichen Grenzbereinigung lag ab dem 7. Dezember 2012 während 30 Tagen öffentlich auf. Es ist eine Einsprache zum Quartierplan eingegangen, worin der vorgesehene Fussweganschluss zur Parzelle 4712 durch die betreffende Eigentümerin angefochten wurde. Durch den Verzicht auf den Fussweganschluss wurde die Einsprache abgeschrieben. Beschluss

)

1.

Der Quartierplan „Alte Kunsteisbahn Calanda" wird genehmigt.

2.

Die Quartierplanunterlagen gemäss Art. 3 der Quartierplanvorschriften vom 5. März 2013 bilden einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung.

3.

Die Vereinbarung eines Näherbaurechts zwischen (Grundstück Nr. 1012) und (Grundstück Nr. 1013) vom 30. November 2012 gilt als Bestandteil des Quartierplans.

4.

Das Departement 3 wird beauftragt, die Parzellierung gemäss dem Mutationsvorschlag Nr. 120'095 vom 31. August 2012 zu veranlassen.

5.

Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken. Der Stadtarchitekt wird ermächtigt, die Anmerkung im Grundbuch anzumelden.

6.

Für den Quartierplan wird eine Gebühr von warten).

7.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat ein Rechtsbegehren, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.

105611 / 631.20.40

(inkl. MwSt) erhoben (Rechnung ab-

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8.

Mitteilung an Esther Casanova Raumplanung, Jochstrasse 27, 7000 Chur IBC Energie Wasser Chur (IBCGL) Departement 3 (DEP3A) Hochbauamt (HBM) Abteilung Planung (PLANA) Tiefbau- und Vermessungsamt (TBVM) Liegenschaftenverwaltung Landgeschäfte (LI EVA) Grundbuchamt (GBM) Finanzkontrolle (FIKOA) Finanz- und Liegenschaftenverwaltung (FLVS)

Namens des Stadtrates