Gestaltungsplan "Georgsmatt"; Genehmigung vom 25. September 2012

Design plan · Arth

Document

Number
941/2012
Kind
Design plan
Commune
Arth
Canton
Schwyz
Level
Communal
Authority
Gemeinde
Approved by
Regierungsrat
Adopted
Sep 25, 2012
In force since
Sep 25, 2012

Map

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Text

BSS ARCHITEKTEN AG SCHWYZ 'r

Palais Friedberg Herrengasse 42 6430 Schwyz Tel. 041 819 37 77 Fax 041 819 37 70 [email protected] www.bss-architekten.ch

Gemeinde Arth

Gestaltungsplan Georgsmatt

SONDERBAUVORSCHRIFTEN Revidiert Juni 2012 (erganzt Eingabe vom 01. Sept. 2011)

Gesuchsteller:

Einfache Gesellschaft Geschwister Bueler c/o Jorg Bueler St. Georgsweg 17 6415 Arth

20 Tage offentlich aufgelegt vom .......... /..J.J~ ?O..H..... bis ........~.: ..

.

W..\. 2.0..H.... Vom Gemeinderat erlassen am: ............... .B,.J,J.~ .(Z.. .../...3.0..•.f,....f~~t . ..... Der Gemeindeprasident:

Der Gemeindeschreiber:

. . 2 . ~. . . . . . /.:/~""""""""'~

(\~/\ ...... genehmigt am:Z.\?..~~.~. ~9~.:L

Genehmigt vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. ...

Der Staatsschreiber:

. H~~. .

883/ 30.05. 12

883 SB-Nachtrag.doc

ARCHITEKTEN AG SCHWYZ

ANTRAG DES GESUCHSTELLERS UNO DER GRUNDEtGENT0MER Die Gesuchstetter und GrundeigentUmer beantragen beim Gemeinderat Arth, den Gestattungsptan Georgsmatt mit Sonderbauvorschriften zu erlassen. Die Gesuchsteller: Einfache Gesellschaft Geschwister Bueter c/o Jorg Bueter St. Georgsweg 17 6415 Arth Arth, den 1. September 2011

vertreten durch: JOrg BUeler......

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Bruno BUeler

Die Grundeigentiimer: Einfache Gesellschaft Geschwister Bueter c/o Jorg Bueler St. Georgsweg 17 6415 Arth Arth, den 1. September 2011

vertreten durch: Jorg Bueler......... Bruno

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BUe~r ,d~. .......

Die Nachbarn: Irene und Anton Stierli Rindetstrasse 7 6415 Arth Arth, den 1. September 2011

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Anton Stierli .. .. /.,?.~~<

883 SB-Nachtrag.doc

Seite 2

BSS ARCHITEKTEN AG SCHWYZ

BESTIMMUNGEN

Art. 1 Rechtsgrundlage

Der Gemeinderat Arth erliisst, gestGtzt auf§ 24, 30, 31 des kantonalen Planungsund Baugesetzes (PBG) sowie auf Art. 3 und 44 ff. des Baureglementes der Gemeinde Arth vom 2. Dezember 1997, den Gestaltungsplan ,Georgsmatt".

Art. 2 Zweck

Der Gestaltungsplan bildet die planrechtliche Grundlage fOr die Umsetzung der GesamtGberbauung der Parzelle KTN 3374 (Wohnzone W2 und W3).

Art. 3 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Gestaltungsplanes ist im zugehorigen Situationsplan Mst. 1:500 festgehalten.

Art. 4 Bestandtelle

Der Gestaltungsplan besteht aus folgenden Bestandteilen: a) Yerbindliche Bestandteile - Gestaltungsplan Erschliessung Mst. 1:500 vom 1. September 2011 - Gestaltungsplan Bebauung Mst. 1:500 vom 1. September 2011 - Gestaltungsplan Schnitte Mst. 1:500 vom 1. September 2011 - Sonderbauvorschriften (SBV) vom 15. Juni 2012

b)

Orientierende Bestandteile - Erliiuterungsbericht vom 15. Juni 2012 - Richtprojekt Mst. 1:500 vom 1. September 2011 - Schutzraumnachweis vom 1. September 2011 - Parkplatznachweis vom 1. September 2011

Art. 5 Zahl, Lage und iiussere Abmessungen

Neue oberirdische Gebiiude dOrfen nur innerhalb der im Situationsplan bezeichneten Baufelder A bis E1 erstellt werden. Das Baufeld Fist fOr die Tiefgarage vorgesehen. Genaue Situierung der Tiefgarage aufgrund der Situierung der Hochbauten. Das Richtprojekt ist bezOglich Lage und Erschliessung der Bauten sowie der Umgebungsgestaltung orientierend.

