Gestaltungsplan "Gwatt-Eichrain"; Genehmigung vom 13. März 2012

Design plan · Freienbach

Document

Number
296/2012
Kind
Design plan
Commune
Freienbach
Canton
Schwyz
Level
Communal
Authority
Gemeinde
Approved by
Regierungsrat
Adopted
Mar 13, 2012
In force since
Mar 13, 2012

Map

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Text

Kanton Schwyz Gemeinde Freienbach

Gestaltungsplan Gwatt I Eichrain, 8808 Pfaffikon

Gestaltungsplan

Sonderbauvorschriften (SBV) 15. September 2011

Pfaffikon : •

Bauherrschaft I Gesuchsteller: Charles Vogele Trading AG Gwattstrasse 15 8808 Pfaffikon

•

Grundeigentomer: Korporation Pfaffikon Hurdnerwaldlistrasse 27 a 8808 Pfaffikon

•

~ ~

Architekt: Feusi + Partner AG Schindellegistrasse 36 8808 Pfaffikon

20 Tage offentlich aufgelegt vom

..1..6,. ~.e.P •...201.1. bis ... ..-:-..s..Q~.t ...~ 011

Vom Gemeinderat erlassen am

2 4. Nov. 2011

Der Gemeindeprasident

//7)?, / . ~ ~... ..... Der Gemeindeschreiber ... . . . ..

28..6..... .

Vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. ...

d. . #~~·=·· · · · ·

Der Landamman n ..

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/..~ ..... ........ ... ... ...

. .. . . . . . . .

0836

Gestaltungsplan Gwatt I Eichrain , 8808 Pfaffikon

2

IN HALTSVERZEICHNIS

EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

Art. 1

Art. 2 Abgrenzung und Umfang

Zweck

3 3

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Art. 3 Art . 4

Art. 5

Art. 6 Art . 7

Art. 8

Art. 9

Art. 10

Art. 11 Art . 12

Art. 13

Art. 14 Baubereiche

Ausnutzung Erschliessung Motorfahrzeug- und Veloabstellplatze Grenz- und Gebaudeabstande Gebaudelangen Gebaude- und Firsthohen , Geschosszahl Nebenbauten und unterirdische Bauten Weitere Bauten und Anlagen Umgebungsgestaltung Energieeinsparung Bauliche Gestaltung

4 4 4

5 5 5 5 6 6 6 6 6

ABWEICHUNGEN VON DER REGELBAUWEISE

Art. 15 Ausnahmen

7

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

20 more articles

Art. 16

Art. 17 Subsidiares Recht

Inkrafttreten

7 7

0836

Gestaltungsplan Gwatt I Eichrain , 8808 Pfaffikon

3

EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

Art. 1 Abgrenzung

und Umfang

1.

Der Gestaltungsplan (GP) Gwatt I Eichrain in 8808 Pfaffikon in der Gemeinde Freienbach umfasst die Parzelle KTN 2029 und eine Teilflache der Parzelle KTN 1985 mit einer Flache von insgesamt 8' 200 m2.

2.

Er besteht aus folgenden planerischen Bestandteilen , aile datiert vom 15. September 2011 : GP-Unterlagen • Sonderbauvorschriften • Situation I Mantellinien • Katasterplan

Mst.

Plan-Nr.

1:500 1:500

0836-1 0836-2

Richtprojekt Mst. 1:500 I 1:333 I 1:200 • Dossier A3 mit Grundrissen , Schnitten , Ansichten und Perspektiven • Erlauterungsbericht

Art. 2 Zweck

3.

Verbindliche Gestaltungsplaninhalte, wozu neben den Sonderbauvorschriften die im Gestaltungsplan (Pian-Nr. 08361) genannten verbindlichen Planangaben (siehe Planlegende) gehoren, sind verpflichtend und auf jeden Fall einzuhalten. Abweichungen bedurfen einer Anderung des Gestaltungsplanes . Vorbehalten bleiben die in den Sonderbauvorschriften vorgesehenen moglichen Abweichungen.

4.

Die weiteren nicht verbindlichen Gestaltungsplaninhalte. dies zum Teil gemass Legende des Gestaltungsplanes Nr. 0836-1 sowie samtliche Richtprojektplane sind orientierend und zeigen die Richtung der zukunftigen Losungen innerhalb der verbindlichen Angaben des Gestaltungsplanes auf.

