Überbauungsplan Stauden

Special-use plan · Grabs

Document

Number
1999-3062
Kind
Special-use plan
Commune
Grabs
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Approved
Nov 9, 1999
In force since
Nov 9, 1999

Map

2 plan features, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map

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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

^ Sto. /!* 99 Baudepartement des Kantons St.Gallen

^

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

x ^ y

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

A-Post Gemeinderat 9472 Grabs

9. November 1999

VII 30 Grabs: Genehmigung von Gemeindeerlassen Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: -

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Teilzonenplan Stauden II Überbauungsplan Stauden

Mit dem Teilzonenplan soll u.a. die Parzelle Nr. 1379 (teilweise; unüberbaut) und 2458 (teilwei­ se, soweit überbaut) neu der Bauzone zugeschieden werden, der Überbauungsplan enthält Sonderbauvorschriften für das ganze Gebiet. Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden kön­ nen. Bezüglich der Einzonung ist ergänzend festzuhalten, dass sich diese - mit Blick auf die unverändert sehr grossen Nutzungsreserven des geltenden Zonenplanes - nur vertreten lässt, weil es sich um das Schliessen einer eindeutigen Baulücke handelt. Der unüberbaute Teil des Grundstücks Nr. 1379 ist von Bauzone umschlossen, der einzuzonende Teil des Grundstücks Nr. 2458 bereits mit einem nichtlandwirtschaftlichen Wohnhaus überbaut.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden im Sinn der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. T 2 0 0 .- (Fr. 4 0 0 .- für den Teilzonenplan; Fr. 8 0 0 .- für den Überbauungsplan). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden

OP G.Textaktuell.doc

Baudepartement Planungsamt

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes —

Beilagen: Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung

OP.G.Textaktuell.doc

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Dr/P. Flaad /