883 SB-Nachtrag.doc

Seite3

BSS ARCHITEKTEN AG SCHWYZ

Grund masse fOr die Baubereiche Baubereiche Bauzone

lnnerhalb der Baubereiche gelten folgende Grundmasse: A,B,C W3

D1-D9 W2

4 0.78

2 0.54

Vollgeschosszahl max. AusnUtzungsziffer geplant Gebiiudehohe {m) max. Firsthohe {m) max. Gebaudelange {m) max. Grenzabstand innerhalb Perimeter

7.00 13.70 10.00 16.70 52.00 39.00 Wird durch die Lage der Baufelder bestimmt. Die internen Grenzabstande dUrfen im GP-Perimeter nicht unterschritlen werden.

Gebaudeabstand innerhalb Perimeter

Wird durch die Lage der Baufelder bestimmt. Die internen Gebaudeabstande dUrfen im GP-Perimeter nicht unterschritlen werden.

W3

Landflache

KTN

3374

4'459 m2

Anrechenbare Landflache

Landflache abzUglich Total LF

GP-Perimeter Erschliessung anrechenbar

4'459 m2 -154m2 4305 m2

AusnUtzungsziffer

W3GP

0.65 + 20% =

0.78

Total realisierbare BGF

0.78

=

3358 m2

Landfliiche

KTN

3374

6'432 m2

Anrechenbare Landfliiche AusnUtzungsziffer

Landfliiche abzUglich Total LF W2GP

GP-Perimeter Erschliessung anrechenbar 0.45 + 20% =

6'432 m2 -141m2 6291 m2 0.54

Total realisierbare BGF

0.54

6'291 m2

3'397 m2

W2

X

X

4305 m2

=

Anzahl Gebiiude

Pro Baufeld ist ein Hauptbau zugelassen.

Nebenbauten

Einzelne Nebenbauten im Sinne von PGB Art. 61 dUrfen innerhalb des Gestaltungsplanperimeters erstellt werden, sofern sie die ordentlichen Abstandsvorschriften einhalten.

Garagenvorpliitze

Garagenvorpliitze mUssen in Obereinstimmung mit der gewiihlten Garagenplatzierung der Baufelder E und E1, angeordnet werden. lhre Lage wird mit dem Baugesuch fixiert.

Unterirdische Gebiiude

Unterirdische Gebiiude sind Uberall zuliissig, sofern sie die Abstandsvorschriften einhalten. -1 l\lr}···i 1~\Yk/ OJJ i0'/0 \v\.<; '\.l\i /)vt~))\Uf 1'r P (I_,\ .1J 1 (I l'r \ ·' \·'J.f( v -'<~.v.. 11•1 1-i' .;\(\ j</•l \1\)J.· •'! 1 f;tti;J vHQ.hl (!.CJ 111 U(H 1

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883 SB-Nac!Jtrag.doc

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Seile 4

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Art. 6 Grenzabstlinde

Die ordentlichen internen und externen Abstande gemass dem kantonalen Planungs- und Baugesetz sowie dem Baureglement der Gemeinde Arth sind einzuhalten. Die internen Grenz- und Gebaudeabstande diirfen nicht unterschritten warden.

Art. 7 Nutzweise

In den Baufeldern A bis D sind Wohnnutzungen sowie nicht storende Gewarbenutzungen zuliissig. lm Baufeld F sind eine Tiefgarage sowie die fOr die Bauten benotigten technischen Anlagen gestattet. Zwecks Larmschutz kann die Tiefgarageneinfahrt iiberdacht und seitlich geschlossen warden. Die Gestaltung muss der Umgebung angepasst warden. Zusatzlich sind Technik- und Abstellraume zugelassen.

