Deponieplan Feld
Special-use plan · Rüthi (SG)
Document
- Number
- 2015-2760
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Rüthi (SG)
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved
- Sep 14, 2015
- In force since
- Sep 14, 2015
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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab
Text
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartem ent, Amt fü r Raumentwicklung und Geoinformation, Läm m lisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
Einschreiben Gem einderat Rüthi Staatsstrasse 78 9464 Rüthi
14. September 2015
Geschäft Nr. 15-737 Gemeinde Rüthi: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: «
Deponieplan Feld (Deponieplan nach Art. 28bis und Deponiegesuch nach Art. 28quinquies BauG)
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Die Gemeine beabsichtigt, im Gebiet Feld eine Inertstoffdeponie zur Ablagerung von aus schliesslich unverschmutztem Aushub zu realisieren. Im ehemaligen Steinbruch soll auf einer Fläche von 2.7 ha rund 163'000 m3 Aushubmaterial abgelagert werden. Damit wird der ursprüngliche Terrainverlauf wieder hergestellt. Die betroffenen Parzellen Nrn. 1172 und 1173 liegen in der Landwirtschaftszone, direkt an der Kantonsstrasse zwischen Rüthi und Lienz. Die Erschliessung der Deponie erfolgt ab der Kantonsstrasse. Das Vorhaben erfordert die Rodung von 5 75 0 m2 Wald. Der Deponiestandort Feld wurde im Jahr 2013 in den kantonalen Richtplan aufgenommen. Der Gemeinderat hat den Deponieplan am 18. November 2014 erlassen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 24. November bis am 23. Dezember 2014. Gemäss Angaben der Gemeinde sind keine Einsprachen eingegangen. Die Unterlagen wurden zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Die zwingenden Hinweise aus dem Vorprüfungsbericht vom 26. September 2014 wurden berücksichtigt. Aus der Genehmigungsprüfung ergibt sich folgende Auflage: Natur- und Landschaftsschutz Die Zweckbestimmung der ökologischen Ausgleichsmassnahmen gemäss Endgestaltung ist über einen Eintrag im Grundbuch dauerhaft abzusichern. Dieser Eintrag hat spätestens nach Abschluss der Endgestaltung zu erfolgen.
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Verbindliche Bestandteile dieser Verfügung sind: - Amt für Umwelt und Energie, Verfügung über Umweltschutzmassnahmen - Errich tungsbewilligung Inertstoffdeponie, vom 22. April 2015 - Kantonsforstamt, Rodungsbewilligung, vom 15. Mai 2014 - Tiefbauamt, Strassenpolizeiliche Bewilligung, vom 5. März 2015 Der vorliegende Erlass gilt auch als Baubewilligung im Sinne von Art. 28quinquies BauG. Für weitere Bauten und Anlagen ist ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchzu führen. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und im Sinne der Erwä gungen genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
3.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Zweckbestimmung der ökologischen Ausgleichsmassnahmen gemäss Endgestal tung ist über einen Eintrag im Grundbuch dauerhaft abzusichern. Dieser Eintrag hat spätestens nach Abschluss der Endgestaltung zu erfolgen. Die Gebühr für diese Verfügung und die verschiedenen Bewilligungen der kantonalen Fachstellen beträgt Fr. 28'070.--. Aufteilung der Gebühren: AREG (Deponieplan)
Fr.
2 '5 0 0 .-
AFU (Errichtungsbewilligung)
Fr.
24'670.—
KFA (Rodungsbewilligung)
Fr.
500 —
TBA (Strassenpolizeiliche Bewilligung)
Fr.
4 0 0 .-
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss
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Zur Eröffnung an (per Einschreiben) -
Politische Gemeinde Rüthi, Staatsstrasse 78, 9464 Rüthi (Gesuchstellerin und Grundeigentümerin der Parzelle Nr. 1173) Roger Ruppanner-Calonder, Rhodsstrasse 13, 9464 Lienz (Grundeigentümer der Parzelle Nr. 1172) Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Wald, 3003 Bern Kantonsforstamt, Davidstrasse 35, 9001 St. Gallen
9000 St. Gallen
R-Inl
984412756100004454 98 .44 . 127561.00004454 9000 St. Gallen
R-Inl
984412756100004455 98 .44127561.00004455 9000 St. Gallen
R-Inl
984412756100004456 98 . 44 . 127561.00004456
Beilagen Genehm igter Erlass (zweifach) Am t für Umwelt und Energie, Verfügung über Umweltschutzmassnahmen - Errich tungsbewilligung Inertstoffdeponie, vom 22. April 2015 Kantonsforstamt, Rodungsbewilligung, vom 15. Mai 2014 Tiefbauamt, Strassenpolizeiliche Bewilligung, vom 5. März 2015 Einzahlungsschein Kopie Genehmigungsverfügung Rechtsabteilung (inkl. Erlass) Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass) Amt für Umwelt und Energie (inkl. Erlass) Amt für Natur, Jagd und Fischerei Tiefbauamt, Rechtsdienst
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