Altishausen Parz. Nr. 175 & 22

Special-use plan · Kemmental

Document

Number
33
Kind
Special-use plan
Subkind
Design plan
Commune
Kemmental
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
DBU
Procedure
Genehmigung Ersterlass
Adopted
Jun 2, 2020
In force since
Jun 29, 2020

Map

1 plan feature, from the canton's land-use plan data (geodienste.ch).Open the full map

Files

2020.02-002A-E-1.pdfOpen in a new tab

Text

2020.02-002A-E-1.pdf

Departement für Bau und Umwelt

Thurgau Frauenfeld, 02. Juni 2020

Entscheid Nr. 33 BOA/PG Nr. 2020.02-002

Politische Gemeinde Kemmental Gestaltungsplan Altishausen, Parzellen Nrn. 175 und 22

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Gemeinderat Kemmental am 14. Januar 2020 und 14. April 2020 beschlos¬ sene Gestaltungsplan Altishausen, Parzellen Nrn. 175 und 22 wird genehmigt., 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Kemmental, Alterswilerstrasse 2, 8573 Siegershausen unter Beilage von drei Gestaltungsplänen Altishausen, Parzellen Nrn. 175 und 22, je mit Geneh¬ migungsvermerk (A-Post Plus) - Amt für Denkmalpflege - Amt für Umwelt - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Hochbauamt - Tiefbauamt - Amt für Raumentwicklung unter Beilage von einem Gestaltungsplan Altishausen, Parzellen Nrn. 175 und 22 mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Erwägungen: Mit Schreiben vom 10. Februar 2020 ersuchte die Gemeinde Kemmental um Genehmi¬ gung des Gestaltungsplans Altishausen, Parzellen Nrn. 175 und 22. Im Rahmen der kantonalen Vernehmlassung wurden bezüglich drei Artikeln der Sonderbauvorschriften und der Lage der Gebäudezugänge westlich der Baubereiche A Vorbehalte angebracht. Im Anschluss an einen konstruktiven Austausch zwischen den kantonalen Fachstellen, den Grundeigentümern und der Bauverwaltung Kemmental, hat der Gemeinderat Kem¬ mental am 14. April 2020, gestützt auf § 29 Abs. 2 PBG, die Anpassung der drei Artikel der Sonderbauvorschriften und der Lage der Gebäudezugänge beschlossen und diese Änderung mit Schreiben vom 19. Mai 2020 ebenfalls zur Genehmigung eingereicht.

Thurgau 2/3

Der vorliegende Gestaltungsplan wurde mit Bericht des Amtes für Raumentwicklung vom 30. September 2019 vorgeprüft. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann ge¬ schlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim De¬ partement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. Das Gestaltungsplanareal Altishausen befindet sich am südöstlichen Dorfrand von Altishausen an der Kantonsstrasse. Der Geltungsbereich des Gestaltungsplans umfasst die Parzellen Nrn. 22 und 175 mit einer Gesamtfläche von circa 1.13 ha. Gemäss rechts¬ gültigem Zonenplan der Politischen Gemeinde Kemmental liegt das von der Planung betroffene Areal in der zweigeschossigen Wohn- und Gewerbezone WG und ist mit ei¬ ner Gestaltungsplanpflicht überlagert. Gemäss Art. 1 der Sonderbauvorschriften (SBV) bezweckt der Gestaltungsplan Altis¬ hausen eine geordnete und auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmte Erschliessung und Bebauung, welche eine rücksichtsvolle Einordnung am Siedlungsrand schafft und eine angemessene Verdichtung nahe des Dorfkerns ermöglicht. Um diese Ziele zu erreichen, werden verschiedene Baubereiche für Mehrfamilienhäuser im Westen des Areals und für Einfamilienhäuser im hinterliegenden Bereich ausge¬ schieden. Mit entsprechenden Sonderbauvorschriften werden die Bebauungsmöglich¬ keiten in den einzelnen Baubereichen definiert. Mit Blick auf die angestrebte Verdich¬ tung wird die gemäss Regelbauweise zulässige Nutzungsziffer mit der neu festgelegten Geschossflächenziffer von 0.85 erhöht. Weiter werden die Erschliessung und Parkierung mittels Festlegungen im Situationsplan und mit Sonderbauvorschriften geregelt. Mit Ausnahme der Besucherparkplätze werden sämtliche Parkfelder für die Mehrfamili¬ enhäuser unterirdisch angeordnet. Mit Bestimmungen in den Sonderbauvorschriften zur Gestaltung, zur Umgebung und zur Bepflanzung soll die Qualität der Überbauung si¬ chergestellt werden. Im Rahmen der Vorprüfung wurden diese Bestimmungen als teilweise zu undifferenziert kritisiert. Nach verschiedenen Besprechungen zwischen Vertretern der Gemeindebe¬ hörde, der Grundeigentümer und der kantonalen Fachstellen wurden die entsprechen¬ den Sonderbauvorschriften überarbeitet. Mit der vorgenommenen Konkretisierung der Sonderbauvorschriften kann aus kantonaler Sicht die Qualität der geplanten Bebauung sichergestellt werden. Mit dem Gestaltungsplan Altishausen, Parzellen Nrn. 175 und 22 wird insbesondere be¬ treffend der Höhenmasse im Baubereich A und der Erhöhung des Nutzungsmasses deutlich von der Regelbauweise abgewichen. Abweichungen sind gemäss § 24 Abs. 2 PBG möglich, wenn dadurch gesamthaft eine bessere Siedlungsgestaltung erzielt wird und diese im öffentlichen Interesse liegt. Die Abweichungen von der Regelbauweise werden im Planungsbericht Kapitel 7.4 erläutert und dankenswerterweise in einer Ta¬ belle dargestellt. Aus kantonaler Sicht ist hinsichtlich der besseren Siedlungsgestaltung festzuhalten, dass das Erschliessungs-, Bebauungs- und Aussenraumkonzept einen übersichtlichen

