PZ <2019> Hof & Hänki-Geere
Planning zone · Steckborn · Repealed Nov 30, 2023
Document
- Number
- 440
- Kind
- Planning zone
- Commune
- Steckborn
- Canton
- Thurgau
- Level
- Communal
- Authority
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approved by
- Stadtrat
- Procedure
- Genehmigung Verlängerung
- Adopted
- Dec 20, 2022
- In force since
- Apr 12, 2023
- Repealed
- Nov 30, 2023
- Source
- ÖREBlex, canton Thurgau
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Stadtkanzlei Seestrasse 123 8266 Steckborn
Telefon 058 346 20 05
Stadt Steckborn
Auszug aus dem Protokoll der Stadtrats-Sitzung vom 20. Dezember 2022
440. Raumplanung: Ortsplanungsrevision 2017 — Aufhebung der Planungszonen «Weier, Öösterioh, Halde und oberer Grind» und Verlägerung der Planungszonendauer für «Hof und Hänki-Geere» bis 31, November 2023 - Beschlussfassung
7.5.05 Raumordnung und Planung, Zonenplan und Zonenplanänderungen
Sachverhalt
Zur Sicherstellung einer ortsbildgerechten Überbauung der Innenentwicklungspotentialflächen «Weier», «Öösterloh», «Halde», «Ober Grind», «Hof» und «Hänki-Geere» wurden gleichnamige Planungszonen erlassen. Die Planungszonen wurden vom 15.11. - 05.12.2019 öffentlich aufge-legt. Sie sind seit deren Publikation im Amtsblatt vom 15.11.2019 wirksam.
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Planungszonen werden für die Dauer von 2 Jahren erlassen und können aus triftigen Gründen um höchstens 2 Jahre (Total max. 4 Jahre) verlängert werden. Die Planungszonen von 2019 sind daher aufzuheben oder zu verlängern.
Für die genannten Innenentwicklungspotentialflächen wurden 2021 Testplanungen durchgeführt. Die Ergebnisse der Testplanung sind in einem Synthesebericht vom 04.11.2021 festgehalten, insbesondere der Handlungsbedarf für die Revision der Kommunalplanung und Vorgaben für die nachgelagerten Gestaltungspläne.
Richt- und Zonenplan von 1997 werden derzeit gesamthaft überarbeitet. Die revidierten Entwürfe wurden zwischen Nov. 2019 bis Jan. 2020 zur Vernehmlassung publiziert und dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen und den daraus folgenden Anpassungen wird voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2023 eine zweite Vernehmlassung und Vorprüfung stattfinden. Die Gesamtrevision der Kommunalplanung wird folglich noch länger dauern. Eine Inkraftsetzung wird vermutlich erst im Verlauf des Jahres 2024 erfolgen können.
Erwägungen
Gebiet Weier
Das Gebiet unterliegt bereits der Gestaltungsplanpflicht. Das Ergebnis der Testplanung kann im Gestaltungsplanverfahren und gestützt auf die rechtskräftige Zonenordnung gesichert werden. Es bestehen keine Abhängigkeiten zur Kommunalplanungsrevision, die einen Fortbestand der Planungszone bedingen würden. Die Planungszone kann daher aufgehoben werden.
Auszug aus dem Protokoll der Stadtrats-Sitzung vom 20.12.2022 / Ortsplanungsrevision 2017 Seite 2
Gebiet Öösterloh
Gemäss Testplanung hätte das ganze Gebiet, oder zumindest eine Teilfläche davon, ausgezont und verlagert werden sollen, womit der Siedlungsrand besser hätte berücksichtigt werden können. Das Ergebnis der Testplanung wurde mit der Grundeigentümerschaft besprochen, welche nicht damit einverstanden war. Die Planungskommission (Kommunalplanungsrevision) kam zum Schluss, dass die Testplanung nicht mehr weiterverfolgt werden soll. Die angedachten Auszonungen und Verlagerungen hätten sehr hohe Entschädigungsforderungen zu Folge gehabt, die die Stadt nicht hätte bezahlen können. Das Bauland ist bereits vollständig erschlossen und mit Ausnahme des fehlenden Gestaltungsplanes baureif.
