Überbauungsplan Seeterrasse
Special-use plan · Rorschacherberg
Document
- Number
- 2010-1260
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Rorschacherberg
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Adopted
- May 6, 2008
- Approved
- Jun 11, 2010
- Published
- May 20, 2008
- In force since
- Jun 11, 2010
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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab
Text
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9 0 0 1 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
11. Juni 2010
O k 2.
Gemeinderat Rorschacherberg Postfach Goldacher Strasse 67 9404 Rorschacherberg
Gemeinde Rorschacherberg: Genehmigung von Gemeindeerlassen
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Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •
Teilzonenplan Seeterrasse
e
Überbauungsplan Seeterrasse
Erwägungen 1. Der Teilzonenplan Seeterrasse umfasst die Parzelle Nr. 870. Sie ist gemäss rechtskräftigem Zonenplan der Gemeinde Rorschacherberg der Wohnzone WE bzw. W2a zugewiesen und soll neu, im Sinne der haushälterischen Bodennutzung, in die Wohnzone W2 bzw. W2b umgezont werden. 2.a) Das Überbauungsplangebiet umfasst die Parzellen Nr. 754, 870, 1536 und 1812. Es liegt an einem nach Norden steil abfallenden Hang und ist südlich durch die Autobahn begrenzt. Das schwierig zu bebauende Gelände soll, statt mit freistehenden Einfamilienhäusern, mit einer dreiteiligen terrassenartigen Bebauung mit Etagenwohnungen, bebaut werden. b) Die angeführten Erlasse wurden am 9. April 2008 vorgeprüft. Die Bemerkungen aus der Vorprüfung wurden mehrheitlich berücksichtigt. Eine erneute Prüfung der Unterlagen im Rah men der Genehmigung führt jedoch zu folgenden Bemerkungen: ba) Art. 1 der besonderen Vorschriften: Als Beilageplan wurde zusätzlich der Plan "Schnitt / Ansicht A3,A4 Ost" M 1:100 vom 8. Januar 2010 mitgeliefert. bb) Art. 9 der besonderen Vorschriften: Gemäss vorliegendem Überbauungsplan soll ein Ausnützungsbonus gewährt werden. Gemäss Art. 27 BauG darf durch eine Überbau ungsplan eine Mehrausnützung gewährt werden, wenn ein besseres Projekt als nach zonengemässer Überbauung verwirklicht wird, die Grösse des Grundstücks dies recht fertigt und die Interessen des Nachbarn nicht erheblich beeinträchtigt werden. W ir wei sen Sie jedoch darauf hin, dass der Ausnützungsbonus nicht pauschal im Überbau ungsplan gewährt, sondern erst im Baubewilligungsverfahren definitiv zugesichert wer den kann.
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Das Auflageverfahren ist abgeschlossen. Die eingegangenen Einsprachen konnten infolge Rückzugs und Änderung des Überbauungsplans erledigt werden. Es ist kein Rechtsmittelver fahren hängig. Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden kön nen. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Der Beilageplan "Schnitt / Ansicht A3,A4 Ost" M 1:100 vom 8. Januar 2010 gilt, gemäss Art. 1 der besonderen Vorschriften, als wegleitend. 3. Ein allfälliger Ausnützungsbonus kann gemäss vorgängigen Erwägungen, erst im Baubewil ligungsverfahren definitiv zugesichert werden. 4. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'000.-.
Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Freundliche Grüsse Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss
Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein
Kopie - Rechtsabteiluna - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
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