Art. 6 Gestaltung der Bauten und Anlagen

Fur die Gestaltung der Bauten und Anlagen ist das Richtprojekt orientierend. Die Bauten und Anlagen haben sich gut in die Siedlungsstruktur einzupassen. Sie haben folgende Gestaltungsmerkmale auszuweisen: Fassaden Baufelder A-D9 sind in iiberwiegendem Masse mural, verputzt Fenster grossziigige Fenster zur Hauptausrichtung, Loch-/ Bandfenster in den muralen Fassaden Glasfarbe neutral oder griinlich keine Spiegelgliiser Sonnenschutz Verbundraffstore, Rollladen oder Stoffstoren und Markisen Sockelgeschoss Sockelgeschosse sind formal Bestandteil des Gesamtgebaudes und farblich dem Hauptkorper angepasst Balkone als einfache auskragende bzw. abgestiitzte Platten mit Absturzsicherungen Materialien + Farben Mauem als Beton- oder Natursteinmauern. Bauteile wie Fenster, Lamellenstoren und Metallgelander haben sich dem Farbspeklrum der Fassade anzupassen, Buntlarben sind nicht erlaubt Gesamtfarbkonzept: Grundfarbton ist Weiss abgetont mit Erdtonen Die Bauten fOr die Entsorgungsstelle und die Velounterstande sind zuriickhaltend zu konstruieren

883 SB-Nachoag.doc

SeHe5

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Art. 9 Dachgestaltung

Fur aile Hauptbauten und Nebenbauten der Baufelder A, B und C sind nur Flachdiicher zugelassen. , ~--·---~~Gi-\)n:\~'t

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Fur aile Hauptbauten der Baufelder D1-D9 sind nur Satteldiicher zugelassen. Die Diicher sind Oberwiegend gleichseitig in dunklem Ziegel oder Eternit auszubilden. Glasierte Ziegel sind nicht ertaubt.

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Flachdiicher sind, soweit sie nicht begehbar sind, mindestens 80% zu begriinen. Flachdiicher der Tiefgarage im Baufeld F sind ausser bei Wegen und Pliitzen intensiv zu begrOnen. Auf den Diichern sind nur technische Dachaufbauten wie LOftungsausliisse, Kamine, Liftaufbauten und dgl. gestaftet. Diese sind miiglichst in Gruppen anzuordnen Solarkollektoren und Fotovoltaikzellen sind zugelassen.

Art. 10 Umgebungsplan

Umgebungsgestattung I Umgebungsptan Es ist ein Umgebungsplan als integraler Bestandteil der Baugesuchsakten einzureichen. lm Umgebungsplan sind folgende Mindestinhalte auszuweisen: Vielfiiltige und abwechslungsreiche Gestaltung der Umgebungs- und Freifliichen, mit altersgerechten Spiei-Zonen Vielfiiltige und vorwiegend einheimische Bepflanzung ~ Gestaltung und Geometrie Parkplatz- und Einfahrtsbereiche Retentionsmassnahmen ( '•J''"'" 'I ~-~!:. /ld . rf;! Langsamverkehrszone (Spielstrasse)

J

Erschliessung Verkehrsfliiche

Die internen Strassen sind als Spielstrasse zu gestalten. Spielen, Fahren mit Spielgeriiten und Strassenmalereien sollen explizit ermiiglicht werden. Es ist lediglich Zubringerverkehr zuliissig. Die Dimensionierung und Gestaltung der Hauszugiinge der Baufelder D1 ,D2 und D3 (im Plan als Bestandteil der Erschliessungsfliiche ausgewiesen) sind Bestandteil der Baueingabe. Diese sind wo miiglich mit versickerungsfiihige~Beliigen zu gestalten.

Umgebungsfliiche

Wo der Gestaltungsplan nichts anderes festlegt, sind die Umgebungsfliichen, ausgenommen der Zufahrten, Hauszugiinge und des Entsorgungsplatzes, als I versickerungsfiihige Grunbereiche auszugestalten. Auf den Umgebungsfliichen sind weitere Zugiinge, Fusswege und Nebenbauten ertaubt, sofern sie den ilbrigen Anforderungen des Gestaltungsplanes entsprechen.