Das Gebiet unterliegt bereits der Gestaltungsplanpflicht. Eine zonenkonforme und ortsbildgerechte Entwicklung kann im Gestaltungsplanverfahren gesichert werden. Es bestehen keine Abhängigkeiten zur Kommunalplanungsrevision, die einen Fortbestand der Planungszone bedingen würden. Die Planungszone kann daher aufgehoben werden.
Gebiet Halde
Das Gebiet unterliegt bereits der Gestaltungsplanpflicht. Das Ergebnis der Testplanung kann im Gestaltungsplanverfahren und gestützt auf die rechtskräftige Zonenordnung gesichert werden. Es bestehen keine Abhängigkeiten zur Kommunalplanungsrevision, die einen Fortbestand der Planungszone bedingen würden. Die Planungszone kann daher aufgehoben werden.
Gebiet Ober Grind
Die Entwicklung der nördlichen Hälfte des Gebiets wird durch die Grundeigentümerin HRS forciert. Die Bebauungsstudie der HRS ist nicht mit der Testplanung kompatibel, weshalb diese — mit Ausnahme einzelner Erkenntnisse — grundsätzlich nicht mehr weiterverfolgt wird. Damit die HRS den unteren Teil zeitnah im Rahmen eines Gestaltungsplanverfahrens entwickeln kann, ist ein Gestaltungsrichtplan im Entwurf, der die Koordination der Entwicklung der beiden Teilflächen sicherstellen soll.
Das Gebiet unterliegt bereits der Gestaltungsplanpflicht. Eine zonenkonforme und ortsbildgerechte Entwicklung kann im Gestaltungsplanverfahren gesichert werden. Es bestehen keine Abhängigkeiten zur Kommunalplanungsrevision, die einen Fortbestand der Planungszone bedingen würden. Die Planungszone kann daher aufgehoben werden.
Gebiet Hof
Das Gebiet unterliegt noch keiner Gestaltungsplanpflicht. Diese ist im revidierten Zonenplanentwurf vorgesehen. Zur Sicherstellung einer Entwicklung gemäss Testplanung ist die Gestaltungs-planpflicht zwingend. Die Planungszone ist deshalb zu verlängern.
Gebiet Hänki-Geere
Das Gebiet unterliegt zwar der Gestaltungsplanpflicht, jedoch ist es gemäss Erkenntnissen aus der Testplanung zur Wohnzone W3 aufzuzonen, damit das Bebauungskonzept der Testplanung umgesetzt werden kann. Die Aufzonung ist im revidierten Zonenplanentwurf vorgesehen. Die Planungszone ist deshalb zu verlängern.
Auszug aus dem Protokoll der Stadtrats-Sitzung vom 20.12.2022 / Ortsplanungsrevision 2017 Seite 2
Beschluss
I. Folgende, vom Stadtrat Steckborn per 15. November 2019 erlassenen Planungszonen sind nicht mehr notwendig und werden aufgehoben:
a.
b. c. d
Weier Feldbach Süd (Parzellen Nrn. 490 und 1626)
Öösterloh (Parzellen Nrn. 993, 2025 sowie teilweise Nrn. 2017 und 2024) Halde (Parzellen Nrn.1003, 1859 und 1860)
Ober Grind (Parzellen Nrn. 1152 und 1153)
Il. Gestützt auf $ 32 Abs. 1 PBG verlängert der Stadtrat Steckborn die Geltungsdauer der per 15. November 2019 erlassenen Planungszonen «Hof» und «Hänki-Geere» bis am 15. November 2023.
Mitteilung an: - Bauverwaltung — Vollzug und öffentliche Publikation
Für die Richtigkeit:
STADTRAT STECKBORN
ZhRel -
Roland Toleti, Stadtpräsident Manuela Senf, Stadtschreiberin
Auszug erstellt: 13.01.2023