Sondernutzungsplan Görbsbach Festlegung Gewässerraum
Special-use plan · Pfäfers
Document
- Number
- 2020-3760
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Pfäfers
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Adopted
- May 8, 2019
- Approved
- Jul 27, 2020
- Published
- May 29, 2019
- In force since
- Jul 27, 2020
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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab
Text
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinforrnation, Lärnmlisbrunnenstrasse 54. 9001 St ,Gallen
A-Post Gemeinderat Pfäfers Hintergasse 4 7312 Pfäfers
27. Juli 2020
via AFU-RU zur koordinierten Eröffnung mit Wasserbauprojekt 20-4036
Geschäft Nr. 20-4106 Gemeinde Pfäfers: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 38 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; PBG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: • Sondernutzungsplan Görbsbach; Festlegung Gewässerraum Abschnitt km 0.000 bis km 0.490 Die Genehmigungsprüfung ergibt Folgendes: Ausgangslage/Vorhaben Im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutzprojekt wird auch der Gewässerraum nach Art. 41a der Gewässerschutzverordnung (SR 814.201; GSchV) festgelegt. Damit wird der Raumbedarf für den entsprechenden Ausbau des Gewässers inkl. Zugänglichkeit für Unterhalts- und/oder lnterventionsmassnahmen langfristig sichergestellt. Der Sondernutzungsplan wurde vom Gemeinderat am 8. Mai 2019 erlassen. Während der öffentlichen Auflage vom 29. Mai 2019 bis 27. Juni 2019 gingen vier Einsprachen ein. Gestützt auf die Einspracheverhandlungen erliess der Gemeinderat am 18. März 2020 diverse Bereinigungen des Sondernutzungsplans. Die Änderungen erfolgten im vereinfachten Verfahren nach Art. 41 Abs. 3 PBG. Das schriftliche Einverständnis der betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurde eingeholt. Der vorliegende Planerlass berücksichtigt diese Änderungen. Erwägungen Die Erwägungen aus der Vorprüfung vom 20. November 2018 sind vollumfänglich in die vorliegenden Unterlagen eingeflossen. Die Abteilung Wasserbau beim Amt für Wasser und Energie hält in der Genehmigungsprüfung fest: Die Gewässerraumfestlegung erfolgt im Rahmen des Hochwasserschutzprojekts Görbsbach und korrespondiert entsprechend mit den vorgesehenen baulichen Massnahmen am Gerinne. Die Breite des vorgesehenen Gewässerraums erfüllt die wasserbaulichen Vorgaben. Sowohl die schadlose Ableitung
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des Dimensionierungshochwassers als auch die Zugänglichkeit zum Gerinne zwecks Unterhalt und/oder Intervention sind gegeben. Die entsprechenden Nachweise werden im Planungsbericht transparent und nachvollziehbar erbracht. Aus wasserbaulicher Sicht kann der vorgesehenen Gewässerraumfestlegung folglich zugestimmt werden. Die Ortsplanung ist Sache der politischen Gemeinde (Art. 1 Abs. 1 PBG). Die zuständige kantonale Stelle prüft den Erlass auf seine Rechtmässigkeit sowie auf dessen Übereinstimmung mit der kantonalen Richtplanung und der Sachplanung des Bundes (Art. 38 Abs. 2 PBG). Der vorliegende Erlass ist rechtmässig und stimmt mit den übergeordneten Planungen überein.
Verfügung In Anwendung von Art. 38 PBG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; VRP), Art. 3 Bst. c der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (sGS 731.11, PBV), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; GebT) verfügt das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für die vorliegende Verfügung beträgt Fr. 950.--.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 132 PBG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Baudepartement erhoben werden. Freundliche Grüsse Der Leit r des Amtes für Raumentwicklung und Ge information: É. ti,
Ralph Etter Beilagen — Genehmigter Erlass — Rechnung mit Einzahlungsschein Kopie — Rechtsabteilung (inkl. Erlass) — Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass) — Amt für Wasser und Energie — Amt für Natur, Jagd und Fischerei
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3. März 2020
Gemeinde Pfäfers Sondernutzungsplan Görbsbach km 0.000 - 0.490 Nach Art. 36a GschG: Festlegung des Gewässerraumes 2102
Nach Art. 29 PBG: Baulinie
Na,; 2c 43 Vom Gemeinderat erlassen am
18. MU 20»
Der Gemeindeoräsident
Öffentliche Auflage:
19. MAI 2019
Der Gemeinderatsschreiber
—
JÖHI 2019
Änderungen im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 41ABS. 3 PBG
Vom Amt für Haumentwicklung und Geoinformation genehmigt am Der Amts le iter
2 7. MI2G20
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412\004\400\01\SNP_Goerbsbach_200303.vwx, Mer-Mr-seb/tg/boz
Festlegungen
Baulinie Gewässerraum
Gewässerraum gemäss Art. 41a GSchV
Festlegung Gewässerraum Verzicht Festlegung Gewässerraum (einseitig im Wald)
Hinweise
Baute, bestehend Wasserbauprojekt wlw Ingenieure AG (Stand 27. März 2019) Unterteilung Gewässerraum
Wald
Gewässer
Legal bases
sGS 731.1 · PBG · Cantonal
sGS 731.11 · PBV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Federal
SR 814.201 · GSchV · Federal