Überbauungsplan Wolfriet, 1. Änderung

Special-use plan · Mels

Document

Number
2015-3860
Kind
Special-use plan
Commune
Mels
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Adopted
Aug 12, 2014
Approved
Jun 5, 2015
Published
Aug 26, 2014
In force since
Jun 5, 2015

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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation. Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Gemeinderat Meis Postfach 102 8887 Meis

5. Juni 2015

Geschäft Nr. 15-3359 Gemeinde Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Überbauungsplan Wolfriet; 1. Änderung

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Der Überbauungsplan W olfriet wurde vom Baudepartement am 5. Mai 1994 bzw. der Nachtrag am 15. Dezember 2014 genehmigt. Der Planerlass regelt vorwiegend die Er­ schliessung und legt bauliche Massnahmen fest, mit welchen der Lärmbelastung Rech­ nung getragen werden kann. Entlang der W angser Bahnhofstrasse soll nun ein neues Trottoir erstellt und bei der Bushaltestelle W olfriet beidseits ein gedeckter Unterstand rea­ lisiert werden. Die Bushaltestelle geht aus einer Auflage der Baubewilligung für das Bau­ haus Meis hervor. Das Bauvorhaben erfordert nebst dem Teilstrassenplan „Wangser Bahnhofstrasse / Jumboweg“ auch eine Anpassung des Überbauungsplans. Die Unterla­ gen wurden am 10. Januar 2015 durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) vorgeprüft. In den letzten 20 Jahren hat sich die gesamte Erschliessungssituation im Gebiet Riet, sowohl was die tatsächlichen Verhältnisse als auch die neuen Bedürfnisse betrifft, derart geändert, dass eine Anpassung der Überbauungsplans entlang der W angser Bahn­ hofstrasse aus ortsplanerischer Sicht befürwortet wird. Die und die nutzen das Land zwischen der Autobahn und den Centern seit geraumer Zeit als Park- und Lagerplätze. Entsprechend soll diese Nutzung nachträglich im Überbauungsplan festgelegt werden. Offenbar wurden die Ab­ stell- und Umschlagsflächen im Jahr 1994 zu gering veranschlagt bzw. es sind zwischen­ zeitlich neue Bedürfnisse hinzugekommen. Auch wenn materiell gegenüber dem Jahr 1994 von einer wesentlichen Änderung der Ausgangssituation ausgegangen werden kann, so ist es sehr stossend für die bereits erstellten Anlagen im Nachhinein einfach den Überbauungsplan anzupassen. Im Zusammenhang mit der Erstellung von Parkplätzen wies auch das Strasseninspektorat in der Vorprüfung auf die im Zusammenhang mit der Lärmschutzverordnung (SR 814.41; LSV) festgelegte Anzahl Fahrten hin. Die Überprü-

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fung ist Sache der Standortgemeinde. Für neue Projekte wird die zur Verfügung stehende Fahrtenzahl weiter geschmälert. Dessen muss sich die politische Gemeinde Meis bewusst sein. Gemäss Schreiben des Gemeinderates Meis vom 15. April 2015 erklären sich so­ wohl das ASTRA als auch die NOK mit der Anpassung des Überbauungsplans einver­ standen. Der Gemeinderat Meis hat an seiner Sitzung vom 25. Februar 2014 (Protokoll Nr. 61) zudem eine Ausweitung der Parkplatzbewirtschaftung auf die noch nicht berück­ sichtigten Center beschlossen und dem Am t für öffentlichen Verkehr eine entsprechende Ausweitung und Anpassung der öV-Vereinbarung vom 10. März 2008 über die finanzielle Beteiligung an der Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr beantragt. Abweichend von der Regelbauweise soll auch die Gebäude- und Firsthöhe von 20 m auf 25 m erhöht werden. Entsprechend ist eine Anpassung von Art. 9 der besonderen Vor­ schriften vorgesehen. Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation hielt in der Vor­ prüfung fest, dass auch diese Änderung ein öffentliches Interesse voraussetze. Die Ge­ meinde Meis hat aufzuzeigen, inwiefern sich die Grundlagen hinsichtlich der Gebäudeund Firsthöhe wesentlich geändert haben bzw. wesentliche neue Bedürfnisse vorliegen. Der Gemeinderat Meis hielt in seinem Beschluss Nr. 173 vom 12. August 2014 dazu fest, dass einer Erhöhung der maximalen Gebäude- und Fristhöhe auf 25 m im öffentlichen Interesse zugestimmt werde, im Sinne einer besseren Nutzung in diesem ortsbildlich nicht tragenden Gemeindeteil.

Aus obigen Ausführungen ergibt sich, dass der Erlass nur unter Beachtung des grösstmöglichen der Gemeinde Meis zustehenden Ermessensspielraumes genehmigt werden kann (Art. 3 Abs. 2 BauG).

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeinde­ verwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. T 4 4 0 .-. Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Fr. T100 -

Tiefbauamt

Fr.

340.—

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden.

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Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

Strauss

-

agen Genehmigter Erlass (dreifach) Einzahlungsschein Genehmigung Teilstrassenplan „W angser Bahnhofstrasse/Jumboweg“ vom 28. Mai.2015

Kopie Rechtsabteiluna (inkl. Erlass) Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass) Amt für Umwelt und Energie Kantonspolizei - Verkehrstechnik Tiefbauam t - Rechtsdienst

15-3359 /429356_103162.dOCx

Plan mit besonderen Vorschriften

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Besondere Vorschriften

Legende Festlegungen:

Diese Vorschriften gelten für das im Situationplan umgrenzte Gebiet. Soweit nachfolgend nichts anders bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes und des Baureglementes der Gemeinde Meis.

[I

Perimeter

I

Baulinie für Anlagen IO

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II. Überbauung

Baubereiche für ebenerdige Anlagen und Einfriedigungen

CM

Art. 9 Zonenschema In folgenden Punkten wird von der Regelbauweise (Gewerbe-Industriezone) abgewichen:

ÖV Fahrgastunterstand

Bestimmung Gebäudehöhe Firsthöhe

Aufhebung Richtungspunkte Fussweg

Regelbauweise 20.0m (Gl) 20.0m (Gl)

Überbauungsplan 25.00m 25.00m

Abweichung + 5.00m + 5.00m

Aufhebung Baumstandort (kugeliger Baum) inkl. Grünstreifen

Hinweise: H)

N3

>

nach Chur >

Bushaltestelle Grünstreifen Fusswege/Trottoirs Nationalstrassenbaulinie

'ca. 482.30

Politische Gemeinde Meis Kanton St. Gallen

Uberbauungsplan "Wolfriet", Änderung Situation 1 :500 R ie tc e n fe r 3 15 3

Vom Gemeinderat Meis erlassen am

12. AUG. 2014

3167

Der Gemeindepräsident

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Der Gemeinderatsschreiber

26. AUG. 2014

2 4. SEP. 2014

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Öffentlich aufgelegt vom .......................... bis .....................

3 64 6

Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am 4 31 0

am

-..5,JUNI . 2015

Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation («ca. 482.50,

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Architektur- und Planungsbüro Daniel Ackermann AG Bahnhofstrasse 61 8887 Meis Tel. 081 72000 70 Fax 081 72000 79 [email protected] www.ackermann-archlleklur.ch

Datum 1.Rev. 2,Rev. S.Rev. 4.fiev. 5.Rev. S.Rev. 7.Rev.

22.10.2013/R A 06.03.2014 / RA 06.05.2014 / RA 30.07.2014 / RA