Platane, Ringstrasse 23 / ParzNr. 413
Protection plan · Frauenfeld
Document
- Number
- 65
- Kind
- Protection plan
- Subkind
- Nature objects
- Commune
- Frauenfeld
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- Stadtrat
- Procedure
- Einzelentscheid, geschützt
- Adopted
- Mar 7, 2023
- In force since
- Mar 7, 2023
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates Frauenfeld
Datum 7. März 2023 Beschluss-Nr. 65
Amt für Hochbau und Stadtplanung; Unterschutzstellung: Platane auf Parzelle 413, Ringstrasse 23
Ausgangslage Mit Schreiben vom 29. März 2022 stellte Jürgen Krotzinger den Antrag auf Unterschutzstellung einer Platane auf der Parzelle 413, Ringstrasse 23, Frauenfeld. Der Antrag wird begründet mit Verweis auf das Alter des Baumes von ca. 100 Jahren sowie dessen prägender Funktion für die Liegenschaft und deren Umgebung. Der Antragsteller führt weiter aus, dass die Platane zusammen mit dem im Hinweisinventar erwähnten Bestandsgebäude auf der Parzelle ein schützenswertes Ensemble bilde sowie dank fachgerechter Pflege und periodischem Schnitt in gutem Zustand und arttypischer Form sei. Gemäss der vom Amt für Hochbau und Stadtplanung eingeholten Beurteilung der Baumart AG vom 4. April 2022 handelt es sich beim fraglichen Baum um eine Platane (platanus x hispanica) mit einer geschätzten Höhe von 17-18 m und einem Stammumfang von 253 cm. Dieser Baum befinde sich in einwandfreiem Zustand mit guter Vitalität und ohne Schwachstellen. Er entspreche den lokalen Sicherheitserwartungen und verfüge über ein uneingeschränktes Entwicklungspotential. Es handle sich um einen dominanten Solitärbaum mit ortsbildprägendem Wert, der schützenswert sei. Das hierzu angefragte kantonale Amt für Raumentwicklung, Abteilung Natur und Landschaft, teilte am 14. Juni 2022 mit, die Platane präge mit ihrer markanten Krone den Strassenraum und bilde einen besonderen Blickfang. Eine Unterschutzstellung dieses Baumes werde begrüsst. Gemäss den im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten dürfen auf der Parzelle 413 drei Bäume (Platane, Kastanie und Tanne) an der Grenze zu Parzelle 414 stehen, aber eine Höhe von 12 m nicht überschreiten. Die vorliegend zu beurteilende Platane steht frei in der nordöstlichen Ecke der Parzelle 413 mit mehr als drei Metern Abstand zur Grenze von Parzelle 414. Der Eigentümerschaft von Parzelle 414 wurde im Juli 2022 das rechtliche Gehör zum Antrag von Jürgen Krotzinger gewährt. In den eingegangenen Stellungnahmen wird eine Unterschutzstellung der Platane abgelehnt mit Verweis auf die Dienstbarkeit betreffend Beschränkung der Baumhöhe und mit der Begründung, der Baum könnte wegen Schattenwurfs negative Auswirkungen haben für eine geplante Photovoltaik-Anlage auf Parzelle 414.
