Gestaltungsplan Seehof West
Special-use plan · Rorschach
Document
- Number
- 2010-1361
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Rorschach
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Adopted
- Jun 2, 2009
- Approved
- Jan 26, 2010
- Published
- Jun 24, 2009
- In force since
- Jan 26, 2010
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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab
Text
Genehmigungsverfügung
% Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
26. Januar 2010
Q/I2
Stadtrat Rorschach Hauptstrasse 29 9401 Rorschach
Gemeinde Rorschach: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
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Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731,1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Gestaltungsplan Seehof West
Bei Seehofareal handelt sich um ein städtebaulich sehr empfindliches Gebiet. Neubauten müssen folglich eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität aufweisen. Die städte bauliche Situation sowie die Lage und das Volumen von Neubauten wurden deshalb im Rah men eines Workshopverfahrens umfassend geprüft. In einem ersten Schritt beabsichtigt die Raiffeisenbank Rorschacherberg-Thal im westlichen Bereich ein neues Bank- und Bürogebäude zu erstellen. Das rund 13 a grosse Planungsgebiet umfasst im Wesentlichen die in der Kernzone Altstadt gelegenen Parzellen Nrn. 437 und 439 sowie die umliegenden Verkehrs- und Platzflächen. Mit dem Gestaltungsplan werden unter Berücksichtigung der umliegenden Kulturobjekte und Freiräume eine vorzügliche Neugestal tung des östlichen Stadteingangs sowie eine gute Einfügung des Neubaus ins Stadtbild be zweckt. Der Gestaltungsplan regelt die zweckmässige Erschliessung sowie hinsichtlich Er schliessung, Parkierung und städtebaulicher Einfügung die Abstimmung mit der geplanten Überbauung Seehof Ost. Die Vorgaben aus der kantonalen Vorprüfung vom 16. März 2009 wurden im vorliegenden Gestaltungsplan umgesetzt. Der Gestaltungsplan wurde vom 24. Juni bis 23. Juli 2009 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist gingen zwei Einsprachen beim Stadtrat Rorschach ein. Das Einspracheverfahren wurde durchgeführt. Es sind keine Einsprachen und Rekurse hängig. Das Kantonale Tiefbauamt hält im Rahmen der Genehmigung folgendes fest: Der Fussverkehr entlang der Kirchstrasse, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend zwischen den bestehenden Parkfeldern und der Baute zu führen.
09-7015 / 178888_60682
Das Kantonale Hochbauamt weist im Rahmen der Genehmigung darauf hin, dass das Projekt den hohen ortsbaulichen Anforderungen entspricht. Aufgrund der Teilung der Planungen in zwei Phasen ist darauf zu achten, dass die Ostfassade nicht zu einer provisorischen "Brand mauer" verkommt.
Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt +VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Der Baulinienplan vom 17. Juli 1907 wird innerhalb der Umgrenzung des Gestaltungsplans Seehof West aufgehoben. 3. Der Fussverkehr entlang der Kirchstrasse, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit, zwin gend zwischen den bestehenden Parkfeldern und der Baute zu führen. 4. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. T100.~.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
Strauss
Beilagen Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein
Kopie - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation - Tiefbauamt Rechtsdienst - Hochbauamt
09-7015 / 178888_60682
Plan mit besonderen Vorschriften
STADT RORSCHACH
Legende Festlegungen Umgrenzung Plangebiet Grundfläche Hauptbaute Arkadenbaulinie Erdgeschoss Grundfläche Vordach Stadtgarten
GH 413.00
max. Gebäudehöhe in m.ü.M. Umgrenzungslinie Tiefgarage
Projekt Nr. 1.042.1.018/01
32150091
25. Mai 2009
1:500
Gestaltungsplan Seehof West
V
Bankzugang
V
Hauszugang Platzbereich
32151175
99
Hauptstrasse
Durchgangsbereich (Strasse - Kirchenareal) Gartenbereich
Vom Stadtrat erlassen am:
Gartenabschluss
98.17
---------------------------
» 2, J u n i 2009
Hinweise
-Der StadtschreiheL
Der Stadtpräsident:
U l V vv v x /v t
Geplante Überbauung Seehof Ost
V Öffentliche Planauflage:
g 4. J u n i 2009
"
23. J u li
Zufahrt Tiefgarage
2009
Verbindung Tiefgarage Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:
2 6, J ä H , 2010
Bestehende Parkplätze
Mit Ermächtigung der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
Kirchenmauer <§> 397.85
Höhenfixpunkt in m.ü.M. unterirdisches Pumpwerk, Abwasserverband Altenrhein (AVA)
NF102
32150076
ERR Raumplaner FSU SIA St.Gallen | Herisau | Wil
. ..... ...... -...........1
Kirchgasse 16 | 9004 St. Gallen | T +4171 227 62 62 | [email protected]
V
J
10
15
20
25m
Besondere Vorschriften
A.
