Änderung Überbauungsplan Rossmoos II
Special-use plan · Oberbüren
Document
- Number
- 2005-8460
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Oberbüren
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved
- Jul 4, 2005
- In force since
- Jul 4, 2005
Map
1 plan feature, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map
Files
GenehmigungsverfügungOpen in a new tab
Text
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
4. Juli 2005
Gemeinderat 9245 Oberbüren
Gemeinde Oberbüren: Genehmigung von Gemeindeerlassen
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: > >
Show the full text
Ergänzung Teilzonenplan Rossmoos II Änderung Überbauungsplan Rossmoos II
Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können. Um Missverständnisse zu vermeiden weisen wir auf folgendes hin: Der Teilzonenplan Rossmoos II ist mit Datum vom 6. Oktober 2000 genehmigt worden. Bei der vorliegenden Zonenplänänderung handelt es sich nicht um eine Änderung sondern allenfalls um eine Ergänzung dieses Planes (der TZP Rossmoos II vom 6. Oktober 2000 bleibt unverändert in Kraft). Nach Rücksprache mit der Gemeinde passen wir den Titel des Erlasses entsprechend an. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats-und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1000.-. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Die „Ergänzung Teilzonenplan Rossmoos II“ ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.
G-Obür Geneh TZP UeP Rossmoos II ThB 1677
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
U. Strauss
Beilagen: > Genehmigte Erlasse > Einzahlungsschein Kopie: > Rechtsabteilung > Amt für Raumentwicklung
G-Obür Geneh TZP UeP Rossmoos II ThB 1677