Gestaltungsplan "Rebhügel"; Genehmigung vom 5. Dezember 2000
Design plan · Freienbach
Document
- Number
- 1850/2000
- Kind
- Design plan
- Commune
- Freienbach
- Canton
- Schwyz
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeinde
- Approved by
- Regierungsrat
- Adopted
- Dec 5, 2000
- In force since
- Dec 5, 2000
- Source
- ÖREBlex, canton Schwyz
Map
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1322_GP-Rebhuegel_2000-1850_V.pdfOpen in a new tab
Text
Gestattungsp an genehmigt
1 2. Okt. 2000
am···-······························································-····
I GEM':21i\!r'~RAT FRC!EN8ACH ~ Die Pras;demm:
Der Gerneindeschreiber:
GEMEINDE FREIENBACH RRB Nr............._.... vom .........................
GESTALTUNGSPLAN
"
257
REBHUGEL"
8832 WILEN
SBV
SONDERBAUVORSCHRIFTEN
...
Grundeigentlimer:
Ida Gmfu-Muller
...... .:l:...y~
Bauhen:
Erich Gmur AG Rebhugel2 8832 Wilen
........ ~: ..be......... .
Architekt
Erich Gmur AG Rebhugel2 8832 Wilen
· ···· ··~····~ ······· Genehmigt m it RRB Nr.
A&:!.> vom S. t\2.1._roo
Regierungsrat des Kantons Schwyz
):ndammann;
Wilen, 2.5.2000 rev.5.1 0.00
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ohrel ber.
Gestaltungsplan , Rebhilgel", KTN 257, KTN 256, KTN 2784, 8832 Wilen Seite 1
SONDERBAUVORSC~FTEN
1
GELTUNGSBEREICH, ZWECK UND INHALT Art.l.l
Geltungsbereich
Diese Vorscluiften gelten fur das im Gestaltungsplan 1:200 Plan Nr. 2 15-01 bezeichneten Gebietes von ca. 11 '400m2 in Wilen. Fur die bereits tiberbauten Parzellen KTN 256 und KTN 2784 gelten die Nom1albauvorscluiften.
Art. 1 2
Zweck
Der Gestaltungsplan bezweckt: a) Eine bessere Gestaltung der Ueberbauung als dies mit der Regelbauweise moglich ware, insbesondere eine teilweise Erhohung der Geschosszahl, damit zwischen den Bauten mehr Raum und FreifHiche entsteht. b)
Die Realisierung einer einheitlichen und architektonisch Uberzeugenden Ueberbauung des Areals unter Beachtung der Grundsatze des BR Art. 53, Abs. 2 zur Erhohung der Wohnqualitat.
c)
Die Grundsatzliche Anordnung, Organisation und Gestaltung der Aussemaume (Strasse, Fusswege, Platze)
Art. 1 3
lnhalt
Der Gestaltungsplan ,Rebhugel" umfasst: wegleitende Bestandteile: Gestaltungsinhalte, die im Gestaltungsp lan 1:2oo Plan Nr. 2 150 1 a is richtungsweisend genannt werden. Richtproj ekt: Eingangsgeschoss Grundriss 1.200 Plan Nr. 2 1502 Richtproj ekt: Einstellhalle 1:200 Plan Nr. 2 15-03 Richtprojekt: Ansichten I Schnitte 1:200 Plan Nr. 215-04 Daten zum Richtprojekt verbindlicbe Bestandteile: Sonderbauvorschriften Gestaltungsplan Pian Nr. 2 15-01
-2-
Art. 1 4
Gesetzgebung
Es gelten die einschlagigen Bestirnmungen des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Schwyz, sowie das Baureglement der Gemeinde Freienbach, mit nachfolgend aufgefiihrten Ausnahmen.
2
ERSCHLIESSUNG I PARKIERUNG
Art. 2 1
Erschliessung
Die Verkehrserschliessung erfolgt im Stiden tiber die Breitenstrasse und die neu zu erstellende Erschliesssungsstrasse. An dieser 4.50 m breiten Strasse sind die Tiefgaragen fUr die Mehrfamilienhauser sowie die Terrassen- Doppelhauser im ostlichen Ueberbauungsbereich angeschlossen Der Baubereich D wird tiber den Eggliweg erschlossen.
Art. 2 2
Parkpli:itze
Die erforderlichen Parkplatze fUr Wohnbauten sowie die Besucherparkplatze sind im Rahmen der Baubewilligung gemass Art. 19 BR zu erbringen im Bereich der Erschliessungsstrasse sind mindestens 15 Besucherparkplatze im Freien zu erstellen Mindestens 50% der MotorfahrzeugabstellpHitze sind in der Tiefgarage zu parkieren.
Art. 2 3
Fuss ganger
Der Fussgangerverkehr ist durch ein attraktives Netz von Wegen durch die Ueberbauung zu fiihren und total vom Motorfahrzeugverkehr zu trennen, soweit dies planerisch moglich ist.
-3-
3
ALLGEMEINE BAUVORSCHRIFTEN
Art. 3 1
Lage und Stellung derBauten
Die Lage und Stellung der Baubereiche A bis I sind im Gestaltungsplan 1:200 Plan Nr 215-01 bestimmt. Ausgenommen sind Nebenbauten gemass Art. 27 BR und tiber Fassade vorspringende Gebaudeteile gemass Art. 25 BR,
Art. 3 2
Ausntitzung
Der Ausntitzungsbonus (BGF) von 10% wird nach Vorliegen der Baugesuche bestimrnt. Bei einer Parzellierung des GP-Areals sind Transfers und Nutzungsbeschrankungen im Grundbuch anzumerken.
