Zonenplan <2006> Stägliagger-Mettlen-Ochse

Zoning plan · Bussnang · Repealed Jul 5, 2024

Document

Number
33
Kind
Zoning plan
Commune
Bussnang
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
DBU
Procedure
Genehmigung Änderung
Adopted
Apr 24, 2014
In force since
Apr 24, 2014
Repealed
Jul 5, 2024

Map

The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Bussnang with its building zones.Open the full map

Files

9020-E-1.pdfOpen in a new tab

Text

Departement für Bau und Umwelt

~~

Thurgau~~ Frauenfeld, 24. April 2014

Entscheid Nr. 33 0083/2014/DBU/ARE

Politische Gemeinde Bussnang - Zonenplanänderungen Stägliagger-Mettlen-Ochse - Richtplanänderung Friltschen

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Bussnang am 17. Februar 2014 beschlossenen Zonenplanänderungen Stägliagger-Mettlen-Ochse und die Richtplanänderung Friltschen werden genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Bussnang, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang, unter Beilage von drei Dossiers Zonenplanänderungen Stägliagger-Mettlen-Ochse I Richtplanänderung Friltschen, je mit Genehmigungsvermerk (charge) - Grundbuchamt/Notariat Märstetten, Bahnhofstrasse 34, 8560 Märstetten - Steuerverwaltung des Kantons Thurgau -Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von zwei Dossiers Zonenplanänderungen Stägliagger-Mettlen-Ochse I Richtplanänderung Friltschen, je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Erwägungen: Mit Schreiben vom 3. April 2014 ersucht die Politische Gemeinde Bussnang um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlagen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass die Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurden. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlagen keine Rekurse hängig. Die zur Genehmigung eingereichten Zonenplanänderungen betreffen zum einen die Parzellen Nrn. 356 und 362 (Stägliagger), welche gernäss rechtsgültigem Zonenplan der Landwirtschaftszone Lw zugehörig sind. Mit der vorliegenden Umzonung werden die Parzellen Nrn. 356 und 362 im Umfang von 7'742 m 2 der Gewerbezone G zugewiesen. Gleichzeitig wird die Parzelle Nr. 3351 (Mettlen) mit einer Fläche von 3'653 m 2 von der Dorfzone D2 der Landwirtschaftszone Lw zugewiesen. Um dem Prinzip der ausge"

~~

Show the full text

Thurgau"'~ 2/3

glichenen Flächenbilanz gernäss Ziffer 2 .2 des Kantonalen Richtplans Rechnung zu tragen, wird das Richtplangebiet der Politischen Gemeinde Bussnang in Friltschen um 4'089 m 2 reduziert. Im rechtsgültigen Zonenplan ist die Parzelle Nr. 3351 (Mettlen) wie erwähnt der Dorfzone D 2 zugehörig. Es ist anzumerken, dass in der Planlegende die "Dorfzone D" aufgeführt ist. Eine solche ist im Baureglement der Gemeinde Bussnang jedoch nicht definiert. Wir gehen davon aus, dass mit der "Dorfzone D" eigentlich die Dorfzone D 2 gemeint ist. Begründet wird die Zonenplanänderung "Stägliagger" mit der Umsiedlung der Firma Greminger Tiefbau AG. Die Umsiedlung sei ein altes Bedürfnis der Gemeinde und führe zu ei.ner erheblichen Verbesserung für die Firma, aber auch für die unmittelbare Umgebung am heutigen Standort. Der Werkhof mitten im Dorf, derMaschinenabstell-und Lagerplatz in der Freihaltezone sowie die Kiesumschlagplätze in der Landwirtschaftszone würden aufgehoben und verschwänden. Wie im Planungsbericht festgehalten , hat sich die künftige Bebauung im Stägliagger in die Landschaft einzuordnen. Gebäude und Hallen sollen so platziert werden, dass sie möglichst wenig in Erscheinung treten. Der Siedlungsrand sei mit einer entsprechenden Bepflanzung gut zu gestalten. Die in der Projektskizze "Situation 2. Ausbauetappe , Untergeschoss" dargestellte minimale Bepflanzung genügt den Anforderungen einer guten Umgebungsgestaltung it1des bei Weitem nicht. Die Gemeinde wird aufgefor.dert, im Rahmen des Baugesuchsverfahrens diesem Hinweis Rechnung. zu tragen. Entgegen der Ausführungen am Augenschein vom 29. Januar 2014 zeigen die Projektskizzen zudem keine verbesserte Einmündung der Zubringerstrasse zum Parkplatz der Stadler Rail AG in die Kantonsstrasse. Wir gehen davon aus, dass dies im Rahmen des Baubewilligungsverfahrensentsprechend angepasst wird. Die dritte Zonenplanänderung betrifft Teile der Parzelle Nr. 76 (Ochse). Im rechtsgültigen Zonenplan ist der nord-östliche Teil der Parzelle der Dorfzone D 2 zugewiesen, die übrige Fläche der Landwirtschaftszone Lw. Nun soll ein in der Dorfzone D 2 liegender Teil, welcher nördlich an die Nachbarparzelle Nr. 20 grenzt, der Landwirtschaftszone Lw zugewiesen und ein flächengleiches Stück innerhalb derselben Parzelle von der Landwirtschaftszone Lw in die Dorfzone D 2 umgezont werden. Begründet wird das Vorhaben mit einer besseren Bebaubarkeit der bereits teilweise bebauten Parzelle.

~~

Thurgau~~ 3/3

Die in der Vorprüfung erwähnten Hinweise wurden im vorliegenden Genehmigungsgesuch mehrheitlich umgesetzt. Unter diesen Umständen können die geplanten Zonenplanänderungen Stägliagger-Mettlen-Ochse und die Richtplanänderung Friltschen genehmigt werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Ent. scheides einzureichen. Expediert:

"2 B. April 20g