Sondernutzungsplan Bedastrasse- Abendruh

Special-use plan · Gossau (SG)

Document

Number
2020-8763
Kind
Special-use plan
Commune
Gossau (SG)
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Adopted
Jun 4, 2020
Approved
Oct 14, 2020
Published
Jun 11, 2020
In force since
Oct 14, 2020

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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

Kanton St.Gallen Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Stadtrat Gossau Bahnhofstrasse 25 9200 Gossau SG

14. Oktober 2020

Geschäft Nr. 20-6466 Gemeinde Gossau: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 38 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: • Sondernutzungsplan Bedastrasse — Abendruh • Aufhebung Überbauungsplan Bedastrasse 19/21 Die Genehmigungsprüfung ergibt Folgendes: Ausgangslage/Vorhaben Das Planungsgebiet umfasst die Parzelle Nr. 297 des privaten Altersheims Abendruh. Es liegt südlich der Bedastrasse in der dreigeschossigen Wohn-Gewerbezone WG3. Die Eigentümer beabsichtigen, in einer ersten Etappe eine Anbaute südlich des bestehenden Gebäudekomplexes und in einer zweiten Etappe einen Solitärbau im südwestlichen Grundstücksteil zu realisieren. Der bestehende Überbauungsplan Bedastrasse 19/21, genehmigt am 13. Dezember 2001, welcher lediglich den westlichen Teil des Grundstückes umfasst, wird aufgehoben bzw. durch den vorliegenden Sondernutzungsplan ersetzt. Die Baulinie entlang der Bedastrasse gemäss "Überbauungsplan Bedastr. — Herisauerstr. — Sulgenerlinie SBB" (genehmigt am 18. Mai 1981) wird aufgehoben, die im südliche Teil des Grundstücks liegende Baulinie für die Verlängerung der Landsgemeindestrasse bleibt erhalten. Der Sondernutzungsplan Bedastrasse — Abendruh, die Aufhebung des Überbauungsplans Bedastrasse 19/21 (genehmigt am 13. Dezember 2001) sowie die Änderung des Überbauungsplans Bedastr. — Herisauerstr. — Sulgenerlinie SBB (genehmigt am 18. Mai 1981) wurden vom Stadtrat Gossau am 4. Juni 2020 erlassen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 11. Juni bis 10. Juli 2020. Es gingen keine Einsprachen ein.

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Erwägungen Die Ortsplanung ist Sache der politischen Gemeinde (Art. 1 Abs. 1 PBG). Die zuständige kantonale Stelle prüft den Erlass auf seine Rechtmässigkeit sowie auf dessen Übereinstimmung mit der kantonalen Richtplanung und der Sachplanung des Bundes (Art. 38 Abs. 2 PBG). Die Erwägungen aus der Vorprüfung vom 10. Dezember 2019 sind in die vorliegenden Unterlagen mehrheitlich eingeflossen. Der neue Erlass ist rechtmässig und stimmt mit den übergeordneten Planungen überein, die Ablösung bzw. Aufhebung / Teilaufhebung der älteren Erlasse ist zweckmässig. Verfügung In Anwendung von Art. 38 PBG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 3 Bst. c der Verordnung zum Planungsund Baugesetz (sGS 731.11, abgekürzt PBV), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, abgekürzt ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; abgekürzt GebT) verfügt das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation: 1. Der Sondernutzungsplan Bedastrasse — Abendruh wird genehmigt. 2. Der Überbauungsplan Bedastrasse 19/21 vom 13. Dezember 2001 wird aufgehoben. 3. Die Gebühr für die vorliegende Verfügung beträgt Fr. 1'640.--. (Geschäft Nr. 19-7579: Anteil AFU Fr. 140.--)

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 132 PBG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Baudepartement erhoben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

Ralph Etter

Beilagen — Genehmigter Erlass — Aufzuhebender Erlass — Rechnung mit Einzahlungsschein

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1 Kopie — Rechtsabteilung (inkl. Erlass) — Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass) — Amt für Umwelt — Amt für Wasser und Energie — Denkmalpflege

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