Art. 3 3
Nutzung
Im Baubereich A bis C sind 3-4-geschossige Wohnbauten mit 4 -1/2 bis 5-1/2 Zimmerwolmungen zu planen. im Baubereich D und F sind Terrassenwohnungen mit 5-6 Zimrnem zu erstellen im Baubereich H sind Reihenhauser mit 5-Zimmerwohnungen vorgesehen im Baubereich E und G sind 2-geschossige Doppeleinfamilienhauser vorgesehen im Baubereich I ist ein 3-geschossiges Einfarnilienhaus geplant.
Art. 3 4
Grenz-und Gebaudeabstand
1.
Die Grenz- und Gebaudeabstande innerhalb des GP-Perimeters ergeben sich aus dem Gestaltungsplan 1:200 Plan Nr. 215-01. Der grosse Grenzabstand der Bauten wird im Baubereich B,C und H an der westlichen Langsfassade , im Baubereich A,D,E,F,G und I an der stidlichen Langsfassade gemessen.
2.
Die Grenz- und Gebaudeabstande gegentiber den Nachbargrundstticken sind einzuhalten.
-4-
Art. 3 5
Gebaude und Firsthohe
1.
Die maximale Gebaudehohe kann gemass Gestaltungsplan 1:200 Plan "Nr. 215-01 iiberschritten werden. Der Bonus fiir Hanglagen kommt gemass Art. 31/6 BR zur Anwendung. Ausnahmen s.
Art. 7 1
2.
Technisch bedingte Aufbauten oder Gebaudeteile wie Kamine, Liftaufbauten etc. werden bei der Bemessung nicht beriicksichtigt.
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Art. 3 6
Geschosszahl
Die Geschosszahl kann gemass Gestaltungsplan 1:200 Plan Nr. 215-01 iiberschritten werden (Ausnahmen s. Art. 7.1). Maximale Geschosszahlen der einzelnen Baubereiche: Baubereich A:
B: C: D:
E: F.
G: H:
I:
3 Vollgeschosse 4 Vollgeschosse 4 Vollgeschosse Terrassenhaus max. 3 Vollgeschosse 2 Vollgeschosse Terrassenhaus max. 3 Vollgeschosse 2 Vollgeschosse Reihenhaus 2 Vollgeschosse Einfamilienhaus 3 Vollgeschosse
Art. 3 7
Vor-, Neben- und 1. unterirdische Bauten 2.
Grenz- und Gebaudeabstande fur Vor- und Nebenbauten ergeben sich aus Art. 27 BR. Auf dem ganzen GP-Areal sind Nebenbauten und unterirdische Bauten gemass Art. 27 BR unter Einhaltung der extemen AbsUinde zulassig.
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3.
Mit dem Einverst::indrus dyr Nachbarschaft konnen Unterirdische- und Nebenbauten an die Grenze gestellt werden.
Art. 3 8
Weitere Bauten und Ausserhalb der irn Gestaltungsplan 1:200 Plan Nr. 215-01 vermassten Anlagen Baukorper sihd Wintergarten, Sttitzmauern, Boschungen, Lichtschachte, Notausstiege, Fluchtrohren und Kaminanlagen gestattet.
4
LARMSCHUTZ
Larmschutzmassnahmen
Gemass Larmschutzkataster der SOB betragt der Beeinflussungsbereich 18 m ab Geleiseachse. Samtliche Bauten weisen einen Minirnalabstand von 18m auf
5.
UMGEBUNGSGESTALTUNG
Art. 5 1
Umgebungsgestaltung
Der Richtprojektplan Eingangsgeschoss 1:200 Plan Nr. 215-02 bildet die Grundlage flir eine Umgebungsgestaltung.
Art. 5 2
Kinderspielplatze
1.
Die Flache fur Kinderspielplatze ist im Gestaltungsplan Plan Nr. 215-01 richtungsweisend ausgeschieden.
2.
Insgesamt ist eine Flache von mindestens 25% der gesammten Bruttogeschossflache als Kinderspielplatz, Spielstrasse und Begegnungsplatz fur Erwachsene auszuscheiden.
-6-
6
ALLGEMEINES !
Art. 6 1
Subsidiares Recht
1.
In Fallen, wo die Bestimmungen des Gestaltungsplanes nicht anderes vorschreiben, gilt das zum Erlasszeitpunkt des Gestaltungsplans giiltige Baureglement der Gemeinde Freienbach und das kantonale Planungs- und Baugesetz.
Art. 6 2
Verbindlichkeit des Richtprojektes
7
1.
Ein konkretes Bauprojekt kann im vertretbaren Rahmen unter Beriicksichtigung der Sonderbauvorschriften, des Gestaltungsplanes und der ordentlichen Gesetzgebung vom Richtprojekt abweichen.
2.
Beziiglich der Gestaltung und Einordnung gilt Art. 11 BR
AUSNAHMEN VON DER REGELBAUWEISE
Art. 7 1
Ausnahmen
Der Gestaltungsplan ,Rebhiigel" weicht teilweise von der Regelbauweise der Gemeinde Freienbach ab. Folgende Ausnahrne wird bewilligt: a)
Ueberschreitung der Gebaudehohe im Baubereich B und C
b)
Unterschreitung der intemen Grenz- und Gebaudeabstande sowie der internen StrassenabsUinde (Art. 3.4 SBV) im Maximurnjedoch 4.50 m .
c)
Ueberschreitung der Geschosszahl in den Baubereichen B und
d)
Maximaler Ausnutzungsbonus 10%
c.