Art. 1 Allgemeines
C.
Art. 5 Geltungsbereich
Die Grundfläche Hauptbaute legt Lage und Stellung sowie maximale horizontale Ausdehnung der Baute fest. Es gelten die im Plan eingetragenen maximalen Höhen im m.ü.M., die der Ge bäude- / Firsthöhe entsprechen.
Der Gestaltungsplan besteht aus dem Plan 1:500, den Besonderen Vorschriften, dem Pla nungsbericht sowie den folgenden Beilageplänen vom 22.09.2008.
Überschreitungen der vorgegebenen Masse sind nicht zulässig. Unterschreitungen der Grund flächen und der festgelegten Höhenkotenangaben sind zulässig, sofern das charakteristische sowie das für die städtebauliche vorzügliche Qualität massgebende Verhältnis der Hauptbaute in sich und zur Umgebung gewahrt bleiben. Die Höhenentwicklung des Gebäudes vom Erdge schoss zum vollen Volumen, ist differenziert, in vorzüglicher architektonischer Art zu entwickeln.
- Nordfassade - Westfassade - Südfassade - Ostfassade
Art. 6
Art. 7 Zweck
Der Gestaltungsplan bezweckt eine vorzügliche Neugestaltung des östlichen Stadteingangs von Rorschach mit einer Geschäftsüberbauung sowie eine gute Einfügung des Neubaus ins Stadt bild unter Berücksichtigung der umliegenden Kulturobjekte und Freiräume.
Umgrenzungslinie Tiefgarage
Art. 8
Art. 11
Art. 12
Art. 13
Das Gebäude ist hinsichtlich Fassaden, Massstäblichkeit, Formensprache, Materialisierung und Farbgebung so zu gestalten, dass eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität er reicht und die Baute gut ins Stadtbild integriert wird.
1
Der Durchgangsbereich dient als Verbindung zwischen der Hauptstrasse und dem Kirchen areal.
2
Er ist, in Abstimmung zur Überbauung Seehof Ost und zur Kirchsituation, vorzüglich zu gestal ten.
Art. 14
Art. 3 Erschliessung
Im Baubewilligungsverfahren sind Material- und Farbkonzepte einzureichen und Bemusterun gen durchzuführen.
Die nachfolgend aufgeführten Grundeigentümer erklären sich mit dem Gestaltungsplan
1
Der Gartenbereich dient als privater Aussenraum.
Seehof West einverstanden:
2
Gartenbereich und Gartenabschluss sind der historischen Situation der Kirchenmauer ange messen zu gestalten.
Zur Sicherstellung der besonderen städtebaulichen und architektonischen Qualitäten ist zu den Detailkonzepten der ortsbaulich in Erscheinung tretenden Elemente (Fassaden, Umgebungs gestaltung, etc.) die kantonale Denkmalpflege anzuhören.
Erschliessung Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr (Tiefgarage) erfolgt von der Hauptstrasse über das Areal der Überbauung Seehof Ost oder über eine provisorische Rampe im Falle einer spä teren Realisierung der Überbauung Seehof Ost.
Art. 16
Die Zugänge zum Gebäude sind im Plan bezeichnet.
Art. 4
D.
