Zonenplan <2020> Auwiesen (Parz. Nr. 2008)

Zoning plan · Kradolf-Schoenenberg

Document

Number
4
Kind
Zoning plan
Commune
Kradolf-Schoenenberg
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
DBU
Procedure
Genehmigung Änderung infolge Nicht-Genehmigung
Adopted
Jan 26, 2022
In force since
Mar 1, 2022

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2021.12-012D-E-1.pdfOpen in a new tab

Text

Departement für Bau und Umwelt

Thurgau Frauenfeld, 26. Januar 2022

Entscheid Nr. 4 PG Nr. 2021.12-012

Politische Gemeinde Kradolf-Schönenberg Zonenplanänderung «Auwiesen»

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Kradolf-Schönenberg am 7. September 2021 beschlossene Zonenplanänderung «Auwiesen» wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Kradolf-Schönenberg, Thurbruggstrasse 11a, 9215 Schönenberg an der Thur unter Beilage von drei Dossiers Zonenplanänderung «Auwiesen» mit Ge¬ nehmigungsvermerk (A-Post Plus) - Grundbuchamt Bischofszell - Amt für Raumentwicklung unter Beilage von einem Dossier Zonenplanänderung «Auwiesen» mit Vermerk analog Gemeindeexemplare sowie der übrigen Akten

Erwägungen: Mit Schreiben vom 9. Dezember 2021 ersuchte die Gemeinde Kradolf-Schönenberg um Genehmigung der Zonenplanänderung «Auwiesen». Die Zonenplanänderung lag vom 17. September 2021 bis 6. Oktober 2021 öffentlich auf. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. Der Zonenplan der Gemeinde Kradolf-Schönenberg wurde mit DBU-Entscheid Nr. 37 am 5. August 2020 mehrheitlich genehmigt. Nicht genehmigt wurde die Einzonung ei¬ nes Teilbereichs der Parzelle Nr. 2008 von der Landwirtschaftszone in eine Spezial¬ bauzone AU (Zonenplanänderung Nr. 30, Fläche: 8'425 m2). Daher wurde die Ge¬ meinde eingeladen, diese Fläche wieder einer sachgerechten Nutzungszone des Nicht¬ baugebiets zuzuweisen. Diesem Auftrag kommt die Gemeinde vorliegend nach und weist die von der Nichtgenehmigung betroffene Teilfläche der Parzelle Nr. 2008 der Landwirtschaftszone zu. Diese Zuweisung ist sachgerecht.

Thurgau 2/2

Die Zonenplanänderung erfüllt somit die Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und wird genehmigt.

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artetnenfmBau und Umwelt

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde¬ schrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Expediert:

26. JAN. 2022