Überbauungsplan Büchelstrasse Parz.-Nr. 157

Special-use plan · Rüthi (SG)

Document

Number
2008-2760
Kind
Special-use plan
Commune
Rüthi (SG)
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Approved
Jul 1, 2008
In force since
Jul 1, 2008

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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

1. Juli 2008

Gemeinderat 9464 Rüthi

Gemeinde Rüthi: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Überbauungsplan Büchelstrasse Parz. Nr. 157

Grundeigentümerin der Parzelle Nr. 157 ist die Soleil Office AG, Asylstr. 1, Rheineck. Nach dem geltenden Zonenplan der Gemeinde Rüthi befindet sich die Parzelle Nr. 157 in der drei­ geschossigen Wohn-Gewerbezone WG3. Die Parzellenfläche beträgt insgesamt 2'979 m2. Durch den vorliegenden Überbauungsplan sollen auf der Parzelle Nr. 157 zwei viergeschossige Mehrfamilienhäuser mit je 11 Wohnungen möglich werden. Dieses Projekt beansprucht eine Mehrausnutzung von 20%, was einer Ausnützungsziffer von 0.72 entspricht. In den folgenden Punkten weicht das geplante Projekt bzw. der Überbauungsplan von den Überbauungsvor­ schriften gemäss Art. 5 des Bauregelements (BauR) der Gemeinde Rüthi vom 9. April 1998 ab:

Ausnützungsziffer Geschosszahl Gebäudehöhe Gebäudeabstand Grenzabstand klein

BauR 0.60 / 0.70 3 10.00 m 10.00 m 5.00 m

Projekt 0.72 4 12.80 m / 13.22 m 9.80 m 3.00 m

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41 ) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das

08-3034 / 119210_50165

Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'000.-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Tiefbauamt Rechtsdienst Amt für Umwelt und Energie

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