Gestaltungsplan "Platten"; Genehmigung vom 25. September 2001

Design plan · Gersau

Document

Number
1180/2001
Kind
Design plan
Commune
Gersau
Canton
Schwyz
Level
Communal
Authority
Gemeinde
Approved by
Regierungsrat
Adopted
Sep 25, 2001
In force since
Sep 25, 2001

Map

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1311_GP-Platten_2001-1180_V.pdfOpen in a new tab

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Sondeöauscüriften

Gestaltungsplan Plaften 6t142 Gersau

BEZIRK GERSAU

KANTON SCH\A/YZ

GESTALTUNGSPLAN N'PLATTEN" 6442 GERSAU PARZ. 421,585,586, 587 & 1010 I HTZ

SONDERBAUVORSCHRIFTEN (sBV) Das Planungsgebiet umfasst die GrundstÜeke 421,585, 586, 587 und 1010:

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Vom Pezqlsrat erlassen am: .25'.17ai..?.Ql

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Der Landschreiber

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Vom Regierungsrat de Kantons Schwyz genehmigt

am: .Q5...3..-.Q.

Der Regierungsrat

Der Staatsschreiber

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450 Quartiergestaltungsplan Platten Gersau/Sonderbauvorschriften (SBV).doc

6430 SCHWYZ FAX 041 I 811 71 40

1

Sonderbauschriften

Gestaltungsplan Platten 6442 Gersau

soN DE RBAUVORSCH Rr FTEN (SBV) 1.

GELTUNGSBEREICH 1 Die Sonderbauvorschrifren gelten für die Parzellen 421, 585,586, 587 und 1010 des

Gestaltungplangebietes Platten. Die unüberbaute Restfläche der Paeelle 585 wird als Frei- und Erschliessungsfläche ausgewiesen, die eventuell ein einer 2. Etappe, im Rahmen einer Gestaltungsplanänderung, konkretisiert wird. Das auf GB 42'l bestehende Gebäude kann unter Beachtung der Gestaltungsvorschriften erweitert, umgebaut oder ersetzt werden. Die Landfläche von GB 421steht für die Berechnung der Bruttogeschossfläche (BGF) ausschliesslich diesem Grundstück zur Verfügung. Es gelten die Nutzungsmasse der Wohnzone W 2 (offene Bauweise). Mittelfristig sind keine baulichen Veränderungen vorgesehen, womit sich ein Richtprojekt erübrigt.

2 Sofern nachstehend und im Gestaltungssplan nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des rechtsgültigen Baureglementes (BauR) des Bezirkes Gersau, namentlich jene für Gestaltungspläne gemäss Art. 82 - 85, der Hotel- & Touristikzone gemäss Aft.74, sowie der Grundmasse von Art. 76.

2

ZWECK Der Gestaltungsplan mit den dazugehörigen Sonderbauvorschriften bezweckt: 1 Die lntergration einer Erweiterung des bestehenden Hotelbetriebes mit hotelmässig bewirtschafteten Appartements, Ferienwohnungen und Ferienhäusem samt zugehöri$er touristischer lnfrastruktur wie insbesondere Hallenbad, Sauna und dgl.

2 Die Gewährleistung einer sich gut in das Gelände und die Umgebung einpassenden Überbauung der noch unüberbauten Restflächen. 3 Die Festlegung der Situierung, Stellung und max. Höhe der Bauten. 4 Die Regelung der Verkehrserschliessung und der Parkierungsorganisation, sowie der Ver- & Entsorgungen.

3

PLANUGSMITTEL / VERBINDLICHKEIT 1 Der Gestaltungsplan,,Platten" entspricht den Anforderungen gemäss Art 84 (BauR) und umfasst verbindl iche, richtungsweisende und orientierende Planungsmittel.

