Nutzungsplanung Thayngen (2006) Änderung "Wippel"

Plan da zonas · Thayngen

Document

Numer
2/16
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Thayngen
Chantun
Schaffhausen
Nivel
Vischnanca
Autoritad
Gemeinde
Approvà da
Kt. RR
Decidì
17-01-2012
En vigur dapi
17-01-2012

Karte

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Text

Kanton Schaffhausen Regierungsrat

Beschluss vom 17. Januar 2012 Protokoll-Nr. 2/16

Thayngen, Zonenplanänderung «Wippe!» und Änderung Bau- und Nutzungsordnung (Art. 9 und neu Art. 44a); Genehmigung

1. Bei der Nutzungsplanungsrevision im Jahre 2006 wurde das Werkgelände «Wippe!» (Teil der Parzelle GB Nr. 1442, ehemals «Holcim - Areal») der Industriezone zugewiesen und mit einer Quartierplanpflicht überlagert. Dies geschah im Hinblick auf eine geordnete Umnutzung des Werkgeländes sowie auf eine zukünftige genügende Erschliessung. Der Steinbruch «Wippe!» wurde der Landwirtschaftszone zugewiesen, da der Materialabbau eingestellt war und eine Zuweisung zu einer Abbauzone keinen Sinn ergeben hätte. Zwischenzeitlich hat sich eine neue Situation entwickelt. Der Steinbruch wird heute zur Lage­ rung von organischem und inertem Material benutzt. Im Weiteren wird dort aus dem Stein­ bruch «Lohn» gewonnenes Material verarbeitet. Da diese Tätigkeiten in der Landwirtschafts­ zone nicht zonenkonform sind, hat der Einwohnerrat Thayngen am 29. September 2011 eine Zonenplanänderung beschlossen. Diese Zonenplanänderung umfasst folgende Ein- bzw. Um­ zonungen.

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Es werden jeweils Teile der Parzellen GB Nr. 1442, 1443, 1444, 1448, 1451 und 1452 von der Landwirtschaftszone in die Materialbewirtschaftungszone, überlagert mit Quartierplan­ pflicht, eingezont.

0

Ein kleiner Teil der Parzelle GB Nr. 1442 wird aufgrund des Waldfeststellungsgesuches vom 12. Juli 2011 von Wald in die Materialbewirtschaftungszone, überlagert mit Quartier­ planpflicht, eingezont.

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o

Aufgrund des Waldfeststellungsgesuches vom 12. Juli 2011 werden Teile der Parzellen GB Nr. 1443, 1444, 1446, 1447, 1448, 1449 und 1442 von der Landwirtschaftszone in Wald bzw. Naturschutzzone umgezont.

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Ebenso wird ein Teil der Parzelle GB Nr. 1452 aufgrund des Waldfeststellungsgesuches vom 12. Juli 2011 von der Landwirtschaftszone in Wald umgezont.

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Ein Teil der Parzelle GB Nr. 1401 wird von der Landwirtschaftszone in die Industriezone eingezont.

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Ebenso wird aufgrund des Waldfeststellungsgesuches vom 12. Juli 2011 ein Teil der Par­ zelle GB Nr. 1401 von Wald in die Industriezone eingezont.

Gleichzeitig hat der Einwohnerrat die Änderung der Bau- und Nutzungsordnung, umfassend die Anpassung von Art. 9 sowie einem neuen Art. 44a, beschlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 8. bis 28. Oktober 2011. Es wurde weder das Referendum ergriffen noch sind Rekurse eingegangen. Mit Schreiben vom 11. November 2011 ersucht der Gemeinderat Thayngen um Genehmigung der Zonenplanänderung «Wippe!» sowie der Änderung der Bau­ und Nutzungsordnung dwrch den Regierungsrat.

11. Nach Art. 26 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) bzw. Art. 6 i.V.m. Art. 11 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 bedürfen Änderungen von Zonenplänen und Änderungen von Bau- und Nutzungsordnungen der Genehmigung des Regierungsrates. Im Genehmigungsverfahren prüft der Regierungsrat die Änderungen auf Recht- und Zweck­ mässigkeit. Mit der. Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Amtsstellen gemäss kantonaler Umweltschutzorganisation befasst Die Prüfung hat ergeben, dass die Änderung des Zonenplanes und die Änderung der Bau- und Nutzungsordnung rechtmässig zustande gekommen sind, Information und Mitwirkung der Be­ völkerung im Sinne von Art. 4 RPG waren gewährleistet. Nach dem Beschluss durch den Ein­ wohnerrat wurden die Änderungen öffentlich aufgelegt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwendungen gegen die Änderungen vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt werden.

111. Auf Antrag des Baudepartements wird

b e s c h l o s s e n

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1.

Die vom Einwohnerrat Thayngen am 29. September 2011 beschlossene Zonenplan­ änderung «Wippe!» wird genehmigt.

2.

Gleichzeitig wird die vom Einwohnerrat Thayngen am 29. September 2011 beschlos­ sene Änderung der Bau- und Nutzungsordnung (Art. 9 und neu Art. 44a) genehmigt.

3.

Mitteilung an: - Gemeinderat, 8240 Thayngen (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt) - Bauc:lepartement - Rechtsdienst des Baudepartements - Bauinspektorat · - ,Planu.ngs- und Naturschutzamt, u.nter.13eila,g�c!�!:lJ.enehmigten Akten - Landwirtschaftsamt / Melioration - Kantonsforstamt - Vermessungsamt - Grundbuchamt - Koordinationsstelle für öffentlichen Verkehr - Interkantonales Labor - Energiefachstelle - Tiefbauamt - EKS AG, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen - Amt für Grundstückschätzung

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