Überbauungsplan Unterdorf II, Parz.Nr. 492

Special-use plan · Neckertal · Repealed Sep 1, 2023

Document

Number
1994-6760
Kind
Special-use plan
Commune
Neckertal
Canton
St. Gallen
Level
Communal
Adopted
Apr 26, 1994
Approved
Jul 4, 1994
Published
Apr 27, 1994
In force since
Jul 4, 1994
Repealed
Sep 1, 2023

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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab

Text

Genehmigungsverfügung

Läm m lisbrunnenstrasse 54, 9001 St.G allen

B audepartem ent

Telefon 071 21 30 03, Telefax 071 21 39 60

des Kantons St.Gallen

St. Gallen,

Gemeinderat 9 633 Hemberg

4. Juli 1994

Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Show the full text

Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 731.1;

abgekürzt BauG)

31 des Baugesetzes

(sGS

folgenden Erlass zur Genehmigung einge­

reicht:

- Ueberbauungsplan Unterdorf II, Parz.Nr.

492 mit besonderen

Vorschriften

In Anwendung von Art.

31 BauG und Art.

über die Verwaltungsrechtspflege

94 Abs.

(sGS 951.1;

1 des Gesetzes

abgekürzt VHP)

in

Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung

(sGS 821.5) verfügt das Baudepartement:

1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr.

900.— .

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# -

2

-

Re c h t smittelbelehrung : Gegen diese Verfügung kann nach Art. Abs.

1 V H P innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim

Regierungsrat erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher:

sig. Dr. W. Kägs Dr. w. Kägi Regierungsrat

Beilage: - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein

Kopie : - Kantonsforstamt, Davidstrasse 35, I - Rechtsabteilung (2) - Planungsamt - Rechnungsführer (2)

9001 St. Gallen (2)

43

Plan mit besonderen Vorschriften

Gemeinde Hemberg Kanton St. Gallen

Überbauungsplan Unterdorf II, Parz.Nr. 492

M 1:500 Vom Gemeinderat erlassen am: 26.04.1994 Der Semeindammann:

Der Gemejfideratsschreiber:

$

.............

❖ ’O

Öffentliche Planauflage: 27.04. - 26.05.1994

Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am: Der Vorstel

..

04. Juli Î994

^

105 u

Plandatum: 19.01.1994/ 17.03.1994/22.04.1994

EIGENMANN REY RIETMANN RAUMPLANER BSP

Plannummer: OP 04.1-07/001

KIRCHGASSE 16, 9004 ST. GALLEN, 071 22 07 03 KASERNENSTRASSE 39, 9102 HERISAU, 071 52 38 44

•

Legende

Besondere Vorschriften

Festlegungen

Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Umgrenzung Plangebiet

Baugebiet A, Reihenhäuser

Geltungsbereich Diese Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Sofern nachfol­ gend keine abweichende Regelungen getroffen werden, gelten die Vorschriften des rechtsgültigen Baureglementes der Gemeinde Hemberg.

1 Vollgeschoss

Für eine Gesamtüberbauung, die diesen Vorschriften entspricht und deren Ausführung sichergestellt ist, kann eine Mehrausnützung von max. 20% gewährt werden.

Baugebiet B, Nebengebäude Freihaltegebiet F

Art. 2 Zweck

Art. 6 Der Ueberbauungsplan bezweckt eine auf das Orts- und Landschaftsbild abge­

stimmte, gut gestaltete, verdichtete Ueberbauung am Siedlungsrand sowie eine zweckmässige Erschliessung des Plangebietes.

Baulinie Längsparkierung

Baugebiet B, Nebengebäude Das Baugebiet B darf nur mit Nebenbauten überbaut werden. Die maximale Grundfläche dieser Nebenbauten beträgt 65.00 m2, die max. Gebäudehöhe 4.00 m, die max. Firsthöhe 6.00 m und die max. Kniestockhöhe 1.20 m.

Bepflanzung Wendeplatz für Personenwagen Containerplatz

Erschliessungsbestimmungen

Gestaltungsbestimmungen

Art. 3

Art. 7 Zufahrt, Spielstrasse

Art. 4 Hinweise

Verkehrserschliessung

Gesamtwirkung und Gestaltung der Bauten

Die Erschliessung des Baugebietes hat vollumfänglich über die im Ueberbau­ ungsplan eingetragene Zufahrt zu erfolgen. Im Bereich der im Plan bezeichneten Stelle ist ein Wendeplatz für Personenwagen zu erstellen.

Die Ueberbauung ist so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstab, Gliederung der Baukörper und Fassaden, Dachformen, Materialwahl und Farbgebung eine gute Gesamtwirkung sowie Einfügung ins Orts- und Landschaftsbild erzielt wird.

Parkierung

Sämtliche Bauten sind mit einem symmetrischen Satteldach zu versehen. Dem Hauptdach untergeordnete Quergiebel sind zulässig.

Pro 100 m2 anrechenbare Geschossfläche, mindestens aber pro Wohneinheit ist ein Autoabstellplatz zu errichten.

Art. 8 Mögliche Ueberbauung

Material- und Farbwahl Für die Fassaden und Dächer sind traditionelle Materialien zu verwenden.

Ueberbauungsbestimmungen Im Rahmen dieser Vorschriften kann der Gemeinderat im Baubewilligungs­ verfahren Bemusterungen verlangen und besondere Auflagen erlassen.

Art. 5 Baugebiet A, Reihenhäuser

Das Baugebiet A kann mit Reihenhäusern überbaut werden. Dabei gelten folgende Bauvorschriften: Anzahl Vollgeschosse Gebäudehöhe Firsthöhe Gebäudelänge Grenzabstände klein gross Empfindlichkeitsstufe gemäss LSV

max. max. max. max. mind. mind.

1 5.00 m 10.00 m 22.00 m 4.00 m 6.00 m

Art. 9 Umgebungsgestaltung

Die Umgebungsgestaltung hat nach einem einheitlichen Konzept zu erfolgen, das der Bedeutung des Siedlungsrandes Rechnung trägt. Mit dem Baugesuch ist ein entsprechender Umgebungsgestaltungsplan zur Bewilligung einzurei­ chen. Terrainveränderungen und Stützmauern sind auf das notwendige Mini­ mum zu beschränken und gut aufeinander abzustimmen. An den im Plan bezeichneten Stellen sind als Bepflanzung kleinere einheimi­ sche, hochstämmige Bäume sowie gut gestaltete Containerplätze vorzusehen.