BLP Bergli - Bürgler - Schanzengraben

Special-use plan · Hemishofen

Document

Number
U/W/26/29
Kind
Special-use plan
Subkind
Building line plan
Commune
Hemishofen
Canton
Schaffhausen
Level
Communal
Authority
Gemeinde
Approved by
Kt. RR
Adopted
Apr 20, 1971
In force since
Apr 20, 1971

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Text

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AUSZUG ,HIS dem

PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES DES KANTONS SCHAFFHAUSEN Nr. U/W/26/29

vom 20. April 1971

I.

Mit Schreiben an die Baudirektion vom 7. Dezember 1970 unterbreitet der Gemeinderat Hemishofen den Baulinienplan "Bergli - I3ürgler - Schanzen­

graben" vom 5. Mai/ 6 . Oktober 1970 zur Genehmigung. Die öffentliche Planauflage erfolgte vom. 15 . Mai bis 14 . Juni 1970.

II.

Gemäss Vernehmlassung des Kantonsingenieurs wird der Baulinienpla(i in

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seinen konstruktiven Details als richtig befunden und kann bewilligt werden. Dfe Prüfung durc.h die kantonalen Fachstellen fiel positiv aus. Lediglich das Kantonale Forstamt bringt folgenden Vorbehalt an:

"Die Baulinien im vorgelegten Plan weisen gegenüber dem Wald einen Abstand von wenigstens 10 m auf. Vorausgesetzt, dass die Bauzonen der Hochdruckwasserversorgung angeschlossen werden, kann der Plan bewilligt werden. " III. Auf Antrag der fü1udirektion wird b e soh l o s s e h 1. Der Baulinienplan im Gebiete "Bergli - Bürgler - Sohanzengraben" der Gemeinde Hemishofen wird unter der Voraussetzung genehmigt, dass die

Bauzonen der Hochdruckwasserversorgung angeschlossen werden.

- 2 -

2. Das kantonale Grundbuchamt wird beauftragt, die erforderlichen Eintra­ gungen im Grundbuch vorzunehmen, unter Kostenfolge an die Gemeinde

Hemishofen.

3. Mitteilung an:

- Baudirektion

- Gemeinderat Hemishofen, unter Beilage eines Exemplars des genehmig­ ten Baulinienplanes

- Strassen- und Wasserbauinspektion - Forstamt

- Grundbuchamt, unter BeHage eines Exemplars des genehmigten Bau­ linienplanes

- Hochbauamt, unter Beilage des Antrages des Gemeinderates, der Ver­ nehmlassung des Kantonsingenieurs, bzw. des Forstamtes sowie eines Exemplars des genehmigten Baulinienplanes

Entscheid: Änderungen

J\USZUG .

1.

aus dem

PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES

DES KANTONS SCHAFFHAUSEN Nr. U/W/6/10

vom

1. Februar 1972

2. Febr. 1972

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V

I.

Der Regierungsrat hat am 20. April 1971 den Quartier- und Ba.ulinienplan Bergli - Bürglen - Schanzgraben der Gerne.inde Hemishofen genehmigt. Mit Schreiben vom 12, November 1971 stellt der Gemeinderat Hemisho.fen den Antrag um Genehmigung einer Aenderung dieses Planes. Die Strassenniveau1.inie musste korrigiert werden.

II. Das kantonale Tiefbauamt hat d.ie Aenderung geprüft und hat vom strassenba.u-­ lichen Aspekt her nichts einzuwenden. Da es sich um eine unwi.chtige Abänderung handelt und auch die von der Aen­ derung betroffenen GrundeigentümGr einverstanden waren, konnte gemäs s Art, · 12 BauG auf die öffentliche Planauf.lage verzichtet werden.

III. Auf Antrag der Baudirektion wird b e s chlo s s e n 1. Die vom Gemeinderat Hemishofen am 12. November 1971 unterbreitete Aen­ derung des Quartier·- und ßaulinienplanes Bergli -· Bürgli -· Schcu1zgrabe11 wird genehmigt.

0 71i13

- 2 -

2. Mitteilung an:

- Gemeinderat Hemishofen (2 Ex.) - Baudirektion

- Sekretariat der Baudirektion (339)

- kantonales Tiefbauamt

- kantonales Planungsamt (mit den Plänen)

DER STAATSSCHREIBER:

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