Industriegebiet Riet

Special-use plan · Eschlikon · Repealed Feb 8, 2024

Document

Number
7
Kind
Special-use plan
Subkind
Neighbourhood plan
Commune
Eschlikon
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
DBU
Procedure
Genehmigung Ausserkraftsetzung
Adopted
Feb 8, 2023
In force since
Feb 8, 2024
Repealed
Feb 8, 2024

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2022.11-014A-E-1.pdfOpen in a new tab

Text

Departement für Bau und Umwelt

Thurgau Frauenfeld, 8. Februar 2023

Entscheid Nr. 7 BOA/PG Nr. 2022.11-014

Politische Gemeinde Eschlikon Aufhebung Quartierplan Industriegebiet Riet

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1.

Die vom Gemeinderat Eschlikon am 9. Juni 2022 beschlossene Aufhebung des Quartierplans Industriegebiet Riet wird genehmigt.

2.

Mitteilung an: - Gemeinde Eschlikon, Wiesenstrasse 3, 8360 Eschlikon unter Beilage der Dossiers zur Aufhebung des Quartierplans Industriegebiet Riet, mit den notwendigen Genehmigungsvermerken (chargé) - Strittmatter Partner AG, Vadianstrasse 37, 9001 St. Gallen - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage eines Dossiers zur Aufhebung des Quartierplans Industriegebiet Riet, mit den Vermerken analog Gemeindeexemplare sowie der übrigen Akten.

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Erwägungen: 1.

Mit Schreiben vom 17. November 2022 ersucht die Politische Gemeinde Eschlikon um Genehmigung der Aufhebung des Quartierplans Industriegebiet Riet. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Aufhebung keine Rekurse hängig. Auf eine Vorprüfung der Aufhebung des Quartierplans wurde verzichtet.

2.

Der Quartierplan Industriegebiet Riet wurde mit RRB Nr. 574 vom 17. April 1990 genehmigt. Der Quartierplan bezweckt die Erschliessung des südlich der Bahnlinie gelegenen grossen, zusammenhängenden Industriegebietes Riet. Das Erschliessungskonzept berücksichtigte die damals generell projektierte Umfahrung der Gemeinde Eschlikon. Entlang der Fabrik- und Rietstrasse ist eine alleeartige Baumpflanzung vorgesehen. Zudem werden im Quartierplan Baulinien für Gebäude und Anlagen festgelegt und die notwendigen Werkleitungen ausgewiesen.

Thurgau 2/2

Das Gebiet ist heute weitgehend überbaut und entwickelt sich in den verbleibenden Restflächen stetig weiter. Der Quartierplan entspricht jedoch nicht mehr der aktuellen Zonenabgrenzung und die Erschliessung wurde teilweise anders umgesetzt als ursprünglich geplant. Die geplante Baumpflanzung entlang der Strassen wurde bislang nicht umgesetzt, soll aberteilweise neu im kommunalen Richtplan festgelegt werden. Insgesamt ist festzustellen, dass der Quartierplan nicht mehr zeitgemäss ist. Es ist zu beachten, dass mit der Aufhebung des Quartierplans wieder der gesetzliche Waldabstand zu Bauten und Anlagen Anwendung findet. Die bestehenden Bauten und Anlagen haben Besitzstandsgarantie. Aus kantonaler Sicht bestehen keine Vorbehalte gegen die Aufhebung des Quartierplans Industriegebiet Riet. Die Vorlage erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Pia nungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und wird genehmigt.

Departement für Bau und Umwelt

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Expediert:

0 8. FEB. 2023