Show the full text

Thurgau 3/3

Eindruck hinterlässt und die Körnung, die Platzierung sowie die Massstäblichkeit der Bauten Rücksicht auf den Bestand nehmen. Mit der vorgenommenen Konkretisierung der Sonderbauvorschriften können die architektonischen und gestalterischen Qualitäten des Richtprojekts gesichert werden. Dementsprechend kann die Erfüllung der erhöhten Anforderungen von § 24 Abs. 2 PBG bejaht werden. Abschliessend ist darauf hinzuweisen, dass gemäss § 40 des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG, SR 725.1) in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Regierungsra¬ tes zum StrWG (StrWV, SR 725.10) für die Zufahrt zum Gestaltungsplanareal ab der Kantonsstrasse eine Genehmigung des kantonalen Tiefbauamtes erforderlich ist. Im Übrigen haben im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung die einbezoge¬ nen Fachstellen keine grundsätzlichen Vorbehalte gegen die vorliegende Planvorlage angebracht. Der Gestaltungsplan Altishausen, Parzellen Nrn. 175 und 22 erfüllt die An¬ forderungen von § 5 Abs. 3 PBG und kann genehmigt werden.

ft^$h\Bau und Umwelt jriefeschefin Cs.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Ent¬ scheides einzureichen. Expediert:

-3. JUNI 2020

2020.02-002A-S-1.pdf

Politische Gemeinde Kemmental Gestaltungsplan 'Altishausen1 | Sonderbauvorschriften_1

Kanton Thurgau Politische Gemeinde Kemmental

Gestaltungsplan 'Altishausen' Sonderbauvorschriften Unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss § 24 Abs. 3 PBG

Vom Gemeinderat erlassen am:

Öffentliche Auflage vom

1t, JAN. 2020

17. JAN. 2020

11. APR. 2020

-5.FEB.2020 bis

Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt Entscheid Nr.

vom

2 -G.

Vom Gemeinderat in Kraft gesetzt am

bhateam ingenieure ag | Frauenfeld 6712 Kemmental, GP Altishausen Parz 175

auf den

£CZO

KANTON THURGAU DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT 8500 FRAUENFELD

Politische Gemeinde Kemmental Gestaltungsplan 'Altishausen' 1 Sonderbauvorschriften

2

Inhalt A.

Allgemeines

3

B.

Bauvorschriften

3

C.

Gestaltungsvorschriften

4

D.

Umgebungsgestaltung

5

E.

Erschliessung

6

F.

Weitere Bestimmungen

8

G.

Schlussbestimmungen

8

'

P'!.*

bhateam ingenieure ag | Frauenfeld 6712 Kemmental, GP Altishausen Parz 175

Politische Gemeinde Kemmental Gestaltungsplan 'Altishausen' | Sonderbauvorschriften

A.

