Gestaltungsplan Boppartshof --> Änderung
Special-use plan · St. Gallen
Document
- Number
- 2001-0162
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- St. Gallen
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Adopted
- Jun 12, 2001
- Approved
- Sep 13, 2001
- Published
- Jun 18, 2001
- In force since
- Oct 1, 2001
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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab
Text
Genehmigungsverfügung
% Baudepartement des Kantons St.Gallen
13. September 2001
Lä mmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen X 5 y
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Stadtrat 9000 St. Gallen
VI11 St. Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Stadträte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: Änderung Gestaltungsplan 1:1000 Boppartshof vom 31.10.1995 Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Er mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement:
1. 2.
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Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 800.--.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes
U. Strauss
G-St. Gallen G-GP Boppartshof BDLeA 0032 20010913.doc
Baudepartement Planungsamt
Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein
Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung
;
.
G-St. Gallen G-GP Boppartshof BDLeA 0032 20010913.doc
Plan
X
Rechtskräftiger Gestaltungsplan vom 3 1 .1 0 .1 9 9 5
Legende
Stadt St.Gallen
Festlegungen ☆
aufgehoben
Grundfläche Attikageschosse
neu
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Baubereich Vorbauten
neu / aufgehoben
Baubereich Erschliessungsbauten
aufgehoben
Baubereich Pergola
neu
Vermassung in m
neu
Notzufahrt
neu
Privatgärten
neu
Naturwiese
neu
Übrige Umgebungsfläche
neu
CH> / CH>
Richtungspunkt
neu / aufgehoben
#
/(E )
Kleinkinderspielplatz
neu / aufgehoben
e
Kleinkompostieranlage
aufgehoben
:
Legende Festlegungen
/ /
X
Umgrenzung Plangebiet Grundfläche Hauptbauten
Gestaltungsplan 1:1000 Boppartshof Änderung des Planes vom 31.10.1995
Grundfläche Attikageschosse Baubereich Vorbauten Umgrenzung Untergeschosse Baubereich Erschliessungsbauten Ersehliessungsbereich Parkierungsbereich Hofbereich
gemäss Art. 28 Baugesetz vom 6. Juni 1972
Fussgängerbereich %
Ein- / Ausfahrt Tiefgarage
CH>
Richtungspunkt Notzufahrt
DER
' Privatgärten Pflanzgärten Naturwiese Spielwiese
Vom Stadtrat beschlossen
^
Der S ta d tp rä s id e n t
"imiZOü,
Im Namen des S tadtrates: Der S ta d tsch re ib e r
Übrige Umgebungsfläche Schützenswerte Bäume / Hecke Neuer Baum
Öffentlich aufgelegt
Hinweise
Anzahl Vollgeschosse 678.50
Maximale Gebäudehöhe in
#
Klein Kinderspielplatz
Vom:
Hauseingang
neu
bis;
18. Juni 2801 18. Juli 2001
Kleinkompostieranlage
Vom Baudepartem ent genehmigt Hinweise
■
Trottoir
------
Eingedolter Regenwasserkanal
------
Offener Regenwasserkana 1neu
$ 70,00
Höhenkote in m.ü.M,
(670.00)
Kote Erdgeschoss in m.ü.M.
al ne
Q
M it E rm ächtigung: Der Leiter des Planungsam tes
1 3. SEP, z n
Die nachfolgend aufgeführten G rundeige ntüm er erklären sich m it der Änderung des G estaltu ng s planes B o p pa rtsh o f einverstanden: vr Parz. Nr.
G rundeige ntüm er:
U n te rsch rift:
im
-z.
