Baulinienplan Huetbach (Gewässerabstand)

Special-use plan · Gommiswald

Document

Number
2018-4862
Kind
Special-use plan
Commune
Gommiswald
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Adopted
Aug 15, 2017
Approved
Jul 26, 2018
Published
Aug 31, 2017
In force since
Jul 26, 2018

Map

7 plan features, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map

Files

GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Baudepartement, Ami für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenslrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Gemeinderat Rietwiesstrasse 2 8737 Gommiswald

26. Juli 2018

via TBA-RD zur koordinielten Eröffnung mit 18-3807

Geschäfte Nrn. 18-3736, 18-3738 Gemeinde Gommiswald: Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes vom 6. Juni 1972 (nGS 8, 134; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: • Teilzonenplan Huetbach, Aufhebung Gewässerabstandslinien • Baulinienplan Huetbach (Gewässerabstand), Festlegung Gewässerraum nach Art. 41a GSchV Ausgangslage Gleichzeitig mit dem Wasserbauprojekt wurde der Baulinienplan Huetbach für die Festle­ gung des Gewässerraums nach Art. 41a GSchV erarbeitet und dem Verfahren unterstellt. Die Baulinien, wie sie gemäss Zonenplan rechtskräftig sind, werden im Rahmen des Teil­ zonenplans Huetbach gleichzeitig aufgehoben. Die beiden Erlasse wurden vom 31. August bis am 29. September 2017 öffentlich aufge­ legt. Das fakultative Referendum für den Teilzonenplan Huetbach wurde vom 26. Oktober bis am 4. Dezember 2017 durchgeführt. Erwägungen Die Genehmigungsprüfung ergibt, dass die beiden Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können.

Verfügung In Anwendung von Art. 174 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, PBG), Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1;

Show the full text

VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für die vorliegende Verfügung beträgt Fr. 1'350.-- (TZP Fr. 700.--, BLP Fr. 650.--). Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (ITF oder XTF) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoin­ formation, Abt. Vermessung, einzureichen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 174 PBG, Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Re­ gierung erhoben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss Beilagen - Genehmigte Erlasse - Rechnung inkl. Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung (inkl. Erlasse) - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlasse) - Tiefbauamt - Rechtsdienst - Amt für Wasser und Energie

Plan

Legende Festlegungen Baulinie (Gewässerabstand) für Anlagen Baulinie (Gewässerabstand) für Bauten Baulinie (Gewässerabstand) für Bauten und Anlagen Unterhaltsbereich

Gemeinde Gommiswald

Kanton St. Gallen

Im Unterhaltsbereich sind - unabhängig der Frage ihrer Bewilligungspflicht - nur Anlagen zulässig, die für schwere Bau- und Unterhaltsmaschinen keine Hindernisse darstellen und die befahren werden können, ohne dass dadurch grosse Kosten für die Wiederherstellung entstehen. Die angrenzende Uferbestockung bzw. deren künftiges Aufkommen darf nicht beeinträchtigt werden.

Baulinienplan Huetbach (Gewässerabstand)

Hinweise

Festlegung Gewässerraum nach Art. 41a GSchV

Beurteilung Gewässerraum Huetbach

Show the full text

best. Huetbach, eingedolt / offen Massstab 1:200

Pro]. Huetbach, eingedolt / offen

Vom Gemeinderat erlassen am:

1 5. Aug. 2017

Gewässerraum nach Art. 41a GSchV

Der Gemeindepräsident:

Der Gemein

Peter Hüppi

Rolf Thoma

Öffentlich aufgelegt v o m :..

3 1. Aug. 2017

reiber:

29.1 bis am.............

Genehmigt vom kantonalen Baudepartement am:

Bauzone

2 6. jULi mm

Mit Ermächtigung .1/

Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:...

^ ° S4,T'V LCD

ä^

% > T i# Ausbau Durchlass Huetbach Ottehofenstrasse, Uetliburg PlanNr.

16303 -106

Format

30/84

Datum Rev. Rev. Rev.

30.08.2017 / msa

best. Baulinien: aufzuheben (separates Verfahren)

Ebnaterstrasse 143 Projektleitung: Roman Waller 9630 Wattwil Tel. 071 987 60 47 Tel. 071 987 60 90 [email protected] Fax. 071 987 60 91 www.schaellibaum.ch