Teilzonenplan Büelriet - Genehmigung

Zoning plan · Sevelen

Document

Number
2019-3210
Kind
Zoning plan
Commune
Sevelen
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Approved
Aug 28, 2019
In force since
Aug 28, 2019

Map

1 plan feature, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map

Files

GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

Kanton St.Gallen

Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Baudepartement, AmtfúrRaumentwicklung und G@infomation, Lãmml¡sbrunnenstGsse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Gemeinderat Sevelen

28. August 201 9

Hauptstrasse 54 9475 Sevelen

Geschäft Nr. 19-5322 Gemeinde Sevelen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art.31 des Baugesetzes vom 6. Juni 1972 (nGS 8, 134; abgeküzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:

. Teilzonenplan Büelriet Die Genehmigungsprüfung ergibt Folgendes

Show the full text

Ausga ngs lage/Vorhaben ln der Gemeinde Sevelen soll ein neues Betagtenheim erstellt werden. Dazu wurden umfangreiche Vorarbeiten und Standortplanungen vorgenommen. Mitte 2015 hat sich die Stimmbevölkerung für den Standort Büelriet entschieden. Dieser Standort liegt in der Grünzone Freihaltung (innerhalb Bauzone) und ist dreiseitig von Wohnzonen resp. der Zonefür öffentliche Bauten und Anlagen (Wohngenossenschaft Büelriet, Werkhof) umgeben. Um das Gebiet für den geplanten Zweck nutzen zu können, wird mit dem vorliegenden Teilzonenplan die Umzonung in eine Zonefür öffentliche Bauten und Anlagen vorgenommen. Der ïeilzonenplan wurde vorgeprüft, die Unterlagen entsprechend angepasst und ergänzt. Er lag vom 25. November bis zum 24. Dezember 2015 öffentlich auf. Das Referendumsverfahren wurde vom 13. Januar bis am 1 1 . Februar 2016 durchgeführt. Es gingen keine Einsprachen ein und das fakultative Referendum wurde nicht ergriffen.

Erwägungen

Die Eruuägungen aus den Vorprüfungen vom 1 1. August 2015 und vom April/Mai 2019 sind in die vorliegenden Unterlagen eingeflossen. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.

19-5322

112

Verfügung ln Anwendung von Art.174 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgeküzt PBG), Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Venrualtungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. I Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41; abgekürzt ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staatsund Gemeindevenrualtung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement:

1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für die vorliegende Verfügung beträgt Fr. 1'090.(davon AFU Fr.240.--)

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der lnformationsebene Raumplanung innert 60 ïagen nach der Genehmigung ín digitaler Form (lTF oder XTF) sowie als PDF dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Vermessung, einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 174 PBG, Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Nt.47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Freundliche Grtisse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

E Ralph Etter

Beilagen - Genehmigter Erlass - Rechnung inkl. Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung (inkl. Erlass) - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass)

19-5322

2t2