I

Verbindl iche Grundlagen: . Gestaltungsgebiet . Baubegrenzungslinien (BL) . Näherbaurechte (NBR) . Grenzbaurechte (GBR)

Pl. 450-

00

Situationen 1:200

. Höhenbegrenzungslinien ( = maximale Firsthöhen) . Sonderbauvorschriften (SBV)

Pl. 450-

03

Terrainschnitte 1:200

450 Quartiergestalfungsplan Plaften Gersau/Sonderbauvorschriften {SBV).doc

2

Gestattungsplan Plaften 6442 Gersau

a

Sonderbauschriften

Pl. 450- 01 l02 Situationen 1:500/200 Pl. 450Tenainschnitte 1:200

Richtungsweisende Grundlagen:

03

Bezugskoten / Basiskoten EG (BK) proj. Terrain, EG-Höhen proj. Pazellengrenzen Garagierung & Parkierung

Werkleitungen Richtprojekt a

Werkleitungen 1:200

Schema 1:200

Orienterende Grundlagen: . Höhenkurven best. Terain . Höhekoten best. Terrain

4

Pl. 450- 07 Pt. 450- 04

Pl. 450- 05 Pt. 450- 06

UBERBAUUNGSVORSCHRIFTEN 1 Zulässig sind Baukörper wie hotelmässig bewirtschaftete Appartements, Ferienheime,

Ferienhäuser mit disponibler Zimmeranzahl und Ferienwohnungen in diverser Anreihung und Anlagen zu Hotel- und Touristikzwecken (2.8. Schwimmbad) gem. BauR.

2 Für die Volumetrie beal. Baumassenverteilung der Hauptbauten ist das Richtprojekt wegleitend 3 Für die Strassen- resp. Platzabstände sind die Baubegrenzungslinien verbindlich. 4 Die horizontalen Baubegrenzungslinien (Baufelder) für oberirdische Hauptbauten bestimmen die maximale Ausdehnung der Haupt- und eingeschossigen Nebenbauten. Die minimal einzuhaltenden Grenz - und Gebäudeabstände sind im Gestaltungsplan Nr. 45040 festgelegt. Sofern im Baubewilligungsverfahren der Nachweis gemäss S 62 PBG (Dienstbarkeitsvertrag über ungleiche Verteilung des Grenzabstandes) erbracht wird, darf innerhalb der ausgeschiedenen Baufelder bis an die Zonengrenze gebaut werden. 5 Vorbauten dürfen die HTZ-Grenze nicht überschreiten. Nebenbauten dürfen ausserhalb der

Baubegrenzungslinien, wenn sie nicht an die HTZ-Grenze heranreichen, im Rahmen des BauR

erstellt werden. 6 Balkone und bewohnte Erker, Wintergärten, Vordächer & dgl. dürfen die Baubegrenzungslinien für oberirdische Hauptbauten allseitig um höchstens 1.50 m übenagen. 7 Die max. zulässigen Firsthöhen der Hauptbauten richten sich nach den Höhenbegrenzungslinien des Schnittplanes Nr. 450-03 mit den entsprechenden Höhenangaben. 8 Die EG-Basiskoten sind wegleitend 9 Die Bauhöhen sind aus optischen und die Bautiefen sind aus topografischen Gründen als Zielsetzung zu beschränken. Somit ist eine horizontale Ausdehnung als reelle Planungsvoraussetzung gegeben, d.h. der Gebäudeabstand ist zu minimieren ( Hinweis siehe Erläuterungsbericht Pt. 1.7). Der interne, minimale Gebäudeabstand zwischen projektierten und/oder bestehenden Bauten beträgt 6.00 m. Bei Zusammenbau darf eine Gebäudelänge von 40.00 m nicht überschritten werden. Für den externen Grenzabstand gilt das BauR. 10 Anbauten an das best. Hotel und Restaurant Platten dürfen maximal aveigeschossig erstellt

werden.

450 Quartiergestaltungsplan Platten Gersau/Sonderbauvorschriften (SBV).doc

3

Geshattungsplan Platten 6442 Gersau

5

Sondeüausciriften

GESTALTUNG 1 Die Bauten haben sich bezüglich Architektur, Gruppierung und Volumengliederung, wie auch in

der Material, Struktur- und Farbwahl gut in das Ort- und Landschaftsbild einzufügen. Fassaden und Dachgestaltung, Farbgebung und Materialwahl sind, unter Berücksichtung der bestehenden Bauten, aufeinander abzustimmen. Die grosszügigen Gebäudeabstände erhalten den Weiler-Charakter.