3

Allgemeines

Art. 1 Geltungsbereich und Zweck

1

Der Gestaltungsplan gilt für den im Plan 1:500 bezeichneten Perimeter.

2

Der Gestaltungsplan bezweckt eine geordnete und auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmte Erschliessung und Bebauung, welche eine rücksichtsvolle Einordnung am Siedlungsrand schafft und eine angemessene Verdichtung nahe des Dorfkerns ermöglicht. Das bessere Siedlungsergebnis wird durch die geordnete Bebauungsstruktur, grosszügige Freiflächen und die flächensparende Erschliessung gewährleistet.

Art. 2 Bestandteile und Verbindlichkeiten

1

Der Gestaltungsplan setzt sich aus dem Plan 1:500, den Sonderbauvorschriften und dem Planungsbericht zusammen.

2

Der Plan 1:500 und die Sonderbauvorschriften sind allgemein verbindlich. Der Planungsbericht sowie das dem Gestaltungsplan zu Grunde liegende Projekt inkl. Freiraumkonzept (Planungsbericht Beilage D; Planbeilage Projekt) haben erläuternden Charakter.

B.

Bauvorschriften

Art. 3 Tabelle der Höchst- und Mindestmasse

Für Neubauten gelten folgende Bauvorschriften:

Art. 4 Max. Geschossflächenziffer

0.85

Min. Grenzabstand allseitig

Gemäss Baubereiche

Min. Gebäudeabstand

Gemäss Brandschutzrichtlinien

.

Max. Fässadenhöhe Schrägdafch

Baubereiche A: 10.50 m /13.00 m

traufseitig / giebelseitig

Baubereiche B:

Max. Gebäudelänge

Gemäss Baubereiche

9.00 m /12.50 m

Baubereiche 1 Vor Baubeginn der Baubereiche A3 und A4 sind die im Plan gelb bezeichneten Bauten und Bauteile abzubrechen. 2

Die Gebäude sind innerhalb der bezeichneten Baubereiche A und B zu erstellen.

3

Die Baubereiche A dienen der Bebauung mit Mehrfamilienhäusern sowie Mischbauten. Doppel- und Einfamilienhäuser sind nicht zulässig.

4

Die Baubereiche B dienen der Bebauung mit allen Arten von Wohnbauten sowie Mischbauten.

bhateam ingenieure ag | Frauenfeld 6712 Kemmental, GP Altishausen Parz 175

Politische Gemeinde Kemmental 4

Gestaltungsplan 'Altishausen' ] Sonderbauvorschriften

5

Im Baubereich 'Rampe Tiefgarage' ist eine Tiefgaragenrampe zu erstellen. Sie hat sich funktional und gestalterisch gut in die Umgebung einzugliedern.

6

Innerhalb der Baubereiche 'Zweirad-Abstellplätze' können eingeschossige Bauten für Abstellplätze von leichten Zweirädern und Kinderwagen erstellt werden. Andere Nebennutzungen wie Abstellräume sind untergeordnet zulässig.

7

Innerhalb der Baubereiche 'oberirdische Garagen' können eingeschossige Bauten für Abstellplätze erstellt werden. Andere Nebennutzungen wie Abstellräume sind ebenfalls zulässig.

Art. 5 Abstandsvorschriften

1

Für An- und Kleinbauten gemäss § 22 PBV gilt ein Grenzabstand von mindestens 3.00 m. Davon ausgenommen sind Gerätehäuschen mit einer Grundfläche von weniger als 9.00 m2 und einer Gesamthöhe von maximal 2.20 m. Für diese gilt als Grenzabstand deren halbe Gebäudehöhe.

2

Für Anlagen wie Zufahrten, Abstellplätze, Hauszugänge, Entsorgungsplätze, Unterflurcontainer sowie für Verteilkabinen, unterirdische Bauten oder Unterniveaubauten gilt ein Grenzabstand von mindestens 0.50 m.

3

Für Anlagen

wie Schwimmteiche,

Biotope

sowie wärmetechnische Anlagen

beträgt der

Grenzabstand mindestens 3.00 m. 4 Aufschüttungen, Abgrabungen, Stützbauwerke, Mauern und Wände haben einen Grenzabstand von der Hälfte der Höhe, im Minimum 0.50 m, einzuhalten.

C.