Der GP bezweckt eine gute Oberbauung des Areals unter Beachtung der Grundsatze nach Art. 53 Abs . 2 BR (BR= Baureglement Freienbach) mit folgenden Vorteilen gegenuber der Normalbauweise: • • • • •

Angemessene Beziehung zur baulichen und landschaftlichen Umgebung. Getrennter Fussganger- und Fahrverkehr. Optimiertes Erschliessungskonzept mit Konzentrierung der Ein- und Ausfahrten. Mindestens 80 % der Parkplatze als gedeckte Parkplatze. Ansprechende architektonische und grundrissliche Gestaltung .

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Gestaltungsplan Gwatt I Eichrain , 8808 Pfaffikon

• • •

•

4

Haushalterischer Umgang mit den Baulandreserven . Sicherstellung der LinienfUhrung fUr die Hochbrucke ab Autobahn A3 zum Seedamm-Center. Massnahmen zur Energieeinsparung durch umweltfreundliche Heizsysteme (z.B. Gasheizung , Warmepumpe mit Erdsonden oder Sonnenkollektoren) und eine verbesserte Warmedammung der Gebaudehulle. Das Energiekonzept hat den Minergie-Standard zu erfullen . Behindertengerechte Gestaltung von Burohaus und Aussenanlagen .

ALLG EMEINE BESTIMMUNGEN

Art. 3 Baubereiche

1.

In den Baubereichen A und B konnen Buro- und Gewerbehauser realisiert werden . Es sind hochstens massig storende Buro- und Gewerbenutzungen zulassig . In den Erdund Untergeschossen dieser Baubereiche sind auch Nebenraume gem . Art. 3 Abs. 2 SBV moglich .

2.

lm Baubereich PW-Einstellhalle konnen Keller- und Haustechnikraume, Archive , Lager, Tiefgaragen , Rampen , Zugangswege, Treppenanlagen udgl. erstellt werden . Fur oberirdische Nutzungen gelten die Angaben gemass Gestaltungsplan 0836-1.

3.

Die Baubereiche gemass Gestaltungsplan 0836-1 stellen horizontals Baubegrenzungslinien dar, welche Standort und maximale horizontals Ausdehnung der Hochbauten bestimmen , und die nur durch die Bauten und Anlagen nach

Art. 10

und 11 SBV uberragt werden durfen .

Art. 4 Ausnutzung

Art. 5 Erschliessung

Das Gestaltungsplanareal liegt in der Gewerbezone mit freier Ausnutzung . Die Grundstucksflache betragt 8'200 m2.

1.

Die Haupterschliessung fUr Motorfahrzeuge , Velos und Fussganger ist bestehend und erfolgt uber die Gwattstrasse.

2.

Die interne Erschliessung erfolgt im Bereich der Erschliessungsflachen gem . GP Plan 0836-1 . In diesen Bereichen sind auch oberirdische Parkplatze, Rabatten und Bepflanzungen gestattet.

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Gestaltungsplan Gwatt I Eichrain, 8808 Pfaffikon

Art. 6 Motorfahrzeugund Veloabstellplatze

Art. 7 Grenz- und

Gebaudeabstande

1.

80 % der Parkplatze werden als gedeckte Platze im Baubereich PW-Einstellhalle erstellt .

2.

Oberirdische Parkplatze sind in den entsprechend bezeichneten Bereichen gemass GP Plan 0836-1 zulassig .

3.

Die Parkplatzanzahl kann gemass Mobilitatskonzept der Gemeinde Freienbach bis auf 50 % des gemass BR Freienbach errechneten Bedarfes reduziert werden .

4.

lm GP-Perimeter durfen maximal 240 Parkplatze erstellt werden. Bis auf 2 Kurzzeit-Parkplatze sind aile Parkplatze mit Schrankenanlagen abzutrennen und zu bewirtschaften. Sie durfen nur als Personal- und Mitarbeiterparkplatze fUr die Buro- und Verwaltungsnutzungen dienen.

5.

lm Baubereich PW-Einstellhalle oder im Bereich der Erschliessungsflachen werden gedeckte Veloabstellplatze angeordnet.

1.

Die Grenz- und Gebaudeabstande innerhalb des GPPerimeters ergeben sich aus den im Plan 0836-1 definierten Baubereichen.

2.

Der interne Gebaudeabstand zwischen dem Buro-/Gewerbehaus im Baubereich A und dem bestehenden Verwaltungsgebaude auf der Parzelle KTN 1985 kann auf minimal 6.0 m reduziert werden.

