Überbauungsplan Ängelmoos, Änderung

Special-use plan · Walenstadt

Document

Number
2009-4062
Kind
Special-use plan
Commune
Walenstadt
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Adopted
Jun 25, 2009
Approved
Aug 27, 2009
Published
Jul 8, 2009
In force since
Aug 27, 2009

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Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

27. August 2009 / Heohteebtoau;

Gemeinderat Walenstadt Bahnhofstrasse 19 8880 Walenstadt

Bearb.

Nr.

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Gemeinde Walenstadt: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Änderung Überbauungsplan Ängelmoos

Am 27. August 2007 genehmigte das Baudepartement den Überbauungsplan Ängelmoos. Die­ ser bildete die raumplanungsrechtliche Grundlage für die Überbauung des in der dreigeschos­ sigen Wohnzone W3 gelegenen Gebiets Ängelmoos. Die hat bei der Gemeinde W alenstadt das Baugesuch für die letzte Etappe eingereicht. Es ist vorgesehen, auf dem Grundstück Nr. 189 anstatt des eingeschossigen Gebäudes für Gartengeräte ein eingeschos­ siges Gebäude für Büronutzung zu erstellen. Dabei wird der Baubereich für eingeschossige Bauten flächenmässig erweitert. Gleichzeitig wird er aber 3 m von der Parzellengrenze, welche dem Perimeter des Überbauungsplans entspricht, zurückgenommen. Die Änderung wurde vom Am t für Raumentwicklung und Geoinformation am 15. Juni 2009 beurteilt und für in Ordnung befunden. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist. Er kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 300.--.

09-4737 / 163969_58404

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

c

_ U. Strauss

Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie

-

Rechtsabteilung Am t für Umwelt und Energie (Baugesuchsadministration, BG 09-3314) Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

09-4737 / 163969_58404

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