Art. 6 Gestaltungsvorschriften

Gesamtwirkung Alle Gebäude und Anlagen sind in ihrer Proportion und äusseren Gestaltung so auszuführen, dass eine gute Gesamtwirkung und Einordnung ins Ortsbild erzielt wird.

Art. 7 Fassadengestaitung

1

Die Gebäudehülle der Hauptgebäude erfolgt mit verputzten Fassaden, für die keine grellen Farben verwendet werden dürfen. Die Farbgebung und Materialisierung der Gebäude ist aufeinander abzustimmen.

2 3

Die Bauten in den Baubereichen Zweirad-Abstellplätze in Holz auszuführen. Die Garagen in den Baubereichen B sind mit verputzten Fassaden auszuführen und die Farbgebung auf die Fassadengestaltung der Hauptgebäude abzustimmen.

4

Die Strukturierung und Typologie der Fenster ist für den Baubereich A und den Baubereich B jeweils einheitlich zu gestalten.

5

Art. 8

Mit der Baueingabe ist ein detailliertes Färb- und Materialkonzept einzureichen.

Dachgestaltung 1

Die Gebäude in den Baubereichen A und B sind einheitlich mit symmetrischen Satteldächern und durchgehenden Traufen auszugestalten. Die Firstrichtung ist im Plan 1:500 bezeichnet.

bhateam ingenieure ag | Frauenfeld 6712 Kemmental, GP Altishausen Parz 175

Politische Gemeinde Kemmental Gestaltungsplan 'Altishausen' j Sonderbauvorschriften

2

5

Die Bauten in den Baubereichen 'Rampe Tiefgarage', 'Zweirad-Abstellplätze' und 'oberirdische Garagen' sowie An- und Kleinbauten sind als Flachdachbauten auszugestalten.

3

Dachaufbauten und -einschnitte sowie Dachflächenfenster haben sich gut in die Dachfläche einzuordnen und dürfen die Gesamterscheinung des Daches nicht dominieren. Sie dürfen bis höchstens 0.50 m (senkrecht gemessen) unter die Firstlinie reichen.

D.

Umgebungsgestaltung

Art. 9 Umgebungsflächen

1

Der Bereich 'Aussenraum Siedlung' dient der attraktiven Gestaltung des allgemein zugänglichen und privaten Aussenraums sowie als Aufenthalts- und Begegnungsbereich. Anlagen sind zulässig, sofern sie diesem Zweck dienen. Auf die Verschotterung von Grünflächen ist zu verzichten.

2 3

In den Bereichen 'extensive Begrünung' sind die Flächen extensiv zu bewirtschaften. Der 'Privatbereich' dient als privater Aussenraum. Gartensitzplätze und ähnliche private Nutzungen der Erdgeschosswohnungen dürfen sich nur innerhalb des 'Privatbereichs' befinden.

4

Der 'Quartierplatz' dient als verkehrsarmer Aufenthalts- und Begegnungsbereich für die Bewohner des ganzen Gestaltungsplanperimeters sowie als Wendeplatz. Die Erschliessungsstrasse und der Wendeplatz sind als asphaltierte Fläche anzulegen und gestalterisch in den Platzbereich zu integrieren.

5

Der 'Spiel- und Freizeitbereich' dient als Spiel- und Freizeitfläche sowie Treffpunkt für die Nutzungen des ganzen Gestaltungsplanperimeters. Die Fläche ist mit einem Belag aus Kies anzulegen, welcher im Bereich der Spielgeräte als Fallschutzbelag ausgebildet werden kann. Es sind Spiel- und Sitzmöglichkeiten zu erstellen und dauerhaft zu erhalten. Kleinbauten oder Anlagen sind nur erlaubt, wenn sie dem Zweck der Fläche dienen. Der 'Spiel- und Freizeitbereich' ist mit einheimischer, standortgerechter Bepflanzung zu gestalten.

6

Zur Strukturierung der öffentlichen und privaten Freiflächen, sind zwischen den Baubereichen A und B, zwischen den Baubereichen B 10-12 und B 13-15 sowie entlang der Staffelstrasse Wildhecken anzulegen.

Art. 10 7

In den Baubereichen B ist je EFH mindestens ein heimischer, standortgerechter Baum zu pflanzen.

8

Mit dem Baugesuch ist ein Projektplan der Umgebungsgestaltung einzureichen.

