Nutzungsplanung (1992) Änderung GB 729

Zoning plan · Beggingen

Document

Number
D7MP/33/23
Kind
Zoning plan
Commune
Beggingen
Canton
Schaffhausen
Level
Communal
Authority
Gemeinde
Approved by
Kt. RR
Adopted
Sep 1, 1998
In force since
Sep 1, 1998

Map

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Text

AUSZUG aus dem

PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES DES KANTONS SCHAFFHAUSEN Nr. D/MP/33/23

vom 1. September 1998

Beggingen, Zonenplanänderung, Einzonung einer Teilfläche von GB Nr. 729; Genehmigung

1. Die Gemeindeversammlung Beggingen hat am 19. Juni 1998 eine Zonenplanände­ rung, umfassend die Einzonung einer Teilfläche der Parzelle GB Nr. 729 von der „Landwirtschaftszone" in die „Kernzone" beschlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 17. Juli bis 17. August 1998. Es sind keine Rekurse eingegangen. Mit Schreiben vom 7. Juli 1998 ersucht der Gemeinderat Beggingen um Genehmi­ gung der Zonenplanänderung. II.

1.

Nach Art. 26 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) bzw. Art.1 des Baugesetzes für den Kanton Schaffhausen vom 9. November 1964 (BauG) bedürfen Zonenplanänderungen der Genehmigung des Regierungsrates. Im Genehmigungsverfahren prüft der Regierungsrat die Planungen auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit der Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Amtsstellen gemäss kantonaler Umwelt­ schutzorganisation befasst.

2.

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Die Prüfung hat ergeben, dass die Zonenplanänderung rechtmässig zustande gekommen ist. Information und Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von Art. 4 RPG waren gewährleistet. Nach dem Beschluss der Gemeindeversamm­ lung wurde die Zonenplanänderung öffentlich aufgelegt. Im laufe des Ge­ nehmigungsverfahrens wurden keine Gründe gegen die Einzonung vorge­ bracht. Die Zonenplanänderung kann somit genehmigt werden.

-2-

III.

Auf Antrag des Baudepartementes wird

beschlossen:

1.

Die von der Gemeindeversammlung Beggingen am 19. Juni 1998 beschlosse­ ne Zonenplanänderung, umfassend die Einzonung einer Teilfläche der Par­ zelle GB Nr. 729 von der „Landwirtschaftszone" in die „Kernzone", wird ge­ nehmigt.

2.

Mitteilung an: Gemeinderat, 8228 Beggingen die genehmigte Zonenplanänderung wird durch das Planungs- und Na­ turschutzamt versandt. Baudepartement Planungs- und Naturschutzamt, unter Beilage der genehmigten Akten Rechtsdienst des Baudepartementes Bauinspektorat Hochbauamt (inkl. Denkmalpflege und Archäologie) Meliorations- und Vermessungsamt Grundbuchamt Landwirtschaftsamt, Charlottenfels, Postfach 867, 8212 Neuhausen am Rheinfall Kantonales Laboratorium Amt für Grundstückschätzungen EKS, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen

Der st

chreiber: c:,

Dr. Retfoubach