Umgebung und Umwelt
Lärmschutz
1
Die Parkierung hat in einer Tiefgarage mit mindestens 20 Abstellplätzen zu erfolgen.
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Art. 9 Umgebungsgestaltung
2
Veloabstellplätze für Kunden und Mitarbeiter sind bereitzustellen.
Die Umgebung ist vorzüglich zu gestalten, insbesondere soll sich die Umgebung des Bankge bäudes gut in den bestehenden urbanen Platz einfügen. 2
Mit dem Baugesuch ist ein Gesamtkonzept der Umgebungsgestaltung sowohl für den Platzbe reich als auch für den Gartenbereich einzureichen, das im Detail die Gestaltung der Umgebung aufzeigt.
Energie 1
Die Überbauung ist nach einem Energiekonzept zu erstellen. Dazu gehören eine energie effiziente Gebäudehülle und Haustechnik sowie vorzugsweise der Einsatz von erneuerbarer Energie.
2
Das Energiekonzept ist zusammen mit dem Baugesuch einzureichen.
Hochwasser Massnahmen zum Hochwasserschutz sind im Baubewilligungsvefahren aufzuzeigen und festzule gen.
Parkierung
Art. 17
Parz. Nr.
Grundeigentümer
441
Katholische Kirchgemeinde Rorschach
2012
Kanton St. Gallen
384, 437,
Politische Gemeinde Rorschach
iX^ h té tiÔ h W rm-':ii. D AB
Kulturobjekte
Der Lärmschutznachweis ist im Baubewilligungsverfahren zu erbringen.
Art. 15 Einverständniserklärung
Gartenbereich, Gartenabschluss
Das Gebäude ist mit einem retentionsfähigen Flachdach abzudecken. Zulässig sind Anlagen zur Energiegewinnung. Sie sind gut in die Dachgestaltung zu integrieren.
B.
Inkrafttreten
Durchgangsbereich
Die an das Planungsgebiet angrenzenden Kulturobjekte sind zu erhalten und während den Bauar beiten vor Schaden zu schützen.
Gestaltung
Er regelt zudem die zweckmässige Erschliessung sowie die Abstimmung mit der geplanten Überbauung Seehof Ost hinsichtlich Erschliessung, Parkierung und städtebaulicher Einfügung.
Art. 18
Mit dem Inkrafttreten ersetzt der Gestaltungsplan Seehof West innerhalb dessen Umgrenzung den Baulinienplan vom 17. Juli 1907.
Nutzung Das Erdgeschoss ist durch Betriebe mit Publikumsverkehr zu nutzen.
Schlussbestimmungen
Platzbereich Der Platzbereich dient als Vorplatz zum Neubau und umfasst zudem die bestehenden öffentlichen Parkplätze. Er ist als Ort mit hoher Aufenthaltsqualität zu gestalten. Die öffentlichen Parkplätze sind gut in den Gesamtplatz zu integrieren.
Die Umgrenzungslinie Tiefgarage legt die maximale horizontale Ausdehnung der Tiefgarage aus serhalb der Grundfläche Hauptbaute fest.
Alle in der Legende des Plans als Festlegungen bezeichneten Elemente sowie die Besonderen Vorschriften sind verbindlich. Die Beilagepläne haben wegleitenden Charakter. Die übrigen Planelemente und der Planungsbericht dienen der Erläuterung.
1
Art. 10 Grundfläche Hauptbaute
Diese Bestimmungen gelten für das im Gestaltungsplan umgrenzte Gebiet. Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetztes (BauG) und des Baureglements der Stadt Rorschach (BauR).
Situationsplan Grundriss Untergeschoss Grundriss Erdgeschoss Grundriss 1. Obergeschoss Grundriss 2.Z3. Obergeschoss Querschnitt und Längsschnitt
Art. 2 Überbauung
Archäologie Das Planungsgebiet liegt im Bereich eines archäologischen Verdachtgebietes. Die Kantonsarchäo logie ist deshalb frühzeitig vor Grabungsbeginn beizuziehen.
Namens des Stadtrates
439 Der Stadtpräsident
U i VVvvn /Vi