Unteroppikon-Ost
Special-use plan · Bussnang · Repealed Nov 22, 2024
Document
- Number
- 833
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Building line plan
- Commune
- Bussnang
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- RRB
- Procedure
- Genehmigung Ersterlass
- Adopted
- Jul 8, 1993
- In force since
- Jul 8, 1993
- Repealed
- Nov 22, 2024
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
Map
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Text
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DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Protokoll vom
-. 8. Juli 1993
Nr.
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Zonen- und Rlchtplanänderung "Dorfrand" und Baulinienplan "UnteropplkonOst" I OG Opplkon I Genehmigung
Mit Schreiben vom 13. April 1993 ersucht die Ortsbehörde Oppikon um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlagen. Den Akten der Gemeinde ist zu entnehmen, dass bei den Planauflage- und Beschlussesverfahren den formellen Anforderungen der kantonalen Gesetzgebung entsprochen wurde. Gegen den Beschluss der Ortsbehörde, den Baulinienplan "Unteroppikon-Ost" zu erlassen, wurde das fakultative Referendum ergriffen. Der Beschluss der Ortsbehörde wurde in der Folge durch die Gemeindeversammlung bestätigt. Beim Departement für Bau und Umwelt sind keine Rekurse hängig. Mit der Zonenplanänderung "Dorfrand" werden die Teilgebiete der Parzellen Nm. 138 und 133 der Dorfzone zugewiesen. Mit dieser Zonenwahl wird klar signalisiert, dass an die Ausgestaltung und Eingliederung der Bauten in das schützenswerte Ortsbild und dessen Umgebung im Sinne von Art. 10.1 Abs. 1 und 2 des kommunalen Baureglementes hoher Wert gelegt wird. Diesbezüglich ist nämlich zu bedenken, dass die fragliche Bauzone vom Dorf losgelöst und jenseits des Bahndammes liegt. Die Ortsbehörde wird aufgrund der heiklen Lage ersucht, Neubauprojekte dem Amt für Denkmalpflege und der Natur- und Landschaftsschutzfachstelle zur Begutachtung vorzulegen. Gleichzeitig wird im Rahmen der vorgelegten Rlchtplanlnderung die Parzelle Nr. 113 neu als zukünftiges Baugebiet festgesetzt. Der im kantonalen Richtplan enthaltene Grundsatz der ausgeglichenen Flächenbilanz ist erfüllt. Als Ersatz wird ein Teil des beim Ortsteil Schmidshof bezeichneten Siedlungsgebiets (Parzelle Nr. 50) dem Landwirtschaftsgebiet zugewiesen. Auf der Westseite der Bahnlinie ist ebenfalls in der Dorfzone eine Überbauung geplant. ln diesem Gebiet befindet sich ein eingedoltes Bächlein, das wieder geöffnet werden soll. Mit dem Baulinienplan "Unteropplkon-Ost" wird der Gewässerabstand und speziell für das schützenswerte Spritzenhaus der Strassenabstand festgesetzt.
511.04 I 5000 I 49992
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Alle Planungsmassnahmen wurden mit den interessierten Amtsstellen, insbesondere mit dem Amt für Denkmalpflege, dem Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft und dem Amt für Raumplanung, vorbesprochen. Die im Rahmen der internen Vernehmlassung eingegangenen Vorbehalte können unter der Voraussetzung des Beizugs der obgenannten kantonalen Amtsstellen ausgeräumt werden. Die Zonen- und Richtplanänderung sowie der Baulinienplan erscheinen zweckmässig. Einer Genehmigung dieser Vorlagen steht somit sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht nichts entgegen.
Auf Antrag des Departementes fQr Bau und Umwelt beschllesst der Regierungsrat:
1. Die von der Gemeindeversammlung Oppikon am 4. März 1993 beschlossene ·zonenplanänderung Dorfrand• und der ·Baulinienplan Unteroppikon-Ost• werden genehmigt 2.
Die von der Ortsbehörde Oppikon am 7. Januar 1993 beschlossene •Aichtwird genehmigt planänderung
oortrancr
3. Mitteiung an: Ortsbehörde Oppikon, 9563 Oppikon, unter Beilage von zwei Richtplan- und Zonenplanänderungen •Dorfrand• und von drei Baulinienplänen ·unteroppikon-Ost", je mit Genehmigungsvermerk Amt für Denkmalpflege Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft
Taefbauamt 1vnt tür Raumplanung (4), unter Beilage von zwei Aichtplan- und Zonen· planänderungen ·Dorfrand· und eines Baulinienplans ·unteroppikon-Ost", ie mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten.
Für richtige Ausfertigung Der Staatsschreiber
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