INANZVERWALTUÜG des K o r:^ -, 9 t r.,
Hauseingang karii
Am;
Einverständniserklärung:
Höhenbezugspunkt in
1867 / 3771
Kanton St. Gallen
1870
W erner Isenrich
Architektur: Planung:
Niggli + Zbinden, Architekten BSA, Rosenbergstr. 93, 9000 St.Gallen ERR, Raumplaner BSP/FSU, Kirchgasse 16, 9004 St. Gallen
1
071 277 25 01 071 227 62 62
Stadtplanung Datum:29.05.2001
besondere Vorschriften
#
M
##///////// Besondere Vorschriften zu Änderung Gestaltungsplan Boppartshof vom 3 1 .10.199 5 gemäss Art. 28 Baugesetz vom 6. Juni 1972
Vom Stadtrat beschlossen
Am: 12. Juni 2001
Der Stadtpräsident
Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber
Öffentlich aufgelegt Vom:
bls;
18. Juni 2001 18. Juli 2001
Vom Baudepartement genehmigt Am:
1 3. SEP. 20P1
A rchitektur: Planung:
M it Ermächtigung: Der Leiter des Planungsamtes
Niggli + Zbinden, Architekten BSA, Rosenbergstrasse 93, 9000 St. Gallen Eigenmann Rey Rietmann, Raumplaner BSR/FSU, Kirchgasse 16, 9004 St.Gallen
'i
071 227 25 01 071 227 62 62
Stadtplanung Datum: 29.05.2001
Gestaltungsplan Boppartshof - Besondere Vorschriften
Legende:
Art. 1 Seite 1
Neu e n tfä llt
Geltungsbereich 1 Der Sondernutzungsplan besteht aus dem Gestaltungsplan, den Besonderen Vor schriften sowie den Beilageplänen Nr. 1-12 m it Datum vom 29. Mai 2 0 0 1 . 2 Die vorliegenden besonderen Bestimmungen gelten fü r das im Gestaltungsplan um grenzte Gebiet. Sofern nachstehend nichts anderes bestim m t wird, gelten die Vorschriften der Bauordnung der Stadt St.Gallen (im folgenden abgekürzt BO). Die Beilagepläne b il den einen integrierenden Bestandteil des Gestaltungsplanes. 3 Alle in der Legende des Gestaltungsplanes als Festlegungen bezeichneten Elemente sind verbindlich. Die übrigen Elemente und die Beilagepläne sind richtungsgebend.
Art. 2 Erschliessung
1 Die verkehrsmässige Erschliessung des Planungsgebietes hat ausschliesslich über die im Gestaltungsplan bezeichneten Erschliessungselemente zu erfolgen. 2 Der Hofbereich dient einerseits der Erschliessung und Anlieferung und andererseits als Spielfläche. 3 Die Notzufahrt hat eine minim ale Breite von 4.00 m aufzuweisen und ist mindestens zur Hälfte zu begrünen (Rasengittersteine, Schotterrasen o. dgl.)
Art. 3 Parkierung
1 Innerhalb des Planungsgebietes dürfen maximal 144 Autoabstellplätze, inklusive Be sucherplätze, erstellt werden. 2 M it Ausnahme der im Plan bezeichneten oberirdischen Parkierungsflächen sind die Abstellplätze fü r Motorfahrzeuge in unterirdischen Einstellhallen anzuordnen. 3 Eine Erweiterung der unterirdischen Einstellhallen ist nach Massgaben der VSSNormen zulässig, wenn a)
sich der Parkplatzbedarf wegen eines veränderten Wohnungsangebotes (Woh nungssplit) erhöht oder
b) fü r an das Planungsgebiet anliegende Grundstücke Autoabstellplätze erstellt werden, und dadurch die Zerstörung von Vorgärten und Grünflächen vermieden werden kann.
Gestaltungsplan Boppartshof - Besondere Vorschriften
Art. 4 Seite 2
Richtungspunkte Zwischen den im Plan bezeichneten Richtungspunkten ist ein genügend breiter Streifen freizuhalten, dass darin eine Fusswegverbindung zur Erschliessung der Bauten im Pla nungsgebiet erstellt werden kann.
