Zonenplan <1998> Längimoos, Parz. Nrn.1249 (Teil), 1330

Zoning plan · Altnau · Repealed Feb 14, 2020

Document

Number
11
Kind
Zoning plan
Commune
Altnau
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
DBU
Procedure
Genehmigung Änderung
Adopted
Mar 23, 2016
In force since
Apr 14, 2016
Repealed
Feb 14, 2020

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Text

Departement für Bau und Umwelt

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Thurgau~~ Frauenfeld, 23. März 2016

Entscheid Nr. 11 004 7/2016/DBU/ARE

Politische Gemeinde Altnau Zonenplanänderung Längimoos

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Altnau am 16. Februar 2016 beschlossene Zonenplanänderung Längimoos wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Altnau, Bauverwaltung, Scherzingerstrasse 2, 8595 Altnau, unter Beilage von drei Zonenplanänderungen Längimoos, je mit Genehmigungsvermerk (A-Post Plus) - Kantonale Steuerverwaltung, Schlossmühlestrasse 15, 8510 Frauenfeld · - GrundbuchamtKemmental, Im Baumgarten 1, 8585 Langrickenbach - ERR Raumplaner AG, Kirchgasse 16, 9004 St. Gallen - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von zwei Zonenplanänderungen Längimoos, je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Erwägungen: Mit Schreiben vom 16. Februar 2016 ersucht der Gemeinderat Altnau um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Die Zonenplanänderung Längimoos wurde mit Bericht vom 22. Dezember 2015 durch das Amt für Raumentwicklung vorgeprüft Die Zonenplanänderung wurde vom Gemeinderat als geringfügig eingestuft und daher im Verfahren gernäss § 4 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) beschlossen. Das fakultative Referendum wurde nicht ergriffen. Aufgrund dereingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt . wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig .. Die zur Genehmigung eingereichte Zonenplanänderung betrifft die Parzellen Nrn. 1249 und 1330 im Gebiet Längimoos in Altnau. Gernäss Planungsbericht soll eine bislang in

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der Landwirtschaftszone gelegene Fläche von973m 2 der Parzelle Nr. 1249 in die Arbeitszone Industrie I eingezont werden. Im Gegenzug soll eine gleich grosse Fläche der angrenzenden, der Arbeitszone Industrie I zugehörigen Parzelle Nr. 1330 der Landwirtschaftszone zugewiesen werden. Tabelle 1: Übersicht Flächenabtausch Betroffene Parzelle Betroffene Fläche Nr. 1249 973m 2 2 Nr. 1330 973m

Rechtsgültiger Zonenplan Landwirtschaftszone Lw

GeänderterZonenplan Arbeitszone Industrie I

Arbeitszone Industrie I

Landwirtschaftszone Lw

Begründet wird die vorliegende Zonenplanänderung Längimoos gemäss Planungsbericht mit der Absicht der NASBO-WERFT AG, die von ihr bewirtschaftete Lagerhalle an der Längimoosstrasse aus Platzgründen um 25 Meter zu verlängern. Die von der Einzonung betroffene Fläche liegt in einem Gebiet, welches gemäss kommunalem Richtplan als langfristiges Bauentwicklungsgebiet für Industrienutzung bezeichnet ist. Die letzte Ortsplanungsrevision der Politischen Gemeinde Altnau wurde im Jahre 1998 (RRB Nr. 910 vom 3. November 1998) genehmigt. Mit der vorliegenden Zonenplanänderung soll eine dem kommunalen Richtplan entsprechende Entwicklung vor der nächsten Ortsplanungsrevision ermöglicht werden. Entgegen den Ausführungen im Prüfbericht vom 22. Dezember 2015 des Amtes für Raumentwicklung handelt es sich bei der 973 m 2 grossen Fläche der Parzelle Nr. 1330, welche der Landwirtschaftszone zugewiesen werden soll, um Fruchtfolgefläche. Aufgruncj eines Digitalisierungsfehlers wurde im Rahmen der Vorprüfung angenommen, es handle sich nicht um Fruchtfolgefläche. Mit der Zonenplanänderung Längimoos wird die Grösse der Fruchtfolgeflächen folglich nicht verändert.

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Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

Z4. MRZ. Z016