Freiriiume

Die im Gestaltungsplan gekennzeichneten, gemeinschaftlichen Freifliichen (Bereich H) sind als Erholungs- und Kinderspielfliichen zu erstellen. Die Fliiche betriigt mind. 20% der zu Wohnzwecken genutzten Geschossfliichen. Die Freifliichen sind entsprechend ihrer Nutzung zu gestalten und auszustatten, im Sinne von Absatz 1, Art.10. Die Lage der Freiriiume im Gestaltungsplan ist richtungsweisend.

Bepflanzung

883 SB-Naclltrag.doc

lm Bereich der Umgebungsfliichen sind standortgerechte, einheimische Biiume und Striiucher zu pflanzen. Die im Gestaltungsplan gekennzeichnete Lage der Biiume ist orientierend und im Rahmen eines Umgebungsplans zusammen mit dem Baugesuch einzureichen. Die Biiume sind zeitgleich mit der Realisierung der Hauptbauten zu pflanzen.

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Art. 11 Retention

Das anfallende Meteorwasser muss retendiert werden. Die Wassenmengen, die den natUrlichen Zufluss Gbersteigen, dGrfen nur verziigert abgeleitet werden. Die dafGr J notwendigen Nachweise sind im Rahmen des Baugesuches zu erbringen. Neben den Retentionsmassnahmen auf den Flachdiichern, sind durch die Begriinung folgende Massnahmen in den einzelnen Umgebungs- sowie Griinfliichen zugelassen: Unterirdische Versickerung. J Die Retentionsmassnahmen sind im Umgebungsplan, welcher Bestandteil der Baubewilligungsakten ist, darzustellen.

Art. 12 Energetische Massnahmen

Siimtliche beheizten Gebiiude sind im Minergiestandard zu planen und realisieren.

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Art. 13 Parkierung

Die Anzahl Parkpliitze muss gemiiss Art. 17 und Art. 19 des Baureglements der Gemeinde Arth festgelegt werden. Mit Ausnahme der Besucherparkpliitze sind fOr die Hauser A, B, C und D1 - D3 die Parkpliitze unterirdisch zu bauen. Die Tiefgarage ist gut in die Terraingestaltung einzupassen und darf nur unmerklich in Erscheinung treten. Die Parkierung der Baubereiche D4- D9 wird individuell je Baufeld gelost. Die Besucherparkpliitze sind in den im Gestaltungsplan gekennzeichneten Bereichen anzulegen.

Art. 14 Erschliessung

Arealerschliessung

Das Gestaltungsplangebiet wird ab der Rindelstrasse erschlossen.

Garagenzufahrt

Die Zufahrt zu der Tiefgarage erfolgt gemiiss Situationsplan im ostlichen Bereich der Parzelle KTN 3374.

Entsorgungsplatz

Der An- und Abtransport durch Entsorgungsfahrzeuge wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens nachgewiesen.

Art. 15 Empfindlichkeitsstufe

Jnnerhalb des Gestaltungsplanperimeters gilt die Empfindlichkeitsstufe It nach Liirmschutzverordnung (LSV). Massgebend ist der Zonenplan.

Art. 16 Obriges Recht

Soweit die Sonderbauvorschriften nichts Abweichendes festlegen, gelten die Bestimmungen des Baureglementes der Gemeinde Arth vom 2. Dezember 1997.

883 SB·Na<htrag.doc

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Art. 17 Abweichungen von den Bauvorschriften

ErfGIIt der Gestaltungsplan die Voraussetzungen des Art. 44 BauR, sind folgende Abweichungen von den Bauvorschriften zuliissig: a) Erhohung der AusnUtzungsziffer um h&hstens 20 Prozent; b) Erhohung der Geschosszahl um ein Geschoss und der Gebiiude· und Firsthohe um maximal2.70 m, ausgenommen in den Zonen W1 und W2; c) Erhohung der Gebiiudeliinge um maximal30 Prozent.

Art. 18 lnkraftlreten

Der Gestaltungsplan trill mit der Genehmigung des Regierungsrates in Kraft.

883 SB-Nachtrag.d<JC

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