Art. 5 Grundflächen fü r Hauptbauten
1 Die Grundflächen für Hauptbauten legen Lage und Stellung sowie die maximale hori zontale Ausdehnung der Hauptbauten fest. Die maximale Höhenausdehnung wird m ittels Geschosszahlen, respektive Gebäudehöhen in Höhenkoten festgelegt. Darüber hinaus sind Brüstungen bis maximal 1.00 m Höhe gestattet. Diese Festlegungen ersetzen die ent sprechenden Vorschriften über die Regelbauweise gemäss BO. 2 Das Ueberschreiten der Grundflächenabgrenzungen und der Höhenangaben ist nicht zulässig. Unterschreitungen bis maximal 1.00 m sind nur zulässig, wenn dadurch das charakteristische, sowie das fü r die städtebaulich vorzügliche Qualität massgebende Verhältnis der Hauptbauten zueinander (Stellung, Höhen der einzelnen Gebäudekörper) gew ahrt bleibt. 3 Als Vollgeschosse werden die Geschosse ab EG-Niveau, im Plan bei den jeweiligen Bauten m ittels Höhenkoten in Klammern bezeichnet, angerechnet. Darunterliegende Ge schosse gelten als Unter-, respektive Sockelgeschosse. 4— Für-d ie--tm Plan m it oinom - ^ '- dargostolltcn Hauptbautoilo gelten bezüglich maximalem Höhenausdehnung d ie gleichen Masse wie für d ie angrenzenden Hauptbauten. Sic haben sich jedoch in-ihrem gestalterischen Ausdruck abzuhoben. 5 Innerhalb der auf Parzelle Nr. 3771 bezeichneten Grundfläche für Hauptbauten dürfen die zulässigen Geschossflächen für öffentliche Zwecke, respektive Wohn- oder Gewerbe zwecke genutzt werden.
Art. 6 Grundflächen fü r Attikageschosse
1 Die Grundflächen für Attikageschosse umschreiben analog Art. 5 die Ausdehnung der zulässigen Attikageschosse. Die maximale Höhe richtet sich nach einer Kote, welche 3.00 m über der zulässigen Gebäudehöhe liegt. Technisch unumgängliche Aufbauten und Er schliessungsbauten sind ausserhalb der Grundfläche und über die Höhenbeschränkung hinaus zulässig. 2 Das Dach über den Attikageschossen darf in der horizontalen Ausdehnung bis zur Umgrenzung der Grundfläche für Hauptbauten reichen. Der dadurch überdachte Bereich darf m it Ausnahme von Bauten gemäss Abs. 1 weder ausgebaut, noch verglast werden.
Gestaltungsplan Boppartshof - Besondere Vorschriften
Art. 7 Seite 3
Baubereiche für Vorbauten 1 Vorbauten dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erstellt werden. Als Vor bauten gelten den Hauptbauten vorgestellte und in Leichtbauweise erstellte Gebäudeteile in Form von Baikonen, Laubengängen, Veranden und Wintergärten. Sie dürfen mit Aus nahme des Sockel- und Erdgeschosses an der Westfassade des langen Baukörpers an der Haggenstrasse verglast werden. 2 Die maximale Höhe der Vorbauten richtet sich nach den für die entsprechenden Hauptbauten festgelegten Gebäudehöhen, respektive bei Attikageschossen nach der für das Attikaeeschoss festeeiegten Höhe.
Art. 8 Baubereiche für Erschliessungsbauten
Innerhalb der Baubereiche für Erschliessungsbauten dürfen den Hauptbauten vorgestellte Treppenhäuser erstellt werden.
Art. 9 Umgrenzung Untergeschosse
1 Die Umgrenzung der Untergeschosse legt die maximale horizontale Ausdehnung der Untergeschosse ausserhalb der Grundflächen für Hauptbauten fest. 2 im Rahmen der festgelegten Grundflächen für Hauptbauten darf hangseits ein Unter geschoss (Sockelgeschoss) in Erscheinung treten.
Art. 10 Privatgärten und Pflanzgärten
1
Als Privatgärten gelten den angrenzenden Wohnungen zugeordnete Freiräume.
