Überbauungsplan Grossfeld
Special-use plan · Mels
Document
- Number
- 2008-3861
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Mels
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Adopted
- Dec 11, 2007
- Approved
- Jun 23, 2008
- Published
- Jan 8, 2008
- In force since
- Jun 23, 2008
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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab
Text
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
23. Juni 2008
Gemeinderat Meis 8887 Meis
Gemeinde Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Überbauungsplan Grossfeld
Die in der viergeschossigen Wohnzone W 4 (ca. 1/3 des Plangebiets) sowie in der vierge schossigen Wohn- und Gewerbezone WG 4 (ca. 2/3 des Plangebiets) gelegenen Parzellen Nr. 2058 und 2213 sollen überbaut werden. Mit dem vorliegenden Überbauungsplan Grossfeld sind gegenüber den Bestimmungen des Baureglements folgende Abweichungen vorgesehen: - Ausbaumöglichkeit des Dachgeschosses inkl. Dachform Reduktion der Gebäudeabstände innerhalb des Überbauungsplangebiets - Definition der Nebenbauten (Velo- und Mofaabstellplätze). Die Unterlagen wurden vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation am 26. November 2007 vorgeprüft. Die im Vorprüfungsschreiben gemachten Bemerkungen sind berücksichtigt. Während der Auflagefrist sind Einsprachen eingegangen, welche zurückgezogen oder von der Gemeinde Meis entschieden wurden. Gemäss Angaben der Gemeinde Meis vom 18. Juni 2008 sind keine Rechtsmittelverfahren mehr hängig. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist. Er kann genehmigt werden.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das
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Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 700.--.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
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