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Erwägungen 1. Nach § 1O des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und Heimat (NHG TG, RB 450.1) haben die Gemeinden den Schutz und die Pflege von erhaltenswerten Objekten zu sichern . Zu diesem Zweck können sie im Rahmen von Einzelfall-Entscheiden Eingriffsverbote, Nutzungsbeschränkungen oder auch Bewirtschaftungsvorschriften erlassen. Nach § 13 NHG TG haben Eigentümer oder andere Berechtigte sodann Anspruch auf Entscheid über den Erlass einer konkreten Schutzanordnung. Ein solches Begehren liegt vor. 2. Gemäss § 2 NHG TG können neben Lebensräumen wie Hecken, Moore, Schilfgürtel, Uferzonen sowie Magerwiesen u. dgl. namentlich Bäume und Baumgruppen ausserhalb des Waldareals, die das Landschaftsbild prägen, erhaltenswerte Objekte darstellen. Im Übrigen ergeben sich Hinweise auf erhaltenswerte Objekte aus den Inventaren sowie Sach- und Richtplänen des Bundes, des Kantons und der Gemeinden. Der vorliegend fragliche Einzelbaum kann somit grundsätzlich ein erhaltenswertes Objekt i.S.d. Natur und Heimatschutzgesetzes darstellen. 3. Nach § 5 des kantonalen Gesetzes über Flur und Garten (FGG; RB 913 .1) dürfen Bäume sowie Sträucher, Hecken und ähnliche pflanzungen nie höher gehalten werden als das Doppelte ihres Grenzabstandes. In der Stadt Frauenfeld gilt abweichend hiervon die Regelung nach Art. 36 Abs . 6 BauR, wonach Bäume grundsätzlich einen Grenzabstand von mindestens 3 Metern einzuhalten haben, dafür aber in ihrer Höhe nicht beschränkt sind. Die fragliche Platane hält somit die nach FGG und BauR gesetzlich geforderten Abstände ein . 4 . Der Stadtrat beurteilt die strittige Platane wie folgt: a. Gemäss Beurteilung der beigezogenen unabhängigen Baumspezialistin Baumart AG ist die Platane in einwandfreiem Zustand, sie entspricht den Anforderungen bezüglich Sicherheit und verfügt über ein uneingeschränktes Entwicklungspotential. Sie stellt einen dominanten Solitärbaum mit ortsbildprägendem Wert dar, der schützenswert ist. Dies bestätigt die Stellungnahme der Abteilung Natur und Landschaft des kantonalen Amtes für Raumentwicklung, nach welcher die Platane mit ihrer markanten Krone den Strassenraum prägt und einen besonderen Blickfang bildet, weshalb eine Unterschutzstellung begrüsst wird. b. Aus der Sicht der Stadt Frauenfeld besteht dann ein gewichtiges öffentliches Interesse am Erhalt eines bestimmten Baumes und ist folglich die Schutzwürdigkeit im Sinn von § 2 NHG TG dann gegeben, wenn ein Baum aufgrund seines Standortes und seiner Erscheinung in markanter Weise einen dominierenden, aussergewöhnlichen Akzent setzt und damit das Quartier- oder Strassenbild wesentlich mitprägt oder das Stadtklima nachweislich verbessert. Die Platane auf Parzelle 413 erfüllt diese Kriterien, da sie mit ihrer Grösse gegenüber anderen Bäumen im Quartier optisch dominiert, das Strassenbild in ausserordentlicher Weise prägt und einen ästhetisch wertvollen Akzent im strassenbegleitenden Raum setzt.
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c.
Hinzu kommt, dass die Platane auf der Parzelle 413 auch im Kontext mit ihrer unmittelbaren baulichen Umgebung zu sehen ist. Sie steht neben dem Gebäude Ringstrasse 23, Gebäudeversicherungsnummer 778, einer ebenfalls gut 100 Jahre alten Villa. Diese ist - nota bene unter dem Namen 'Platane' - im Hinweisinventar der Denkmalpflege als wertvolle und bedeutende Baute klassiert. Aus der Sicht des Stadtrates bilden dieser Bau und der neben diesem stehende, bildprägende (und namensgebende) Baum ein Ensemble. Dieses Ensemble ist als Gesamtheit erhaltenswert und verdient entsprechenden Schutz.
d.
Bäume stellen sodann auch innerhalb des Siedlungsgebiets Lebensräume für Vögel und Wildtiere dar. Zudem verbessern sie offenkundigerweise das Mikroklima in der Stadt. Der Erhalt von Einzelbäumen wie auch eine Vermehrung des Baumbestands im Siedlungsgebiet liegen damit grundsätzlich im Interesse der Lebensraumqualität und somit auch im Interesse der Stadt Frauenfeld.
Angesichts dessen erweist sich die Platane als erhaltenswertes Naturobjekt, dessen Unterschutzstellung mittels Einzelverfügung angezeigt ist. 5. Von Seiten der mit dem Unterschutzstellungs-Antrag Krotzinger bedienten Eigentümerschaft der Nachbarparzelle 414 sind Stellungnahmen eingegangen.
6.
a.
Jörg Heierli formulierte mit Schreiben vom 9. August 2022 verschiedene Fragen (u.a. nach der Begründung für den Unterschutzstellungs-Antrag sowie betreffend die Kostentragung für Baumbeurteilung und -pflege). Er teilte mit, ohne Antwort auf diese Fragen lehne er eine Unterschutzstellung ab. Die genannten Fragen wurden durch das Amt für Hochbau und Stadtplanung in der Folge beantwortet; eine weitere Begründung für die Ablehnung des Unterschutzstellungs-Antrages übermittelte Jörg Heierli nicht.
b.
