Zonenplan <1993> Schööfli
Zoning plan · Muellheim
Document
- Number
- 11
- Kind
- Zoning plan
- Commune
- Muellheim
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- DBU
- Procedure
- Genehmigung Änderung
- Adopted
- Feb 19, 2014
- In force since
- Feb 19, 2014
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
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Text
Departement für Bau und Umwelt
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Thurgau~~ Frauenfeld, 19. Februar 2014
Entscheid Nr. 11 0014/2014/DBU/ARE
Politische Gemeinde Müllheim Zonenplanänderung Schööffli
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die von der Gemeindeversammlung Müllheim am 27. November 2013 beschlossene Zonenplanänderung Schööffli wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Müllheim, Frauenfelderstrasse 4, 8555 Müllheim, unter Beilage von drei Zonenplanänderungen Schööffli, je mit Genehmigungsvermerk (charge). - Grundbuchamt Müllheim, Frauenfelderstrasse 4, 8555 Müllheim - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von zwei Zonenplanänderungen Schööffli, je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten
Erwägungen: Mit Schreiben vom 16. Januar 2014 ersucht die Gemeinde Müllheim um Genehmigung der Zonenplanänderung Schööffli. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass die Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurden. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. Die zur Genehmigung eingereichte Zonenplanänderung Schööffli betrifft den südöstlichen Ortseingangsbereich Müllheims. Die in der Wohn- und Gewerbezone WG2 liegenden Parzellen Nrn. 557, 558, 1308 und 1309 werden der Wohnzone W II zugewiesen. Die in der Wohn- und Gewerbezone WG3 liegenden Parzellen Nrn. 559, 560, 561,564 und 949 werden der Wohnzone W III zugewiesen. Wie aus dem Planungsbericht hervorgeht, ist die bestehende Zonierung für eine gemischte Nutzung historisch bedingt. Aufgrund der Entwicklung in der Vergangenheit und dem Bau von mehreren Einfamilienhäusern, wird mit der vorliegenden Zonenplanänderung eine reine Wohnnutzung angestrebt.
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Thurgau"'~ 2/2
Gernäss Erschliessungsprogramm ist das Planungsgebiet nur teilweise erschlossen. Zudem liegt das Gebiet am Dorfrand, an welchem mit Hilfe von erhöhten Anforderungen an die Architektur der zukünftigen Bebauung, die Einordnung im Übergangsbereich zwischen Siedlungsgebiet und offener Landschaft sichergestellt werden soll. Um diesen Umständen gerecht zu werden, wird das Planungsgebiet mit einer Gestaltungsplanpflicht überlagert. Weitere Angaben zum Verständnis dieser Vorlage enthält der Planungsbericht Die Zonenplanänderung Schööffli erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und kann genehmigt werden. Wir gestatten uns den Hinweis, dass gernäss § 6 PBG die für die Zonenplanänderung zuständige Gemeindebehörde den Zeitpunkt des lnkrafttretens der Zonenplanänderung noch beschliessen muss .
.. Dr. Jakob Stark
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
1 9. Feb. 2014
Legal bases
RB 700 · PBG · Cantonal
RB 700.1 · PBV · Cantonal
RB 814.03 · USGV · Cantonal
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Federal
SR 814.41 · LSV · Federal