Überbauungsplan Unterdorf II, Parz.Nr. 492
Special-use plan · Neckertal · Repealed Sep 1, 2023
Document
- Number
- 1994-6760
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Neckertal
- Canton
- St. Gallen
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Adopted
- Apr 26, 1994
- Approved
- Jul 4, 1994
- Published
- Apr 27, 1994
- In force since
- Jul 4, 1994
- Repealed
- Sep 1, 2023
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GenehmigungsverfügungOpen in a new tab
Text
Genehmigungsverfügung
Läm m lisbrunnenstrasse 54, 9001 St.G allen
B audepartem ent
Telefon 071 21 30 03, Telefax 071 21 39 60
des Kantons St.Gallen
St. Gallen,
Gemeinderat 9 633 Hemberg
4. Juli 1994
Genehmigung eines Gemeindeerlasses
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Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 731.1;
abgekürzt BauG)
31 des Baugesetzes
(sGS
folgenden Erlass zur Genehmigung einge
reicht:
- Ueberbauungsplan Unterdorf II, Parz.Nr.
492 mit besonderen
Vorschriften
In Anwendung von Art.
31 BauG und Art.
über die Verwaltungsrechtspflege
94 Abs.
(sGS 951.1;
1 des Gesetzes
abgekürzt VHP)
in
Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung
(sGS 821.5) verfügt das Baudepartement:
1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr.
900.— .
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2
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Re c h t smittelbelehrung : Gegen diese Verfügung kann nach Art. Abs.
1 V H P innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim
Regierungsrat erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher:
sig. Dr. W. Kägs Dr. w. Kägi Regierungsrat
Beilage: - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein
Kopie : - Kantonsforstamt, Davidstrasse 35, I - Rechtsabteilung (2) - Planungsamt - Rechnungsführer (2)
9001 St. Gallen (2)
43
Plan mit besonderen Vorschriften
Gemeinde Hemberg Kanton St. Gallen
Überbauungsplan Unterdorf II, Parz.Nr. 492
M 1:500 Vom Gemeinderat erlassen am: 26.04.1994 Der Semeindammann:
Der Gemejfideratsschreiber:
$
.............
❖ ’O
Öffentliche Planauflage: 27.04. - 26.05.1994
Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am: Der Vorstel
..
04. Juli Î994
^
105 u
Plandatum: 19.01.1994/ 17.03.1994/22.04.1994
EIGENMANN REY RIETMANN RAUMPLANER BSP
Plannummer: OP 04.1-07/001
KIRCHGASSE 16, 9004 ST. GALLEN, 071 22 07 03 KASERNENSTRASSE 39, 9102 HERISAU, 071 52 38 44
•
Legende
Besondere Vorschriften
Festlegungen
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Umgrenzung Plangebiet
Baugebiet A, Reihenhäuser
Geltungsbereich Diese Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Sofern nachfol gend keine abweichende Regelungen getroffen werden, gelten die Vorschriften des rechtsgültigen Baureglementes der Gemeinde Hemberg.
1 Vollgeschoss
Für eine Gesamtüberbauung, die diesen Vorschriften entspricht und deren Ausführung sichergestellt ist, kann eine Mehrausnützung von max. 20% gewährt werden.
Baugebiet B, Nebengebäude Freihaltegebiet F
Art. 2 Zweck
Art. 6 Der Ueberbauungsplan bezweckt eine auf das Orts- und Landschaftsbild abge
stimmte, gut gestaltete, verdichtete Ueberbauung am Siedlungsrand sowie eine zweckmässige Erschliessung des Plangebietes.
Baulinie Längsparkierung
Baugebiet B, Nebengebäude Das Baugebiet B darf nur mit Nebenbauten überbaut werden. Die maximale Grundfläche dieser Nebenbauten beträgt 65.00 m2, die max. Gebäudehöhe 4.00 m, die max. Firsthöhe 6.00 m und die max. Kniestockhöhe 1.20 m.
Bepflanzung Wendeplatz für Personenwagen Containerplatz
Erschliessungsbestimmungen
Gestaltungsbestimmungen
Art. 3
Art. 7 Zufahrt, Spielstrasse
Art. 4 Hinweise
Verkehrserschliessung
Gesamtwirkung und Gestaltung der Bauten
Die Erschliessung des Baugebietes hat vollumfänglich über die im Ueberbau ungsplan eingetragene Zufahrt zu erfolgen. Im Bereich der im Plan bezeichneten Stelle ist ein Wendeplatz für Personenwagen zu erstellen.
Die Ueberbauung ist so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstab, Gliederung der Baukörper und Fassaden, Dachformen, Materialwahl und Farbgebung eine gute Gesamtwirkung sowie Einfügung ins Orts- und Landschaftsbild erzielt wird.
Parkierung
Sämtliche Bauten sind mit einem symmetrischen Satteldach zu versehen. Dem Hauptdach untergeordnete Quergiebel sind zulässig.
Pro 100 m2 anrechenbare Geschossfläche, mindestens aber pro Wohneinheit ist ein Autoabstellplatz zu errichten.
Art. 8 Mögliche Ueberbauung
Material- und Farbwahl Für die Fassaden und Dächer sind traditionelle Materialien zu verwenden.
Ueberbauungsbestimmungen Im Rahmen dieser Vorschriften kann der Gemeinderat im Baubewilligungs verfahren Bemusterungen verlangen und besondere Auflagen erlassen.
Art. 5 Baugebiet A, Reihenhäuser
Das Baugebiet A kann mit Reihenhäusern überbaut werden. Dabei gelten folgende Bauvorschriften: Anzahl Vollgeschosse Gebäudehöhe Firsthöhe Gebäudelänge Grenzabstände klein gross Empfindlichkeitsstufe gemäss LSV
max. max. max. max. mind. mind.
1 5.00 m 10.00 m 22.00 m 4.00 m 6.00 m
Art. 9 Umgebungsgestaltung
Die Umgebungsgestaltung hat nach einem einheitlichen Konzept zu erfolgen, das der Bedeutung des Siedlungsrandes Rechnung trägt. Mit dem Baugesuch ist ein entsprechender Umgebungsgestaltungsplan zur Bewilligung einzurei chen. Terrainveränderungen und Stützmauern sind auf das notwendige Mini mum zu beschränken und gut aufeinander abzustimmen. An den im Plan bezeichneten Stellen sind als Bepflanzung kleinere einheimi sche, hochstämmige Bäume sowie gut gestaltete Containerplätze vorzusehen.