2 Innerhalb der Flächen für Pflanzgärten dürfen unbewohnbare und maximal einge schossige Nebenbauten im Sinne von Gartenhäuschen m it einer maximalen Grundfläche von 2 X 2 m erstellt werden. Diese sind nach einem einheitlichen Konzept zu errichten. Das Zusammenbauen von einzelnen Gartenhäuschen ist gestattet. a
Art. 11
Im dafür vorgesehenen Bereich darf ein Vordach oder eine Pergola erstellt werden.
Naturwiese Die als Naturwiese bezeichnete Fläche ist in der heutigen Art zu belassen. Unumgängliche Terrainveränderungen in den Randbereichen sind gestattet.
Gestaltungsplan Boppartshof - Besondere Vorschriften
Art. 12 Seite 4
Architektonische Gestaltung 1 Bauten und Anlagen sind architektonisch so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formensprache, Materialwahl und Farbgebung die Einheitlichkeit der gesamten Ueberbauung gewahrt sowie eine gute Gesamtwirkung erzielt wird. Die Dachflächen der Hauptbauten sind, soweit sie nicht begehbar sind, extensiv zu begrünen. 2
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Art. 13
M it der Baueingabe ist ein Material- und Farbkonzept zur Beurteilung einzureichen.
Umgebungsgestaltung 1 Die Umgebungsgestaltung hat nach einem einheitlichen, auf die architektonische Ges taltu n g der Bauten und auf die vorhandene Umgebung abgestimmten G e l a m i - Konzept zu erfolgen und ist im Baubewilligungsverfahren vorzulegen. 2 Entlang der Haggenstrasse sind an den im Plan bezeichneten Stellen einheimische standortgerechte hochstämmige Laub-Bäume zu pflanzen. Der als schützenswert bezeichnete Baumbestand entlang der südlichen Abgrenzung des Planungsgebietes ist zu erhalten. 3 Der im Plan bezeichnete Regenwasserkanal (eingedolter und offener Teil) ist westlich entlang des Fussweges offen und einseitig naturnah zu führen. Ab der Grenze zwischen den Parzellen Nr. 3771 und 1867 verläuft der Kanal unterirdisch. 4 Innerhalb der übrigen Umgebungsfläche zwischen Notzufahrt und gegen überliegendem Fussweg dürfen keine Drainagen, Kofferungen oder Aufschüttungen er stellt oder vorgenommen werden.
Art. 14 Kinderspielplätze
An den im Plan bezeichneten Stellen sind entsprechend der Wohnungsverteilung Möglich keiten zur Erstellung von Kleinkinderspielplätzen zu schaffen.
Art. 15 Bohindcrtcngorochtigkei-t
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5% aller Wohnungen sind bchindertengcrocht zu gestalt en^
2— Boi Bauton und Anlagen m it Publikumsvorkohr ist auf körperlich Behinderte angemes sen Rücksicht zu nehmen (Art. 55 Abo. 1 BauG).
Art. 16 Kom postieranlagen
An mindestens zwei Stellen sind Möglichkeiten zur Erstellung von Kleinkom postieranlagen zu schaffen.
Gestaltungsplan Boppartshof - Besondere Vorschriften
Art. 17 Seite 5
Energievorschriften 1
Es ist ein Anschluss an die Fernwärmeversorgung der Stadt St.Gallen vorzusehen.
2 Für die Gebäudehülle ist der Grenzwert der SIA-Norm 3 8 0 /1 (Ausgabe 2001). thermische Energie im Hochbau, einzuhalten.
Art. 18 Sicherheit
Dem Sicherheitsbedürfnis der Benutzenden, insbesondere von Frauen und Kindern so wie von älteren und gebrechlichen Personen ist bei der Gestaltung der Bauten. Anla gen und Freiräume Rechnung zu tragen. Besonders zu beachten sind überschaubare, klare Wegführungen mit genügend Fluchtmöglichkeiten, einsehbare, übersichtlich und transparent gestaltete Eingangsbereiche und Treppenhäuser. Insbesondere sind ano nyme. verwinkelte und während der Dunkelheit unausgeleuchtete Bereiche zu vermei den.