Im Roräcker, Horgenbach
Special-use plan · Frauenfeld · Repealed Apr 3, 2018
Document
- Number
- 21
- Kind
- Special-use plan
- Subkind
- Design plan
- Commune
- Frauenfeld
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- DBU
- Procedure
- Genehmigung Ausserkraftsetzung
- Adopted
- Mar 26, 2018
- In force since
- Apr 3, 2018
- Repealed
- Apr 3, 2018
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
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Text
Departement für Bau und Umwelt
Thurgau Frauenfeld, 26. Mäij. 2018
Entscheid Nr. 21 0047/2018/DB'U/ARE
•
Politische Gemeinde Frauenfejd Aufhebung Gestaltungsplan „Im Roräcker“
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Stadtrat Frauenfeld am 28. November 2017 beschlossene Aufhebung des Gestaltungsplans „Im Roräcker“ (genehmigt mit DBU-Entscheid Nr. 66 vom 18. Juli 1997) wird genehmigt. '
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2. Mitteilung an: - Stadtrat Frauenfeld, 8500 Frauenfeld, unter Beilage von zwei Aufhebungen des Gestaltungsplans „Im Roräcker“, je mit dem notwendigen Genehmigungsvermerk (A-Post Plus) - Amt für Denkmalpflege - Amt für Umwelt - Amt für Raumentwicklung unter Beilage einer Aufhebung des Gestaltungsplahs „Im Roräcker“ mit Vermerk analog Gemeindeexemplar sowie der übrigen Akten.
Erwägungen: 1. Mit Schreiben vom 5. Dezember 2017 ersucht die Politische Gemeinde Frauenfeld um Aufhebung des Gestaltungsplans „lm Roräcker“. Aufgrund der eingereichten Un¬ terlagen kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Gegen die erwähnte Vorlage sind beim Departement für Bau und Umwelt keine Rekurse hängig. 2. Der Gestaltungsplan „Im Roräcker“ wurde mit DBU-Entscheid Nr. 66 am 18. Juli 1997 genehmigt. Der Gestaltungsplan umfasst die Parzelle Nr. 30082 am westlichen Dorfrand von Florgenbach, wovon etwa die Hälfte der Fläche in der Dorfzpne und die andere Hälfte in der Landwirtschaftszone liegt. Mit dem Gestaltungsplan sollte eine Bebauung, die der sensiblen Lage am Ortsrand Rechnung trägt, realisiert wer¬ den. Im östlichen Bereich in der Dorfzone, waren zwei west-ost ausgerichtete Zei-
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lenbauten vorgesehen. Im westlichen Bereich der Parzelle in der Landwirtschaftszo¬ ne, sollten Hochstammbäume und Anlagen für den Gartenbau (Gemüsebeete) an¬ gelegt werden. Das geplante Bauvorhaben wurde nie umgesetzt. Es gibt eine neue Bebauungsstudie für diese Parzelle. Diese stimmt mit dem Gestal¬ tungsplan aber nicht mehr überein. Da der Mehrwert des bestehenden Gestaltungs¬ plans gemäss Stadtrat aus heutiger Sicht nicht mehr nachvollzogen werden kann, soll der Gestaltungsplan ersatzlos aufgehoben werden. Begründet wird die ersatzlo¬ se Aufhebung auch damit, dass eine Planung in Regelbauweise im Vergleich zum aufzuhebenden Gestaltungsplan ein besseres Siedlungsergebnis erziele. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die einbezogenen Fachstellen keine Vorbehalte gegen die Genehmigungsvorlage geäussert. Die Auf¬ hebung des Gestaltungsplans „Im Roräcker“ (genehmigt mit DBU-Entscheid Nr. 66 vom 18. Juli 1997) erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Bau¬ gesetzes und wird genehmigt.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Ent¬ scheides einzureichen. Expediert:
26. MRL 2618
Legal bases
RB 450.1 · TG NHG · Cantonal
RB 450.11 · TG NHV · Cantonal
SR 451 · NHG · Federal
SR 451.1 · NHV · Federal