Terraingestaltung Terraingestaltungen

haben sich in

der Regel

dem

natürlichen

Geländeverlauf anzupassen.

Abgrabungen und Aufschüttungen sind in ihrer Höhe auf max. 1.50 m zu beschränken.

bhateam ingenieure ag | Frauenfeld 6712 Kemmental, GP Altishausen Parz 175

Politische Gemeinde Kemmental Gestaltungsplan 'Altishausen' | Sonderbauvorschriften

E.

Erschliessung

Art. 11 Langsamverkehr

1

6

Die im Plan 1:500 dargestellten Verbindungswege sind mit einer Breite von mindestens 1.50 m zu erstellen.

2

Für die Erschliessung der Siedlung bzw. Gebäude sind die im Plan 1:500 dargestellten Fusswege ('Gebäudezugänge') mit einer Breite von mindestens 1.50 m zu erstellen.

Art. 12 Erschliessung und Parkierung

1

Die Zufahrt zum Gestaltungsplangebiet erfolgt an der im Plan bezeichneten Stelle.

2

Für die

Feinerschliessung

des Gestaltungsplangebiets ist die

im

Plan

dargestellte neue

Erschliessungsstrasse mit Wendeplatz zu erstellen. Die von der Erschliessungstrasse abgehenden Wohnstrassen sind mit sickerfähigen Verbundsteinen auszuführen. 3

Der 'Erschliessungs- und Parkierungsbereich' dient der Entsorgung, den Trottoirs sowie der Parkierung und deren Zufahrten. Die Standorte der Entsorgung, der Trottoirs, der oberirdischen Parkierung und der Tiefgaragenzufahrt sind im Plan verortet.

4

Die maximale Ausdehnung der Tiefgaragen ist durch die Baubereiche 'Tiefgarage' festgelegt.

5

Die Zufahrten in die Tiefgaragen erfolgen an den im Plan 1:500 bezeichneten Stellen.

6

Die Parkplätze der Baubereiche A sind unterirdisch zu erstellen. Alle Besucherparkplätze und die Bewohnerparkplätze der Baubereiche B können oberirdisch erstellt werden.

7 An den im Plan bezeichneten Stellen können für Besucher oberirdische Parkfelder angeordnet werden. Die Parkfelder sind mit versickerungsfähigem Material auszuführen. 8

9

Bei Wohnbauten sind Parkfelder oder Einstellräume für Fahrzeuge wie folgt zu erstellen: a)

Für Ein-, Doppel- und Reihen-Einfamilienhäuser min. 2 Parkfelder pro Wohneinheit

b)

Für Mehrfamilienhäuser min. 1.5 Parkfelder pro Wohnung

c)

Bei Mehrfamilienhäusern ist pro 5 Wohnungen zusätzlich ein oberirdisches Parkfeld als Besucherparkfeld zu erstellen und zu bezeichnen.

Der Parkierungsbedarf anderer Bauten und Anlagen ist unter Berücksichtigung der jeweils gültigen VSS-Norm (SN 640 281) zu bestimmen.

9 more articles

Art. 13 Zweirad-Abstellplätze

1

Für die Baubereiche A sind gut beleuchtete, überdachte und leicht zugängliche Abstellanlagen für Zweiräder in den im Plan ausgeschiedenen Baubereichen 'Zweirad-Abstellplätze' zu erstellen und/oder in die Flauptbauten zu integrieren.

2

Die Anzahl der Abstellplätze und die Aufteilung zwischen Kurzzeit- und Langzeitparkplätze ist unter Berücksichtigung der jeweils gültigen VSS-Norm (SN 640 065) zu bestimmen.

bhateam ingenieure ag | Frauenfeld 6712 Kemmental, GP Altishausen Parz 175

Politische Gemeinde Kemmental Gestaltungsplan 'Altishausen' 1 Sonderbauvorschriften

Art. 14 7

Werkleitungen und Entwässerung 1

Die Hausanschlüsse an das bestehende Werkleitungsnetz sind im Plan dargestellt. Die Details der Hausanschlüsse (Anschlusspunkt ans kommunale Netz, Höhenlage, Dimension etc.) werden bei der Ausführungsplanung definiert.

2

Die Hausanschlüsse für Meteor- und Abwasser sind im Mischsystem gemäss den Vorgaben des GEP zu erstellen.