Die Fecker Treuhand & Revision GmbH liess sich im Namen der Stockwerkeigentümergemeinschaft Staubeggstrasse 18, Parzelle 414 am 21. September und am 30. November 2022 vernehmen. Sie macht geltend, die Platane bilde Gegenstand einer Dienstbarkeit. Somit sei sie bereits privatrechtlich gesichert, womit ein Interesse für eine öffentlich-rechtliche Unterschutzstellung nicht bestehe. Im Übrigen aber sei die Platane heute deutlich höher, als es besagte Dienstbarkeit zulasse. Eine Unterschutzstellung würde den Dienstbarkeits-lnhalt aushebeln, was nicht angehe. überdies sei davon auszugehen, dass die Platane bzw. deren Schattenwurf eine auf dem Dach der Liegenschaft Staubeggstrasse 18 geplante Photovoltaik-Anlage beeinträchtigen könne.
Diese Einwände erachtet der Stadtrat als unbehelflich: a.
Wenn ein Naturobjekt erhaltenswert und damit schutzwürdig ist im Sinne der Naturund Heimatschutzgesetzgebung, dann besteht grundsätzlich ein grosses öffentliches Interesse an dessen Erhalt und damit an einer Unterschutzstellung. Private Interessen von durch die Unterschutzstellung mittelbar Betroffenen müssten demnach sehr gewichtig sein, um zu überwiegen. Derart erhebliche private Interessen sind vorliegend
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aber nicht auszumachen. Wohl trifft es zu, dass die fragliche Platane Schatten auf Parzelle 414 wirft. Dass dieser Schatten aber nicht mehr zumutbare, weil konkrete, schwerwiegende negative Auswirkungen hätte, kann der Stadtrat nicht nachvollziehen, zumal dies in den genannten Eingaben auch nicht spezifisch erläutert und stichhaltig begründet wird. b.
Im Übrigen sind Bäume mit Höhe und Abstand wie die vorliegend fragliche Platane nach der in der Stadt Frauenfeld gültigen gesetzlichen Ordnung gemäss § 96 PBG i. V.m. Art. 36 Abs. 6 BauR zulässig, d.h. sie müssen von Nachbarn somit stets - auch unter dem Aspekt Schattenwurf - geduldet werden. Wenn ein Baum zusätzlich aber auch noch unter NHG-Gesichtspunkten erhaltenswert ist, kann das nachbarliche Anliegen auf Besonnung umso weniger ins Gewicht fallen. Daran ändert auch der Hinweis auf eine Photovoltaik-Anlage auf Parzelle 414 nichts, denn eine solche Anlage besteht nicht, und das damit begründete Betroffensein ist somit rein hypothetischer Natur.
c.
Mit Bezug auf die Dienstbarkeit betreffend Beschränkung der Baumhöhe sodann bleibt anzumerken, dass sich die Eigentümer von Parzelle 414 damit auf eine privatrechtliche Vereinbarung berufen. Nach Lehre und Rechtsprechung aber gilt hierzu der Grundsatz, dass öffentlich-rechtliche Bestimmungen zum Schutz von Pflanzen dem Privatrecht vorgehen (Roos, Pflanzen im Nachbarrecht, Zürich 2002, Kap . Vll.2.a., Seite 228, m .w.H .). Privat-nachbarrechtliche Ansprüche haben demnach zurückzutreten, wo ein Baum öffentlich-rechtlich unter Schutz steht oder zu stellen ist.
Vor diesem Hintergrund sind keine Gründe ersichtlich, die einem Schutz der wie oben dargelegt erhaltenswerten Platane entgegenstehen. Damit erweist es sich als geboten und verhältnismässig, diese Platane unter Schutz zu stellen. 7. Gemäss § 24 NHG TG sind Entscheide betreffend Unterschutzstellung neben den betroffenen Privaten auch den vom Regierungsrat als rechtsmittelberechtigt bezeichneten Organisationen mitzuteilen.
Der Stadtrat beschliesst: 1.
Die Platane auf Parzelle 413 wird unter Schutz gestellt.
2.
Die jeweiligen Eigentümer von Parzelle 413 haben die Platane zu erhalten und zu pflegen. Eingriffe in diesen bedürfen einer Bewilligung.
3.