2 Die endgültige Material-, Struktur- und Farbgebung der sichtbaren Fassaden- und Dachbauteile bedürfen der Zustimmung der örtlichen Baubehörde, Vor der Ausführung kann diese eine Bemusterung anordnen.

3 Die ungefähre Lage, Stellung und Firstrichtung der projektierten Bauten ergibt sich aus dem Richtprojekt. Diese darf nur geringfügig verändert werden.

6

DACHGESTALTUNG 1 FÜr Hauptbauten sind Satteldächer mit einer Neigung alischen 1B und 45 Grad a.T. zulässig.

2 Für An- und Nebenbauten, Lukamen, Dachaufbauten sind Flachdächer erlaubt. 3 Dachaufbauten können, bedingt durch die topographisch schwierigen Verhältnisse, maximal ein Drittel der zugehörigen Fassadenlänge betragen. Die Oberkante der Dachaufbauten muss min. 0.50 m Abstand zur dazugehörenden Firsthöhe auhryeisen.

7

VERKEHR/ ERSCHLIESSUNG 1 Die Verkehrserschliessung des Gestaltungsplangebietes erfolgt, ab der Gschwendstrasse, über die im Gestaltungsplan dargestellte Zufahrtsfläche.

2 Garagevorplälze dürfen von den Eigentümern und Benützern nicht abgesperrt werden. Sie dienen als interne Wendeplätze. 3 Die gegenseitigen Durchgangs- und Durchfahrtsrechte, auch für die hinterliegenden Landwirtschaftsparzellen, werden gegenseitig eingeräumt.

4 Die Durchleitungsrechte für die Erschliessung und Anschlüsse mit Werkleitungen werden im ganzen Quartier gegenseitig gewährt.

8

PARKIERUNG 1 Die Zahl der erforderlichen zusätzlichen Parkplätze für die Neubauten wird nach den Vorschriften des Baureglements im Baubewilligungsverfahren festgelegt. Mindestens 25 % des totalen, zusätzlichen Bedarfs sind unterirdisch anzulegen.

2 Für die Berechnung der erforderlichen Parkplätze (PP) gelten die Richtlinien des BauR. Einzig der best. Hotel-Restaurantbereich ist mit einer Ausnahme separat geregelt. 3 Der Nachweis für die Festlegung der Abstellplätze ist im Erläuterungsbericht Pt. 2.3 erbracht. 450 Quartiergestaltungsplan Platten Gersau/Sonderbauvorschriften (SBV).doc

4

Gestattungsplan Platten 6442 Gersau

Sonderbauscüriften

4 Sofern beieiner baulichen Veränderung des bestehenden Gebäudes auf der Parz.421keine Abstellflächen für Motorfahrzeuge erstellt werden, müssen diese gemäss Richtlinien des BauR auf der Parzelle 586 oder 1010, mit einem Dienstbarkeitsvertrag (inkl. Eintrag ins Grundbuch), nachgewiesen werden.

9

UMGEBUNGSGESTALTUNG 1 Die Umgebungsgestaltung ist in den definitiven Projektplänen darzustellen und wird im Baubewilligungsverfahren der einzelnen Objekte geregelt.

2 Grossfllächige Stützmauern und Böschungssicherungen mit Böschungselementen, Bruchsteinen, usw. sind nicht gestattet.

1O

ENTSORGUNGSPLATZ 1 Ein Entsorgungsplatz besteht bereits und ist im Gestaltungsplan festgehalten.

2 Weitere, je nach Nutzung der Objekte, erforderliche Entsorgungsstellen würden, mit deren Umfang, im Baubewilligungsverfahren geregelt.

11

AUSNUTZUNG Es gilt keine Ausnützungsziffer. Die Gebäude dürfen innerhalb der Baubegrenzungslinien des Gestaltungsplanes nach Massgabe des Richtprojekts (Aussen- & Höhenmasse) realisiert werden

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INKRAFTTRETEN Der Gestaltungsplan ,,Platten" mit dazugehörigen Sonderbauvorschriften (SBV) tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.

Schwyz 19. April 1999 27. Sept. 1999 25. Nov. 1999 27. April 2000 31. Aug. 2000 22.Febr.2OO1

rev. rev. rev. rev. rev.

450 Quartiergestaltungsplan Platten Gersau/Sonderbaworschriften

(SBV).doc

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