Schutzplan Teilrevision (Kulturobjekte)

Protection plan · Warth-Weiningen

Document

Number
20
Kind
Protection plan
Subkind
Cultural objects
Commune
Warth-Weiningen
Canton
Thurgau
Level
Communal
Approved by
DBU
Procedure
Genehmigung Änderung
Adopted
Apr 24, 2023
In force since
Jun 1, 2023

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2023.02-006B-E-1.pdfOpen in a new tab

Text

Departement für Bau und Umwelt

Thurgau Frauenfeld, 24.04.2023

Entscheid Nr. 20 BOA/PG Nr. 2023.02-006

Politische Gemeinde Warth-Weiningen Teilrevision Schutzplan Kulturobjekte

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1.

Die vom Gemeinderat Warth-Weiningen am 23. Januar 2023 beschlossene Teilrevision des Schutzplans Kulturobjekte wird genehmigt.

2.

Mitteilung an: - Politische Gemeinde Warth-Weiningen, Dorfstrasse 30, 8532 Warth, unter Beilage von drei Dossiers des Schutzplans Kulturobjekte, mit den notwendigen Genehmigungsvermerken (chargé) - BHAteam Ingenieure AG, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld - Amt für Denkmalpflege - Amt für Archäologie - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage eines Dossiers des Schutzplans Kulturobjekte, mit den Vermerken analog Gemeindeexemplare sowie der übrigen Akten.

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Erwägungen: 1.

Mit Schreiben vom 8. Februar 2023 ersucht die Politische Gemeinde Warth-Weiningen um Genehmigung der Teilrevision des Schutzplans Kulturobjekte. Die Sondernutzungsplanung lag vom 13. Mai bis zum 1. Juni 2022 öffentlich auf. Während der Auflagefrist ist eine Einsprache eingegangen, welche durch den Gemeinderat behandelt wurde. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde.

2.

Der rechtskräftige Schutzplan der Kulturobjekte war im Zonenplan integriert und wurde mit RRB Nr. 41 vom 21.01.2002 genehmigt. Bei der letzten Zonenplanrevision (DBU-Entscheid Nr. 51 vom 5.9.2018) wurde auf eine Überprüfung der Kulturobjekte verzichtet. Mit der nun zur Genehmigung eingereichten Vorlage hat die Gemeinde dies nachgeholt und die Kulturobjekte in Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege auf ihren Wert und Zustand hin überprüft.

Thurgau 2/2

3.

Die Überprüfung der bereits geschützten Objekte hat ergeben, dass sechs Objekte in die Kategorie 'bemerkenswert' abgestuft werden konnten und ein Objekt zwischenzeitlich abgerissen wurde. Zusätzlich wurden die insgesamt vierzehn Objekte überprüft, die im Hinweisinventar als 'wertvoll' oder 'besonders wertvoll' klassiert, aber noch nicht im Schutzplan enthalten waren. Davon waren zwei Bauten bei der Kartause bereits hinreichend durch den Bund geschützt. Diese wurden nun in den Schutzplan übernommen. Die übrigen zwölf Bauten wurden neu in den Schutzplan aufgenommen.

4.

Gegen die zur Genehmigung eingereichte Teilrevision des Schutzplans der Kulturobjekte bestehen aus kantonaler Sicht keine Einwände. Die Vorlage erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und wird genehmigt.

Departement für Bau und Umwelt Def-Qepartemehtschef

Dominik Diezi

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Expediert:

24. APR. 2023