Die Schutzanordnungen (Punkte 1. und 2.) werden gemäss § 23 NHG TG im Grundbuch der Stadt Frauenfeld angemerkt. Die Anmeldung erfolgt durch das Amt für Hochbau und Stadtplanung.
4.
Die Kosten der Grundbuchanmerkung gehen zulasten der Stadt Frauenfeld .
5.
Für diesen Beschluss werden keine Gebühren erhoben.
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Mitteilung an: Krotzinger Jürgen, Ringstrasse 23, 8500 Frauenfeld (A-Post Plus - Beilagen: 1 Antragsschreiben, 1 Stellungnahme Baumart AG, 1 Stellungnahme Amt für Raumentwicklung, Unterlagen der Anhörung) Windhagen Martine Maria, Alte Römerstrasse 14, 8404 Winterthur (A-Post Plus - Beilagen: 1 Antragsschreiben, 1 Stellungnahme Baumart AG, 1 Stellungnahme Amt für Raumentwicklung, Unterlagen der Anhörung) lseni Emine, Staubeggstrasse 18, 8500 Frauenfeld (A-Post Plus - Beilagen: 1 Antragsschreiben, 1 Stellungnahme Baumart AG, 1 Stellungnahme Amt für Raumentwicklung, Unterlagen der Anhörung) Nussbaum lrene, Staubeggstrasse 18, 8500 Frauenfeld (A-Post Plus - Beilagen: 1 Antragsschreiben, 1 Stellungnahme Baumart AG, 1 Stellungnahme Amt für Raumentwicklung, Unterlagen der Anhörung) Schwager Margrit, Via Pattadiras 10a, 7031 Laax GR (A-Post Plus - Beilagen: 1 Antragsschreiben, 1 Stellungnahme Baumart AG, 1 Stellungnahme Amt für Raumentwicklung, Unterlagen der Anhörung) Heierli Jörg, Staubeggstrasse 18, 8500 Frauenfeld (A-Post Plus - Beilagen: 1 Antragsschreiben, 1 Stellungnahme Baumart AG, 1 Stellungnahme Amt für Raumentwicklung, Unterlagen der Anhörung) Beluhan Katarina, Ulmenstrasse 34, 8500 Frauenfeld (A-Post Plus - Beilagen: 1 Antragsschreiben, 1 Stellungnahme Baumart AG, 1 Stellungnahme Amt für Raumentwicklung, Unterlagen der Anhörung) Bichsel Mathilde, Staubeggstrasse 18, 8500 Frauenfeld (A-Post Plus - Beilagen: 1 Antragsschreiben, 1 Stellungnahme Baumart AG, 1 Stellungnahme Amt für Raumentwicklung, Unterlagen der Anhörung) Keller Barbara, Staubeggstrasse 18, 8500 Frauenfeld (A-Post Plus - Beilagen: 1 Antragsschreiben, 1 Stellungnahme Baumart AG, 1 Stellungnahme Amt für Raumentwicklung, Unterlagen der Anhörung) Thürer Elisabeth, Promenadenstrasse 18, 8500 Frauenfeld (A-Post Plus - Beilagen: 1 Antragsschreiben, 1 Stellungnahme Baumart AG, 1 Stellungnahme Amt für Raumentwicklung, Unterlagen der Anhörung) Stäheli Anna, Staubeggstrasse 18, 8500 Frauenfeld (A-Post Plus - Beilagen: 1 Antragsschreiben, 1 Stellungnahme Baumart AG, 1 Stellungnahme Amt für Raumentwicklung, Unterlagen der Anhörung) Stäheli Catherine, Wertbühl 6, 8575 Bürglen TG (A-Post Plus - Beilagen: 1 Antragsschreiben, 1 Stellungnahme Baumart AG, 1 Stellungnahme Amt für Raumentwicklung, Unterlagen der Anhörung) Rutishauser Marc, Staubeggstrasse 18, 8500 Frauenfeld (A-Post Plus - Beilagen: 1 Antragsschreiben, 1 Stellungnahme Baumart AG, 1 Stellungnahme Amt für Raumentwicklung, Unterlagen der Anhörung) Rutishauser Maude, Staubeggstrasse 18, 8500 Frauenfeld (A-Post Plus - Beilagen: 1 Antragsschreiben, 1 Stellungnahme Baumart AG, 1 Stellungnahme Amt für Raumentwicklung, Unterlagen der Anhörung)
