Teilzonenplan St. Martin - Genehmigung

Zoning plan · Mels

Document

Number
2004-3810
Kind
Zoning plan
Commune
Mels
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Approved
Jun 28, 2004
In force since
Jun 28, 2004

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Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat Meis Rathaus 8887 Meis

28. Juni 2004

Gemeinde Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >

Teilzonenplan ‘St. Martin'

Im Rahmen des Erlasses des Zonenplanes 'Talgebiet', vom Baudepartement genehmigt am 16. August 2002, wurde die an die Bauzone von St. Martin angrenzende Parzelle Nr. 3699 nicht eingezont. Nach Ihrer Beurteilung handelt es sich dabei um einen Irrtum, der jetzt bei ei­ nem konkreten Baugesuch festgestellt wurde. Mit dem vorliegenden Teilzonenplan soll dieser Mangel behoben werden. Für den Erlass des Teilzonenplanes haben Sie das abgekürzte Ver­ fahren angewandt. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Grösse der einzuzonenden Fläche (ein Bauplatz) für ein abgekürztes Verfahren an der obersten Grenze liegt. Der Plan kann nur genehmigt werden, weil die Parzelle bereits überbaut ist, und in Anerkennung des grössten der Gemeinde zustehenden Ermessensspielraumes (Art. 3 Abs. 2 BauG).

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlasse wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 400.--. Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

Meis Gen. TZP St. Martin EiT 2035

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss

Beilagen: - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein

Kopie: - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung

Meis Gen. TZP St. Martin EiT 2035