3

Die Umgebung der Gebäude ist nach dem Prinzip einer möglichst geringen Bodenversiegelung zu gestalten. Anlagen mit undurchlässigen Belagsarten sind minimal zu halten und über die Schulter zu entwässern.

4

Art. 15

Die bestehenden Werkleitungen, sind vor Abbruch an den im Plan festgelegten Standort zu verlegen.

Transformatorenstation 1 An der im Plan bezeichneten Stelle ist zusammen mit der ersten Bebauung der Baubereiche eine Transformatorenstation, unter Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), unterzubringen. Die neue Trafostation ist gegenüber den übrigen Nutzungen soweit notwendig abzuschirmen. 2

Der Zugang zur unterirdischen Trafostation muss für die zuständigen Organe jederzeit gewährleistet sein.

Art. 16 Entsorgungsstandort

Für die Abfallentsorgung sind die erforderlichen Flächen für die Installation von Unterflurcontainern in den im Plan ausgeschiedenen Bereich bereitzustellen. Die Anlagen haben sich funktional und gestalterisch gut in die Umgebung einzugliedern.

Art. 17 Energie

1

Die beheizten Neubauten sind als zertifizierte Minergie Gebäude zu erstellen oder die opaken Teile der Aussenhüllen müssen einen U-Wert von 0.15 W/m2K und die Fenster einen U-Wert von 1.0 W/m2K oder weniger erreichen resp. unterschreiten.

2

Priorität bei der Wärmeerzeugung der Neubauten hat die Nutzung C02-neutraler und erneuerbarer Energien. Der Anteil fossiler Brennstoffe zur Erzeugung von Heizwärme und Warmwasser darf maximal 35 % des benötigten Gesamtwärmebedarfs decken.

Art. 18 Lärmschutz

1

Die im Fachbericht «Lärmschutz» der SINUS AG vom 12.04.2019 in Kapitel 5 festgelegten Lärmschutzmassnahmen am Gebäude (Loggien mit Seitenblenden und Balkonbrüstungen, Erker sowie Anordnung Fenster) sind verbindlich.

2

Für die Gebäude A1+A2 (Parz. 175) ist im Rahmen des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens in einem Lärmgutachten der Nachweis zu erbringen, dass bei sämtlichen Fenstern von lärmempfindlich genutzten Räumen - bezüglich des Quellenwertes der H470,115 - eine Gesamtdämpfung von mindestens 17.4 dB(A) vorliegt.

3

Für die Gebäude A3+A4 (Parz. 22) ist im Rahmen des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens in einem Lärmgutachten der Nachweis zu erbringen, dass bei sämtlichen Fenstern von lärmempfindlich genutzten Räumen die massgebenden Immissionsgrenzwerte eingehalten

bhateam ingenieure ag | Frauenfeld 6712 Kemmental, GP Altishausen Parz 175

Politische Gemeinde Kemmental Gestaltungsplan 'Altishausen' \ Sonderbauvorschriften

8

werden. Die in der kantonalen Vollzugshilfe «Bauen in lärmbelasteten Gebieten» festgelegten Kriterien für eine Zustimmung können erfüllt werden. 4

Für sämtliche Gebäude ist - im Rahmen des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens - die Einhaltung der SIA Norm 181 (Schallschutz im Hochbau) nachzuweisen. Für die Gebäude Al bis A4 die erhöhten Anforderungen an den Schallschutz.

F.

Weitere Bestimmungen

Art. 19 Nebennutzflächen

In Mehrfamilienhäusern sind individuelle Abstellräume im Keller oder innerhalb der Wohnung von mindestens 8 % der Hauptnutzfläche bereitzustellen.

Art. 20 Künstliche Beleuchtung

Zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen ist unter Berücksichtigung der jeweils gültigen SIA-Norm 491 bei Aussenbeleuchtungen sicherzustellen, dass durch eine korrekte Ausrichtung und Abschirmung nur der erforderliche Bereich beleuchtet und die Betriebszeit mit technischen

Hilfsmitteln

(Tageslichtsteuerung, Bewegungsmelder, Zeitschalteinrichtung) auf das notwendige Minimum begrenzt wird.

G.

Schlussbestimmungen

Art. 21 Inkrafttreten

Nach der Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt setzt der Gemeinderat den Gestaltungsplan 'Altishausen' auf einen von ihm zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft.

bhateam ingenieure ag | Frauenfeld 6712 Kemmental, GP Altishausen Parz 175