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Jenni Karl, Obere Weinackerstrasse 52, 8500 Frauenfeld (A-Post Plus - Beilagen: 1 Antragsschreiben, 1 Stellungnahme Baumart AG, 1 Stellungnahme Amt für Raumentwicklung, Unterlagen der Anhörung) Birrwyler Peter, Bannhaldenstrasse 49, 8500 Frauenfeld (A-Post Plus - Beilagen: 1 Antragsschreiben, 1 Stellungnahme Baumart AG, 1 Stellungnahme Amt für Raumentwicklung, Unterlagen der Anhörung) Brunner Felix, Marktstrasse 18, 8500 Frauenfeld (A-Post Plus - Beilagen: 1 Antragsschreiben, 1 Stellungnahme Baumart AG, 1 Stellungnahme Amt für Raumentwicklung, Unterlagen der Anhörung) Brunner Aja, Marktstrasse 18, 8500 Frauenfeld (A-Post Plus - Beilagen: 1 Antragsschreiben, 1 Stellungnahme Baumart AG, 1 Stellungnahme Amt für Raumentwicklung, Unterlagen der Anhörung) Jenni Martin, Allmendweg 26, 8500 Frauenfeld (A-Post Plus - Beilagen : 1 Antragsschreiben, 1 Stellungnahme Baumart AG, 1 Stellungnahme Amt für Raumentwicklung, Unterlagen der Anhörung) Bächli Peggy, Im Dorf 9a, 8547 Gachnang (A-Post Plus - Beilagen: 1 Antragsschreiben, 1 Stellungnahme Baumart AG, 1 Stellungnahme Amt für Raumentwicklung, Unterlagen der Anhörung) Schertenleib Ursula, Kornweg 6, 8500 Frauenfeld (A-Post Plus - Beilagen: 1 Antragsschreiben, 1 Stellungnahme Baumart AG, 1 Stellungnahme Amt für Raumentwicklung, Unterlagen der Anhörung) Trier Stephan, Sonnenrainweg 10, 8834 Schindellegi (A-Post Plus - Beilagen: 1 Antragsschreiben, 1 Stellungnahme Baumart AG, 1 Stellungnahme Amt für Raumentwicklung, Unterlagen der Anhörung) STWEG Staubeggstrasse 18, do Fecker Treuhand & Revision GmbH, Bruggackerstrasse 17, 8552 Felben-Wellhausen (A-Post Plus - Beilagen : 1 Antragsschreiben, 1 Stellungnahme Baumart AG, 1 Stellungnahme Amt für Raumentwicklung, Unterlagen der Anhörung) Thurgauische Naturforschende Gesellschaft, 8500 Frauenfeld (A-Post Plus) Thurgauer Heimatschutz, Geschäftsstelle, Schützenstrasse 28, Postfach 299, 8570 Weinfelden (A-Post Plus) Pro Natura Thurgau, Geschäftsstelle, Markus Bürgisser, Wilerstrasse 12, 8570 Weinfelden (A-Post Plus) Thurgauer Vogelschutz TVS, Geschäftsstelle, 8500 Frauenfeld (A-Post Plus) Verein für Pilzkunde Thurgau, Andreas Zwicky, Präsident, Huggenberg 40, 8354 Hofstetten (A-Post Plus) WWF-Thurgau, Robin Stacher, Geschäftsführer, Postfach 2341, Merkurstrasse 2, 9001 St. Gallen (A-Post Plus) Amt für Geoinformation des Kantons Thurgau, Maud pfammatter (Mailversand, [email protected]) Amt für Raumentwicklung des Kantons Thurgau, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld Grundbuchamt (Versand durch das Amt für Hochbau und Stadtplanung) Steueramt, Eveline Gubler (Mailversand) geotopo ag, Filiale Schlossmühlestrasse (Mailversand, [email protected]) Amt für Tiefbau und Verkehr, Claudia Stöckli (Mailversand) Amt für Hochbau und Stadtplanung
Versandt:
O8. März 2023 Geschäfts-Nr.: 2022 -436
NAMENS DES STADTRATES FRAUE
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Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid ist das Rechtsmittel des Rekurses zulässig. Dieser ist innert 30 Tagen seit Eröffnung des angefochtenen Entscheids beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau unterzeichnet und im Doppel einzureichen . Der Rekurs muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen.
Geschäfts-Nr. : 2022-436
Legal bases
RB 450.1 · TG NHG · Cantonal
RB 450.11 · TG NHV · Cantonal
SR 451 · NHG · Federal
SR 451.1 · NHV · Federal