Art. 8 Gebaudelangen

Art. 9 Gebaude-und

Firsthohen Geschosszahl

Die Gebaudelangen innerhalb des Gestaltungsplanperimeters durfen maximal 90.0 m betragen.

1.

In den Baubereichen gelten folgende Vorschriften: Baubereich

A B PW-Einstellhalle

Gebaudehohe

FirsthOhe

19.95 m 10.00 m 4.00 m

23.00 m

-----

Die Gebaude- und Firsthohen konnen infolge Hanglage auf der Talseite gemass Art. 31 Abs. 7 BR erhoht werden . 2.

3.

Technisch bedingte Aufbauten oder Gebaudeteile wie Kamine, Liftaufbauten etc. werden bei der Bemessung von Gebaude- und Firsthohen nicht berucksichtigt. Die Geschosszahl ist frei.

<

.

•

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Gestaltungsplan Gwatt I Eichrain , 8808 Pfaffikon

Art. 10 Nebenbauten und

unterirdische Bauten

Art. 11 Weitere Bauten

und Anlagen

Art. 12 Umgebungsgestaltung

Art. 13 Energieeinsparung

Art. 14 Bauliche Gestaltung

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1.

Grenz- und Gebaudeabstande fUr Vor- und Nebenbauten sowie unterirdische Bauten ergeben sich aus Art. 27 BR.

2.

Auf dem ganzen GP-Areal sind Nebenbauten gemass Art. 27 Abs. 1 BR und unterirdische Bauten (z.B. auch Tiefgaragen) gemass Art. 27 Abs . 3 und 4 BR auch ausserhalb der Baubereiche erlaubt.

3.

Mit dem Einverstandnis der Nachbarschaft konnen Nebenbauten und unterirdische Bauten an die Grenze gestellt werden , dies auch ausserhalb der Baubereiche.

1.

Ausserhalb der Baubereiche A und B sind Wege , Stutzmauern, Lichtschachte, Notausstiege, Fluchtrohren, Boschungen udgl. gestattet.

2.

Vorbauten wie Vordacher, Balkone inklusive Abstutzungen und Erker durfen gem. Art. 27 Abs . 5 BR Freienbach allseitig urn 1.50 m uber die Baubereiche vorspringen. Diese Bestimmung kommt im Attikageschoss nur fUr Drittelsaufbauten zur Anwendung .

Der Gestaltungsplan 0836-1 bildet die Grundlage fUr eine durch einen Fachmann auszuarbeitende Umgebungsgestaltung. Dieses Detailprojekt ist den Behorden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens vorzulegen. Es sind dabei einheimische und standortgerechte Pflanzen zu wahlen.

Fur die Warmeerzeugung sind umweltfreundliche Heizsysteme (z.B. Gasheizung , Warmepumpe mit Erdsonden oder Sonnenkollektoren) zu installieren . Es gilt der MinergieStandard.

Auf Grund der ortsbaulich exponierten Lage des Gebaudes am bstlichen Siedlungsrand soli dieses architektonisch gut gestaltet werden . Insbesondere ist der Gestaltung der Fassaden besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Projektgestaltung soli vom Architektur-Beirat der Gemeinde Freienbach begleitet werden .

"•

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Gestaltungsplan Gwatt I Eichrain , 8808 Pfaffikon

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ABWEICHUNGEN VON DER REGELBAUWEISE

Art. 15 Ausnahmen

Der GP Gwatt I Eichrain weicht teilweise von der Regelbauweise ab. Folgende Ausnahmen sind geplant und bewilligt:

a)

Erhohung der Gebaude- und Firsthohen im Baubereich A: - Erhohung der Gebaudehohe um 6.95 m auf 19.95 m - Erhohung der Firsthohe um 7.00 m auf 24.00 m.

b)

Reduktion des internen Gebaudeabstandes gegen das bestehende Verwaltungsgebaude auf KTN 1985 I 2029 auf minimal 6.0 m.

c)

Erhohung der max. Gebaudelange um 30 .0 m auf 90.0 m.

d)

Mogliche Reduktion der Parkplatze gemass Mobilitatskonzept der Gemeinde Freienbach .

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Art. 16 Subsidiares Recht

Art. 17 lnkrafttreten

In Fallen , wo die Bestimmungen des Gestaltungsplanes nichts anderes vorschreiben , gilt das Baureglement der Gemeinde Freienbach (BR) und das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG).

Der GP Gwatt I Eichrain tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Er ersetzt den bestehenden Gestaltungsplan Seedamm-Center dort, wo dieser mit dem vorliegenden Perimeter deckungsgleich ist.