Überbauungsplan Im Dorf
Special-use plan · Oberbüren
Document
- Number
- 2015-8461
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Oberbüren
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved
- Jan 22, 2015
- In force since
- Jan 22, 2015
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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab
Text
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt fü r Raum entwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Gemeinderat Oberbüren Unterdorf 9 9245 Oberbüren
2 2 .Januar 2015
Geschäft Nr. 15-328 Gemeinde Oberbüren: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Überbauungsplan Im Dorf
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Das rund 6,4 ha grosse Planungsgebiet umfasst die Parzelle Nr. 958 sowie Teilbereiche der Parzellen Nrn. 772, 848, 972 und 2093, in kernnaher Lage, unmittelbar angrenzend an die Kirche und den Friedhof. Mit dem Überbauungsplan soll der Rahmen für eine Überbauung mit vier Mehrfamilienhäusern festgelegt werden. Die Vorprüfung fand am 28. Oktober statt. Mit dem Teilzonenplan "Im D o rf, vom Baudepartement genehmigt am 30. April 2014, wurde die Zonierung im nordöstlichen Randbereich dem Überbauungsplan "Im D o rf angepasst. Die Gemeinde hat parallel zum Genehmigungsgesuch des Überbauungsplanes beim kantonalen Tiefbauamt den Teilstrassenplan Erschliessung "Im D o rf in Niederwil eingereicht. Die Genehmigung ist dieser Verfügung beigelegt. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das
15-328 I 413 23 6J0 013 1 4 1 3 23 6J0 01 3 1
Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'340.--. Aufteilung der Gebühren: ÜP: Am t für Raumentwicklung und Geoinformation
Fr.
T000 --
TSP: Tiefbauam t (Geschäft Nr. 14-1867)
Fr.
3 4 0 .-
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss Beilagen ^ — -----------------------Genehmigtgt-EftaSs " Einzabtafigsschein Genehmigung Teilstrassenplan vom 18. November 2014 Kopie Bechlsabteiluog Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Tiefbauamt Rechtsdienst
15-328 / 413236,100131
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